Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 24 (12.6.1896)
- Date
- 1896-06-12
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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smsassmaa Seite 474 Wesenheit beehrt: Herr Ludwig Schweinhagen, der sich gern Schivennhagen nennt. Er ist vor kurzer Zeit aus dem Gefängnisse zurückgekehrt, in das er weg?» Beleidigung des Finanzministers Miquel geschickt worden war. Wie er mittheilte, vertritt er jetzt hier den Redacteur Sedlatzek des „Antisemitischen General-Anzeigers", der ebenfalls sitzen muß. Gegen 9s/4 Uhr waren etwa 50 Personen beisammen. Nun ging der Geldeinnehmer aus das Podium und eröffnete die Versammlung. Er war der Einberufer Maire. Wie man uns erklärte, soll dieser Herr in einer antisemitischen Gefühlsregung seinen ursprünglichen Namen Maier in Maire verwandelt haben. Er begann gleich tüchtig auf das „krummbeinige Zeug" zu schimpfen, die einmal „mit dem Pusten ihrer Posaunen Mauern umschmeißen wollten" und die dem Christenthume ihr Anhängsel, „das Alte Testament" aufgedrängt hätten rc. Dann meinte er: die antisemitische Bewegung schläft wieder (Allgemeine Zustimmung), aber nur deshalb, weil mal die kirchliche Geschichte, die Stöcker und der Junker Liebermann, dazwischen gekommen sind. Der Ahlwardt aber — ja, das war einer, der hat'S verstanden! (Lebhafter Beifall). Wir bekämpfen fünf Js: Juden, Junker (Zuruf: Pfaffen). Maire; Nee, es muß mit I sein, sagen wir: Jesuiten, Impfer und Juriden! (Große Heiterkeit). Nach diesen Expectorationen kam d>.r Redner zum eigentlichen Thema seines Vortrages. Er und der einstige Kreuzzeitungsmann Herr Schweinhagen, der sich den Anschein gab, viel von dem Fall Kotze zu wissen und von einem jüdischen Geheimbunde bei Hofe faselte, sowie schließlich ein Herr Pohl ließen an der antisemitischen Reichstagssraction kein gutes Haar. Wenn die „Kreuzztg." jetzt über dergleichen Dinge scherzt, so mag ihr das Vergnügen gegönnt sein. Aber nicht die antisemitischen Versammlungen haben sich geändert, sondern das conservative Blatt; bei Herrn Ahlwardt ging es nicht anders zu, als bei beit Herren Maire, Schweinhagen und Genossen. Dem Berliner Landgericht I ist für ein freisprechendes Urtheil in einer Anklage wegen Gotteslästerung und Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft von Seiten des Reichsgerichts eine scharfe Correctur zu Theil ge worden. Es handelte sich um eine Anklage gegen den bekannten Racenantisemiten Sedlatzek, über den wir seinerzeit berichtet hatten. Der der Anklage zu Grunde liegende Thatbestand war folgender: In der Nummer vom 6. October 1895 des vom Angeklagten verantwortlich redigirten „Deutschen Generalanzeigers war ein Artikel abgedruckt, in dem unter der Spitzmarke „Der jüngste Ritualmord" bemerkt wurde: Das Judeuthum könne von den Morden unschuldiger Christenkinder nicht ablassen. Ohne diesen barbarischen Brauch könnten sie ihr Osterfest nicht feiern. Die armen Qpfer würden hinterrücks überfallen, wie jüngst wieder die kleine Hedwig Weber. Bei allen Opfern ließen sich der Schächtschnitt am Halse und die feinen Nadelstiche an den Schläfen und Pulsadern Nachweisen, wodurch das Blut dem Körper der Gemordeten entzogen werde. An diese einleitenden Sätze reihte sich die Beschreibung des Receptes zur Verwendung des Christenblutes. Das aufgefangene Blut werde getrocknet, dann zu Pulver zerstoßen, und daraus würden Pillen gedreht, von denen jede Gemeinde eine erhalte, die dann vom Rabbi dem Osterweine oder Kuchen beigemischt würde, um zum Kampfe gegen die Gojim aufs Neue zu stärken. Der jüngste derartige Ritualmord sei am 6. September 1895 in einem Orte in Ungarn von dem jüdischen Branntweinhändler Ignaz Adler an einem 5'/z Jahre alten Mädchen verübt worden. Das Mädchen sei zuletzt gesehen worden, wie es mit einer Flasche im Laden Adler's verschwunden sei, der gerade um diese Zeit eine Massfremder Juden zu Besuch gehabt, die in der folgenden Nacht geheimnißvoll wieder verschwunden seien. Die Anklage erblickte in diesem Artikel Gotteslästerung uud Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft. Der Angeklagte erklärte in der Verhandlung vor dem Landgericht: Der Judengott ist verschieden von dem Christen gott, und seine Angriffe seien nicht auf den Judengott als Persönlichkeit gerichtet, sondern nur insofern, als ihm nach dem Glauben der Juden die Opferungen Andersgläubiger wohlgefällig seien. Ohne die khaksächlichen Unterlagen für die erste Behauptung zu prüfen, da nach Entscheidungen des Reichsgerichtes auch der jüdische Gottesbegriff geschützt ist, präcisirte das Gericht das Thatbestandsmoment des § 166 des Strafgesetzbuches in dem Moment der beschimpfenden Aeußerungen Dieses Requisit sei aber nicht festgestellt, ebensowenig wie eine Rohheit des Ausdrucks in der äußeren Form der Kundgebung. In der Fruge der Ritualmorde selbst Stellung zu nehmen, erklärte das Gericht keine Veranlassung zu haben, zumal es sich nm religiöse Streitfragen handle, hinsichtlich welcher die beiheiligten Parteien von der Richtigkeit ihrer Auffassung fest überzeugt seien. Der Angeklagte betrachte offenbar den Kampf gegen das Jndeuthnm als seine Lebensaufgabe und sittliche Pflicht. Zumal unter diesemsGesichtspunkte sei in dem incriminirten Artikel nichts Beschimpfendes zu erblicken. Wenn die jüdische Religion Ritualmorde verlangen würde, so würde der Angeklagte dies mit Recht mit scharfen Worten tadeln dürfen. Er habe sich nur aus Wiedergabe eines allge¬ Nr. 24 meinen Gerüchtes beschränkt. Der Angeklagte habe, so lange er das Judenthum bekämpfte, nie seine Angriffe gegen die Religion gerichtet, sondern nur gegen Naceneigenschaften. Die Berliner Strafkammer sprach in Folge dessen durch Urtheil vom 17. Febrllar d. I. den Angeklagten frei. Gegen dieses Urtheil legte die Staatsanwaltschaft Revision beim Reichsgericht ein. In der Verhandlung der Sache vor dem Reichsgericht erklärte der Reichsanwalt: Das Urtheil des Landgerichts I Berlin beruhe auf einem zweifachen Rechtsirrthume. Der erste liege darin, daß die Beschimpfung im Sinne des § 166 des Strafgesetzbuches nur in der äußeren Form gesucht werde, als ob sic nicht auch aus dem Inhalte entnommen werden könnte. Der zweite Rechtsirrthum liege in der Auffassung des Gerichtes, der subjektive Standpunkt des Beschimpfenden sei maßgebend, sofern derselbe bona fide handelt; das Gesetz wolle vielmehr den Beleidigten schützen, dem es gleichgiltig sei, ob der Beleidiger dabei bona oder mala fide handelt. Eine Rohheit kö ne ebensogut im Inhalte wie im Ausdrucke liegen. Das Reichsgericht hob das Urtheil aus ititb verwies die Sache an das Landgericht II Berlin. In der Begründung der Entscheidung des Reichsgerichts heißt es: „Der gute Glaube schließt die Strafbarkeit im Allgemeinen nicht aus. Auch die Aufstellung thatsächlicher Behauptungen kann eine Beschimpfung sein, sofern dadurch Gegenstände der Heilighaltung verächtlich behandelt werden (clr. § 189 St.-G.-B. Beschimpfung Verstorbener)." Der Antisemit Feichtinger. Graz, 5. Juni. Gegen den Chef der hiesigen A n t i s e m i t e n p a r t e i Geu.einderath Feichtinger ist die A n k l a g e s ch r t f t bereits fertig und lautet auf Verbrechen des Betruges, Veruntreuung und C r i d a. Mit ihm kommt fast die Hälfte der antisemitischen Gemeinderaths-Minorität auf die Anklagebank, nämlich Advocat S t a r k e l, der juristische Beirath Feichtinger's und Obmann des antisemitischen Preßvereines, wegen der Crida dieses Vereines, L e d a m, der Besitzer eines Einkehrhauses, und der Parapluimacher Wilfinger, Beide ebenfalls wegen Crida. Ein Seitenstück zum Fall Rauh theilt die „Stettiner Abendzeitung" ebenfalls aus Pommern mit. Eine kleine harmlose Notiz lautete jüngst: „Pastor Jaspis in Buchhvlz habe auf die Rechte des geistlichen Standes verzichtet". Das genannte Blatt ging den Ursachen des Verzichtes nach und stellte fest, daß der Pastor Jaspis zur Amtsniederlegung genöthigt worden ist. Der strenggläubige Gotteswann war geizig bis — ja bis zur Gier eines Wucherers! Es war ihm mit seinen Pastoralen und menschlichen Pflichten vereinbar, bei Hochzeitsjubiläen, zu denen das übliche Kaisergeschenk (90 Mark) gespendet wurde, 1 Mark 50 Pfennig abzuziehen, als Vergütung für eine von ihm angeblich gemachte Reise; er hielt es für seines Amtes würdig, hundertfach und pfennigweise sich an seinen Seelbefohlenen bei jeder sonstigen Gelegenheit zu bereichern, und er nutzte seinen Mammon — seine Mittel erlaubten ihm das — dazu aus, seinen A m t s b r ü d e r n mit Darlehen gegen Wucherzinsen unter die Arme zu greifen. Die „Deutsche Zeitung" sucht ans dem nicht ungewöhnlichen Wege der Judenschnüffelei den w u ch e r n d e n christlichgermanischen Geistlichen aus der Welt zu schaffen. Der verstorbene Vater des Pastors Jaspis, welcher Generalsuperintendent gewesen, habe von Juden abgestammt. Wenn das Organ des Dr. Friedrich Lange nicht im Stande ist, den ganzen Stammbaum zu veröffentlichen, dann muß es sich schon gefallen lassen, daß man seine Behauptung mit Ahlwardt'schen Mätzchen in eine Linie stellt. Ein antisemitischer Ehrenmann. Hamburg, 1. Juni. Ein früherer Führer der hiesigen A n t ist e m i t e n, der Manufacturift A n d e r s e n, der sich der besonderen Freundschaft einiger antisemitischer Reichstagsabgeordneten rühmte, auch in Versammlungen, in denen dieselben sprachen, eine große Rolle spielte, ist als derjenige ermittelt und verhaftet, der in letzter Zeit zahlreiche Schwindeleien per T e l e p h v n ausgeführt hat. Er begab sich an irgend einen fremden Fernsprechapparat, richtete an größere Firmen die Anftage, ob sie von näher bezeichneten Waaren größere Posten auf Lager hätten, und erklärte, sobald die Antwort bejahend ausfiel, daß eine bekannte Firma in einer Stunde einen Beauftragten senden werde, um die Waaren in Empfang zu nehmen. Nach einer Stunde stellte er sich dann selbst ein, gab sich für den Beauftragten aus und wußte durch sein Auftreten den Kausleuten so zu imponiren, daß ihm die verlangten Waaren an- Dr Vloch's Wochenschrift.