Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 14 (3.4.1896)
- Date
- 1896-04-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 14 Dr. Vloch's Wochenschrift. Seite 371 Und wir traten in den Tempel — Nnr vom And achtshauch bewegt, Der den schönen Duldungstempe! An der hohen Stirne trägt! Durch die Kuppeln schickt die Sonne Ihre Strahlen in das Haus; Durch die. Herzen strömt die Wonne Heißer Gott'sverehrung aus; Psalmen schallen da züm Ruhme Bon dem lauten Menschenchor Zum verschloss'nen Heiligthume Nach der Väter Brauch empor! Wo des Bundes alte Lade Als Symbol des Heiles steht, Wo der Geist der Gottesgnade Durch die heiligen Hallen geht, Auf den hohen Tafeln finden Wir's mosaische Gebot! — Laut scheint Alles zu verkünden: „Ueberall bist Du Herr und Gott!" Rudolf Karp e l e s. Die Garam-Ms-Sallver Vlutbe fchuldigung. Und so ist denn wieder einmal das alberne Märchen vom Ritualmorde der Juden flügge geworden. Nach einem Zeiträume von mehr als 12 Jahren wurde, diesmal allerdings nnr in einem sehr „beschränkten" Kreise, die wahnwitzige Blutbeschuldigung in Ungarn erneuert. Da die Beschuldigung sich gegen eine bestimmte Person richtete, fand diese sich veranlaßt, gegen den Verbreiter der Blutanklage einen Preßproceß anzustrengen. In einer kleinen Ortschaft des Honter Comitats, in Garam-Kis-Sallo, wird im September vorigen Jahres in einem Bache die Leiche eines ftinfjährigen Bauernmädchens gesunden. Die Leiche selbst weist Spuren äußerer Gewaltthütigkeiten auf, die aber auch von Rädern der Wassermühle, unter welche die Leiche gerathen war, oder von den Hunden des Dorfes herrühren konnten. Doch da wurde gleich von gewisser Seite das Gerücht ausgesprengt, das kleine Mädchen, welches zufällig am Tage.seines Verschwindens beim Gastwirthe Ignaz A d l e r Branntwein geholt hatte, sei von diesem zu rituellen Zwecken ermordet worden. Und einige Tage später stand es in einer Provinz-Correspondenz des clericalen „Magyar Allam" zu lesen, daß der jüdische Gastwirth in Garam-Kis- Sallo nicht blos Wein, sondern auch unschuldigen Christenkindern Blut abzuzapfen Pflege. Auch der unvermeidliche Schächter wurde zur Stelle geschafft, denn wo ein regelrechter Ritualmord vor sich gehen soll, darf nun einmal der jüdische Schächter nicht fehlen. Die beim Jpolysagher Gerichtshöfe eingeleitete Untersuchung ergab auch nicht den geringsten Verdachtsgrund gegen Adler und dessen Angehörige. Ignaz Adler aber, der ein Menschenalter hindurch friedlich und bescheiden am Orte gelebt hatte, wurde von der durch gewissenlose Hetzer bethörten Volksmenge ans Schritt und Tritt verfolgt, bis er in Wahnsinn verfiel und in einem Anfall von Trübsinn seinem gepeinigten Dasein ein Ende bereitete. Seine Kinder jedoch setzten den von ihm bereits gegen den Verfasser jener Provinz-Correspondenz, den Zselizer röm.-kath. Hilfsseelsorger Johann F u ß, eingeleiteten Preßproeeß fort, unk dem verunglimpften Andenken ihres Vaters vor Gericht und vor aller Welt Genugthunng zu verschaffen. Deshalb erschienen sie am 26. März 1896 als Privatkläger vor den Geschwornen. Vor dem Schwurgerichtssaale hatte lange vor Beginn der Verhandlung eine mehrere Hundert Köpfe starke Menge Posto gefaßt. Das Gedränge schien bedrohlich; Präsident Z s i t v a y veranlagte die Räumung des Corridors und postirte Polizisten und Amtsdiener im Saale, die über die Ruhe zu wachen hatten. Unten vor dem Gerichtspalais sah man Geistliche und Nonnen auf- und abgehen, die sich offenbar auch für die Verhandlung interessirten. In einer Loge des Schwurgerichtssaales wohnte auch der Präsident der kön. Tafel Franz Bortes s y der Verhandlung bei. Es war bereits 10'/» Uhr, als die erforderliche Anzahl von Geschwornen beisammen war und der Gerichtshof im Saale erschien. Den Vorsitz im Gerichtssenat führt Präsident Leo Z s i t v a y; Votanten sind die Gerichtsräthe C s e k e und C z e k e l i u s. Die in Schwarz gekleideten Privatkläger Alexander und Gisela Adler sind durch Dr. Soma Guthi vertreten; den Angeklagten Johann Fuß, ein Geistlicher von jugendlichem Aussehen und mit hoher Glatze, vertheidigt Dr. Josef Hortovanyi. Präsident theilt vor Constituirung der Jury mit, daß Privatkläger Ignaz Adler am 9. März l. I. gestorben ist und daß seine beiden ehelichen Kinder die Klage ausrechterhalten. Die Anklageschrift richtet sich, wie bemerkt, gegen den Zselizer römisch-katholischen Hilfsseelsorger Johann Fuß wegen des Preßvergehens der Verleumdung und der Ehrenbeleidigung im Sinne der §§ 259 und 261 St.-G.-B. Der incriminirte Artikel erschien unter dem Titel „Ul ritnülm gyilkossäg“ (Ein neuer ritueller Mord) und mit der Unterschrift „F. J.“ versehen, am 19. September v. I. im „Magyar Allam". Der Artikel befaßt sich mit dem auf gewaltthätige Weise herbeigeführten Tode des 5jährigen Bauernmädchens Juliska Balazs und hebt sodann die Daten hervor, aus welchen der Verfasser darauf schließt, daß die „rituelle Blutnahme" erwiesen sei. Denn — so argnmentirt der Artikelschreiber — abgesehen von dem Ergebnisse der Obduction, sei: „1. das kleine Mädchen zum jüdischen Kaufmanne Ignaz Adler um Branntwein gegangen, von dort jedoch nicht mehr zurückgekehrt.; 2. befanden sich zur Zeit des Verschwindens des Kindes bei Adler drei Juden, die in einem Wagen gekommen waren, unter ihnen auch ein Schächter; 3. ging das Mädchen mit einer Flasche zu Adler, in der vorher Essig war. Adler behauptet nun, er habe dem Mädchen Branntwein ausgefolgt, während in der später aufgefundenen Flasche noch 8—10 Tropfen Elsig entdeckt wurden; 4. sah ein Müllerbursche vor Auffindung der Leiche den Ignaz Adler an dem kritischen Orte (auf der Insel, wo die Leiche gefunden wurde). Trotz all dem jedoch thut die Behörde dem Juden nichts zu Leide, denn so ist die Rechtspflege in unserem Vaterlande beschaffen, wenn von den recipirten Patrioten die Rede ist." Die letzten Zeilen des dem Preßgerichte übersendeten Manuscripts, welche von der Redaction jedoch gestrichen wurden, lauten wie folgt: „Ich bitte bie Redaction, sich mit der Angelegenheit befassen zu wollen, denn wir können doch nicht zugeben, daß, wenn diese Recipirten sich schon von unserem Fette nähren, sie auch noch unser Blut abzapfen sollen." Nun folgte die Auslosung der Geschwornen. Der Bertheidiger weist alle Geschwornen jüdischer Confession zurück, während der privatklägerische Vertreter oie für clerical geltenden rejicirt, bis Beide ihr Zurückweisungsrecht vollständig erschöpft hatten. Schließlich wurden als Hauptgescbworne nusgelost: Ludwig Lakos, Dr. Ernst Kovacs, Simon Telkes, Nicolaus Kempner, Dr. Desider Fittler. Otto Förster, Nicolaus Szmercsanyi, Arthur Vegh, Ludwig Rupp, Johann Bartoky, Josef Beßi und Ludwig Egyedi; Ersatzgeschworner r Dr. Franz Högyes. Nach Beeidigung der Jury gibt Angeklagter Johann F u ß auf die allgemeinen Fragen an, daß er in Dinyes, im Weißenburger Comitat, geboren, 25 Jahre alt. römisch-katholischer Hilfsseelsorger, , bisher unbestraft sei. — Nach bei üblichen Ermahnung an die Parteien, sich der persönlichen Ausfälle zu enthalten, und an das Auditorium, die Verhandlung nioit zu stören, gelangen die Anklageschrift und die incriminirte Mittheilung zur Verlesung Präsident: Hiemit eröffne ich das Beweisverfahren, welches ich in zwei Partien theile. Die erste Partie ist die Frage der Autorschaft, welche ex offo erledigt werden muß. Der zweite Theil bezieht sich auf den eventuellen Wahrheitsbeweis gemäß der 263 und 264 St.-G.-B. Herr Fuß, haben Sie den incriminirten Artikel geschrieben.? — An geklagter: Ja; die einleitenden Zeilen wurden von der Redaction dazugeschrieben. Präsident: Haben Sie den Artikel mit der Absicht eingeschickt, damit er im Blatte veröffentlicht werde? — Angeklagter: Ja. Präsident: Der Redacteur des „Magyar Allam" hat das Manuscript des incriminirten Artikels eingeschickt und mitgerheilt, daß es von Johann Fuß, Hilfsseelsorger in Zseliz herrühre. Fuß schickte der Redaction einen Brief über den Fall Balazs ein, welcher zur Verlesung gelangt. In diesem Briefe heißt es, die Obduction habe ergeben, daß in der ^Leiche kein Tropfen Blut gefunden wurde, ferner daß die kleine Juliska mindestens 3 Tage lang vor ihrer Abschlachtung hungern mußte und schließlich, daß die Leiche zahlreiche Stichwunden aufwies. Präsident: Wer veranlaßte Sie, diesen Artikel zu schreiben? — Angeklagter - Damit ich die Blätter von diesem Morde unterrichte. Präsident: Wer war bei der Obduction der Leiche anwesend? — Angeklagter: Zwei Aerzte und ein behördliches Organ. Präsident: Wann war die Obduction? — Ang eklagter: Am 12. September. Präsident: Warum warteten Sie noch 5 Tage, bis Sie über die Angelegenheit schrieben: — Angeklagter: Ich wartete, bis die Blätter ihre Berichte bringen. Erst als „Budapesti Hirlap" einen Bericht brachte, schrieb ich den Thatbestand nieder, um die Aufmerksamkeit der Behörde wachzurufen. Präsident: Was wollten Sie damit sagen, ,als Sie schrieben: „So ist die Rechtspflege beschaffen, wenn von den Recipirten die Rede ist?" — Angeklagter: Zu jener Zeit war die Ansicht allgemein, daß die Untersuchung schlecht geleitet werde. Die beiden Bürady wurden verhaftet, und weil ich sah, daß hier unschul-