Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 23 (5.6.1896)
- Date
- 1896-06-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 450 Dr. Vloch's Wochenschrift Nr. 23 opfert wurden, und noch ein Historiker wie Tomek schreibt in seiner Geschichte Prags (l., S. 73): „V o n der Ei n- Wanderung der Juden in Prag u n d B ö h m e n überhaupt findet sich nirgends ein Nachweis vor, weil sie ohne Zweifel in sehr alter Zeit geschehen. Juden mögen - jur Zeit der Markomanne n unter anderen Handelsleuten im Lande gewesen sein". Nach Hajek waren sie im Jahre 995 unter Boleslaw II. im Kampfe der Christen gegen die Heiden ausschlaggebend für die Christen. Alle diese Umstände hindern natürlich irgendwelche erst neulich aus Rußland oder dem Deutschen Reiche zugereiste Bürschchen christlicher Consession nicht, Senfe für „Fremdlinge" auszugeben, deren Ahnen den Boden Prags und Böhmens überhaupt vielleicht länger bewohnen, als die Ahnen irgend eines czechisch-feudalen Adelsgeschlechtes. Aber vielleicht verbinden Herr Steiner und Seinesgleichen mit der Bezeichnung „Asiaten" nicht einen ethnographischen Begriff, vielleicht ist ihnen dieser Name gleichbedeutend mit dem Inbegriffe gewisser moralischer Mängel, welche dem Arierthum und insbesondere dem biederen Germanenthum nicht anhasten. Man hört ja so oft von „asiatischer List und Verschlagenheit" von „asiatischer Tücke", von „orientalischer Phantasie", von „orientalischen Lügen" sprechen. Wenn Herr Steiner das Wort „Asiatenthum" so versteht, dann allerdings müssen wir ihm und seinen Stammesgenoffen einen sehr bedeutenden Vorrang vor dem Semitenthum zuerkennen. Die „orientalische Phantasie" der Juden wird weit übertroffen von der arischen Phantasie in der Ersinnung immer neuer und perfiderer Lügen gegen die Juden mrd das Judenthum. Eine der giftigsten Blüthen dieser üppigen Phantasie war die von Herrn Lueger in seiner jüngsten Hetzrede gegen Ungarn vorgebrachte Geschichte von jenem Kalender, aus dessen Titelbilde ein Jude mit seinem Pfeil gegen das Bild des Gekreuzigten zielt. Schon der Unterrichtsminister Herr von Gautsch hat in seiner Entgegnung angedeutet, daß dieser Zeitungskalender ein nichtswürdiges antisemitisches Erzeugnis ist. Um aber die Büberei aus den Gipfel zu treiben, wird aus dieser, von Antisemiten erdachten und ausgeführten Schändlichkeit antisemitisches Capital geschlagen. Die Lumperei wurde in der Oeffentlichkeit gebrandmarkt, es nützte nichts, die Arrtisemiten lügen weiter. Auch das Stigma, das Herr von Gautsch Herrn Lueger auf die Strrne drückte, wird nichts nützen. Die Antisemiten haben ja seit jeher dieselbe Methode beobachtet. Wir erinnern an das blasphemische Gedicht des „Kleider-Barons," welches in Deutschland 1894 viel Aufsehen erregte. Das von dem „Kleider-Baron" vertheilte „Gedicht" soll folgenden Wortlaut gehabt haben: „Das Christkind kam aus Maria Schooß Hier auf die Welt ganz nackt und bloß; hätte der heilige Joseph auch damals schon gekannt den berühmten „Kleider-Baron," Er hätte ihm gewiß — was kann da sein — Dann eingekleidet höchst nobel und fein in 5000 hochelegante Winterpaletots" u. s. w. Diese Mittheilung des hannoverschen Blattes ging in die „Cölnische Zeitung" über und wurde dann von der gesammten antisemitischen Presse übernommen und in der herkömmlichen Weise ftuctificirt. Die „Kreuzzeitung" gab der Notiz folgende Bemerkung mit aus den Weg: „Was sagen hiezu die Judenblätter? Werden sie jetzt auch in Entrüstungsgeschrei ausbrechen, wie damals, als die harmlosen „Fahrkarten nach Jerusalem" ‘ in der Friedrichstraße vertheilt wurden? Bewahre! Sie werden die Sache todtschweigen und schmunzelnd den „Witz" Eines von ihre Leut' bewundern, der wieder nur in der gemeinen Verspottung des für die Christen Heiligsten seine ganze „Größe" entfalten kann." Auf diesen räthselhaften „Baron" wurde nun eine förmliche Hetzjagd eröffnet; antisemitische und andere Zeitungen fahndeten nach ihm, die Polizei arbeitete mit ihrem großen Apparat, um ihn einzufangen und eine Zeitung wandte sich an ihren Leserkreis mit der Bitte, ihr zu einem Exemplar jener frivolen Reclame zu verhelfen — Alles vergeblich. Zwar wurde ein Kaufinann, der seinem Geschäft die Bezeichnung „Zum Kleider-Baron" gegeben hat — allerdings nicht im Südosten der Stadt, wo der Reclamevertheiler wohnen sollte, sondern im Centrum, in dem dem Alexanderplatz nahen Theile der Landsbergerstraße — ermittelt, aber dieser Mann konnte überzeugend Nachweisen, daß er niemals Reclamen der bezeichneten Art vertheilt hat, und er hat selbst bei der Polizei die Eröffnung einer Untersuchung zur Klarstellung der Angelegenheit beanttagt. Der Polizei ist es trotz der eiftigsten Bemühungen nicht gelungen, eine Thatsache, die der vom „Hannoverschen Courier" mitgetheilten auch nur entfernt ähnlich sähe, zu ermitteln und so steht nunmehr fest, daß die Geschichte von seiner schamlosen Reclame eine frivole Erfindung ist, über deren Urheber man wohl nicht zweifelhaft sein kann. In Sachen des „Kleider-Baron" veröffentlicht der „Hannoversche Courier" folgende Erklärung: „Jüngst ging durch die Blätter ein cpnisches Reklame-Gedsckst, welches von einem Berliner Trödler, der unter den Namen „Kleider- Baron" bekannt wäre, herrühien sollte. Wie sich jetzt heransstellt, beruht die ganze Sache auf Erfindung. Da in verschiedenen Blättern der „Hannov. Courier" als Quelle angeführt und um Aufklärung ersucht wird, bemerken wir, daß wir die MOtheilung Berliner Blättern entnommen haben, in denen sie, wie z. B. in der antisemitischen „Täglichen Rundschau," zu finden war." Die „Cölnische Zeittmg" vom 8. Februar 1894 schreibt darüber: „Wir haben dieser Tage auf die Autorität des „Hannover'schen Couriers" hin ein christliche Vorstellungen verspottendes Reclame- Gedicht erwähnt, welches von einem Berliner„K leide r-B aro n" herrühren sollte, und haben dabei solch cynisches Treiben scharf verurtheilt. Der „Hann. Cour." erklärt nunmehr, das Gedicht ohne Quellenangabe der „Täglichen R u n d s ch a u" entnommen zu haben;das Ganze aber scheint auf eine antisemitische Erfindung hinauszulaufen. Die Entrüstung wendet sich mit Recht gegen diese verwerfliche antisemitische Hetze, welche vor Verleumdungen nicht zurückschreckt und 'dadurch lediglich den durchaus berechtigten Kampf gegen Auswüchse in Handel und Gewerbe erschwert." Was unsere Antisemiten leisten, davon haben wir die langen Jahre her in unserem Blatte genug Beispiele gezeigt. Die „Reichspost" vom 22. Juni 1894 brachte folgende Mittheilungen: „In Th. wurde das heilige Sacrament zu einem Kranken getragen. Ein Judenknabe verhöhnte und verspottete den Priester und das heilige Sacrantent durch Worte ulld Geberden. Er wurde auch in Folge dessen gerichtlich besttast." Die „Reichspost" fügte vier weitere Märchen dazll, um die jüdischen Schandthaten zu illustriren. Ein christlicher Leser wandte sich bittlich an die Redaction um genaue Angabe des Ortes und der Personen der betreffenden Erzählung, und es stellte sich heraus, daß die betteffenden Redacteure der „Reichspost" diese Schauerdinge e rdichtet und erlogen haben. So sieht es mit der arischen Biederkeit der Herren aus, welche das- „Teutonenthum" in einen moralischen Gegensatz zum „Asiatenthum" stellen wollen. Weim die Lüge und die Niedertracht Merkmale des Asiatenthums sind, dann sind die Herren Lueger, Schneider, Steiner und Geiroffen zehnmal mehr Asiaten als die Juden und als alle Völkerschaften, welche jemals das weite Gebiet zwischen den Küsten des Mittelmeeres und dem tibetanischen Hochland besiedelt haben. Die Trauungsbefugnitz der Rabbiner. Eine Conttoverse, welche von Zeit zu Zeit in den betheiligten Kreisen der Rabbiner immer wieder auftauchte und zu Fehden Anlaß gab, ist nunmehr von competenter Seite zur Entscheidung gelangt. Es war keine Conttoverse rein theoretischer Natur, sie hatte auch einen prattischen Beigeschmack, denn es drehte sich schließlich um eine Taxenfrage. Je nach dem Standpunkte, welchen die Interessenten hiebei eingenommen haben, wird die Entscheidung ihren Beifall oder ihr Mißvergnügen geweckt haben. Man mag dieselbe aber beurtheilen, wie man will, das eine Gute wird dieselbe jedesfalls haben, daß sie in Zukunft jeden Anlaß zu Differenzen beseitigen wird. Das Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Cultus und Unterricht und dem Justizministerium die Trauungsbefugniß der Rabbiner auf ihre Sprengel beschränkt. (Siehe den in Nummer 19 der „Wochenschrift", Seite 376 publicirten Erlaß.) Damit ist der entsprechende Grundsatz des canonischen Rechtes auch für die jüdischen Seelsorger zur Geltung gebracht worden. Eigenthümlich erscheint es, daß im Verorduungswege ein Princip durchgeführt wurde, welches, streng genommen, im Gesetze selbst nicht ausgesprochen ist. Das bürgerliche Recht bestimmt weder die Competenz der katholischen oder protestantischen Geistlichen, noch jene der Rabbiner. Allerdings ist dies für Pfarrer und Pastoren nicht nothwendig — für diese gilt das respective Kirchenrecht, welchem sie unterworfen sind, dessen Besttmmungen also das österreichische Recht stillschweigend