Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 27 (3.7.1896)
- Date
- 1896-07-03
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 532 Nr. 27 Dr. Bloch's Wochenschrift g a n i um Verzeihung bittet, niemand Anderer als die — jüdischnationale Burschenschaft „Kadi m ah" ist. Vor einiger Zeit hatte das „Deutsche Bolksblatt" eine Gerichtssaalnotiz über den Senior der „Kadimah" gebracht, die vollständig aus der Luft gegriffen war; jetzt publicirte das Blatt eine längere Ehrenerklärung, in der es unter Anderem heißt: „Wir überzeugten uns, daß die von uns gebrachte Notiz auf unrichtigen Informationen und einem argen Mißverständnisse beruht. W i r bedauern, die „Kadimah", beziehungsweise derenSenior grundlos in ihrer Ehre gekränkt zu haben." Die arische Monogamie. Dem Abgeordneten des deutschen Reichstages, Pastor Schall, einem engeren Gesinnungsgenossen des orthodoxen „Volk", wird von diesem Stöcker'schen Blatte gleichwohl wegen seines Auftretens im Reichsrathe folgende C e n s u r ausgestellt: „Geradezu unglaublich war das Auftreten des Abgeordneten Pastor Schall. Jedesmal, wenn er sich erhebt, bemächtigt sich der Rechten ein unbehagliches Gefühl und die Linke freut sich im Stillen. Bebel hatte aus dem 16. Jahrhundert die Doppelehe Philipps von Hessen herdorgeholt. Und was antwortete Pastor Schall? „Die Doppelehe Philipps von Hessen hat bestanden und die Reformatoren sind dadurch in eine große Gewissensbedrängniß gerathen. Aber Philipp von Hessen lebte im Ehebündniß mit einer kranken Frau. (Große Heiterkeit und Unruhe.) Wenn Sie mich nicht anhören wollen, so geben Sie nur der Socialdemokratie das Recht zu sagen, ich hätte nichts zu antworten gewußt. Philipp von Hessen war eine stark sinnliche Natur. (Großes Gelächter.) Kann ich denn dafür? (Andauerndes, großes Gelächter)." Dieses entschuldigende „Aber" begegnete verdientem Gelächter. Wir billigen nicht die Form, aber den Inhalt der Bebel'schen Antwort darauf: Schall solle nach dieser Leistung sein Mandat niederlegen, denn er habe seinen Stand und seine Kirche aus das Aeußerste blamirt." So das Stöcker'sche Blatt. Es muß in der That das ä u ß e r st e Befremden erregen, daß ein evangelischer Geistlicher öffentlich die Doppelehe eines Fürsten mit der Wüstlingsnatur desselben zu beschönigen sucht. Als Entschuldigung mag ihm dienen, daß allerdings schon einmal die obersteKirchenbehörde in Preußen die Doppelehe eines evangelischen Fürsten gestattet hat. Die preußische Kirchenbehörde unter Friedrich Wilhelm II. billigte es, daß dieser neben seiner zweiten Frau (von der ersten hatte er sich schon als Kronprinz scheiden lassen) sich mit der Gräfin Dönhoff vermählte, die ihm zwei Kinder gebar, den Grafen und die Gräfin Brandenburg. Die Hofsprache erfand für diese Doppelehe — und die kirchlichen Behörden gaben ihren Segen dazu, — den Ausdruck der Antrauung „zur linken Hand". Außerdem war dem Fürsten noch ein Fräulein von V o ß zur „linken Hand" angetraut. Endlich unterhielt er, wie bekannt, zeitlebens ein Verhältniß mit Wilhelmine Enke, der späteren Gräfin Lichtenau, die ihm den Grafen und die Gräfin Mark gebar. Allein wenn die Geistlichkeit damals alle diese Dinge guthieß, so folgt daraus noch nicht, daß hundert Jahre später ein evangelischer Geistlicher Worte der Beschönigung für die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen finden darf, über die sich ein Melanchtho n fast zu Tode gegrämt hat. Tuschl-Moral. Das „Deutsche Volksblatt" berichtet mit behaglicher Breite über eine Spritzfahrt, welche die Wiener Antisemiten nach Berlin unternommen haben. Die Herren haben in der deutschen Hauptstadt viel getrunken, viel gesprochen und auch Manches gesehen, darunter das Reichstagsgebäude. Darüber berichtet der antisemitische Moniteur wörtlich: „Der österreichische Landtags- Abgeordnete Vergani verweilte längere Zeit mit dem Abgeordneten Lotze in der Hofloge gerade zu der Zeit, als der jüdische Abgeordnete Stadthagen für die Rechte der u:r ehelich e n Kinder e i n t r a t." Es läßt sich gewiß nicht annehmen, sagt die „Wiener Allg.Ztg.", daß der Abgeordnete Stadthagen aus purem Wohlwollen und in auszeichnender Absicht das Epitheton „jüdisch "erhalten hat. Das„Deutsche Volksblatt" fühlt sich vielmehr veranlaßt, seine Leser darüber aufzuklären, daß kein strammer Gesinnungsgenosse die Schurkerei begangen hat, für die unehelichen Kinder einzutreten. Nach der Ueberzeugung des Herrn Vergani ist nur ein jüdischer'"Lüstling dessen fähig. Der Mann in der Hofloge mag es im Interesse der christlichen Moral, der deutschen Zucht und Sitte auf das Tiefste bedauert haben, daß er nicht in die parlamentarische Arena hinabsteigen durfte, um den frechen Juden das Maul zu stopfen. Der jüdische Abgeordnete Stadthagen ist also für die Rechte der unehelichen Kinder eingetreten. Möglicherweise that er es aus seiner kleinlichen Racengehässigkeit heraus. Einzig und allein deshalb, weil Böckel und andere antisemitische Patentmoraliften den Paternitätssorgen manch' unangenehme Stunde verdankten. Aber wahrscheinlicher ist es, daß in seinem Plaidoyer für uneheliche Kinder die ganze Gesellschaftsfeindlichkeit, der auflösende, negirende ätzende Geist des Judenthums zum Ausdruck kam. Wir Deutsche stehen ja ohnehin tief genug in der culturellen Entwicklung. Es ist gut und schön, wenn man die Eigenart deutschen Wesens unverfälscht erhält. Aber man muß das Gute nehmen, wo man es findet. Davon ist Herr Ver gani überzeugt, und diese seine Ueberzeugung beschränkt sich nicht auf die Feuilleton-Literatur. Wir Deutsche hätten schog längst das ftanzösische Gesetzbuch zum Muster nehmen müssen. Seit der Herrschaft des eastp NJanoleo» tft es gänzlich unmöglich, daß jüdische Wüstlinge für die Rechte der unehelichen Kinder eintreten. Denn der Artikel 340 des genannten Gesetzbuches verleiht den: unehelichen Kinde keine, gar keine Rechte, hingegen eine schwer lastende Pflicht, nämlich die Erforschung der unehelichen Vaterschaft zu unterlassen. Damit hatte der Convent die richtige Abfertigung erhalten, der augenscheinlich unter jüdischem Einfluß den unehelichen Kindern ein Erbrecht nach dem Vater verliehen und am 2. November 1793 sogar die Gleichberechtigung der ehelichen und der unehelichen Kinder ausgesprochen hatte. Der gegenwärtige Stand der französischen Gesetzgebung scheint den Don Juans der Vororte, den Schwerenöthers der Winkelgassen besonders vortheilhaft und erstrebenswerth. Wie entzückend ist es, auf krummen Wegen zu wandeln, wenn das Gesetz keine Fußangeln gelegt hat. Das französische Recht gibt der Mutter den Rath, das uneheliche Kind ohne jede Verantwortlichkeit in ein Findelhaus zu stecken. Dort wird es aus öffentliche Kosten erhalten. Dort belästigt es nicht die Mama und noch weniger den Herrn Papa. Zwar hat Anton Meng er in seinem berühmten Buch mit edler Entrüstung ausgerufen: „Weiter kann wohl die Einseitigkeit und Parteilichkeit zu Gunsten der besitzenden Volksclassen nicht mehr getrieben werden, als wenn der Staat oder die staatlichen Verbände die Kosten für die Ausschweifungen der wohlhabenden Männer übernehmen ..." Aber was scheert uns Anton Meng er, was scheeren uns die besitzlosen Classen, das einflußlose Proletariat, das Gesindel von Nichtwählern! W i r müssen dafür sorgen, daß unsere Wähler, die wackeren, braven Hausherrnsöhnchen, nicht geplackt und molestirt werden, daß ihnen nicht der unschuldige Genuß, die harmlose Zerstreuung ihrer kurzen Mußestunden durch die Furcht vor Paternitätsklagen vergällt werde. Der jüdische Abgeordnete Stadthagen und anderes Gelichter seines Zeichens werden sich vergebens dagegen stemmen. Noch sind wir da, w i r, die Verfechter der T u s ch l- Moral! st - g. Der Erzbischof von Posen. S ch r i m m, 8. Juni. Vorige Woche verweilte der Erzbischof von Posen, Dr. v. Stablewski, drei Tage in hiesiger Stadt. Auf eine Ansprache, welche Rabbiner Dr. Bamberger an denselben richtete, betonte der Erzbischof in seiner Erwiderung, daß die Erhaltung des religiösen Friedensstn seinen Augen ein wichtiges Moment sei, und schloß mit den Worten: „Möge der Herr unsere gemeinsame Wirksamkeit segnen!" Einige Bemerkungen zu dem Proeest Friedmann dürfen nicht unterdrückt werden. Es hatte den Herren Antisemiten und den anderen reactionären und ftommen Herren, denett der „erschütternde Fall" des vieledlen Freiherrn von Hamme r st e i n von wegen ihres Pumpverhältnisses zu ihm durch Mark und Pfennig ging, gefallen, die Affaire Hammerstein und Friedmann zu verkoppeln, gleichsam, als ob ftir Hammerstein durch Friedmann eine Compensation eingetreten wäre. Nun haben wir, offen gestanden, für einen Mann von so entsetzlichem Leichtsinn, wie er Herrn Friedmann, zu Gebote steht, nicht viel übrig. Wir bemessen den Werth eines Menschen nicht nach seinem „Genie", sondern nach dem Maße sittlichen Haltes, mit dem er versteht, dies „Genie" für