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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-07-17 · 29 (17.7.1896) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
29 (17.7.1896)
Date
1896-07-17
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Ntr. 29 Dr. Vlortz's WochrnfttzrtN. Seite 569 Aus den Kreisen unserer Gebildeten muß dieser lichte und beglückende Gedanke hinaus getragen werden in unser Volk, unter alle Völker. Darum benütze ich die Gelegenheit, vor Ihnen im Makkabäer-Club zu sprechen. Der Sinn Ihrer Bereinigung war, der Welt zu zeigen, daß die Juden auch noch andere Interessen als die des Geldes haben. Wir müssen ja so viele alte, feindliche Legenden zerstören, bevor man glaubt, daß wir nicht weniger werth sind als andere Menschen. Und insofern die Ackerbaucolonien des Baron Edmund Rothschild die Legende von der jüdischen Unlust zur körperlichen Arbeit zerstören wollen, begrüßen wir auch diese mit dankbarem Berständniß. Aus der jetzigen Berliner Ausstellung sehen die Besucher mit Erstaunen, vielleicht auch mit Beschämung die Prvducte des jüdischen Fleißes in den Colonien. Und da ist eine, deren Name ansängt, berühmt zu werden: Rischon le Ziou! Die armen Verfolgten, die dorthin kamen, sitzen heute schon frei und glücklich auf einem gesegneten Boden, der ihnen gehört. Von Rischou le Zion sprechen schon jetzt unsere armen Leute in aller Welt mit einer Rührung, in die sich Hoffnung mischt. Das Land unserer Väter existirt also noch. Es ruht nicht auf dem Boden eines Meeres. Es gibt Leute, die dort leben und fröhlich arbeiten. Die alte Erde verjüngt sich dort unter den regsamen Händen. Sie trägt wieder Blumen, sie trägt wieder Früchte, sie wird vielleicht auch eines Tages, eines schönen Tages das Glück und die Ehre der Inden tragen. Vom Jahrmarkt des Lebens. Die Nechtsverkümmerung der Juden. Rach seiner feierlichen Beeidigung durch den Statthalter Grafen K i e l m a n s e g g hat der nengewählte Bürgermeister S t r o b a ch in seiner Ansprache an den Landeschef und an den versammelten Gemeinderath Folgendes erklärt: „Es ist selbstverständlich, daß eine genaue Beobachtung der Gesetze, daß G e r e ch ti g k e i t, G e w i s s e n h a f t i g k e it und O b j e c t i v i t ä t nach allen Richtungen hin unser Leitstern sein wird." Wie es aber mit dem Rechtssinne der neuen Stadtverwaltung bestellt ist, dafiir liefern die vom Stadtrathe jüngst vollzogenen Ernennungen von Lehrern und Lehrerinnen für die städtischen Volks- und Bürgerschulen einen drastischen Beleg. Es wurden nämlich alle Bewerber und Bewerberinnen israelitischer Confession von der E r n e n n u n g a u s g e s ch l 0 s s e n. Für eine vom Geiste der Gerechtigkeit erfüllte städtische Verwaltung darf nur die Dienstzeit und die Qualificativu der um eine Beförderung oder um eine definitive Anstellung sich bewerbenden Lehrpersonen in Frage kommen und niemals das religiöse Glaubensbekenntniß, welches immer es sein mag, in die Wagschale der Entscheidung fallen. Der Stadtrath hat aber unter Mißachtung der Vorschläge der Ortsschulräthe und der Gutachten des Bezirksschulrathes selbst die bestqualifieirten und am längsten dienenden Bewerber und Bewerberinnen jüdischen Glaubens zurückgewiesen. Am empfindlichsten hat dieser dem Rechte hohnsprechende Vorgang jene armen Lehrpersonen betroffen, die seit einer Reihe von Jahren gegen kargen Lohn sich in provisorischer Verwendung abmühen und nun in so unverdienter Weise sich um die Aussicht gebracht sehen, zu einer definitiven Anstellung als Unterlehrer oder Unterlehrerinnen zu gelangen. Das Recht der Lehrerernennung steht fast überall den Bezirksschulräthen zu. Nur in Wien ist es mit Rücksicht auf die außerordentlichen Opfer, welche die Gemeinde für das Schulwesen bringt, der Stadtvertretung eingeräumt. Dieses Vorrecht bedingt aber eine gewissenhafte Benützung. Die Art, wie der neue Stadtrath von demselben Gebrauch macht, steht im Widerspruche mit Recht und Gesetz, und sie wird, wie wir hören, im Landesschulrathe demnächst zur Erörterung gelangen und die gebührende Beleuchtung finden. Auch auf deni Gebiete der Zuständigkeiten und Einbürgerungen ist die Praxis des Stadtrathes eine solche, welche mit dem Principe der Gleichberechtigung und mit der Zusage des Bürgermeisters, Gerechtigkeit und Objectivität zu üben, im erassen Widerspruche steht. Wir haben jüngst bestimmte Fälle ans dem Stadtrathe mitgetheilt. Hier ein neuer: An den Procuraführer einer der ersten Modewaarenfirmen am Wiener Platze, der Brüder S e l i n k o, ist folgendes Decret gelangt: An Herrn Abraham Adolf Schlesinger, Pcocurist. I., Neuthorgasse 9. G.-Z. 63242. In Erledigung Ihrer Eingabe vom 27. Tecember 1895 werden Sie in Kenntniß gesetzt, daß der Sradtrath sich in der Sitzung vom 11. Juni 1896, Z. 3837, nicht bestimmt gefunden hat, Ihrem 'Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Wiener Gemeindeverband gewährende Folge zu geben. Ihre Gesuchsbeilagen folgen im Anschlüsse zurück. Wien, am 15. Juni 1896. Der Bezirksamtsleiter: Tr. K eitler. In diesem abschlägigen Bescheide charakterisirt sich die Tendenz des Stadtrathes durch die Thatsache, daß der Procurist, welchem die Einbürgerung verweigert wird, seit 30 Jahren unbeanständet in Wien lebt, daß er Steuerzahler ist, wie bemerkt, in leitender Stellung einer der ersten Firmen angehört und daß sowohl die Polizei als die Bezirksvertretung der Inneren Stadt die Gewährung der von ihm erbetenen Zusicherung um Aufnahme in den Wiener Gemeindeverband befürwortet hatten. Für unseren Justizminister. Ter Berliner „Jüdischen Presse" wird über einen geradezu crassen Fall der Rechtsverkümmerung genieldet; er betrifft ausgediente Rechnungsfeldwebel jüdischer Confession, diese Lohnsclaven im Soldatenrvck, welche für 35 Kreuzer Löhnung und 17 Gulden Tienstprämie von 5 Uhr Früh auf den Füßen sein, die ganze Compagnie-Manipulation führen, die Chicanen aller Vorgesetzten, vom Cadetten aufwärts,, schweigsam ertragen und oft noch am einzig freien Sonntag Bataillvns-Jnspection halten müssen! Ter einzige Sonnenstrahl, der diesen Proletariern im Leben lächelt, ist das Beamtencertificat, auf das sie nach 12, oft erst nach 13 oder 14 Jahren Dienstzeit Anspruch erheben können. Damit gewinnen sie, wenn sie noch eine sechsmonatliche Prvbepraxis durchgemacht und eine Prüfung abgelegt haben, die 'Anwartschaft auf einen Kanzlistenposten mit 600 fl. jährlich und Quartiergeld, zumeist im Betrage von 120 fl. — die Anwartschaft auf das Beamtenelend. Nun können sie warten! Haben sie inzwischen das 40. Lebensjahr erreicht, dann werden sie in rührender 'Anerkennung der 16 bis 18 oder noch mehr im Heeresverbande zugebrachten Dienstjahre des Certisicates verlustcg. Ter „Beamtenvater" Promber weint gewiß darüber heiße Thränen. An solchen vier braven Soldaten, welche mehr als zwölf Jahre hindurch treu und hingebungsvoll dem Vaterlande gedient haben, wurde ein schweres Unrecht begangen, indem sie hart an der Schwelle ihres jahrelangen Itrebens in rücksichtslosester Weise zurückgestoßen und um den Lohn ihrer mühsamen Arbeit gebracht wurden, weil sie Juden sind! Und der Mann, der dies that, ist noch immer Oberlandesgerichts-Präsident in Krakau und heißt Ritter von Zborowski. Das wichtigste persönliche Recht eines Oberlandesgerichts-Präsidenten ist das Ernennungsrecht. Dasselbe erstreckt sich auf die Auscultanten und das Kanzleipersonal, in erster Linie auf die Kanzlisten. Herrn von Zborowski steht dieses Recht nicht umsonst zu. Seit zehn Jahren wurde in Westgalizien k e i n j ü d i s ch e r A u s c u 1t a n t (Assessor) ernannt. Der erste jüdische Landesgerichtsrath in Oesterreich, der im Jahre 1893 ernannte Tr. S a r e in Krakau, legte infolge der belästigenden Proselytenmacherei des Herrn Präsidenten das Bewerbungsgesuch unmittelbar dem Ministerpräsidenten vor, und, wie dieser bei der Besetzung von Kanzlistenstellen vorgeht, dürste der jüngste Fall illustriren. Im Sprengel des Krakauer Oberlandesgerichtspräsidiums waren 25 Kaazlistenstellen zu besetzen, welche ausgedienten, mit Certificaten versehenen Rechnungs-Unterosficieren Vorbehalten sind. Dazu gehört noch der erwähnte Ausweis über die Praxis und Prüfung und ein Geburtsschein, denn auch Kanzlisten müssen geboren sein. Da Oesterreich nicht nur seit fast 30 Jahren sozusagen Staatsgrundgesetze besitzt, sondern auch gerade jetzt das seltene Glück genießt, unter einer „eisernen" Regierung zu leben, welche sich nicht fürchtet, unter dem Jubelgeschrei der bezahlten Presse zu versichern, daß die Wahrung und Beachtung der Staatsgrundgesetze „wohl keiner besonderen Versicherung bedarf" — natürlich! — so waren neben 20 getauften Bewerbern auch vier ungetanste, bei deren Assentirung man glücklicherweise auch nicht nach einem Taufschein geftagt hatte, so kühn, sich zu melden. Seltsamerweise gab es unter den erstgenannten zwanzig auch einen, Namens S t r o b a ch (nicht den Wiener Bürgermeister, sondern einen Feldwebel), welcher weder die vorgeschriebene Probepraxis, noch die Grundbuchsführer-Prüfung abgelegt

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