Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 35 (28.8.1896)
- Date
- 1896-08-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 35 Pr. Vlortz'» Ä)tJ0iru40irtft feen» 695 Auch christliche Theologen erklärten, kein rechtschaffener Christ dürfe bei einem Juden zu einem solchen Amte sich gebrauchen lassen. Der berühmte Buxstors hatte hundert Gulden Strafe zu zahlen, weil er einem Kinde, dessen Vater bei ihm für die Herausgabe der best bekannten Baseler Bibel als Lector in Verwendung stand, beim B'rith assistirte. Der arme Lector selber, der Buxstorf's Anstoß hervorgerufen hatte, wurde zu vierhundert Gulden verurtheilt. Einen detaillirten Bericht von einem entgegengesetzten Falle, in dem ein Jude einem christlichen Kinde als Gevatter diente, finden wir in Schudt's „Merkwürdigkeiten der Juden", einem ebenso gelehrten als thörichten Buche, verzeichnet. Als der Vater, vor den Magistrat citirt, befragt wurde, wie er es wagte, einem Jndeil eine so heilige christliche Ceremonie anzuvertrauen, gab er gleichgiltig zur Antwort, weil er gewußt habe, der Jude werde ihm einen silbernen Becher schenken. Das Geschenk betreffend habe ich zu bemerken, daß auch bei den Juden von dem Gevatter eine „Kindsgäbe" erwartet wurde. In einigen Gemeinden hatte er die Kosten des Mittags-Festmahles, von dem ich sogleich sprechen werde, zu bestreiten. In anderen hatte er auch der Mutter des Kindes ein Geschenk zu machen. Biel älter als die Institution des Sandek ist das eben erwähnte Festdiner, welches nach der Ceremonie abgehalten wurde. Die jüdische Legende gibt manche Einzelheiten von dem Festmahle, das der Patriarch Abraham bei dem B'rith seines Sohnes Isaak gab. Das ist allerdings sagenhaft, doch gibt es reichlich historische Nachweise dafür, daß solche Mahlzeiten schon in den Zeiten des zweiten Tempels gebräuchlich waren. Der Talmud von Jerusalem gibt uns einen detaillirten Bericht über die bei bei dem B'rithmahle Elisa ben Abnya's, der nachher als Acher zu so trauriger Berühmtheit gelangte, stattgehabten Vorgänge. (Fortsetzung folgt.) . Correspondenzen. Wien. Wir erhalten folgende Zuschrift: An die v er e h rli ch e R ed ae ti on d er „O e st err. Wochenschrift" Wien. Die in Nummer 33 der „Oesterreichischen Wochenschrift" Dr. Bloch's vom 14. August 1896 unter dem Titel „Arische Humanität" enthaltene Notiz wird unter Berufung aus ß 19 des Preßgesetzes richtig gestellt, wie folgt: Es ist unwahr, daß der am 15. Juli im Rudolssspitale aufgenommenen Frau Chomet an diesem und am nächsten Tage keine Nahrung verabreicht wurde: derselben wurde die ihrem Zustande entsprechende und ihr kaum eine halbe Stunde nach erfolgter Aufnahme vom Arzte verordnete Nahrung regelmäßig verabreicht. Es ist unwahr, daß während alle Patienten Kaffee erhielten, sie übergangen wurde; wahr ist vielmehr, daß ihr über Auftrag des Arztes mit Rücksicht auf ihren Zustand kein Kaffee verabreicht werden durfte. Es ist unwahr, daß Frau Chomet bis 17. Juli keine ärztliche Visite erhielt; wahr ist dagegen, daß sie sowohl die gynäkologische als auch jede andere genauere Untersuchung mit der Behauptung verweigerte, daß sie sich vollkommen gesund fühle und gegen ihren Willen von dem Hausarzte ins Spital geschickt Wörden sei. Es ist unwahr, daß ihr Mann bei der Abschreibung vom journalhabenden Arzte Liebenswürdigkeiten, wie „Jüdische Bagage u. s. w." zu hören bekam; derartiges war unmöglich, da bei der Abschreibung überhaupt kein Arzt anwesend war. Unwahr ist schließlich, daß dem Mann der Auftrag ertheilt wurde, künftig das Rothschild-Spital aufzusuchen: wahr ist dagegen, daß ihm von den Abtheilungsärzten der Rath gegeben 'wurde, bei eventuellen Beschwerden der Frau oder bei deren Geneigtheit zur Untersuchung dieselbe Abtheilung des Rudolfspitales aufzusuchen. Die Direction der k. k. Krankenanstalt „Rudolfstiftung". Der k. k. Krankenhausdirector: Dr. U l l m a n n, k. k. Sanitätsrath. E. B. Wien. (Berghohe Intoleranz.) Auf den Bergen mag wohl, nach dem Ausspruche des Dichters, die Freiheit wohnen, nicht aber auch die Toleranz. Der Oesterreichische Touristenverein wandte sich an den Erzdechanten von Judenburg — nonina snnt odiosa — mit der Bitte, das am Zirbitzkogel errichtete Schutzhaus kirchlich einzuweihen, was dieser von christlicher Liebe durchseelte Priester jedoch unter dem Vorwände ablehnte, das erwähnte Schntzbaus fei nicht ausschließlich für Katholiken bestimmt und die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß auch ein Nicht-Katholik von demselben Gebrauch machen könnte, daher er jede kirchliche Weihe versagen müsse. Seit der Herrschaft der antisemitischen Aera schwindet auch bei Denjenigen, welche in Folge ihres Berufes dazu berufen waren, Liebe, Frieden und Eintracht zu stiften, jedes Gefühl von Menschlichkeit. «lnatsdeamtcr und Hausirer. Ja der Nähe der Leopoldstädter Linienamts-Expositur, dem sogenannten „Wasseramte", gab es vor Kurzem einen großen Menschenzusamenlauf, dadurch hervorgerusen, daß ein armer jüdischer Hausirer, Emanuel Tauber mit Namen, ein einundachtzigjähriger gebrechlicher Greis, in brutaler Weise aus dem Amtslocale hinausgestoßeu wurde, woraus sein Waarenbündel nachfolgte. Der alte Mann blutete und seine Kleider waren zerrissen. Dle Volksmenge war empört, und als sie erfuhr, daß ein Beamter den Greis so erbarmungslos hinausgestoßen habe, Höne man gegen ihn gerichtete Aeußerungen, die so wenig schmeichelhaft waren, daß der sich getroffen fühlende Beamte, oer Linienamts-Assistent Eduard B e r d z i ak i e w i t s ch, zu seiner Beruhigung um einen Wachmann schickte. Als dieser in Person des Sicherheitswachmanns Gustav B i l k a erschien, rief ihm der Beamte zu: „E s i st Alles vorüber, ich Hab' nur einen Hausirer hinausgeworsen". Die Menge zerstreute sich aber erst dann, als der Wachmann den blutenden Greis in die Wachstube geführt hatte. Kürzlich hatte sich Eduard B e r d; i a k i e w i t s ch vor dem Strafrichter des II. Bezirkes (Adjunct Doctor B i e h a l) wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Mißhandlung zu verantworten. Laut Anklage bol ihm Tauber, eine bekannte Wiener Hausirertype, de. Pfeifen und Rohre verkauft, durchs offene Fenster des Amtsbureaus seine Waare zum Kaufe an und betrat dann das Amtslocal. Der Beamte schrie: „Marsch hinaus!", packte den alten Mann bei der Brust und versetzte ihm einen Stoß gegen die erste Thür, so daß er an eine Thürscheibe anprallte und sich hierbei die Hand zers ch n i t t. DerAngeklagte versetzte ihm sodann e i n i g e F a ust s ch l ä g e gegen den Kopf, schupfte ihn durch drei Zimmer hindurch und i stieß ihn auf die Straße. Während dieser Procedur zerriß er ihm auch! Rock und Weste, der Riemen des Waarenbündels löste sich und letzteres siel zu Boden. Der Beamte warf ihm die Waaren dann auf die Straße nach. Das ärztliche Parere constatirt eine Verletzung in der Nähe des Jochbeines und eine Beule nächst dem rechten Auge. Der Allgeklagte stellt jede Mißhandlung in Abrede; der Hausirer habe ihn „keck fixirt^ und dadurch in Aufregung versetzt, doch habe er ihm nichts gethan, nur hinausgeschoben. Richter: Woher dann seine Verletzungen? — Ang e kl.: Er hat möglicherweise eine ungeschickte Körperwendung gemacht. Richter: Und seine Kleider sind ganz zerrissen! — A n - g e k l.: Da dürfte er wo hängen geblieben sein. Der Beschädigte zeigt den arg lädirten Rock vor und das Gilet, das in zwei Theile zerrissen ist; die eine Hälfte desselben fiel ihm damals vom Leibe. Er wird beeidet und schildert den Vorfall comform der Anklage. Wachmann Bilka gibt an, er sei vom Angeklagten gerufen worden, da die empörte Menge eine erregte Stimmung gegen das Amt bekundete. Die Leute bezeichneten sofort den Angeklagten als strafwürdig. Zeuge sah, daß Tauber an den Händen und im Gesichte blutig war. Der Kutscher Alfred P i st gibt an, er habe im Vorüberfahren gesehen, wie zuerst der Hausirer und dann dessen Bündel „hinausgeflogen kam". Er habe entrüstet ausgerufen, es sei ungebührlich, einen Staatsbürger und Steuerträger so zu behandeln, der Beamte lebe ja von den Steuern. — Der Richter bemerkt, daß solch ein Vorgehen jedenfalls das Ansehen des Beamtenstandes herabzusetzen geeignet sei. In gleicher Weise deponirt der Fiaker Kar! Adler, der auch angibt, der Angeklagte habe den Hausirer beim Hinauswurse auch „F a l l o 1" geschimpft. Zeuge habe zwei andere Finanzorgaae gefragt, warum sie denn dem Greise nicht zu Hilfe gekommen seien,^ dieselben hätten entgegnet, der Angeklagte sei ihr Vorgesetzter, sie könnten sich einer Subordination schuldig machen, er sei oft sehr aufgeregt. Der Vertheidiger beantragt, diese beiden Finanzwachorgane, den Respicienten Johann Sadil und den Oberausseher Gustav Schweiger, als Zeugen einzuvernehmen, doch lehnte der Richter diesen Antrag ab, weil sie gegenüber ihrem Vorgesetzten in eine Zwangslage kämen. Der Angeklagte erklärt sich bereit, dem Hausirer lv fl. als Entschädigung zu geben, respective zu versprechen, denn er hat das Geld nicht bei sich Der Beschädigte zieht sohin die Privatanklage nach § 496 zurück. Dagegen wurde Berdziakiewitsch im Sinne der öffentlichen Anklage schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von fünfzig Gulden verurtheilt. Antisemiten aus der BranutweiuschLnke. In der Branntweinschänke des Salomon Fröhlich in Döbling saßen kürzlich mehrere Männer in ruhiger Unterhaltung beisammen. Da trat der