Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 34 (21.8.1896)
- Date
- 1896-08-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 666 Dr. Vloch's Wochenschrift Nr. 34 kann, welche dem Gemeinwohl schädlich ist. Oder will jemand so , thöricht sein, zu behaupten, die Nkchtbeobachtung jener canonischen Gesetze sei dem Gemeinwohl des christlichen Volkes nützlich? Freilich leiht der Staat zur Durchführung dieser Gesetze nicht mehr seinen Arm. Aber er leiht seinen Arm auch nicht für andere Kirchengesetze, die wir gleichwohl beobachten müsien. Indem ich Sie ermächtige, von diesem Schreiben jeden beliebigen Gebrauch zu machen, verbleibe ich mit bestem Gruß Ihr ergebenster Canonicus Prof. Dr. A. Rohling' Prag, den 87. Juli 1896. In dieser Erklärung beruft sich der famose Prager Canonicus auf die Schrift des Dr. Clemens Victor und eine Schrift des Dr. jur. Frei Herrn von Langen. Ueber den Letzteren hat ein F r e n n d R ohli n g's, der bekannte Herr Karl P a a s ch, hinreichende Enthüllungen gebracht. Dagegen Herr Clemens Victor ist niemand anderer als Herr Roh l i n g selber und die Schrift, welche unter diesem Pseudonym erschienen ist, hat Herr R o hli ng selber im Vereine mit seinem Kampf- und Gesinnungsgenossen Briman verfaßt. Die Schrift ist somit seine eigene Fälschung und der Prager Canonicus gibt sich den Anschein, als berufe er sich auf ein fremdes Zeugniß, während er sein eigenes Product citirt. Mit solchen Waffen kämpfen diese Biedermänner. Herr Rohling gibt sich den Anschein, als hätte es sich überhaupt um einen gewöhnlichen Ehrenbeleidigungsproceß gehandelt, während es sich in Wahrheit darum handelte, nachzuweisen, daß die von Rohling producirten Talmudcitate Lügen und Fälschungen sind. Der Beweis dafür wurde erbracht durch Sachverständige, welche das Gericht selber über Vorschlag der von Rohling angerufenen deutschen morgenländischen Gesellschaft bestellt hat. Rohling erklärt sie als seine Gegner, weil sie sich gegen ihn geäußert haben. In der gelehrten Welt gibt es aber keinen namhaften Mann, der über das Treiben des Prager Canonicus, wie es durch Dr. Bloch vor der Oeffentlichkeit enthüllt worden ist, nicht sein scharfes Verdammungsurtheil gesprochen hätte. Durch das Gutachten dieser beeideten christlichen Sachverständigen, von welchen der Eine Ehrenmitglied der Wiener Akademie der Wissenschaften ist, werde Rohling des Meineides überführt. Der Beweis kann zu jeder Stunde erneuert werden. In dem Processe gegen den Verlagsbuchhändler Grumbkow in Dresden (9. Juli 1881) hat Rohling ein „Gutachten" abgegeben, die „volle Gewißheit über die Wahrheit desselben" mit seinem Amtseide bekräftigt, und dieser Eid war ein Meineid! Am 22. Juni 1885 hat Rohling vor dem Prager Landesgericht einen Eid abgelegt, daß alle Citate seiner Schandschrist „Meine Antwort an die Rabbiner" echt sind — dieser Eid war ein Meineid, ja Rohling wußte, daß er einen Meineid schwört und hat dies selbst eingeftanve«. Am 24. Februar 1885 richtete nämlich R o h l i n g's Handlanger und Soldschreiber B r i m a n an den Wiener Advocaten Dr. E l b o g e n folgendes, z. B. in der „Neuen Freuen Presse" mitgetheilte Schreiben: „Professor Rohling schrieb mir vor längerer Zeit, daß er in Prag vor Gericht einen Eid oblegen mußte, daß alle Citate seiner Broschüre auf Wahrheit beruhen; er bemerkte zugleich, daß er, obwohl von der Richtigkeit aller Citate keineswegs überzeugt, es dennoch gewagt habe, einen Eid abzulegen, und zwar that er dies, wie er sich ausdrückte: „Der guten Sache willen." Nun hat zwar Rohling in einer Zuschrift an die Prager „Politik" vom 10. Mai 1885 die Wahrheit dec Brim a n'schen Bekundung bestritten; „ich habe den Menschen 1884 gar nicht gesehen", so schreibt er. Aber Briman behauptet ja nicht, diese Mittheilung mündlich von R o h l i n g erhalten zu haben, sondern schriftlich, und daß er im Jahre 1884 in schriftlichem Verkehr mit Briman stand, leugnet er selbst nicht, kann er auch nicht leugnen, denn es sind mehrere i seiner Zuschriften an Briman aus dem Jahre 1884 vorj Händen und bereits veröffentlicht, unter Anderem die kürzlich von uns mitgetheilte Correspondenzkarte vom 11. März 1884, in welchem R. seiner Freude darüber Ausdruck gibt, daß er (B r ima n) an dem Ecker'schen „Judenspiegel im Lichte der Wahrheit" „mitgewirkt" habe. Daß im Jahre 1884 ein Briefwechsel zwischen den beiden Ehrenmännern bestand, offenbart auch ein zwar datumloses, aber zweifellos aus dem Jahre 1884 herrüh- , rendes, gleichfalls von der „Neuerl Freien Presse" veröffentlichtes Schreiben R o h l i n g's an B r i m a n, in welchem es unter Anderem heißt: „Mein Lieber! Dr. P a 1 t a i (R.'s Bertheidiger im Processe gegen Dr. Bloch) ist hier und sagt, daß gegen Bloch der Beweis der Wahrheit geführt werden muß, uud wie ist das möglich, wennSie nun fortgehen? Sie müssen mit nach Wien. Der Proceh wird im Jänner oder Februar sein rc." Zudem behauptet Briman, daß er im Jahre 1884 Rohling nicht nur gesehen, sondern mehrere Monate hindurch unterrichtet hat. In einem Schreiben an Dr. El bogen vom 23. Jänner 1885 äußert er sich wie folgt „Geehrter Herr Doctor! Um der Wahrheit Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, sehe ich mich zu folgender Mittheilung über die Person des Herrn Professors Rohling veranlaßt. Herr Professor Rohling nahm im Jahre 1881 mehrere Monate hiedurch bei nlir Unterricht in Talmud i c i s, wofür er mir meinen ganzen Unterhalt gab. Der Unterricht bestand Anfangs darin, ihn im Lesen der rabbinischen Schriften zu unterweisen, dann aber begann ich mit ihm die leichtesten Stellen aus dem Tractat Apoda Zara zu übersetzen. Doch mußte ich das Unterrichten aus diesem Grunde aufgeben, weil das Lesen der rabbinischen Schriften dem Herrn Professor Rohling so schwer fiel, daß an eine Möglichkeit, ihm das Ueb ersetzen jemals b e i z u b r i n g e n, nicht zu denken war. Merkwürdiger Weise veröffentlichte er, während ich ihn unterrichtete, zwei Broschüren, in denen viele Hunderte Citate aus solchen Büchern vorgeführt sind, deren Originalschrift er nicht einmal zu lesen im Stande ist, zum Beispiele „8odar", „Ledepba Tal" und dergleichen. Dies ist so sehr der Fall, daß Herr Professor Roh l i n g sich genöthigt sah, mir die inliegende, ihm zugekommene Karte (dieses Wort ist durchstrichen und dafür „Zeitung" gesetzt) zur Uebersetzung einzusenden, weil er dieselbe nicht übersetzen konnte." Nun ist selbstverständlich der Erzlump Briman für uns Alles eher, als ein classifcher Zeuge, aber Rohling wird sich nicht erkühnen dürfen, seine Glaubwürdigkkeit anzuzweifeln, einmal, weil er damit selbstmörderisch alle die „Talmud-Citate", welche Briman ihm gegen Bezahlung erlogen hat, preisgibt, und vor Allem deshalb, weil er selbst in der Wiener „Tribüne" Nr. 85 vom 28. März 1883 urdi et orbi verkündigte: „Professor Rohling steht für die Ehrlichkeit des Dr. Justus (bekanntlich feilt anderer als Briman) überhaupt mit seiner Person ein"; weil er ferner in derselben „Tribüne" Nr. 38 vom 9. Februar 1883 erklärte: „Dr. Justus selbst ist nicht mit mir identisch, aber seine Sache ist meine Sache'; und weil er endlich in der Schrift: „Professor Rohling und die öffentliche Meinung", die er (Rohling) unter dem Pseudonym Clemens Victor h e r a u s g a b, schreibt: „Briman, der jetzt feine medlcuuschen Studien in Paris vollendet, ist, wie mir Pater Desile, der Beichtvater Briman's, von welchem ich auch den später angeführten Brief. Briman's erhielt, mittheilt, ein überaus ehrenhafter, charakterfester Manu, der sich eines ehrenhaften Wandels stets befleißigt, und eines jeden Vertrauens vollkommen würdig." Das genügt! Rohling selbst hat seinem Handlanger Briman das Zeugniß unbedingter Glaubwürdigkeit ausgestellt, er muß somit die Bekundung desselben gelten lassen, die Bekundung, daß Rohling vor dem Prager Landesgericht einen bewußten Meineid geleistet hat. Allerdings kam es bei dem Processe Rohling-Bloch nicht zu einer öffentlichen Schlußverhandlung. Wie jener Delinquent aus Angst vor der öffentlichen Procedur der Justificirung in seiner Gefängnißzelle sich erhängt, so hat Herr Rohling es vorgezogen, unmittelbar vor der öffentlichen Schlußverhandlung unter dem Schwergewicht des gegen ihn gehäuften belastenden Materiales von der Anklage zurückzutreten. Ohne den Wahrspruch der Geschwornen abzuwarten, hat er sich selber — gerichtet. In Nr. 52 der „Egerer Nachrichten" vom 4. Juli hatte hie Redaction selber Nachstehendes erklärt: Eine Entgegnung. In der Nr. 53 der „Egerer Zeitung" hat die Repräsentanz der Egerer ist. Cultusgemeinde ein Eingesendet abgelagert, in welchem natürlich über uns ein furchtbar vernichtendes Urtheil gefällt und uns jede Wahrheitsliebe abgesprochen wird. Die isr. Repräsentanz ist ganz entrüstet, daß wir eine Blüthenlese aus dem Talmud veröffentlichen wollten und daß trotz der Confiscation die Ausgabe verbreitet war. Weiter wird natürlich auch Pros. Rohling als Fälscher bezeichnet. Darauf begnügen wir uns für heute nur zu