Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-06-19 · 25 (19.6.1896) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
25 (19.6.1896)
Date
1896-06-19
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3020846-3021115-3021141--05725-3029974
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 498 Dr. Vloch's WochensttzrM Nr. 25 Mitteln die Herrschaft gegenüber der sich immer mächtiger entfaltenden deutschnationalen Bewegung zu behaupten suchen, finden in den nächsten Tagen die G e m e i n d e w a h l e n statt, und zwar wählt der dritte Wahlkörper Montag den 15. d. M., der zweite Wahlkörper Freitag den 19. d. M. und der erste Wahlkörper Montag den 22. d. M. In jedem Wahlkörper sind zwölf Ausschußmitglieder und sechs Ersatzmänner zu wählen. Der judenliberale Wahlausschuß hat, um die Wähler des dritten Wahlkörpers zu ködern, Aufforderungen zur Annahme der Candidaturen versendet, in welchen es heißt, daß man beschlossen habe, in diesen Wahlkörper keinen Doctor (mit Ausnahme des Bürgermeisters) und keinen Juden a u f z u st e l l e n. 'iötcn. Der „Verein zur Abwehr des Antisemitismus versendet folgenden Aufruf: „Die antisemitische Partei hat ihrem Programme eine neue 9tummer eingefügt — „Der Kampf gegen Ungarn" — die sie mit Vorliebe zur Wiederholung bringt. Es wäre aber tief zu bedauern, wenn man in Ungarn zur Annahme gelangte, die Führer jener Partei seien berechtigt, im Namen Oesterreichs zu sprechen und in diesem Namen ein Nachbarvolk zu insultiren, das wie jedes andere Volk ein Recht auf Werthschätzung und auf Anerkennung seiner hervorragenden Eigenschaften beanspruchen darf. Der „Verein zur Abwehr des Antisemitismus" fühlt sich vollkommen berufen, gegen diese neueste Kampfesweise der Antisemiten Protest zu erheben, denn die Mitglieder unseres Vereines wissen sehr wohl zwischen echtem und falschem Patriotismus zu unterscheiden, so können wir denn in solchen unqualificirbaren Angriffen gegen Ungarn nur das Bestreben herausfinden, eine Zersplitterung herbeizuführen, die für beide Länder der Monarchie eine schwere Schädigung wäre. Ein großer Theil unserer Mitbürger sieht doch noch klar genug, um zu wissen, welche Fäden die Hände der Marionetten lenken, und welche Schlußapotheose uns bevorsteht, wenn nicht bei Zeiten Einhalt geboten wird. Wir fordern daher unsere Gesinnungsgenossen auf, unseren Protest durch eine beistimmende Erklärung zu verstärken, damit man jenseits der Grenze auch einmal erfahre, daß der Umsturzpartei eine andere gegenüberstehe, die den alten, ehrenvollen Tradittonen Oesterreichs treu geblieben ist. Für den Verein zur Abwehr des Antisemitismus: A. Gundaccar Frecherr v. S u t t n e r. Steinwürfe gegen den Fünfhauser Tempel. Zu wiederholtenmalen wurden in den israelitischen Tempel in der Turnergasse in Fünfhaus von bübischer Hand während des Gottesdienstes Steine geschleudert, ohne daß es gelang, die Thäter ausfindig zu machen. Samstag den 2. Mai, vor dem Nachmittags-Gottesdienst für Kinder, wurde der Hausbesorger des Tempelgebäudes aufmerksam gemacht, daß neuerlich auf der Galerie mehrere Fenster eingeschlagen worden seien. Diesmal gelang es, den Thäter in der Person des 21jährigen Drechslerlehrjungen Martin H a n u s k a ausfindig zu machen. Derselbe hatte in einem benachbarten Hofe, welcher an den Vorhos des Tempels anstößt,'gearbeitet und dann aus Uebermuih mit eigens zurechtgemachten Ziegelsteinen gegen die Fenster der Tempelgalerie bombardirt und war dabei beobachtet worden. Martin H a n u s k a hatte sich nun vor einem Erkenntnißsenate unter Vorsitz des Landesgerichtsrathes v. Holland, Staatsanwalt-Substituten v. Neubauer, wegen Verbrechens der öffentliche» Gewaltthätigkeit nach § 85 b. St.-G. zu verantworten, weil in dem Tempel zur Zeit, als er die Steine warf, bereits 150 Kinder anwesend waren. Der Angeklagte, welcher von Dr. Julius Adler vertheidigt wird, erklärt sich nichtschuldig und sagt: „Es ist mir eing'fallen, ich mach'miraHetz' und da Hab' ich gegen die Scheiben g'worfen. Ich Hab, nicht g'wußt, daß Leut' drin sind." Präsident: Das ist eine sehr traurige Hetz'. Ein Tempel ist ein für den Gottesdienst geweihtes Haus. Haben Sie schon früher einmal gegen den Tempel Steine geworfen? — Angeklagter: „Nein l" Der Hausbesorger Stransky 'gibt an, daß er auf dem Dache des Borhofes des Tempels zahlreiche Ziegelsteine fand; es waren auf der Galerie sieben bis acht Scheiben zertrümmert, es lagen aus derselben zwei bis drei Projectile. Auf der Galerie befand sich Niemand, da sehr schlechtes Wetter war. Dagegen hätten über die Brüstung der Galerie sehr leicht die Steine in den Jnnenraum des Tempels fallen können, wo die Kinder bereits anwesend waren. Der Friseur Alois M ü ck gibt an, daß ihm am 2. Mai, offenbar durch einen abgeglittenen Stein, der gegen den Tempel geschleudert war, auch ein Fenster seiner Wohnung! die sich neben dem Tempel befindet, zertrümmert wurde. Präsident: Ist das früher auch schon vorgekommen? — Zeuge: O ja, schon öfter; mindestens sieben-oder achtmal habe ich die Fenster einschneiden lassen müssen. Ein Drechslerlehrling, der mit H a n u s k a zusammen arbeitete, bestätigte, daß der Angeklagte wiederholt gegen die Scheiben warf, wobei er sich Ziegelsteine zurecht machte und sagte: „So jetzt wird's gehen! Bum! Bum I" Die Frau des Obercantors Jurberger hörte und sah faustgroße Ziegelsteine gegen den Tempel fliegen und gerieth deshalb in Besorgnitz, weil sowohl ihr Kind, wie andere Kinder in dem Hofraume des Tempels, wohin die Steine flogen, sich befanden und dadurch in Gefahr waren. Deshalb machte sie auch den Hausbesorger auf den Vorfall aufmerksam. Gemeinderath Dr. Alfred S t e r n, als Vertreter der Cultus^ gemeinde, erklärt, daß dieselbe sich dem Strafverfahren nicht anschließe- Dr. Adler erklärt das Vorgehen seines Clienten als ein sträflich bubenhaftes, bat jedoch, denselben nicht wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit, sondern blos wegen Uebertretung der boshaften Beschädigung fremden Eigenthums nach § 468 St.-G. zu bestrafen. Der Angeklagte wurde im Sinne der erhobenen Anklage schuldig erkannt und unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes zu sechs Monaten schweren Kerkers verurtheilt. Ein politisches Gespräch. Der Friseur Hugo Franz, I., Sonnenfelsgasse 9, reichte bei dem Bezirksgerichte eine Klage folgenden Inhalts ein: „In der Nacht vom 6. auf den 7. März d. I. befand ich mich mit einem Bekannten in dem Cafe A i ch i n g e r in der Bäckerstraße. Einige Zeit nach unserem Eintritte kamen andere Gäste, darunter Herr Joseph Achleitner, Gastwirth in der Bäckerstraße 26, in das Local. Es entspann sich ein politisches Gespräch, welches die letzten Wahlergebnisse zum Gegenstände hatte und in Schimpfereien gegen die Juden und die „Judenherrschaft" ausartete. An diesem betbeiligte sich insbesondere Herr Achleitner, der sich an unseren Tisch gesetzt hatte, obgleich ich vorher mit ihm nicht in Verkehr gestanden war. Ich verhielt mich anfänglich den diversen Aeußerungen gegenüber stillschweigend. Als ich jedoch aufgefordert wurde, zu sagen, ob denn mir die Juden keinen Schaden zufügen, erklärte ich — der ich notabene ein guter Katholik bin — daß ich Geschäftsmann sei, mich um die confessionellen Streitigkeiten nicht kümmere und auch von solchen Discussionen nichts wissen wolle. Herr Achleitner begehrte nun, daß ich Wählerversammlungen besuchen solle, da würde ich schon eines Besseren belehrt werden. Als ich jedoch erklärte, ich sei Ungar und hier nicht wahlberechtigt, im Uebrigen sei die moderne Hetze gegen einzelne Nationalitäten oder Confessionen gegen meineUeberzeugung, gerieth Herr Achleitner ganz außer sich, so daß ich, um dem lästigen Streite zu entgehen, aufstand, um mich nach Hause zu begeben. Als ich schon den Winterrock angezogen hatte und im Begriffe war, das Local zu verlassen, mich jedoch noch einen Augenblick aufhrelt, trat Herr Achleitner auf mich zu und verlangte kategorisch, ich solle schauen, daß ich hinauskomme, sonsi werde ersichanmir vergreifen. Ich erwiderte, daß ich hier so gut Gast sei wie er und das Local verlassen würde, wann es mir beliebt. Hierauf überschüttete mich Herr Achleitner mit Schimpfworten, nannte mich nacheinander „Judenknecht", „Judensöldling", „S. ..jud", „jüdischer L...bub" u. s. w.; er ergriff mich ferner beim Rocke, schüttelte m i ch, wobei ein Knopf meines Rockes abgerissen wurde, drehte mich mehrmals um meine Axe und suchte mich aus dem Kaffeehause hinauszuwerfen. Nur durch Intervention eines Gastes gelang es, mich vor dem Andrängen des Genannten zu befreien, worauf ich, um weiteren Insulten zu entgehen, mich entfernte. Da ich mich durch diese Mißhandlungen in einem öffentlichen Lokale, in dem ich als benachbarter Geschäftsmann wohlbekannt bin, in meiner Ehre empfindlich verletzt fühle, erstatte ich hiemit die Anzeige von dem Vorfälle u. s. w." Das Bezirksgericht Alsergrund sprach nach durchgeführter Verhandlung Achleitner der Ehrenbeleidigung nach § 496 St.-G. schuldig und verurtheilte ihn zu einer Geldstrafe von zwanzig Gulden. In der Begründung nahm das Gericht den Thatbestand auf Grund der übereinstimmenden Aussagen der Zeugen und nachdem der Angeklagte selbst die Möglichkeit zugab, diese Schimpfworte gebraucht zu haben, als erwiesen an. Dem Begehren des klägerischen Bertteters, Dr. S e l i g m a n n, den Schlußsatz des § 496 anzuwenden, wonach ein schärferer Strafsatz einzutreten habe, wenn das Betragen absichtliche Geringschätzung gegen Religions-Genossenschaften oder Nationalitäten an den Tag legt, wurde nicht stattgegeben, und zwar darum nicht, weil das Gericht der Ansicht sei, daß der Angeklagte durch die in der Aufregung ausgestoßenen Beschimpfungen absichtliche Geringschätzung gegen Religions-Genossenschaften oder Nationalitäten nicht an den Tag legen wollte. Unter den Milderungsgründen wurde gleichfalls die Aufregung des Beschuldigten angeführt. Gegen dieses Urtheil ergriffen beide Parteien die Berufung, über welche nun der Appellsenat unter Vorsitz des Landesgerichtsrathes P ü r i n g e r verhandelte. Achleitner, welcher den Dr. Rappaport als Vertheidiger zur Seite hatte, erklärte, er sei von dem Kläger provocirt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.