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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-05-08 · 19 (8.5.1896) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
19 (8.5.1896)
Date
1896-05-08
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 376 Nr. 19 Dr VLoch's VochenschrM seine kurzlebige Bürgermeistercandidatur dem Frieden mit beit Nationalen opfern mußte, ans der anderen Seite die Herren Schönerer und K. H. W o l f, die von ihren bisherigen Getreuen mit feierlichem Schwur, verlassen und in den Pfuhl der Regierungsunfähigkeit hinuntergestoßen werden. Der neue Bürgermeister tritt sein Amt mit einer Reverserklärung an; Herr S t r o b a ch erklärt, in demselben Augenblicke, in dem er vom Bürgerclub abberufen wird, auf die Bürgermeisterstelle zu verzichten. Der zweite Vicebürgermeister, Dr. N e u m a y e r, tritt sein Amt gleichfalls^ mit einer Verzichterklärung an, er verzichtet auf die bisherige'Gemeinschast mit den deutschnattonalen Führern. Herr Vergani bemertt dazu: „Selbstverständlich wird Herr Dr. Neumaper nunmehr aus dem deutschnationalen Vereine, dessen Obmann Wolff ist, austreten und es nicht mehr dulden, daß seine Kanzlei als Verschleißstelle für die Extravaganz-Versammlungen des Freischärlers augekündet werden." „Die „O. R." verschluckt die bittere Pille mit sauerer Miene, wohl in der Erwartung, daß der Millionär von Rosenau ihr hierfür serue volle Gunst wieder zuwenden werde". Herr Lueger seinersetts erklärte, Herrn Vergani und sein Organ öffentlich von sich abzuweisen, was auch die „Deutsche Zeitung" nicht undeutlich ankündigt. Herr Vergani antwortet: „Wir gönnen der „Deutschen Zeitung" die Befriedigung über die Maßregelung, die uns angeblich zugedacht ist und von der sie sich offenbar einige veenniäre Bortkeile erhofft. Im Uebrigen werden wir uns hinsichtlich der Stichhältigkeit beider citirter Notizen informiren und, sobald uns Thatsachen vorliegen, zu ihnen Stellung nehmen". Man sieht, die Arier aller Parteischattirungen wissen bei jeder wichttgen Gelegenheit den nervn8 rarnw herauszufinden. Vergani kennt seine Leute, und seine Leute kennen ihn! Ueber die Audienz des Dr. Lueger beim Monarchen wissen die „Tiroler Sttmmen" zu berichten: „Es ist nicht Alles, was bei der Audienz gesprochen wurde, veröffentlicht worden. Lueger selbst äußerte, daß S e. Majestät mit ihm sehr scharf ins G e r i ch t g e g a n g en sei und ihn bedeutet habe, daß gerade seine excessive, leiden sch aftliche Parteiführung das Hindern iß der Bestäti g u n g sei." Israelitische Trauungen. Das Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mtt dem Ministerium für Cultus und Unterricht und dem Justizministerium an alle Landesstellen folgenden Erlaß gerichtet: „Es wurde wahrgenommen, daß bezüglich der Frage, ob die israelittschen Seelsorger berechttgt sind, außerhalb des Cuttusgemeindesprengels, für welchen sie bestellt sind, Trauungen von Angehörigen ihres eigenen Sprengels vorzunehmen, verschiedene Anschauungen herrschen und demgemäß bei derartigen Eheschließungen in der Praxis ein ungleicher Vorgang beobachtet wird. Zur Hintanhaltung von Competenzconflicten und zur Erzielung eines gleichen Vorganges, insbesondere auch bei der Matrikensührung findet das Ministerium des Innern im Einvernehmen mit den k. k. Ministerien für Cultus und Unterricht, dann der Justiz die k. k. Statthalterei (Landesregierung) aufzufordern, die israelittschen Cultus gemeinden und deren Organe daraus aufmerksam zu machen, daß im Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 81 und 82 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. März 1890 die Rabbiner, sowie die nach den §§ 13 und 14 des letzteren Gesetzes bestellten Stellvertteter der Rabbiner zur Vornahme von Trauungen innerhalb des Cultusgemeindesvrengels, für welchen sie bestellt wurden, berufen sind, daß jedoch bei Eheschließungen, wenn diese außerhalb der Cultusgemeinde, in deren Sprengel die Ehewerber ihren ordentlichen Wohnsitz haben, vorgenommen werden sollen, die Trauung mir nach erwirtter Ermächtigung (Delegation) seitens des Rabbiners des Trauungsortes oder seines Stellvertreters erfolgen darf. In den letzteren Fällen ist die Trauung im Sinne der bestehenden Mattikenvorschristen in die Trauungsnlattik jenes . Bezirkes mit fortlaufender Reihezahl einzutragen, in welchem die Trauung vorgenommen wurde. Die im § 33 des Jsraelitengesetzes vom 21. März 1890 berufenen Behörden werden die Befolgung dieser Vorschrift zu überwachen und Ueberttetungen derselben zu bestrafen haben. Hievon sind auch die israelittschen Mattikenführer entsprechend zu verständigen." Die Grazer Antiliberaleu haben besonderes Pech. Schon am.Anfang ihrer Laufbahn passirt ihnen, was ihren Parteigenossen in Wien erst bevorsteht, wenn sie Sieg auf Sieg über das liberale Bürgerthum errungen haben: Die Entlarvung ihrer Kämpfer gegen die Corruptton als von der Corruptton selbst befleckte Individuen. Die beiden Führer der antisemitischen Bewegung in Graz sind der Inhaber einer Erziehungsanstalt ohne Schüler, Herr Gemeinderath F e i ch t i n g e r, und ein Advocat, Herr Genreinderath Dr. Starkel. Feichtinger wurde von seinen eigenen „Parteigenossen", wenn man die Leute so nennen kann, die das Geld für'seine Zeitung herleihen, wegen Unterschlagung angezeigt und sitzt gegenwärtig in Untersuchungshaft. Der Advocat Dr. Starkel compromittirte sich jungst gewaltig, als er im Grazer Gemeinderathe gegen die Abweisung eines Offerenten für die Errichtung einer elettrischen Tramway sich ereiferte und es sich dann herausstellte, daß, dieser Offerent sein Client sei. Unlängst ging es dem Kämpfer gegen Corruptton. noch schlimmer. Er stand als Kläger vor dem Bezirksgerichte gegen einen ehemaligen Gemeinderath, der ihm vorgeworfen hatte, über die geschäftlichen Ansuchen von Personen, für die er gegen den ganzen Stadtrath Proceffe führte, in der Gewerbesection günstige Referate erstattet zu haben. In der Verhandlung wurde der Wahrheitsbeweis erbracht und der Angeklagte freigesprochen. Damit ist Dr. Starkel gerichtet. S ch ö n e m a n n, der politische Schuster, mußte sich zufolge eines seitens der Genossenschaftscommissäre gegen ihn angestrengten Ehrenbeleidigungsprocesses zu einer recht wehmüthigen Abbitte bequemen, die auch gerade nicht geeignet ist, das Prestige der Feichttnger-Partei zu erhöhen. Ein weiterer „Matador" wurde kürzlich wegen Beleidigung zweier angesehener Kaufleute zu 25 fl. Geldstrafe verurtheilt und das erstrichterliche Urtheil wurde von der zweiten Instanz bestätigt. Und ein hervorragender Feichtingerianer Namens Franz Winkle r, Gastwirth seines. Zeichens, wurde dieser Tage wegen ehrenrühriger Angriffe auf die Person des von den Feichtingerianern seit altersher ohne Wahl der Mittel angefeindeten Bezirksvorstehers S e w a u zu s e ch sw ö ch e n't l i ch e m Arreste mit einem harten Lager jede Woche verurtheilt Schönerer und Vergani. Die „U. D. W." Nr. 9, 1896, enthalten nachstehende Bemerkungen: Das Verganiblatt vom 23. April d I. berichtet mit der Ruhe eines Unbescholtenen: „Defraudation. Man meldet aus Graz, 22. April: In Unzmarkt wurde die Postmeisterin Seraphine Löscher und deren Gatte wegen Defraudation eines größerer Betrages verhaltet." Ja, ja, jeder Deftaudant hat eben nicht das Glück, daß seine Diebstähle vor der Entdeckung durch die Behörde v e rj ü h r t sind! Mancher Deftaudant fährt protzig im Unuumerirten durch die Sttaßen der Hauptstadt, spielt auf den Rennplätzen und beschimpft in Hausknechtsmanier ehrliche Männer — weil seine Defraudationen eben — v erj ährt'sind. Hoch die Verjährungwird der Wiener „Hammerstein" der Wiener christlich-socialen Partei ausgerufen haben, als er die Berichte über' die Verhandlung in Betrugssache des Hammerstein von der Berliner christlich-socialen Partei las. Recht eigenthümlich mag es den Wiener Hammerstein berührt haben, wenn er ans der Rede des Oberstaatsanw a l t e s entnehmen mußte: „Erschwerend sei auch Hammersteiu's Stellung im öffentlichen Leben. Als Chef-Redacteur ein.es Blattes, welches Religion und Moral an die Spitze stellte, als Abgeordneter habe er manches Wort der Moral geschrieben und gesprochen. Was aber war derMann? Ein Heuchler fünf Jahre hindurch. — Der Ober-Staatsanwalt beantragte vier Jahre Zuchthaus, 3000 Mark Geldstrafe und fünf Jahre Ehrverlust." und weiter: „Bedenklich sei die Zumuthung der Vertheidigung, gerade gegen Hammerstein nicht auf Zuchthaus zu erkennen, weil ihn die Strafe höher als irgend einen beliebigen Mann treffe. Gerade dies hätte sich Hammerstein selbst Vorhalten müssen, daß er seine Partei durchseinen moralischen Ruin mehr schädigen würde, als durch seinen finanziellen Zusammenbruch." — — — — ,.Wer als herabgekommener Gutsbesitzer in eine solche Stellung kdmme, habe seine Lebensführung einzuschränksn. Der Vorsitzende bemerkte: wenn eine Partei die Wahl hat, entweder zu Grundezu gehen oder unter (journalistischer) F ü hrung eines Verbrechers zu steh en, so ist die Wahl nickt s ch w e r." *) In Wien konnte man sich lange nicht entschließen, zu dieser Meinung hinzuneigeu. '

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