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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-05-29 · 22 (29.5.1896) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
22 (29.5.1896)
Date
1896-05-29
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 436 Dr. Vloch's WochrnsttzrM. Nr. 22 Am 1. Mai also, da der Wonnemonat seinen leider sehr frostigen Einzug hielt, mußte natürlich das nordmährische Antisemitensprachrohr einen geharnischten Leitartikel gegen die Judenfremdlinge bringen. Wie soll denn endlich der uralte Traum von einem großen „Völker-Mai" zur frohen Wirklichkeit wer den, wenn nicht vorerst die „Fremdlinge" kaltgestettt werden? So ist denn der 1. Mai ganz logisch ein sehr geeigneter Zeitpunkt zum Loslassen von antisemitischen Aufrufen. In sehr gemäßigtem Tone verlangt das Arierorgan von Mährisch-Schönberg imr die gründliche Säuberung des gesammten Staats- und Volkslebens auf „gesetzlichem Wege", von den Juden; das ist die von Mechaniker Schneider so beliebte Phrase vom gesetzlichen Wege. Selbstlos, wie die Arier alle sind, gestattet das Heilo-Blättchen nicht nur mit großer Wonne den Abdruck dieses Leaders, sondern es fordert ausdrücklich dazu auf — Angabe der Quelle versteht sich bei Civilisirten wohl von selbst. Das war der erste Streich, der zweite folgt allsogleich. Unter dem Striche dieses mit gewaltige^»Mnticorruptionsstreichen ausholenden Mai-Ergusses wird den geehrten Lesern eine sanft säuselnde Plauderei über das Reisen aufgetischt; denn erstens muß sich das Strenge mit dem Zarten paaren, und zweitens fällt ja im arischen Mitteleuropa der übliche Beginn der Reisezeit auf den 1. Mai. Ob die leichte Plauderei wohl so schön war, wie der schwere Ernst des Leitartikels? Diese Frage vermag Schreiber dieses nicht zu beantworten; denn er las nur die letzten Prosa-Zeilen des Feuilletons, Pardon! Plauderei muß es heißen, um seine Blicke sofort über ein sehr schönes Gedicht gleiten zu lassen, mit welchem ohne jede Quellenangabe das Feuilleton abschloß. Der Beginn des Gedichtes aber lautete also: Lebet wohl, Ihr glatten Säle, Liebe Herren, holde Frau'n! Auf die Berge will ich steigen, Lachend auf Euch niederschau'n. Potz Blitz! Das ist zwar nicht die Gustel von Blasewitz, aber ganz gewiß die erste, nur in den beiden Adjectiveu der zweiten Zelle „verbesserte" Strophe des berühmten Harzreise- Gedichtes von Heine! Allmächtige Walhalla! Wie kann es nur einem Teuto-Arier einfallen, den frechsten aller Judendichter zu citiren? Nun, wirklich citirt wird ja Heine allerdings nicht; es ') fehlt ja, wie erwähnt, jede Quellenangabe. Das Blatt setzt offenbar voraus, daß jeder seiner Leser den in deutschen Landen ebenso geschmähten als bekannten Dichter dieser Strophe kennt. Ist das aber nicht _ ein neuer, himmeltrauriger Beweis für die rettungslose Durchseuchung des Deutschthums durch die „jüdische Corruption" und namentlich durch den schrecklichen Judendichter Heine? Armes deutsches Volk! Heine's „Loreley" zählt zu den beliebtesten Volksliedern; der „Retter Oesterreichs" citirt im Abgeordnetenhause eines der geflügeltesten Worte Heine's und das Mährisch-Schönberger Arier-Blatt schmückt sich unmittelbar unter seiner Mai-Kanonade gegen die „jüdische Corruption" mit einem ganzen, namenlosen Gedichte von Heine! Armes, deutsches Volk, Dir ist nicht zu helfen; Du wirst, wenn es so fortgeht, den Heine niemals los. L. Sch warz. Das Blutmärchen in Mährisch-Trübau. Brünn, 22. Mai. Ende Februar d. I. verbreitete sich in Mährisch-Trübau das Gerücht, daß der dortige israelitische Kauftnann Moriz Möller seinen Dienstmägden Nachts mit Anwendung betäubender Mittel zu rituellen Zwecken Blut abzapse. Die Gendarmerie begann die Sache zu untersuchen und zunächst wurden Sofie N e m l u w i l und Emilie Schwab, die dem Beschuldigten zum Opfer gefallen fein sollten, befragt. Sie gaben bei dem Gemeindeamte an, daß sie öfter im Schlafe stechende Schmerzen an den Armen und Beinen verspürt hätten. Daraus folgerten die Mädchen, daß ihr Dienstgeber ihnen Nachts zu rituellen Zwecken Blut abnehme, umsomehr, als ihnen die Mitmagd Philomena Waclawek kurz vor ihrem Dienstaustritte erzählt habe, sie müsse den Dienstplatz verlassen, weil ihr Möller im Schlafe Blut abgelassen habe. Auf Grund dieser Angaben wurde gegen Möller die Strafanzeige erstattet. Im Zuge der gegen ihn wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach ß 98 St.-G.-B. eingeleiteten Untersuchung blieben die Mädchen bei ihren früheren Angaben und ergänzten dieselben dahin, daß ihnen Philomena Waclawek kurz vor ihrem Abgänge drei Stellen an den Armen gezeigt habe, aus welchen ihr Möller Blut abgenommen haben soll. Sie habe weiters erzählt, das Möller Nachts erscheine, zu den Schlafstellen schleiche und seinen Opfern einen Gegenstand vor die Nase halte, wodurch volle Betäubung der Sinne eintrete, worauf er das Blut abnehme. Sie sei ftüher roth im Gesichte gewesen und nun sehe sie blaß aus. Wenn sie weiter im Dienste geblieben wäre, hätte sie sterben müssen. Es wurden sohin alle drei Mädchen gerichtsärztlich untersucht und hiebei constatirt, daß keine Spuren einer Verwundung vorhanden waren. Philomena Waclawek mußte zugestehen, daß sie gelogen habe und sie gab weiters an, daß sie mit den Mädchen nur einen Scher z sich erlaubt habe. Sie selbst habe von solchen rituellen Vorgängen gehört, sie glaube aber nicht daran. Es wurde hierauf die gegen Moriz Möller anhängige Untersuchung eingestellt. Da angenommen wurde, daß die Mädchen bei ihrem jugendlichen Alter unter dem Eindrücke falscher Suggestion handelten, wurden sie wegen des Verbrechens der Verleumdung nicht verfolgt. Dagegen erhob Moriz Möller gegen die drei Mädchen beim Bezirksgerichte in Mährisch-Trübau die Ehrenbeleidigungsklage. Bei der am 16. April d. I. stattgehabten Hauptverhandlung widerrief merkwürdigerweise Philomena Waclawek, 18 Jahre alt, Dienstmagd in Brünn ihre beim Landesgerichte abgelegte Zeugenaussage und hielt ihre Beschuldigung in vollem Umfange aufrecht. Sie sagte, sie sei von Möller beinahe jede zweite Nacht im Schlafe besucht worden. Die Thüre ihrer Schlafstätte durfte sie nicht absperren und einmal sei sogar die Gattin Moller's im Hemde bei ihr gestanden, als' deren Gatte ihr durch Nadelstiche Blut abnahm. Sie habe niemals ftüher rothe Flecken aut Körper gehabt, erst bis sie in Moller's Dienste kam. Die Verhandlung wurde nach diesen Aussagen abgebrochen und es wurden die Acten der Staatsanwaltschaft vorgelegt, welche gegen Philomena Waclawek die Anklage wegen V e rb r e ch e n s der Verleumdung erhob. Heute fand bei dem Landesgerichte in Brünn die Verhandlung statt. Als Ankläger fungirte Staatsanwalt Dr. S ch w e d a, als Vertheidiger der Angeklagten Dr. Brandt, als Vertreter des Privatbetheiligten Moriz Möller der Brünner Advocat Dr. Hieronymus F i a l l a. Die Angeklagte verwickelte sich bei ihrem Verhör in Widersprüche und behauptete, sie habe ihre Aussage vor Gericht und beim Gemeindeamte aus Angst gemacht. Die beiden anderen Dienstnrädchen, Sofie Nemluwil und Emilie Schwab bestätigten, daß ihnen die Angeklagte wiederholt voll dem „Blutabzapfen" Mittheilung gemacht habe. Diese Beiden, sowie auch die Waclawek erklärten aber, den verdächtigen Kaufmann niemals an ihrem Bette gesehen zu haben. Die Waclawek fügte hinzu, sie habe wohl Schmerzen gefühlt, aber nichts gesehen, weil sie weiterschlief. Die Verhandlung währte bis in die ersten Nachmittagsstunden und endete mit der Verurtheilung der Philomena Wacl aw e k zu drei Monaten schweren, mit einem Fasttage alle vierzehn Tage verschärften Kerkers wegen Verleumdung nach § 209 unter Anwendung des § 54. Gegen die beiden anderen Mädchen, Sofie Nemluwil und Emilie Schwab ist beim Bezirksgerichte in Mährisch-Trübau noch die Ehrenbeleidigungsklage des ganz ungerechtfertigt und so leichtfertig schwer verdächtigten Kaufmannes Moriz Möller anhängig. Der Vorgänger des Herrn v. Hammerftein. Auf die arme „Kreuzzeitung" fällt Pech und Schwefel. Ihr letzter Cheftedacteur sitzt wegen Betruges und Unterschlagung im Zuchthaus und sein Vorgänger, der Kammerrath v. Nathusius, hat neulich mit knapper Noth gegen die „Vossische Zeitung" und die „Nationalzeitung" eine Verurtheilung wegen Ehrenbeleidigung durchgesetzt. In den genannten Blättern war nämlich voll Nathusius das nette Geschichtlein zu lesen, daß er seinem Mündel, Hauptmann v. Pätzold, bei passender Gelegenheit ein Wechselaccept von 30.000 Mark heraus gelockt habe. Bon dem Hauptmanne geklagt, habe er eine Gegenklage eingebracht, daß das Wechselaccept nur zum Schein ausgestellt war, um die Höhe der Schulden des Mündels zu maskiren, da dieser nicht Plötzlich mit seiner ganzen Schuldensumme hervorrücken wollte. Der ganze Verlauf des Processes ließ diese. Darstellung sehr zweifelhaft erscheinen. Im Uebrigen stand Nathusius vor Kurzem im Verdacht von Unterschlagungen, Urkundenfälschung und Betrug, doch konnten die polizeilichen Ausforschungen nichts ermitteln. Warum? Vielleicht gibt hierüber wie über den Ausfall des

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