Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 17 (24.4.1896)
- Date
- 1896-04-24
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 17 Dr. Vloch's Wochrnschrifl. Gene 337 gekommene Oberrabbinerstelle übertragen wurde. Hier wirkte er segensreich bis zu seinem am zweiten Jjar 0>. Mai) des Jahres 5478 (1718) erfolgten Tode. Zeine Responsen „Sohalnt utes<ihnh..t Cliacham Zebi" zeugen von seinem Scharfsinne und seiner tiefen Gelehrsamkeit. In seinen rituellen Entscheidungen war Aschkenasi mehr für das Erleichtern geneigt. Sein Sohn R. Jakob Emden hat sich gleichfalls einen bedeutenden Rirf erworben. Dr. M. H. F r i e d l ä n d e r in Pisek. Correspondenzen. Wien. (Eine Bibliothek a l s G e s che n k.) Die berühmte hebräische Bibliothek des bekannten Bibliographen, Herrn S. I. Halberstam in Bielitz, eine reichhaltige Sammlung seltener hebräischer Werke, wurde von dem Eultusvvrsteher Herrn Salo Cohn in Wien um den Preis 4101t 5000 sl. angetanst. Herr Salo Cohn gedenkt diese schone und herrliche Büchersammlung in den Räumen der Bibliothek der israelitischen Cultusgemeinde in Wien aufstellen zn lassen, eventuell der israelitischen Cnltnsgemeinde zu schenken. Herr Salo Cohn hat durch Erwerbung der Halberstam'scheu Bibliothek sich um die jüdische Wissenschaft in Oesterreich ein hohes Verdienst erworben. Denn es ist von nicht geringem Werth und wir begrüßen es mit hohem Danke, daß diese Bibliothek als Ganzes verbleibt, nicht zerstückelt und vertheilt wird, vor Allem aber, daß sie nicht ins Ausland wandert, wie vor einigen Jahren die werthvollen Halberstam'scheu Mannseripte, welche leider nach England gebracht worden sind. Die Halberstam'sche Bücherfammlnng wurde dem Seminar- Cnratvrium zum Ankauf angeboten, das Cnratvrinm indessen mußte den Antrag ablehnen, weil ihm keinerlei Mittel hiefür zur Verfügung stehen. Umso dankenswertster ist der hochherzige Art des Herrn Cultusvorstehers Salo Cohn. Di^ Bibliothek der israelitischen Cultusgemeinde nt Wien wird durch das munifieente Geschenk des Herrn Salo Cohn eine Bereicherung erfahren, da sie nunmehr zu den bedeutendsten hebräischen Bibliotheken des Cvntinentes zu zählen sein wird. Wien. „Wo ist das Christcnthum". Unter diesem Titel haben wir in der vorigen Nummer eine Correspondenz glossirt, in ivelcher der Schriftleiter der „Oesterreichischen Schulzeitung", Herr Ed. Jordan, die hochherzige Spende des Bischofs von Walzen zur Errichtung eines Krankenhauses für alle Confessionen bespricht. Wir wollen der Wahrheit die Ehre geben und, ohne hiezu von Herrn Jordan aufgefordert worden zu sein, loyal und freiwillig erklären, daß uns bei der Kritik seiner Bemerkungen ein Jrrthum passirte. Herr Jordan hat zur Aeußerung des Bischofs, daß er hundert jüdische Familien in seiner Diözese kenne, die „das tägliche Brot ehrlich aber kämpfend verdienen", die Randbemerkung: „Unglaublich" gemacht. Wir fielen nun in den Jrrthum, den eigentlich auch Herr Jordan beging. Er, der, wie wir hören, ein durch und durch ehrenhafter, über alle confessionelleu Borurtheile erhabener Mann ist, wollte mit diesem „Unglaublich" andeuten, daß man heutzutage solche Worte bei einem Bischof kaum für möglich halten würde, und sein Nusruf sollte also demgemäß einen Hieb auf die Antisemiten bedeuten. Wir, die leider heutzutage auch bei den Lehrern eine völlige Vorurtheilslosigkeit eben so selten als hochachtenswerth finden, hielten gleichfalls im ersten Moment das „Unglaublich" des Herrn Jordan — für nicht ganz unglaublich. Wir bekennen nun aufrichtig, daß es uns eine wahre Freude bereitet, diesen Jrrthum selbst berichtigen zn dürfen. Mögen doch bald wieder die Zeiten kommen, wo alle Lehrer in Oesterreich von dem Geiste der Gerechtigkeit und Borurtheilslosigfeit beseelt sind, — die Herrn Jordan nachgerühmt wird, dann werden auch solche Mißverständnisse — „unglaublich" sein. Wien. Die „Neue Freie Presse" vom 19. April schreibt über „d i e I ustizz u stäude im Gitschiuer Gerichtsh v f s p r e u g e l". In der kürzlich von den Abgeordneten Dvetor Hallwich und Dr. Roser an den Justizminister gerichteten Interpellation werden die Justizzustände in Ostböhmen folgendermaßen besprochen: In den dichtbevölkerten deutschen Bezirken des nordöstlichen Böhmen nimmt die traurige, ja nachgerade trostlose Anschauung immer mehr überhand, daß, insolange dem Deutschen die Rechtswohlthat nicht zu Theil wird, von deutschen Richtern gerichtet zu werden, ein unparteiisches Urtheil für ihn nicht gewärtigt werden könne und würde. Die Schwierigkeit, ja die Unmöglichkeit, die sich für den deutschen Geklagten bei dem herrschenden nationalen Terrorismus seitens oer czechischen Presse ergibt, eine Vertretung am Gerichtsorte zu stnden, in Folge dessen er gezwungen wird, sich eines heimischen Rechtsbeistandes zu bedienen, ist jedenfalls danach angetsan, die Erwirkung des ihm gebührenden Rechtsschutzes wesentlich zu erschweren und zu vertheuern. Dasselbe gilt auch gegenüber den Geschworn engerichten. Diese Gerichte in G i tschirr und Königgrätz, denen die deutschen Gerichtsbezirke des nordöstlichen Böhmen zugewiesen sind, zählten 340, respective 328 Hauptgeschworne. Bereits im Jahre 1884 zeigten die Geschwornenlisten in den beiden Gerichten im Vergleiche zu denen der Vorjahre eine bedeutende Veränderung in der Richtung, daß die vom Kreisgerichtsorte entlegeneren deutschen Gerichtsbezirke in den erwähnten Listen durch nur äußerst wenig Geschworne oder gar nicht vertreten waren. Trotz wiederholter, innerhalb und außerhalb des Abgeordnetenhauses erhobener, ganz entschiedener Proteste gegen solche Ungehörigkeit wurde diese Art und Weise der Zusammenstellung der Jahreslisten bei den genannten Geschwornengerichten seither nicht nur nicht aufgegeben, sondern vielmehr noch verschlechtert, indem — wie von berufener Seite zugsstanden wird: aus Ersparungsrücksichten —! mit geringen Ausnahmen consequent fast nur noch Geschworne! aus den dem Kreisorte nach st gelegenen, das heißt czechischen Bezirken in die Jahreslisten ausgenommen werden. In den gegen Deutsche zu verhandelnden politischen Processen werden Geschworne vom Bertheidiger oder vom Staatsanwalte gewohnheitsmäßig vor Beginn der Verhandlung abgelehnt, so daß der Deutsche als Geklagter bei den dortigen Schwurgerichten sich nur geschwornen nationalen Gegnern als ..Geschwornen" förmlich ausgeliefert sieht — „Geschwornen", deren Urtheil vor der Urtheilsfällunz die czechischnatkonale Local- und Provrnzpresse in der denkbar gehässigsten und feindseligsten Weise nach Möglichkeit zu beeinflußen versucht. Die Regel ist denn auch, daß von den bezeichneten Schwurgerichten der deutsche Geklagte in politischen Processen verurtheilt wird. Jeder Berurtheilte aber gilt unter den gegebenen Verhältnissen bei seinen Connationalen gewiß nicht ohne Schein von Berechtigung allgemein als politischer Märtyrer. Dergleichen Zustände, deren Consequenzen leicht abzusehen sind, erscheinen offenbar als eines Rechtstaates unwürdig und erheischen dringend die besondere Aufmerksamkeit der obersten Justizverwaltung. Tatsächlich gibt es kein einziges ausreichendes Mittel, diesen Zuständen mit Einem Schlage dauernd abzuhelfen; die seit^ Jahrzehnten von der gesammten deutschen Bevölkerung des nordöstlichen Böhmen in zahlreichen Petitionen und Resolutionen immer wieder begehrte, vom böhmischen Landtage, sowie von allen übrigen berufenen autonomen Behörden und competenten k. k. Aemtern und Gerichten, endlich in wiederholten Interpellations-Beantwortungen seitens des Statthalters in Prag und des früheren wie des gegenwärtigen Jnstizministers ausdrücklich als nothwendig und nützlich anerkannte endliche Durchführung der Errichtung eines neuen Kreisqerichtes für das nordöstliche Böhmen mit dem Amtssitze in Trauten au, für welchen ausgesprochenen Zweck der Reichsrath auch die erforderlichen Geldmittel nach Ausweis der Finanzgesetze für die Jahre 1893 und 1896 bereits bewilligt hat. Die Unterzeichneten richten demnach an den Justizminisier die Anfrage: 1. Ist Se. Excellenz geneigt, gegenüber den vorgebrachten, höchst beklagenswerthen, rechtswidrigen Unzukömmlichkeiten mit aller zulässigen Beschleunigung gründliche Abhilfe zu schaffen? 2. Ist Se. Excellenz zuverlässig gewillt, die Errichtung eines Kreisgerichtes Trautenau in allernächster Zeit zu verfügen und hiedurch das in weilen Kreisen des deutschen nordöstlichen Böhmen tief erschütterte Vertrauen in eine geordnete Justizpflege wiederherzustellen? Unseren Lesern brauchen wir wohl nicht erst zu sagen, zu welchem Behufe wir diese Ausführungen reproduciren. Wien, den 20. April 1896. Unter ziemlich reger Betheiligung der Mitglieder hat Sonntag den 19. d. M. die 30. ordentliche Generalversammlung des Kranken-Unterstützungs- und Humanitätsvereines „Gomle Chesed" im kleinen Saale der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer unter dem Vorsitze des Präsidenten Herrn B. Kanitz stattgefunden. Auf der Tagesordnung stand 1. Rechenschaftsbericht, 2. Bericht der Herren Revisoren, 3. etwaige Anträge, .4. Wahl von 6 Mitgliedern des Ausschuffes für die statutenmäßig zum Austritte bestimmten Herren: Leopold Baumwald, Doctor Leo Ehrentheil, Docent Dr. Joses Grünfeld, Hermann Haber, Jacob Jaiteles, Siegfried Oser, welche aber wiedergewählt werden können. Nach Begrüßung der Versammlung seitens des Vorsitzenden, gedachte derselbe der im Laufe des Bereinsjahres verstorbenen Mitglieder, denen er in warmen Worten einen Nachruf widmete. Nachdem Herr Secretär H. Löwinger das Sitzungsprotokoll der letzten Generalversammlung verlesen und dieses agnoszirt wurde, ward von der Verlesung des Rechenschaftsberichtes abgesehen, da derselbe ohnehin allen Mitgliedern zugesendet wurde. Bei dieser Gelegenheit soll nur hervorgehoben werden, daß der diesjährige Vereinssaldo ein günstiger zu nennen ist, da er gegen sl. 2497-91 im vorigen Jahre, heuer auf fl. 2564'92 gestiegen, der des Waisenconto von fl. 1587-22 im Vorjahre, auf fl. I720'45 sich erhöht hat, die Zahl der Bereinsstistungen * sich vermehrt, da aus der munisicenten Spende des Herrn Max i Ritter von Guttmann von fl. 300 die er dem Vereine zuwendete zu