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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-07-03 · 27 (3.7.1896) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
27 (3.7.1896)
Date
1896-07-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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i Seite 528 sie zu beschützen, geht aus den Schuldverschreibungen hervor, die sie sich von denen ausstellen ließen, denen sie Geld geliehen hatten. Matthäus Paris bringt in Folgendem die Abschrift einer solchen Verschreibung: „Der Prior N. und das Kloster M. entbieten Allen, so dieses Schreiben zu Gesicht bekommen, chren Gruß in dem Herrn. Es sei hiedurch kundgethan, daß wir zu London von A. und B. in ihrem eigenen Namen und dem ihrer Theilhaber, der Bürger und Kaufleute der Stadt C., hundert und vier Mark guter und vollwerthiger Sterlings erhalten haben. Welche hundert und vier Mark wir nach gesetzlicher Uebereinkunft, indem wir dazu in unserem eigenen Namen und dem unserer Kirche verpflichtet sind, den oben genannten Kaufleuten oder einem von chnen oder einem chrer Unterhändler, der dieses Schreiben überbringt, vollzählig wiederzugebm und zurückzuerstatteu versprechen, und zwar zu Newtemple in London am 1. August im Jahre des Herrn 1835; unter Hinzufügung folgender Bedingung: daß, falls das Geld nicht am bestimmten Orte und zu bestimmter Zeit gezahlt wird, wir nach Ablauf der festgesetzten Frist versprechen, .... ihnen jeden zweiten Monat auf je zehn Mark eine Mark zu zahlen, als Entschädigung für Verluste (pro reeoiupeusatioue äamnoruw), — für solche Verluste und Auslagen, wie sie dabei dulden nnd erleiden mögen; also daß die Entschädigung für Verluste und Auslagen und das Capital eingeklagt werden können, zusammen mit den Auslagen für einen Kaufmann mit einem Pferde und einem Diener, wo immer der Kaufmanu sich aufhalten möge, bis zur vollen Rückzahlung des ganzen vorerwähnten Betrages. Gleicherweise wollen wir die bei der Wiedererlangung des Geldes verursachten oder noch zu verursachenden Auslagen den Kaufleuten erstatten und zurückzahlen, oder einem von chnen, oder ihrem Unterhändler. Diese Entschädigung für Verluste, Zinsen und Auslagen (reoowpeusatio damnoruin, interesse et expensarum) versprechen wir, nicht als einen Theil des Capitals anzusehen .... Obige Versprechungen zu erfüllen, verpflichten wir uns und unsere Kirche und unsere Nachfolger, und verschreiben deshalb all unser Eigenthum und das unserer Kirche, alle bewegliche und unbewegliche Habe, geistliche und weltliche, gegenwärtige und zukünftige, wo immer sie befunden werde, den vorerwähnten Kaufleuten und ihren Erben bis zur vollen Zahlung obengenannter Summe, in Anerkennung dessen, daß wir unser Eigenthum nur chrem guten Willen verdanken. Und für Vorstehendes sind wir willens, aller Orten und vor jedem Gerichtshof Rede zu stehen (in omni foro conveniri), indem wir für uns und unsere Nachfolger auf jedwede Hilfe verzichten, die uns erwachsen könnte aus kirchlichem oder bürgerlichem Recht, aus den Vorrechten der Geistlichkeit und (geistlicher) Gerichtsbarkeit, .... aus Gewohnheitsrechten oder Satzungen, aus Freibriefen, Nachlässen oder Vorrechten, die zu Gunsten des Königs von England oder seiner Unterthanen vom päpstlichen Stuhle erlangt sind oder erlangt werden können, .... indem wir ferner verzichten auf die Wohlthat des Ersatzes, das Recht der Berufung auf rechtsbeschränkende Erlässe des Königs von England und auf jeden anderen Eivwand gegen diese Urkunde. Zum Zeugniß dessen haben wir unter dieses Document unser Siegel gesetzt, am 19. April 1235." Zufolge dieser ohne Zweifel echten Urkunde wird eine Summe Geldes dem Namen nach nur auf wenig über drei Monate entliehen. Hätte es der Zufall gewollt, daß das Kloster im Stande war, das Geld am 1. August zurückzuerstatten, so wäre für das Darlehen keine Entschädigung zu leisten gewesen; von jenem Tage an jedoch.waren die Klosterleute zu einer Zahlung von 60 Percent das Jahr verpflichtet, hatten also J 7 Percent mehr zu zahlen, als man den Juden zu nehmen gestattete. Es liegt auf der Hand, daß, falls ein derartiges Verfahren zugelassen wurde, die Geldverleiher zu ihrer Sicherheit nichts weiter zu thun brauchten, als eine Zeit festzusetzen, während welcher für das Darlehen keine Entschädigung zu zahlen war; diese Zeit konnte Nr. 27 jedoch sehr kurz bemessen werden, und der Verleiher lieh wahrscheinlich nur an solche Leute aus, die voraussichtlich nicht im Stande waren, ihren Verpflichtungen an dem festgesetzten Tage nachzukommen. Dennoch ist es interessant, wahrzunehmen, wie ängstlich im vorliegenden Falle der Verleiher darauf bedacht ist, den Borger auf jeden Schutz verzichten zu lassen, der ihm durch das canonische Recht und von den geistlichen Gerichtshöfen zu Theil werden könnte. Der Wortlaut des Uebereinkommens ist übrigens etwas dunkel; es geht aus demselben nicht klar hervor, ob außer der Wiedererstattung des Capitals die jeden zweiten Monat zu leistende Zahlung von einer Mark auf je zehn die einzige Verpflichtung des Borgers darstellt. Allem Anscheine nach verhält es sich so, und die Worte „Verlust" und „Auslage" werden nur wiederholt, um dieser monatlichen Zahlung den Schein einer gewissen Rechtfertigung zu geben. Vermuthlich wandten die Cahorsiner bei Ausstellung von Schuldverschreibungen noch andere Formeln an. Großteste soll, auf seinem Sterbebette liegend, über die Erpressungen „der Kaufleute und Wechsler unseres Herrn, des Papstes," in Klagen ausgebrochen sein und gesagt haben: sie zwingen einen Mann, der hundert Mark von ihnen borgt und ihnen verspricht, am Ende des Jahres hundert Pfund zu zahlen, einen Schein auszustellen, in welchem es heißt, daß der Borger hundert Pfund empfangen habe; und er sagt weiter: sie sind grausamer als die Juden, denn wenn der Borger nach kurzer Zeit zurückzuzahlen willens ist, so nehmen sie nie einen Heller weniger als hundert Pfund, wogegen die Juden für die Zeit, während derer der Borger das Geld wirklich in Händen gehabt hat, nur die Zinsen von hundert Mark fordern würden." _ „Der Iudenstsat". Besprochen von LeoHerzberg-Fränkel. Ich halte die Theodor Herzl'sche Schrift „DerJudenstaat" für ein epochales, in die gegenwärtigen Zeitverhältnisse hineinpassendes Werk, von dem ich lebhaft bedaure, daß es nicht zur Lebenszeit des großen Humanisten Baron Moriz Hirsch erschienen und discutirt wurde, da er allein der Mann war. der die Autorität, den Muth und die Mittel besaß, ein so großes, kühnes Unternehmen zu fördern und mit allen Chancen des Erfolges an ein Werk zu schreiten, bei dem ein ganzes Volk mitbauen müßte, wenn es zu Stande kommen soll — während jetzt, ohne Cremieux, Montefiore und Hirsch, die Verwirklichung des großen, von Dr. Th. Herzl angeregten Gedankens sehr problematisch erscheint. Als ich die Herzl'sche Schrift zuerst las, präfentirten sich mir seine Vorschläge wie Utopien und erinnerten mich an den nebelhaften Staat „Freiland" in Aftika. Die Sache interessirte mich aber so sehr, daß ich sie zum zweiten Mal las, bedächtiger, aufmerksamer und prüfend. Die Dämmerung wich — das Land, die Leute, das staatliche Gebilde, der neue Organismus, in welchem die gesellschaftlich heterogensten Elemente durch die einheitliche und nivellirende Religion der Juden in ein harmonisches Ganzes gebracht wird, traten greifbar hervor, wie die ferne Insel langsam aus dem Ocean emporsteigt. Wer die große. Noth der Juden in fast allen Ländern, den schweren Kampf, den sie, gestoßen, gedrückt und getreten, mit dem Leben führen, die harte Arbeit zur Erwerbung der nothdürftigsten Existenzbedürfnisse, die ihnen von jedem Gassenbuben mißgönnt und streitig gemacht werden, kennt — wer da weiß, welcher Pauperismus im Judenthum wohnt, wie die Meisten mit dem Aufgebot aller Kräfte für das frugale Brot ihrer Familien mit den Gegnern ringen — wer da sieht, welche Schurken sich anmaßen, achtbare, fleißige und strebsame Juden zu höhnen, zu demüthigen und zu beleidigen, der muß sich der Ueberzeugung erschließen, daß man unmittelbar vor einer Krisis stehe, weil es länger nicht so bleiben könne, abscheulich und gräulich wie es ist. An eine trostlose Gegenwart, schließt eine precäre Zukunft an. Was vor nicht langer Zeit in dem stramm gelenkten, von einem mächtigen Willen disciplinirten Rußland möglich war, kann angesichts der vehementen, von der Regierung nicht eingedämmten Agitationen und Provocationen morgen bei uns oder in Deutschland zum Ausbruche kommen und mühselig Dr. Vlortz's Wochenschrift.

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