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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-07-10 · 28 (10.7.1896) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
28 (10.7.1896)
Date
1896-07-10
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 550 Dr. Vloch's Wochenfttzrist. Nr. 28 Vor wenigen Tagen erst hat eine Zierde der ärztlichen Wissenschaft, ein Mann, der sich um die leidende Menschheit die größten Verdienste erworben und der noch dazu eine Reihe von Jahren hindurch als Mitglied der Wiener Stadtvertretung Ersprießliches für die sanitären Verhältnisse unserer Stadt geleistet hat, sein siebzigstes Wiegenfest gefeiert und dem hervorragenden Arzte und Gelehrten sind da aus allen Kreisen der Wiener Bevölkerung, von den höchsten Würdenträgern des Staates und auch der Kirche — wir nennen nur Erzbischof A n g e r e r — aufrichtige und wohlverdiente Glückwünsche und Anerkennungenin Hülle und Fülle dargebracht worden. Nur jene Körperschaft, der es in erster Linie obliegt, hervorragenden Mitbürgern bei solchen Anlässen eine Würdigung zu Theil werden zu lassen, jene Körperschaft, der der Jubilar, wie erwähnt, durch Jahre angehört hat — nur der Wiener Gemeinderath wurde vergebens in der langen Reihe der Gratulanten gesucht, die sich beim D r a s ch e - I ubiläum eingefunden hatten, nur der Wiener Gemeinderath hatte nicht ein Sterbenswörtchen der Anerkennung für diesen hochverdienten Mitbürger, dem das ganze gebildete Wien seine Glückwünsche darbrachte. Hoftath Dräsche gehörte einst selber der Wiener Gemeindevertretung an, hat sich um die Wasserversorgung der Stadt und um ihr Gesundheitswesen hohe Verdienste erworben. Der Kaiser hat seine humane und wissenschaftliche Wirksamkeit mit dem Ritterkreuz des Leopold-Ordens ausgezeichnet, nur Bürgermeister und Gemeinderath demonstrirten durch die Abwesenheit. Nach der Erklärung dieser demonstrativen Zurückhaltung braucht nicht lange gesucht zu werden: Hofrath Professor Dräsche ist kein Denuneiant, ihm gebührt also schon darum nicht die Salvator-Medaille. Was sollen wir von Herrn Ritter von S o n n e n t h a l sagen, der sogar noch dazu ein — Jude ist? Wann hätte er Jemanden denuncirt? Warum also soll ihm Herr Bürgermeister Strobach zum 40jährigen Künstlerjubiläum gratuliren? Liberale und — horrihiie dictn — Juden dürfen nicht beglückwünscht werden, dürfen keine Auszeichnung bekommen, mögen sie noch so viel beigetragen haben zum Ruhm, zur Ehre Wiens — der derzeitige Wiener Gemeinderath hat Glückwünsche und Auszeichnungen nur an stramme, social-christliche Parteigenossen zu vergeben — und wenn ein solcher einen kleinen Schmutzfleck, ein Denunciatiönchen beispielsweise auf dem Gewissen hat, verschlägts nichts das Mindeste. Und so mögen der berühmte Jubilar der Wiffenschaft und der berühmte Jubilar der Kunst, mögen Dräsche und Sonnenthal einander schmerzlich zurufen: „Weh' Dir, daß Du kein — Pfister bist!" Defraudation beim Verein „ChristlicheFamilie". In Hernals, Elterleinplatz Nr. 9, befindet sich im Gasthause des Herrn Jakob Friedl der Sitz des Vereines „Christliche Familie". Diesem gehören meistentheils Geschäftsleute an, und der Verein hat den Zweck, den „christlichen Gemeinsinn zu fördern und den Mitgliedern in socialer wie in wirthschaftlicher Beziehung hilfreich beizustehen". Cassier und zugleich Schriftführer des Vereines ist Anton Stöger, wohnhaft in Hernals, Calvarienberggasse 25. Stöger, der dem Handelsstande angehört, hat in seiner fteien Zeit die Eincassierung bei den Mitgliedern zu besorgen. Vor Kurzem wurde seitens des Obmannes Lasnitzky eine Revision der Bücher vorgenommen und da entdeckte man den Abgang von 98 fl. Da sich der Cassier Stöger nicht ausweisen konnte und das Geld nicht ersetzte, so wurde gegen ihn die Anzeige erstattet. Nustische Christen wegen VlutrituS unschuldig verurtheilt. Aus Petersburg schreibt unser Correspondent: Unter den: Verdacht, Menschenopfer zu bringen, standen seit dem Frühling 1892 mehrere Wotjaken des Dorfes Multan, Kreis Malmysch, Gouvernement Wjätka, in gerichtlicher Untersuchung. Es war der enthauptete Leichnam eines armen Bauern gefunden worden, dem der Kops von einer chirurgisch geübten Hand abgetrennt war; der Kopf, sowie die Organe der Brust fehlten, und außerdem war dem Leichnam alles Blut entzogen. Es wurde nun der Verdacht rege, daß der Mann von den in der Nähe des Dorfes wohnenden Woftaken zu religiösen Zwecken abgeschlachtet sei und die Polizei begann lediglich in dieser Richtung zu suchen. Es wurden elf Wotjaken verhaftet, die zuerst sämmtlich das Verbrechen mit Entrüstung leugneten und erklärten, daß allerdings unter den Wotjaken noch viele heidnische Gebräuche herrschten, sie auch zu gewissen Jahreszeiten Enten, Gänse, Schafe den alten Göttern opferten, daß sie aber nie Menschenopfer gebracht hätten. Später gestanden einige in der polizeilichen Voruntersuchung, die u n t e r Anwendung mittelalterlicher T o r t u r e n vorgenommen wurde, das Verbrechen ein, nahmen aber vor Gericht ihre Aussagen wieder zurück. Dennoch wurden sie, mit Ausnahme von drei Personen, die schon in der ersten Gerichtsverhandlung freigesprochen wurden (eine Person war in der Voruntersuchung gestorben), wiederholt vom Geschworenengericht schuldig gesprochen, der Staatsanwalt berief sich zur Analogie auf das sogenannte jüdische Blut rituale, was selbstverständlich nie seine Wirkung verfehlte, während der Senat jeoesmal das Urtheil cassirte und sogar dem Bezirksgericht einen scharfen Verweis wegen parteiischer Leitung der Verhandlungen, Beschränkung der Verteidigung u. s. w. gab. Jetzt nun, wie gesagt, wurde über die Angeklagten zum fünften Mal zu Gericht gesessen, und nun endlich fällten die Geschwornen ein freisprechendes Urtheil. Unter den Angeklagten befand sich auch ein 91jähriger Greis, der ftühere Wotjakische Priester Grigorjew, der in der Untersuchungshaft erblindet ist. Aufgeklärt freilich ist das dunkle Verbrechen noch immer nicht, die russische Presse zeigt sich aber doch sehr beftiedigt, daß die jahrelang geführte Untersuchung wenigstens den einen Beweis erbracht habe, daß in Rußland Menschenopfer nirgends mehr vorkämen. Wieder Einer. In Dresden ist der Schriftsteller Julius Hermann Gründel aus Hamburg, der für die Dresdener A n t i s e m i t e n b l ä t t e r „Deutsche Wacht" und „Sachsens Elbgaupost" Artikel geliefert hatte, wegen Betrugs, Zechprellereien und H e i r a t s s ch w i n d e l s zu 10 Monaten Gefängniß und fünf-Jahren Ehrverlust verurtheilt worden. Worauf sollte bei der Aufnahmeprüfung aus der jüdischen Religion in erster Linie gesehen werden? Von Dr. Adolf B i a ch, Robbi'ner io Brüx. Das Schuljahr geht seinem Ende entgegen und alsbald werden die Aufnahmsprüfungen beginnen. Für die Religion im Allgemeinen schreibt das Gesetz jenes Wissen vor, das in den ersten 4 Jahrescursen der Volksschule erworben werden kann. Mithin ist es selbstverständlich, daß hinsichtlich der jüdischen Religion vor Allem ein geläufiges Lesen im Gebetbuche verlangt werden kann und auch verlangt werden soll. Wer am Gymnasium unterrichtet, wird oft die Erfahrung machen, daß der Unterricht aus der jüdischen Religion deswegen mit sovielen Schwierigkeiten verbunden ist, weil sehr häufig nur ein geringer Bruchtheil das Hebräische correct und geläufig lesen kann. Im Gymnasium läßt sich dies nur sehr schwer und in den seltensten Fällen nachholen. Der Primaner hat mit den Schwierigkeiten der lateinischen Sprache und mit den viel höheren Anforderungen, die im Gegensätze zm Volksschule jetzt an ihn gestellt werden, zu kämpfen und wird kaum Zeit finden, sich täglich 1 oder 2 Stunden im „Hebräisch lesen" zu üben, abgesehen davon, daß eine mechanische Uebung ihm sehr lästig fallen muß und ihm jede Freude an der Religion überhaupt verdirbt. In den höheren Classen steigen auch die Anforderungen, und so kommt es nicht selten vor, daß selbst der Octavaner nicht geläufig hebräisch lesen kann. In erster Linie wird daher bei der Aufnahmsprüfung darauf gesehen werden müssen, daß der Schüler geläufig lesen kann; dann wird sowohl fiir den Schüler, als für den Lehrer ein viel leichteres Arbeiten sein. Auf welch' religiösem Standpunkte man auch immer steht, man wird zugeben müssen, daß die Versirtheit im Hebräisch lesen von der höchsten Wichtigkeit ist; denn die Gebetsprache der Israeliten muß die h e b r ä i s ch e bleiben, wenn auch manche Gebete in der Landessprache vorgetragen werden können. Hat der Schüler bei der Aufnahme das geläufige Lesen weg, so wird man es leicht in den 8 Schuljahren dahin bringen, daß der Schüler mit oder auch ohne Zuhilfenahme einer deutschen Uebersetzung die Gebete und auch zahlreiche Stücke aus der Bibel in der Ursprache verstehen wird. Wir werden und brauchen ja keine Gordon's, Smolenski's u. dgl. anszubilden, es genügt schon, wenn wir es dahin bringen, daß der Schüler der hebräischen Sprache Interesse entgegenbringt und mit Zuhilfenahme einer Uebersetzung im Stande ist, die Bedeutung der einzelnen Worte zu erkennen. Als vor Kurzem eine jüdische Deputation in Karlsruhe beim Großherzoge von Baden zur Audienz war, äußerte sich die Großherzogin darüber, wie schön die hebräische Sprache sei und drückte den Wunsch aus, daß in den Schulen mehr Zeit ans das Studium dieser herrlichen Sprache verwendet werden möge, denn es sei doch eigentlich Pflicht der Js-

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