Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 34 (21.8.1896)
- Date
- 1896-08-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Dl9. Bloch’s Jahrgang XIII Centralorgan für die gelammten Interessen des Iudenthums. 1 X. ft. PostsparraFen-Amt Clraringverkrhr Wien, 21. August 1896. »rrus»t>rrt» flr Srstrrrrirft: Halbjährig « fl. 8 Jtv. Nr. 610.976. -- - Einzelexemplare 16 kr. I»rd«rtivn und Administration: Für'» Ausland: l Wien ., i-vitvt' V uffiUrI rffir l• Erscheint jeden Freitag. halb Ihrig 5 fl. lOJlt. ganzjährig 10 „ ao „! Brief-Adresse; Wien, I., Hauptpostamt — Fach. Kn} ei gen: Die «mal gespaltet« .(. Telephon-KrTelearamm-Adresse: Blocks Wochenschrift Wien. „ Petitzeile 11 kr. t- - * -ti Inhalt. Leitartikel: Rohling und Ecker in Eger. — Ein Privatissimum mit Professor Fournier. — Die krummen Judennafeu. — „Deutsche Treue und Dankbarkeit." — Das Strikerecht im Talmud. — Die „Ostdeutsche Rundschau" und die Wiener Schneider. — Vom Jahrmarkt des Lebens: Herr Geßinann „berichtigt". Die Wahrheitsliebe eines Bicebürgermeisters der Stadt Wien. Aus dem antisemitischen Bürgerclub des Wiener Gemeinderathes. Die Christlich-Socialen gegen Dr. Ebenhoch. Deutschnationale und Christlich-Sociale. Feichtinger's Rehabilitirung. Daniel Sanders und der deutsche Sprachverein. Zur Lueger-Fahrt nach München. Was die deutschnationalen Studenten wollen. Für Deutschnationale. Jüdischer Christenhaß. Ein Triumph des Judenthums. Gegen das Hausirverbot. Offenes Schreiben. Beitrag zurGeschicht: der russischen Inden. — Correspondenzen: Wien, Petrau, Straßnitz. Bndweis, Prag, Hohenelbe, Tyrnau, Frankfurt a. M., Berlin, Paris, London. — Vermischte s: Wien, Floridsdorf, Ischl, Velden. Proßnitz, Straßnitz, Trebitsch, Pollerskirchen, Bisenz, Prag, Lemberg, Miskolcz, Ungarisch-Brod, Madonna di Campiglio, Triest, Breslau, Berlin, Frankfurt a. M., Eßlingen, Stettin, London, Neapel, Mailand, Amsterdam — Feuilleton: Kinder des Ghetto. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Rohling und Ecker in Eger. Angesichts der bevorstehenden Wahlen arbeitet der Antisemitismus in Böhmen mit voller Dampfkraft und die sogenannten Deutschnationalen requiriren die Bundesgenofsenschaft der Rohling und Genossen für ihre sauberen Zwecke. In die Kraft des nationalen Antisemitismus allein scheinen seine Apostel selbst nicht hinreichendes Vertrauen zu hegen und so wird in den „Egerer Nachrichten" „Deutschnationale Zeitung" eine Talmudhetze inscenirt, um den Religionshaß in den Dienst des Wahlgeschäftes zu stellen. Ein daraus nbzielender Artikel erschien in Nummer 50 des erwähnten Blattes vom 25. Juni und eine ganze Anzahl von Rohling fabricirter Talmudcitate, welche längst als schamlose Lügen und Fälschungen des Prager Meineidcanonicus durch beeidete christliche Sachverständige gebrandmarkt wurden, wird neuerdings, nicht einmal frisch gewaschen, sondern mit dem alten Schmutz, dem verehrten Lesepublicum der deutschen Stadt Eger vorgeführt. Der israelitische Cultusvorstand von Eger hat sich veranlaßt gesehen, in einer öffentlichen Erklärung den Ursprung und den Charakter jener Talmudcitate bloszulegen. In der uns vorliegenden Nummer 61 der „Egerer Nachrichten" vom 5. August, publicirt der alte Prager Biedermann, welcher als Lügner weit über die Grenzen Oesterreichs einen Ruf sich erworben, nachstehende Erklärung: Geehrte Schriftleitung! Ich ersuche um Aufnahme folgender Zeilen: Die „Egerer Zeitung" Nr. 63 vom 1. Juli 1896 brachte in einem „Eingesendet" der Repräsentanz der Egerer isr. Cultusgemeinde die befremdende .Behauptung, daß die in dem Artikel der „Egerer Nachrichten": „Blüthenlese aus dem Talmud" gebrachten Citate bereits vor Jahren von dem k. k. Landesgerichte in Wien als Fälschungen erklärt wurden und Professor Rohling, der Erfinder dieser Citate mit seiner wegen dieses Angriffes erhobenen Anklage im Grunde der Gutachten christlicher Gelehrter abgewiesen und in den Kostenersatz verurtheilt wurde. Zur Steuer der Wahrheit fühle ich mich verpflichtet, folgenden in dieser Sache mir von Prof. Dr. A. Rohling zu« gesandten Brief zu veröffentlichen: „Euer Hochwürden — halten die Güte, mir während meiner Abwesenheit von hier einen Ausschnitt der Nr. 53 der „Egerer Zeitung" zukommen zu lassen, worin die „Repräsentanz der Egerer isr. Cultusgemeinde" erklärt, daß Citate, welche ich aus dem Talmud miigetheilt hatte, „von dem k. k. Landesgericht in Wien als Fälschungen erklärt wurden und Prof. Rohling . . . mit seiner Anklage im Grunde der Gutachten christlicher Gelehrter abgewiesen wurde". Diese Behauptungen rer „Repräsentanz der isr. Cultusgemeinde" sind unwahr. Wahr ist hingegen, daß von dem Wiener k. k. Landesgerichl nichts über meine Citate erklärt wurde. Wahr ist, daß ich dem Herrn Adoocaten Dr. Kopp beistimmte, der „sich zur Auskämpfung des Streites über den Inhalt des Talmud kein ungeeigneteres Forum denken konnte, als einen staatlichen Gerichtshof, der zwar berufen sei, zu entscheiden, ob die Parteien in der Hitze des Kampfes jene Schranken überschritten haben, wllche das Strafgesetzbuch in dem Abschnitt über Beleidigung ausgestellt, dessen Aussprüche aber niemals beitragen werden, politische oder nationale, confessionelle oder sociale Fragen auch nur um einen Schritt ihrer Lösung näher zu bringen oder Zeitkrankheiten zu heilen". Ich hatte demgemäß den Gerichtshof lediglich zur Abwehr ehrenrühriger Ausfälle, nicht aber zur Herbeiführung einer Entscheidung über den Inhalt des Talmud und anderer jüdischer Religionsbücher angerufen. Als dann gleichwohl die wissenschaftliche Frage über den Inhalt der jüdischen Schriften durch Experten, welche den Beifall des Gegners hatten, zur Entscheidung gebracht werden sollte, gab ich die amtliche Erklärung ab, daß ich außer Stande sei, dem Gericht aus Grund der Anschauungen längst im Streit Wider mich begrifiener Gelehrten, mit welchen ich gleiche Autorität in Anspruch nehme und denen gegenüber ich in wesentlichen Punkten durch die Autorität anderer Gelehrter gedeckt sei, ein endgiltiges Urtheil zuzumuthen. Als später Dr. Kopp die Gutachten meiner Gegner zu einer Schrift gegen mich verarbeitet hatte, erschien eine im Deutschen Reich nie verboten gewesene oder confiscirte Beleuchtung dieser Gutachten in zwei Auflagen durch Dr. Clemens Victor bei Fritsch in Leipzig (1887), auf welche seitens der Juden und ihrer Genossen meritorisch nicht weiter reagirt wurde. Im Deutschen Reich dauerte der Streit inzwischen gerichtlich wie außergerichtlich fort, ohne gegen meinen Standpunkt etwas ergeben zu haben, wie man aus den Schriften „über den Talmudstreit vor den deutschen Richtern", über „die sogenannten Beweise des Berliner außerordentlichen Prof. Starck", über „die Unhaltbarkeit der staatsrechtlichen Stellung der Juden" (Leipzig, Beyer 1895), sowie aus der Schrift des Dr. jur. Freiherrn von Langen, Mitglied des Reichstages, über „das jüdische Geheimgesetz" (Leipzig, ebd. 1895) ersehen kann. Ich schließe diese Zeilen mit dem Bemerken, daß meine Bemühungen in Bezug aus die Judenfrage übrigens lediglich dem Gedanken dienten, die Berechtigung der canonischen Gesetze gegen die Juden gellend zu machen. Wenn einige sagten, diese canonischen Gesetze seien abrogirt, so vergaßen sie, daß jedes R.'chtslehrbuch und jedes Compendium der Moral in dem Abschnitt üe legilms den Grundsatz aufstellt, daß keine Gewohnheit abrogirende Kraft erlangen