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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-09-18 · 38 (18.9.1896) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
38 (18.9.1896)
Date
1896-09-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 38 Dr. Bloch's Worirrnschrist Seite 747 Ruhm, erklärt resignirt: „Ich sehe dem Untergang des heute Bestehenden entgegen'). Die christliche Caritas hat die Entwicklung dieser Zustände nicht verhindern können, das „kalte Gesetz" wird helfen müssen, die Zustände zu bessern. Der Unterschied zwischen den älteren und den jüngeren Christlich-Socialen beruht im Grunde daraus, daß diese die Caritas allein nicht für ausreichend erachten und gesetzliche Regelung unserer wirthschaftlichen Verhältnisse erstreben, während jene die Caritas fiir das allein wesentliche Princip halten. Damit erneuert sich aber innerhalb der christlichen Gemeinde der Zwiespalt zwischen Altem und Neuem Testamente. Diesen Unterschied hat Kant in der Abhandlung zum ewigen Frieden (Anhang II, am Ende) mit programmatischer Schärfe dargelegt. „Beides, die Menschenliebe und die Achtung fürs „Recht der Menschen ist Pflicht; jene aber nur be „dingte, diese dagegen unbedingte,schlechthin gebietende „Pflicht, welche nicht übertreten zu haben Derjenige „zuerst völlig versichert sein must, der sich dem süsten „Gefühl des Wohlthuns überlassen will. Mit der Moral „im ersteren Sinne (als Ethik) ist die Politik leicht „einverstanden, umdas Rechtder Menschen ihrenOberen „preiszugeben; aber mit der in der zweiten Bedeutung „(als Rechtslehre), vor der sie ihre Knie beugen müstte, „findet sie es rathsam, sich gar nicht aus Vertrag ein- ,zulassen, ihr lieber alle Realität abzustreiten und alle „Pflichten auf lauter Wohlwollen auszudenten." Judenthum und Christenthum sind hier nicht geirannt, vielleicht hat Kant an den Streit über den Inhalt der christlichen und jüdischen Religion nicht gedacht, sondern a priori den Gedanken deducirt. Umso erstaunlicher ist es, wie scharf die Stelle diesen Unterschied bezeichnet und zu Gunsten der jüdischen Arrffassurrg entscheidet. Die überwiegend im transcendenten Gefühl wurzelnde christliche Lehre war kein Hinderniß für die Beibehaltung und Entwicklung der schlimmsten thatsächlichen Mißstände, es hat nicht einmal die Geister beeinflußt. Die Naumann und Genossen können in dieser Beziehung so Manches aus der Geschichte ihres Standes lernen. Macaulay bemerkt treffend, daß die sociale Schlichtung eines Standes sich am besten in den Heiraten zeige, die er zu machen pflege. Ueber die Heiraten der Geistlichen in England macht er nun, im Anschluß an die Reflexion folgende erbauliche Angaben: (Band II, Seite 63 ff.) „Oft fand er es nöthig, seine Beförderung durch eure „Art Simonie zu verkaufen, welche drei oder vier Generationen „einen unerschöpflichen Stoff des Witzes lieferte. Man erwartete, „daß er mit seiner Pfarre auch eine Frau nehmen werde. Die „Frau war gewöhnlich in dem Dienste des Patrons gewesen, und „es war gut, wenn sie nicht in dein Verdacht war, zu hoch in „der Gnnst des Patrons gestanden zu haben ... Eine Kammerfrau galt im Allgemeinen für die passendste „Genossin eines Pfarrers. Die Königin Elisabeth als Haupt der „Kirche schien diesem Vorurtheil eine förmliche Bestätigung zu „geben, indem sie specielle Verordnungen ergehen ließ, wonach „kein Geistlicher sich unterfangen sollte, ein Dienstmädchen ohne die „Einwilligung ihres Herrn oder ihrer Herrin zu heiraten. Meh- „rere Generationen hindurch war daher das Verhältniß zwischen „Priestern und Kamnlerjungfern ein Thema zu unendlichem Scherz, „und es würde nicht leicht sein, in dem komischen Theater des „17. Jahrhunderts ein einziges Beispieleines Geistlichen zu fin- „den, der eine Braut davon trüge, die über dem Rang einer „Köchin stünde. Selbst noch in der Zeit Georg II. bemerkte der „Schärfste aller Beobachter des Lebens und der Sitten und selbst „ein Geistlicher,-) daß in einem großen Hauswesen der Caplan „die Aushilfe für eine Kammerjungfer sei, deren Ruf zu Grunde „gerichtet und die daher genöthigt sei, die Hoffnung auszugeben, „den Hausmeister zu fangen. In den jüdischen Kreisen war die Auffassung eine durchaus entgegengesetzte. So lange und insoweit die Judenheit von äußeren Einflüssen bewahrt blieb, galt es für die Notabeln der Gemeinde stets als eine Ehre, wenn sie ihre Tochter einem Thorabeflissenen oder gar erst einem Rabbi vermählen durfte. In diesen Kreisen — und im Osten sind sie noch zahlreich — unter diesen Juden, die angeblich dem Cultus des Geldes obliegen, gibt Geld keine Ehren. Das Geld zu ehren sind die Juden nur da herabgesunken, wo sie die Anschauungen ihrer Umgebung i) Cougreß für Sociologie. Paris, 10. October 1894. -’) Swift. angenommen haben. Und solange die social bevorzugten Stände die Töchter ihrer Geistlichen oder twrriblle dictu der Rabbiner nicht mit der gleichen Bereitwilligkeit heiraten, wie die jüdischen Erbtöchter, thäte man doch gut, die Anbetung des Geldes nicht gerade auf jüdischer Seite zu suchen. Es gibt Kreise, die unter der Profitwuth und der wirthschaftlichen Lage mehr leiden als die Geistlichen; die tragikomischen Schicksale des Standes bilden aber ein paffendes Satyrspiel zu der großen Tragödie der europäischen Profitwuth. In dem Geistlichen soll die Religion geehrt, von ihm soll sie gelehrt werden. Daher die völkerpsychologische Bedeutung des geistlichen Standes. Einem Volke, dessen Geistliche als eine Art von Bedienten der Grundbesitzer betrachtet wurden, werden dessen Geistliche schmeicheln, sobald dies Volk souverän geworden ist. Eine solche Geistlichkeit wird dem Volke erzählen, wie es seine Lauterkeit und Bravheit durch ftemde Einflüsse allmälig eingebüßt hat. Demgegenüber mag der geistliche Stand aus seiner Geschichte lernen, daß die böse neue Zeit auch die Mitglieder seines Standes erst recht wieder zu Menschen gemacht hat, und daß unter der steigenden Nothwendigkeit, Geld zu verdienen, die Ehrung des Geldes nicht zugenommen hat. Es verdient aber auch Erwähnung, daß die Loslösnng vom Gesetz und die Erhebung in das transcendentale Gebiet der Liebe, um mit Kant zu reden. Alles in das Wohlwollen der Mächtigen stellte, bis schließlich der Geistliche, der diese Liebe predigte, ein Commis der Besitzenden wurde. Die Hetze im Wiener Stadthause. In den Kämpfen des Pariser Volkes gegen die jeweiligen Machthaber spielt das Stadthaus die wichtigste Rolle. Von dort aus wurden alle Revolutionen organisirt und geleitet, dort wurde das Kaiserreich abgeschafft, dort wurde später die Commune proclamirt, die Frankreich in einen verheerenden Bürgerkrieg stürzte. Das „christliche" Volk von Wien ist nicht das ungestüme, stets zum Aufstande geneigte Volk von Paris, aber zwischen dem Wiener Rathhause und dem Pariser Stadthause bildet sich allmälig eine Parallele heraus. Seit dem Beginne der antisemitischen Herrschaft ist das Wiener Rathhaus zum Mittelpunkt einer Agitation gemacht worden, welche ihre Spitze gegen Recht und Ordnung im Staate kehrt. Wir erinnern an die wilden Scenen, deren Schauplatz die Umgebung des Rathhauses war, als der Gemeinderath nach der Wahl Lueger's zum Bürgermeister aufgelöst wurde. Der Janhagel Wiens hatte sich da Rendezvous gegeben, brüllte zu den Fenstern und Balcons des benachbarten Parlamentsgebüudes hinauf und trat von hier aus seinen berüchtigten Zug in die Hofburg an. Diese Demonstrationen wiederholten sich noch mehrere Male, bis Doctor Lueger und seine Genossen als legitime Beherrscher in das Rathhaus einzogen. Nun beginnt für den Wiener Bürgerpalast eine neue Aera. Die antisemitische Agitation wird nicht mehr von Außen hinein, sondern von Innen hinausgetragen. Im Rathhau'e tagt der Generalstab der clerical-antisemitischen Partei, in das Rathhaus wird das „christliche Volk" in Massen geführt, um dort die antisemitische Heilslehre aus dem Munde des „neuen Messias" selbst zu vernehmen, und all' diese „Tage", diese festlichen Bewirthungen, diese politischen Gelage, bei denen praktische Judenhetze betrieben wird, werden mit dem Geld der Steuerträger ohne Unterschied der Confession bezahlt. Zuerst kamen die Gewerbetreibenden, dann die niederösterreichischen Bauern. Den Gewerbetreibenden sagte Dr. Lueger, daß die Juden „Fremdlinge" seien, die sich ruhig verhalten und das Gastrecht wahren müßten. Er stellte ihnen in Aussicht, daß er sie von der jüdischen Concurrenz befreien werde, er dankte ihnen, daß sie der antisemitischen Partei zum Siege verholfen hatten und versprach ihnen zum Lohne dafür, daß der Magistrat die Bestimmungen der Gewerbeordnung gegen jüdische Geschäftsleute und Handwerker mit doppelter Strenge handhaben werde. Die Gewerbetreibenden jubelten! Wenn solche

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