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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-03-27 · 13 (27.3.1896) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
13 (27.3.1896)
Date
1896-03-27
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 256 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 13 Herr vr. moä. Staatsrath S ch ap i r o (Jude) wurde zum ältesten Assistenten des klinischen Institutes der Großfürstin Helena P a w l o w n a ernannt. Soeben erhielten wir hier die Trauerbotschaft aus Cairo von dem daselbst erfolgten Tode des rühmlichst bekannten Petersburger Rechtsanwaltes Wasilij Lazarevitsch B e r m a n. Der Verschiedene, durch die Phtisie unter den egyptischen Himmel verjagt, war, trotz seines jungen Alters (er wurde kaum 35 Jahre alt), sehr für die Sache unserer Glaubensbrüder in Rußland verdient. Hauptsächlich hervorragend sind seine talentvollen literarischen Arbeiten, die er noch als Student der hiesigen Universität begann und die meistentheils im „W o s ch o d" gedruckt sind. Den praktischen Wirkungspfad zur Lösung der sein lebenslang ihn beschäftigenden Frage betrat er im Jahre 1893, als ihn das Petersburger Central-Comite der Jewish-Colonis a t i o n Association behufs gründlicher Erforschung der jüdischen Emigrationsbewegung und ihrer Hilfsmittel nach Berlin, Hamburg, Bremen, Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen, Brüssel, Paris und London delegirte. Von dieser über dreimonatlichen Reise reich an Erfahrung zurückgekehrt, legte der Selige die Grundlage zu einer besonderen für nicht nach Argentinien gehende russisch-jüdische Auswanderer bestimmten Abtheilung des Central-Comitäs, an deren Spitze er unermüdlich bis in dein Augenblicke stand, an' dem ihn sein unheilbares Leiden in die weite Ferne trieb. Sanfte Ruhe seiner Asche! G. M a r. Vom Jahrmarkt des Lebens. Die verweigerte Satisfaetion. Der Angriff der antisemitischen deutschnationalen Studenten gegen die Ehre ihrer jüdischen Collegen hat für die studentischen Führer dieser, die Ehre und den Frieden der Universität schädigenden Bewegung bedauerliche Folgen herbeigeführt. Im Abgeordnetenhause gab der Unterrichtsminister die bisher gefaßten Beschlüsse des akademischen Senats bekannt, und aus den Erklärungen des Ministers geht die entschiedene Absicht der Regierung hervor, die entwürdigende Jnscenirung cvusessivneller und nationaler Hetzen an der Universität absolut nicht zu dulden. Tie unbesonnenen jungen Leute, deren Verhalten geahndet iverden mußte, sind das Opfer der weit vom Schuß beffndlichen Veranstalter dieser Hetze, die bekanntlich vom Schloß Größenwahn bei Zwettl ihren Ausgangspunkt genommen hat, und sie können sich bei dem bewußten Schloßherrn dafür bedanken. Dr. Freiherr von Gautsch beantwortete die Interpellation der Abgeordneten Dr. Roth und Genossen, betreffend die Beschlüsse der Delegirtenversammlung wehrhafter studentischer Verbindungen gegen die Satisfactionsfähigkeit von Studirenden jüdischer Confession folgendermaßen: „Rector und Senat der Wiener Universität haben in Ausübung ihrer Amtspflicht selbstverständlich gegenüber den in der Interpellation bezeichneten bedauerlichen Vorgängen innerhalb eines kleinen Theiles der Studentenschaft, welche den akademischen Frieden ernstlich zu gefährden geeignet sind, nicht blos sofort ihre schärfste Mißbilligung ausgesprochen, sondern den bestehenden akademischen Gesetzen gemäß eine strenge Untersuchung eingeleitet und auf Grund der b i sh e r i g e n Resultate dieser Untersuchung in der Sitzung des akademischen Senats vom 20. d. Beschlüsse gefaßt und hierüber vorläufig anmit berichtet. Hiernach wurde zunächst gegen denjenigen Studirenden, welcher der Versammlung der sogenannten wehrhaften deutschen Studcntenvereine am 11. März präsidirte, d i e Strafe der dauernden Relegirung von der Wiener Universität, gegen zwei weitere Studirende, welche am 14. März das Absingen v o n L i e d e r n in der Universitäts halle veranlaßten und dadurch d i e Ordnung störten, die Strafe der Relegation für ein Semester, gegen diejenigen Studirenden, welche die Aussage bezüglich ihrer persönlichen Theilnahme an der Versammlung vom 11. März in Folge eines gemeinsamen Beschlusses verweigerten, die Strafe der Rüge durch den Rector vor d e m versammelten akademischen Senat, verschärft mit dem Consilium abeundi, verhängt, und soll gegen die Letzteren die Untersnchnng ihren weiteren Gang nehmen. Die Regierung, welche die Vorgänge in der Studentenschaft mit pflichtmäßiger Aufmerksamkeit verfolgt, hatte bisher keine Veranlassung, in den Gang der Untersuchung ein- oder der Competenz der akademischen Behörden vorzugreifen, und dies umso weniger, als diese Behörden nichts zu thun unterlassen haben, was den bedauernswertheu Vorkommnissen zu begegnen und ihren zu besorgenden Folgen vorzubeugen geeignet scheint. Jnsoferne das Vorgehen der Studentenverbindungen gegen das Vereinsgesetz verstößt und zu weiteren Maßnahmen Veranlassung gibt, werden die competenten politischen Behörden ihres Amtes handeln." Der Student, der in dieser Versammlung den Vorsitz geführt und den in den antiselnitischen Blättern veröffentlichten Beschluß mit seiirem Namen unterzeichnet hatte, ist dauernd relegirt worden. Es ist dies der Sind. meä. F. Albrecht; derselbe hatte bei Hofrath Dr. Karl Toldt, dem Professor der Anatomie und Vorstand der zweiten anatomischen Lehrkanzel, als Demonstrator sungirt und wurde schon vor dem Relegations-Beschlüsse des akademischen Senats von Hofrath Toldt seiner Functionen enthoben. Gegen z w e i Studenten, welche bei dem Bummel tit der Universität am Samstag beit 14. d. durch das Absingen von Liedern provocirt hatten, wurde die Relegation für ein Seme st e r ausgesprochen. Einer derselben ist der Mediciner Rakusch. Das Anstimmen von Liedern ging damals von zwei Studentengrnppen aus — einerseits von den Deutschnationalen, andererseits von den Socialisten. Jene sangen die „Wacht am Rhein" und das Lied „Der Gott, der Eisen wachsen ließ" — diese das „Lied der Arbeit" und die Marseillaise. Endlich ist gegen eine Anzahl von Studenten die Strafe der R ü g e, verschärft durch das Consilium abeundi, durch den Rector vor dem versammelten akademischen Senat ausgesprochen. Es sind dies jene deutsch-nationalen Studenten, welche bei ihrer Vernehmung vor dem Director der Universitäts-Kanzlei, Dr. B r o ck h a u s e n, eine Aussage über die persönliche Theilnahme an der Versammlung, in welcher der Beschluß gegen die jüdischen Studenten gefaßt worden war, verweigert hatten. Der Standpunkt eines Reserve-Offieiers. Das antisemitische Organ, welches bei der Hetze gegen die Satissactionsfühigkeit der Inden die führende Rolle sich vindicirt, bringt heute die Zuschrift eines angeblichen Reserve-Officiers, welche den Standpunkt der Reserve-Officiere in dieser Angelegenheit charakterisiren soll. Tie Zuschrift lautet: Als nichijüdischer Reserve-Ofsicier, der nicht Hochschülcr ist, möchte ich zu der von den Juden geschaffenen Frage Folgendes bemerken: Die Sache muß vom Standpunkte unserer Stellung im Heere aus gelöst werden. Jeder Stand, nicht nur die Studentenschaft, har das Recht, sich Gemeinschaft mit Juden zu verbieten und die Aufhebung derselben durch Gesetze anzustreben. Jene Juden, die es wagen, Klagen bezüglich ihrer gesellschast- Iiojeit Aechtung an eine Militärbehörde zu leiten, betreten damit einen d i r e c t r e v o! u t i v n ä r e n W e g — sie versuchen es, P o litis ch e C o ii f l i c t e i n d i e Armee;u tragen — eines der schwersten Vergehen, deren sich ein Reserve - Officier als solcher schuldig machen kann, wenn er auf dem Boden der heutigen Gesellschaftsordnung und des geltenden Staatsrechtes steht. Die jüdischen Studenten haben diesen Schritt beim Platzcommandanten von Wien schon unternommen. Damit liegt ein neuer Fall vor. Zu fordern ist die Aberkennung der Charge bei jenen jüdischen Studenten, die durch ihr Verhalten ihre militärische Unzuverlässigkeit erwiesen haben, die revolutionär genug sind, von einer Militärbehörde ein'en politischen Act zu Gunsten oes Judenthums erpressen zu wollen. Man hat die Politik von der Aula zum Platzcommando geschleppt — also einen offenbar unerlaubten Schritt gethan, wenn auch in verschmitzter Form! Es wird Aufgabe aller unserer Abgeordneten sein, der Militärbehörde den Standpunkt nachdrücklichst ins Gedächtniß zu bringen, daß sie mit aller Strenge und Rücksichtslosigkeit cinzuschreiten hat, wenn direct vom Civil eine auf politisches Gebiet übergreifendc Affaire in das Heer getragen wird und so unverschämt, wie es jene jüdischen Herren sich erlaubten. Gestattet man es ihnen, dann hätte der Schutz des Militärs vor revolutionärer Propaganda einfach aufgehört. Der Standpunkt des deutschnationalen Reserve-Officiers ist also dieser: Derjenige Reserve - Officier, der seinem Kameraden die in der Armee vorgeschriebene Satisfaction verweigert, weil er ein Jude ist, macht nur von seinenl Rechte Gebrauch und trägt keinen politischen Conflict in die Armee; derjenige Reserve-Ofsicier aber, der sich bei der competenten

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