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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-05-01 · 18 (1.5.1896) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
18 (1.5.1896)
Date
1896-05-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 358 Nr. 18 Dr. Vlortz's Wochrnschrist. Dieses „Malheur" brachte ihn auch kürzlich in eine unangenehme Situation Als er nämlich in ein antisemitisches Gasthaus in Hernals kam und sich von einem Automaten den Lueger-Marsch aufspielen ließ, riefen ihm mehrere Gäste erregten Tones zu: Ter I u d will uns f r o z z e l n! Herr Junek brach nun, um seine Gesimrung zu bekunden, in Hochrufe auf Dr. Lueger aus, was ihm jedoch von einem Gast, dem Marqueur August C z e k a, übel ausgelegt wurde. Beim Verlassen des Locales kam es zwischen Junek und Czeka zu einem Raufhandel, aus dem Beide Verletzungen davontrugen. Vorige Woche hatten sich daher Bincenz Junek und August Czeka vor dem Hernalser Strafrichter AdjuncteN Dr. G e r st m a n n wegen gegenseitiger Körperverletzung zu verantworten. Der Erstangeklagte war geständig, dem Czeka, der ihn wegen seiner Gesinnung frozzelte und auch thätlich angriff, mit einer Weinflasche einige Schläge versetzt zu haben. Junek bemerkte sodann naiv: Es ist doch kein Verbrechen, wenn man sich, Herr Richter, den Lueger-Marsch aufspielen läßt und Hochrufe auf Dr. Lueger ausbringt. Der Angeklagte Czeka bestritt entschieden, den Junek mißhandelt zu haben. — Der Zeuge Peter Hofer gibt an: Wie Junek in Schmidt's „Lueger"-Gasthaus gekommen ist, hat er geschrieen: Lueger soll hoch leben, den B a d e n i soll man auf die Westbahn führen! Die Gäste haben geglaubt, Junek will sie frozzeln. — Nach durch geführtem Beweisverfahren wurde der Lueger-Enthusiast im Sinne der Anklage zu einer Geldstrafe von fünfzehn Gulden verurtheilt, Czeka dagegen mangels eines Schuldbeweises f r e i g e s p r o ch e n. Ahlwardt und Hammerstein. - Berlin, 23. April. Man schreibt uns: Nach einem Berichterstatter hätten frühere Anhänger A h l w a r d t's, da ein moralischer Druck auf ihn sich unwirksam erwiesen hat, den Versuch gemacht, ihn durch das Anbieten einer Abstandssumme von fünftausend Mark zur Niederlegung des Reichsrathsmandates zu bestimmen gesucht. Das Offert sei mit der Verpflichtung zu einer notariellen Deponirung der Summe recommandirt nach Amerika abgegangen. Die Antwort A h l w a r d t's ist noch ausständig. Trotz der anscheinend reumüthigen Zerknirschung und Ergebung, welche aus H a m m e r st e i n's gestriger Vertheidigungsrede herausleuchtete, ließ er doch noch gestern durch seinen Vertheidiger die Revision gegen die Verurteilung einlegen. Die Berufung wird damit begründet, daß der Gerichtshof den von der Verteidigung angebotenen Beweis für die widerrechtliche Auslieferung H a m m e r st e i n's ablehnte, worin diese die Einschränkung eines für die Entscheidung wichtigen Beweismittels erblickt. Jüdische Matriken. Humpoletz, 27. April 1896. Sehr geehrter Herr Redacteur? Die israelitische Matrikenführung in Elbe- Kosteletz hat jüngst an sämmtliche Matriken Böhmens ein Circular gerichtä, dessen wesentlicher Inhalt darauf hinweist, daß die jüdische Matrikenführer nicht besonders respectirt werden und jüdische Individuen in katholische Matrikenbücher Aufnahme fänden. Des Weiteren wird schließlich ein solidarisches Vorgehen, behufs Restaurirmrg dieser angeblichen Vorkommnisse, durch Vorstellung bei der competenten Behörde, gewünscht. Es geht nicht an, daß ein solcher Versuch, der schon im Vorhinein aus dein Grunde ein günstiges Resultat nicht erwarten läßt, well bereits Bestehendes nicht ungeschehen gemacht werden kann, mllernommen werde, vielmehr wollen die Herren Matrikenführer darauf bedacht sein, daß für die Zukunft solche Unzukömmlichkellen verhindert werden. Im Interesse der guten Sache will ich es versuchen, den etwaigen uneingeweihten Herren Matrikenführern an die Hand zu gehen uird bitte die geehrte Redaction um Veröffentlichung dieser Zeilen. Mittelst hierortiger Gubernial-Verordnung ddo. Prag, 24. April 1838 wurden die jüdischen Matriken in Böhmen nach den bestandenen Herrschaften ernannt und bekamen 1, 2, oft auch mehr Herrschaften und Städte eine Matrilenstelle. Sei es nun, daß nicht alle Matrikenführer die nöthige Qualification besaßen oder daß deren Glaubwürdigkeit angezweifelt wurde, überwachte und controlirte der Ortspfarrer bis zum Jahre 1850 die Geburtsmatrik. Nachher hat auch das Kreisrabbinat diese Controle bis zum Jahre 1863 ausgeübt. Die außerhalb dieser Herrschaften und Städte und oft auch in deren Rayon domicilirenden jüdischen Insassen haben die Matrikulirung ihrer Kinder theils ganz unterlassen, wie sich dies in zahlreichen Fällen herausstellte, theils wurden diese vom jüd.Matrikenführer der sich für incompetent erachtete und erst einen behördlichen Auftrag abwartete, vorläufig abgewiesen und nahmen, sei es aus Commodität oder Indolenz, die katholischen Geburtsbücher in Anspruch. Nicht nur, daß der Ortspfarrer die Eintragung nicht verweigerte und die Behörde dies nicht verwehrte, wurden sie auch oft von Ersterem dazu verhalten, weil auch egoistische Motive dabei im Spiele waren. Daß eine solche Praktik zahlreiche Nachahmer gefunden, ist nicht zu verwundern; es kann jedoch nicht geleugnet werden, daß tolerantere Herren Pfarrer solche Gesuchsteller an jüdische Matriken verwiesen. Dieser Uebelstand ist mit jedem Jahre kleiner geworden und im Zusammenhänge mit dem in Wirksamkeit getretenen Gesetze vom 21. März 1890, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religivnsgesellschaft, gänzlich beseitigt. Im Einklänge mit diesem Gesetze, wurde auch (laut verlautbarter Kundmachung im Landesgesetzblatte Nr. 33 vom 17. October 1895 Z. 154228) die Thätigkeit sämmtlicher Matrikenführer Böhmens (mit Ausirahme der Stadt Prag) mit 31. December 1895 eingestellt, und neue Matrikenstellen, nach den derzeit bestehenden Cultusgemeinden, ernannt. Es erhielt jede Cultusgemeinde eine Matrikenstelle und erstreckt sich deren Wirksamkeit über den ganzen Cultusgemeindebezirk. Jede noch so entlegene Ortschaft ist einer Cultusgemeinde einverleibt, somit auch dieser Matrik angehörend, und hat blos der Cultusvorstand oder der Matrikenführer die etwaigen Insassen auf deren Zugehörigkeit aufmerksam zu machen. Ich habe die Ehre, mich in geziemender Hochachtung zu zeichnen Jacob Posamenter Matriken-Führer. Warnung. Obwohl schon seit fünf Jahrzehnten mit allem Nachdruck gegen die gewerbsmäßige Bettelei von Jerusalem energisch Front gemacht worden ist, kann man nicht nur bisher keinerlei Abnahme bemerken, vielmehr ist sie noch immer iit dauernder und ständiger Zunahme begriffen, so daß man es jetzt geradezu schon mit einer Zunft gewerbsmäßiger Schnorrer zu thun hat. Während größerer Reisen, die ich soeben im größeren Theile des nördlichen und östlichen Deutschland gemacht habe, mußte ich nun leider die Bemerkung machen, daß noch immer Tausende unserer Brüder diesen Erzbettlern, die alles andere, nur nicht bedürftig sind, auf den Leim gehen. Bon den ständigen Bettlern will ich für heute nur den einen hervorheben, der mit seiner Bettelcorrespondenz derartig die österreichische Levantepost bereichert, daß von dem Porto, das seine Bettelei im Lause eines Vierteljahres kostet, eine Familie mindestens ein Jahr lang in Berlin ein anständiges Auskommen hätte. . Dieser edle Herr, der sich JosefRabin o w i tz (Drechsler) nennt, überschwemmt Alles mit seinen unverschämten Bettelbriefen, indem er zugleich mit einem frommen Briefchen eine Olivenholzschnitzerei oder dergleichen einsendet. So habe ich zum Beispiel von diesem Rabinowitz nicht weniger als 7 Betteleien im Original vor mir liegen, die er an eineir einzigen Herrn im Laufe von 3 Monaten gerichtet hat, bei denen das Briefporto allein 8 Mark bettägt. Ebenso werden tausend Andere von ihm in gleicher Weise mit diesen Bettelsendungen überschüttet. Der Biedermann hat gedruckte Formulare der verschiedensten Art, zum Theil mit geschnittenen Vignetten, sowie färbig und goldgedruckten Neujahrsgratulationen, deren Herstellung nur in europäischen Druckereien und auch dort nur zu guten Preisen möglich ist. Außerdem schreibt ihm ein Secretär Briefe, die stets etwa mit folgenden! Wortlaute beginnen: „Bevor mein Schreiben bitte ich um Verzeihung, daß ich Ihnen belästige, vor das mir Ihr geehrter Namen und Ihr edles Gewissen bekannt ist, das Sie für das heilige Land Genade erweisen und meine drängende Lage bracht mich dazu) daß ich . . ." Von derselben Handschrift und in derselben Sprache, sowie im gleichen Stile liegen freilich zu gleicher Zeit und außer von R a b i n o w i tz noch Bettelbriefe von folgenden Personen vor mir: I o f e p h L e i s e r R o k e a ch, S a m u e l K i r s ch e nb a u m und Frau Ester L ö b l, so daß wir es also hier mit einem recht flotten Cvmpagniegeschäst, zu thun zu haben scheinen, das sich ein eigenes Secretariat hält. Herr R o k e a ch schützt Thorastudium vor, Frau Ester schwärmt von den Verdiensten ihres seligen Mannes, K i r s ch e n b a u m ist ein Enkel vom seligen Rabbiner Asulai und der Bettler von Profession endlich bittet um Unterstützung seiner Profession .... als Drechsler.

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