Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 10 (6.3.1896)
- Date
- 1896-03-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 196 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 10 Malen aus ökonomischen Rücksichten*) für das Verbleiben der Juden im Lande bei der Kaiserin verwendet hatten, sah sie sich im Juni 1748 veranlaßt, den Juden einen weiteren zehnjährigen Aufenhalt in Böhmen zu gestatten, wogegen sie, die Juden nämlich, in den ersten fünf Jahren 2O4.O0O fl. jährlich und in den anderen fünf Jahren 295.000 fl., jedes als ordentliche Steuer, entrichten mußten. In Folge dessen kehrten die Juden 1748 wieder nach Prag zurück und gelangten nach und nach in den Besitz ihrer früheren Rechte und Privilegien. Es wurde ihnen jedoch streng untersagt, an christlichen Feiertagen knechtische Arbeiten zu verrichten ödere Maaren feil zu bieten, aus ihren Apotheken Arzneien an fremde Personen zu verkaufen, ihre Gebete außerhalb der Synagogen zu halten, gute Münzarten aus dem Lande zu schleppen. Ganz verschont blieben bei dieser Gelegenheit die Juden Böhmens**) und Mährens nicht, denn es wurde um diese Zeit das Pharaonische Gesetz der sogenannten „Familien", das bis zum Jahre 1848 in vollster Blüthe stand und furchtbare Zerklüftungen innerhalb der Gemeinden hervorgerusen hatte, erlassen. Diesem zufolge durften in Böhmen nicht mehr als 10.000 und in Mähren nicht mehr 5100 Familianten geduldet werden. Es durfte nur der älteste Sohn einer Familie heiraten, damit die Zahl der Juden nicht vermehrt werde. Bedenkt man übrigens, daß die Kaiserin Maria Theresia im Jahre 1757 nach der Schlacht bei Sterhofel Erkundigungen einholte: „Ob nicht unter denen Juden, außer den Bezeichnten, sich noch verdienstliche gefunden, welche zu belohnen seien", daß sie im Jahre 1759 die Prager jüdischen Barbiere für die den Soldaten geleistete unentgeltliche Hilfe belobte (Hofdecret vom 24. September, kundgemacht in Böhmen den 27. September 1759) ferner, daß sie die Bildung der Juden durch Ausdehnung des Normalschulinstitutes zu fördern bestrebt war, so wird man die Ueberzeugung gewinnen, daß nur Verleumdungen es waren, die die Kaiserin im Jahre 1744 veranlaßten, solche Härte gegen die Juden zu gebrauchen. Nichtsdestoweniger hat sie später oft Gelegenbeit gefunden sich von dem Patriotismus. wie von der Opferwilligkeit und Redlichkeit der böhmischen Juden zu überzeugen. Israel Hvnig, Edler von Hönigsberg aus Kuttenplan in Böhmen (geb. am 30. October 1724, gest. 19. Jänner 1808), ein Mann von edlem Charakter und scharfsichtigem Blicke, besuchte oft in Gesellschaft seines Bruders MoseS die Leipziger Messen, die fränkischen Fürstenthümer und einen Theil von Baiern, wo er Gelegenheit gefunden, die Tabakfabriken kennen zu lernen. Dieser seiner genauen Kenntniß der Bereitung des Tabaks, die man in Oesterreich nicht kannte, während man sie in Deutschland geheimnißvoll betrieb, verdankt dieses wichtige Staatsmonopol sein Emporkommen und die erstaunlichsten Erfolge. Hönig, der den Tabakpacht der Stadt Prag übernommen, hatte nämlich mit einer Uneigennützigkeit sondergleichen sich bestrebt, dem Staate in dieser Beziehung treffliche Dienste zu leisten, was auch die Kaiserin Maria Theresia lobend anerkennen mußte. In dem Hofbeschlusse vom 7. November 1761 beißt es: „Die er nicht nur mit Hintansetzung seines Hab und Vermögens, Leib und Lebens die eingegangenen Verbindlichkeiten versehen, sondern auch da, wo r zu Nichts verbunden war. um die von der Armee detachirten Corps nicht in der Verlegenheit äs vivrs zu lassen, von allen Seiten die nöthigste Hilfe angeschafft und sich daher die höchste Gnade Ihrer Majestät der Kaiserin Maria Theresia erworben habe." In Folge dieses Hofbeschlusses wurde den Brüdern Hönig und ihrer männlichen Descendenz unter höchst eigener Fertigung Ihrer Majestät der Kaiserin ein Privilegium von außerordentlicher Wichtigkeit verliehen. Dieser Freibrief ertheilt nämlich die Erlaubnis aller Orten in den k. k. böhmischen und mährischschlesischen Erbstaaten, wo Judengemeinden befindlich sind, sich *) Bezeichnend ist es, daß die Kaiserin in einem im November 1747 an den Grafen Haugwitz gerichteten Schreiben sich erkundigte, „ob seit der „Juden-Hinwegschaffung" in Prag der Preis der Maaren wirklich gestiegen und was in dieser Richtung zu veranlassen sei, „damit das Publicum von den christlichen Kaufleuten ni cht zu sehr bedrückt werde n. (Dr. Scherer die letzte Ausweisung der Juden in Böhmen. **) Auch die Juden Mährens sollten laut Edict ckcktc». 2. Jänner 1745 ansgewiesen werden, allein den Bemühungen des damaligen Landesrabbiners Berusch Eskeles und des Baron Diego Augnliar, der in den höchsten Kreisen einflußreich war, gelang cs, die Rücknahme des Berbannungsedictes zu erwirken. niederzulaffen, allda Häuser zu kaufen oder zu erbauen, und jeden den Juden gestatteten Handel zu treiben, ohne dafür irgend eine Jncolats-Taxe entrichten zu müssen". Wie sehr die Kaiserin den Patriotismus der Familie Hönig zu würdigen gewußt, ist aus folgendem Belobungsdecret zu ersehen: „Von der Rom. Kais, zu Hungarn und Böhmen königl. Majestät, Erzherzogin zu Oesterreich, unser allergnädigsten Fraven wegen rc. deren zweyen Gebrüdern Israel Löbl und Moses Hönig hiemit in Gnaden anzufügen: Es haben Ihre Majestät über das von ihren zwey Gebrüdern in Ansehung der 1774 mithin letztjährigen Bilance-Abschlusses der in dem nämlichen Jahre geendigten vorigen Tabakspachtung allerunterthänigst überreichte Promemoria und den allerhöchst demselben erstatteten allerunterthänigsten Vortrag allermildest zu entschließen geruht, daß ihnen über ihre gute, bei diesem Gefälle erprobte Verwendung die allerhöchste Zufriedenheit mit dem Beisatze zu erkennen gegeben werden soll: „Wienach Ihre Majestät bei angehender Gelegenheit demselben Merkmale zu geben geneigt sein". Es wird demnach ihren zwey Gebrüdern diese Jhro Majestät allerhöchste Zufriedenheit und Gnade zu ihrer guten Versicherung auch womit selbe sich in Hinkunft zu den fernern Besten der damaligen Pachtung mit gleichem thätigen Eifer zu verwenden, mithin durch fernere Erprobung ihrer Gefällkenntnisse und Geschicklichkeit neue Merkmale der allerhöchsten Jhro Kaiierl. Gnade zu verdienen sich angelegen Hallen." Unter der Regierung des großen edlen Kaisers Josef H. wurde in den Adelstand erhoben. Diesem edlen Fürsten, der sich mit Recht „Schätzer der Menschheit nannte, betrachteten und verehrten die Inden Oesterreichs als einen ihnen von Gott gesandten Befreier und Erlöser. Josefs Toleranzedict war geeignet, das tiefgebeugte und niedergedrückte Israel aufzurichten. Vor Allem hob er den Leibzoll nebst vielen anderen schmachvollen Ausnahmsgesetzen auf. Die Pforten der Hoch- und Mittelschulen, die bis dahin verschlossen waren, wurden in Folge kaiserlichen Auftrages eröffnet und das Erlernen von Handwerken. Künsten und Wissenschaften gestattet. Eine Verordnung vom 2. November 1781 verfügte, daß die Juden allenthalben als Nebenmenschen geachtet und alle Excesse gegen sie vermieden werden sollten. Ebenso wurden die doppelten Gerichtstaxen, Paffirscheine, Nachtzettel und andere ähnliche, das Judenthum schmähende Ausnahmsverordnungen aufgehoben, die Errichtung jüdischer Hauptschulen, wie überhaupt die Abschaffung alles christlichen Einflusses auf das Religionswesen und die Gebräuche der Juden angeordnet. In Folge dessen dichtete Klopslock eine verherrlichende Ode auf Josef II.: „Wen saßt des Mitleids Schauer nicht, wenn er sieht, Wie unser Pöbel Kanaans Volk entmenscht! Und thut der's nicht, weil unsere Fürsten Sie in zu eiserne Fesseln schmieden? Du lösest ihnen, Retter, die rostige Engangelegte Fessel vom wunden Arm. Sie fühlen's, glauben's kaum. So lange Hat's um die Elenden hergeklirrt." Trotz des Toleranzedictes blieb die Lage der Juden noch lange nach dem Tode Josefs eine höchst unerquickliche. Sie waren immer noch an die Scholle gebunden und durften nicht überall wohnen. Sowohl in Böhmen, als auch in Mähren, wo ihnen in den meisten größeren Städten, wo Handel und Industrie blühen, der längere Aufenthalt durchaus nicht gestattet war, mußten sie in dumpfen finstern, von der Außenwelt abgesperrten „Judengasien", Ghetto genannt, wohnen und unerschwinglich große Steuern zahlen. Nebst den sogenannten Judensteuern und Toleranzsteuern mußten sie noch für das Fleisch, das sie aßen, wie für den Wein, den sie tranken, eine besondere Steuer entrichten. Erst mit der Thronbesteigung unseres hochherzigen allgeliebten und allverehrten edlen großen Monarchen, Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef I. ging für sie eine echte wahrhaft beglückende und erfreuende Frühlingssonne auf, deren milden Strahlen den von den langen Winterstürmen vielfach verletzten und beschädigten Stamm Israel neu belebten und erfrischten. Durch die am 4. März 1849 ertheilte Verfassung wurden die Juden Böhmens, Mährens und Schlesiens von den Pharaonischen Ausnahmsgesetzen, die sie Jahrhunderte lang tief zu Boden drückten, befreit und erlöst und durch das Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867 den anderen Staatsbürgern gleichgestellt._