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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-03-27 · 13 (27.3.1896) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
13 (27.3.1896)
Date
1896-03-27
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 13 Dr. Bloch'» WochrnsrhrM <sette 257 Armeebehörde darüber beschwert, bringt einen polirischen Conslict in die Armee nnd betritt einen „direct revolutionären Weg". Es wäre interessant, zu erfahren, ob das Kriegsministerium auch auf diesem Standpunkte steht. Plenarsitzung der jüdischen Cultusgemeinde. Vorige Woche Nachmittags waren die Vertreter der jüdischen Studentenvereine und der Jüdischen akademischen Lesehalle zu einer Sitzung des Vertretercollegiums der Cultusgemeinde unter Vorsitz des Cultusvvrstandes Gustav Simon geladen. Nach einer Begrüßung seitens des Präses folgten Ansprachen seitens der Vorstände der Cultusgemeinde und die Antworten der Delegirten. Die Versammlung schloß gegen Abend und der Vorstand übergab zum Schlüsse dem Obmanne der „Kadimah", stud. med. Leonhard G e r b e l, folgendes an die jüdischen Studentenverbindungen gerichtetes Schriftstück. Es war eine Sympathiekundgebung folgenden Inhaltes: Z. *1041 ex 1896. In der Plenarsitzung vom 15. März 1896 hat der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde in Wien e i n st i m m i g folgende Resolution gefaßt: Der Cultusvorstand hat mit tiefster Entrüstung von den gegen die jüdischen Universitätsstndenten gerichteten Vorgängen nnd mit Genugthuung von der besonnenen nnd würdigen Haltung der jiidischen Studentenvereine Kenntniß genommen. Wie n, am 16. März 1896. Der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde. Es folgen die Unterschriften. An den Präses der „Kadimah" stud. med. Leonhard Gerbel, langte im Laufe des heutigen Tages aus Paris eine Sympathiekundgebung, unterzeichnet mit «Etudians fran^aise juives«, ein. Ebenso sandte die spaniolische Gemeinde aus Sophia an dieselbe Verbindung ein Schreiben, in welchem sie die jüdischnationalen Studenten beglückwünschte. Bubokratie. Man meldet aus Stuttgart: Eine allgemeine Versammlung der S t n d i r e n d e n der hiesigen Technischen Hochschule hat kürzlich der katholischen (nichtschlagenden Verbindung „A l a n i a" das Recht abgesprochen, künftig bei feierlichen Anlässen mit Schlägern zu erscheinen. "Auf erhobene Beschwerde entschied jedoch der Lehrercvnvent, daß der „Alania" das gleiche Recht zustehe, wie allen übrigen studentischen Corporationen. Außer dieser Entscheidung ist am schwarzen Brett zur Zeit noch folgende B e k a n n t m a ch n n g angeschlagen: „In Abnrtheitung der am 28. Juni v. I. von den Corps der Technischen Hochschule in Urach und Metzingen begangenen Ausschreitungen hat der Lehrerconvent nachstehende Verfügung getroffen : 1. das Corps B a v a r i a wird wegen seiner hervorragenden Theilnahme an den begangenen Ausschreitungen bis zum Schlüsse des Wintersemesters 1896 97 s n s p e n d i r t, d. h. bis zum 16! April 1897 aufgelöst und bis dahin jede fernere Theilnahme an der Corpsverbindung sowie das Tragen ihrer Abzeichen für verboten und für strafbar erklärt; 2. den Corps Rhen a ui a, S t a u f f i a, Teutoni a wird wegen Theilnahme an den Ausschreitungen die A u f l ö s u n g für den Fall neuer Ausschreitungen a n gedroht und diese Blaßregel durch Bekanntmachung am schwarzen Brett verschärft. So in Deutschland. In Oesterreich dagegen, speciell in Graz und in Wien mußten die katholischen Sttldenten-Verbindnngen vom Schauplatze weichen und den deutschnationalen Buben das Feld überlassen. Die Universitätsbehörden in Oesterreich haben die katholischen Verbindungen nicht - in gleicher Weise geschützt, wie die Behörden in Deutschland. Bergani und die jüdischen Dienstmänner. Die reichen „jüdischen" Banken, die dem fetten Herrn Bergani fettgedruckte Inserate gut bezahlen, sind dem Herausgeber des „Deutschen Bolksblatt" ganz recht. Gegen die armen, jüdischen Dienstmänner aber schreit er „Hepp, hepp", weil sie ihm in's Auge stechen, wenn er irr den Landtag geht. Warum haben sie eben vor demselben ihren Platz, nachdem ein Bergani in demselben — sitzt und nicht dort, wohin er jedenfalls besser taugen würde. Und so schimpft, hetzt und schürt der reiche Mamr gegen die armen, in schwerer Arbeit sich und ihre Familien kümmerlich erhaltenden jüdischen Dienstmänner und haranguirt die Leute, ihnen den Erwerb zu nehmen, mit anderen Worten, er will: Die Armen sollen verhungern, da sie doch Juden sind. Ein Bergani gegen arnie Dienstmänner! Was rann er Ihnen vorwerfen? Sie haben nicht, wie sehr richtig schon bemerkt wurde, Obligationen unterschlagen, sie haben keine Äruiengelder zurückbehalten, sie werden keiner Deftaudativn bezichtigt, sie haben nicht einmal - literarische — Diebstähle auf dem oiewissen, denn sie schreiben nicht. Aber sie sind Juden! Genug Grund für einen Bergani, sie in der frechsten, gemeinsten, niederträchtigsten Weise anzugreisen und zu beschimpfen. Bekämpfung einer Baron Hirsch'schen Handwerkerschule. Im September 1893 errichtete das Lvcalcomite der Baron Hirsch'schen Stiftung in Rzeszvw «Galizien,, eine Schlvssereiwerkslätte zur Heranbildung jüdischer Handwerker. Ter Magistrat der Stadt Rzeszvw ertheilte dem Cvmite eine Gewerbekarte und Won dem Magistrate wurden auch mit neun, in diese Schlossereischule aufgenvmmenen Lehrlingen die ans drei Jahre lautenden Lehrverträge abgeschlossen. Als jedoch das Lvcalcvmitä an die Genossenschaft der Schlosser in Rzeszvw mit der Forderung herantrat, diese neun Zöglinge als Fachlehrlinge in der Genossenschaft einzntragen, lehnte diese mit Beschluß vorn 19. November 1893 dieses Begehren ab, mit der Motivirung, daß diese Schlossereischule mit Umgehung des Gewerbegesetzes errichtet worden und die Zöglinge dieser Schule sohin nicht als Fachlehrlinge anzusehen seien. Die Bezirkshauptmannschaft in Rzeszvw hob jedoch diesen Beschluß als ungesetzlich auf. Tie Verfügung der Bezirkshauptmanuschart wurde auch von der Statthalterei und endlich vom Handelsministerium mir Entscheidung vom 7. November 1894 genehmigt. Gegen die Entscheidung des Handelsministeriums ergriff nun die vereinigte Genossenschaft der Handwerker und Gewerbetreibenden Gruppe V in Rzeszvw die Beschwerde an den Verwaltnngsgerichtshof, der kürzlich unter dem Vorsitze des Senatspräsidenten Böhm v. Bawerk die Entscheidung zu fällen hatte. Als Vertreter der Beschwerde war Tr. Karl Lueger erschienen: für die Baron Hirsch'sche Stiftung intervenirte Tr. Heinrich Wechsberg: das Handelsministerium war durch Ministerialrath Dr. Schuster vertreten. Nach nahezu einstüudiger Berathung des Gerichtshofes erklärte der Präsident, daß die Entscheidung über die vorliegende "Angelegenheit erst am 17. April erfolgen werde. Der Coneurs einer „deutschnationalen" Buch handinna. Die einzige „deutschnativnale" Buchhandlung, die sich ausschließlich mit dem Absätze der Schönerer-Literatur und daneben auch clericaler nnd antisemitischer Flugschriften befaßte, geriet!) vor Jahresftist in Concurs. Es ist dies, wie erinnerlich, die in der Teinfaltstraße etablirt gewesene Bnchhandlungsnrma Lesk und Schwidernvch. Dieser Cvncurs näher: sich nun seinem Ende zu, und dieses Ende ist ein sehr trauriges. Das in die Concursniaffe übergegangene Bücherlager wurde zwar tu einem von der Gläubigerschaft gemietheten Locale feilgeboten, allein es fanden sich nur sehr wenige Abnehmer der „Heilo"-Literatur, und so warfen sich mm die Concursglänbiger auf die „ausständigen Forderungen von 13.000 fl.", als den letzten Rettungsanker. Die Schulden der Firma machten zwar gar bedeutend mehr aus, aber 13.000 fl. sind doch besser als nichts. Doch auch diese Hoffnung erwies sich als trügerisch. Die ausständigen 13.000 fl. blieben einfiir allemal ausständig, und so stellte der Concursmasseverwalter Tr. Stöger den Antrag, diese ausständigen Forderungen per 13.000 st. an einen Liebhaber von solchen Sachen uni — 250 fl. zu verkaufen. Mehr war für die 13.000 fl. absolut nicht zu bekommen. In einer demnächst iiu Handelsgerichte stattfindenden letzten Gläubigerversammlung soll über diesen "Antrag Beschluß gefaßt werden, und es ist zweifellos, daß der Antrag, weil auch 250 fl. bester find als nichts, genehmigt werden wird. Ob der Käufer auch nur diese 250 fl. hereinbringt, dafür will die Concursniaffe keine Garantie übernehnlen, und es soll daher in den Kaufvertrag die Clausel ausgenommen werden: „Ohne Haftung der Cvncnrsmasse für die Richtigkeit nnd Eindringlichkeit". Nathan und Shylock. Kammergerichtsrath Wichert hielt in Berlin im „Centtalverein deutscher Staatsbürger jiidischen Glaubens" einen Vorttag über zwei berühmte Judengestalten ans der Bühne. Ehe der Borttagende verriet!), wer diese Gestalten wären, schickte er voraus, weshalb er gerade ein solches Thema vor diesem Kreise sich erwählt. Einmal sei er als dramatischer Schriftsteller zu seinem Vorwurf gelangt und sodann durch seine Beziehungen zu den Bestrebungen des Vereines, die, den Gedanken der Toleranz hvchhaltend, nicht separatistischer Tendenz seien. Man habe sich hier vereinigt, eben um die "Angriffe derer abzuwehren, welche die Juden wieder in einen nationalen Verband tteiben wollen. "Als er in Königsberg Schule und Universität besuchte, war es dort etwas Unerhörtes, einen Unter-

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