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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-03-06 · 10 (6.3.1896) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
10 (6.3.1896)
Date
1896-03-06
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 10 Dr. Vloch's Wochenschrift. Seite 195 das erstemal mit Landesverweisung, das zweitemal aber mit dem Staubbesen und der Brandmarkung bestraft. Um überhaupt die Vermehrung der Juden verhindern zu können, wurden unter der Regierung des Kaiser Karl VI allerlei bedrückende Gesetze und Verordnungen erlassen, die geeignet waren, das jüdische Volk zu demoralisiren. Die Heiraten wurden durch ein besonderes Gesetz beschränkt und in Prag bestand sogar eine eigene Reductionscommission für die Juden. Nichtsdestoweniger haben sich die Juden auch damals als opferwillige Patrioten, ali treu ergebene Unterthanen bei jeder Gelegenheit bewährt und waren gerne bereit, mit Gut und Blut füc's Vaterland einzustehen und entsprechende Proben und Belege ihres Patriotismus zu liefern. Als die Kaiserin Elisabeth Christina, Gemahlin des Kaiser Karl VI., im Jahre 1716 glücklich von einem Sohne, dem Erbprinzen Leopold, entbunden wurde, haben auch die Prager Juden, an deren Spitze der Primas Samuel Sachsel stand, den Beschluß gefaßt, dieses freudige Ereigniß durch einen feierlichen Aufzug auf die würdigste und prunkvollste Weise zu feiern. Wie unter der Regierung Karl VI., waren die Juden Böhmens auch unter der Herrschaft Maria Theresias gerne bereit, für die Förderung und Erhaltung des Staates die größten, oft unerschwinglichsten Opfer zu bringen. In einer 1788 in Wien erschienenen Schrift: „Soll der Jude Soldat werden?" wird unter Anderem erzählt: „Im Jahre 1742 oder 1743 hat der Oberrabbiner Jonathan Eilenschütz und andere Rabbinen den Prager Juden die Erlaubniß ertheilt, am Bersöhnungstage an den Stadtschanzen Prags gegen die feindliche französische Armee zu arbeiten. Einige dieser arbeitenden Männer sind noch am Leben und zur Ehre des gedachten Rabbi lügen wir hinzu, daß er selbst an ihrer Spitze stand, ihnen Muth und Trost zusprach mit der Versicherung, daß Derjenige, der in dieser Beschäftigung für das allgemeine Beste durch einen Schuß umkommen möchte, umso glorreicher in das ewige Leben treten würde." Trotz dieser von echten Patriotismus zeugenden Handlungsweise erschien im December 1744 ein Erlaß, in welchem die Kaiserin die ewige Verweisung der Juden aus allen böhmischen Erblanden anordnete. Derselbe lautete: „Wir N. N. Dero zu Hungarn und Böhmen königliche Majestät, respective wirklich Geheime und andere Räthe, Kämmerer Berordnete, königliche Statthalter und Obriste, Landes-Offtciere im Königreiche Böhmen: Fügen allen und jeden, besonders aber denen Juden und denen so mit denen Juden Handelund andereNegotiazu treiben pstegen und mit ihnen sowol in debito als credito Ihnen und sonsten jedermaniglich hiermit zu wissen, was Gestalten Ihre Königliche unsere allergnädigste Frau unterm dato den 18. und Heutigen praentate den 22. Decemler dieses zu Ende eilenden 1744 Jahres allergnädigst anhero rescribirt und zu vernehmen haben. Allerhöchstdieselbe hätten aus mehrerley bewegenden höchst triftigen Ursachen den allerhöchsten Entschluß gefaßt, daß künftig kein Jud mehr in dem Erbkönigreich Böhmen geduldet werden soll. Primo, an den letzten Monatstag Januari des bevorstehenden 1745 Jahres soll kein Jude mehr inner derer wo k. Prager Städten sich befinden, wo widrigen dieselben mit militärischer Hand hinausgeschaft werden sollten. 2. Zu der Disposition mit ihren Sachen und Effecten, welche sie bis zum letzten Januari nicht mit fortbringen können und zu allen übrigen Dispositionen mit ihrem Vermögen und Creditwesen wird ihnen der Verbleib im Königreiche auf sechs Monate vom Ende des gegenwärtigen Monates December an zu rechnen, also bis auf den Tag des nächstkünftigen Monates Juni 1745 dergestalt verstattet, daß sie nach ihrem Abzüge von Prag und Hinausgebung auf das Land, das ist vom letzten Jänner gegen allmäligen Erlaubnißschein des dazu allergnädigst denommirten Executionscommissärs Sr. Grafen Phil. v. Kolowart Excellenz zwar in die Prager Städte beim Tage eingelassen werden können, jedoch daselbst absolute durch keine einzige Nacht verbleiben sollen und wird gedachten Executionscommissarius damit er dessen versichert sei, die erforderliche Präcaution zu nehmen, auch die Ertheilung der Erlaubnißscheine so einzurichten haben, damit forthanen Erlaubnisse nicht gemißbraucht, auch der öftere Eintritt vornehmlich nur denen Juden vergünstigt werde, welche die Hauptnegotia getrieben und sonsten den Einlaß vor andern von nöthen haben. 3. Nach Verlauf der 6 Monate hingegen sollen die Juden insgesammt auch das ganze Königreich Böhmen räumen und inner derselben Grenzen nch nirgends mehr finden lassen, da widrigen sie, wie besagt, mit militärischer Hand ausgeschafft werden sollen. Welche Räumung des ganzen Landes bis zu den letzten Tag des Monates Juni anno 1745. Nicht allein auf die Prager, sondern gleichfalls auf sämmtliche Landesjudenschaft verstanden und extendirt sein solle, also daß an demselben Tage kein Jud mehr im Königreiche anzutreffen sei und keiner mehr von selben in einem Erblande von allerhöchst besagten Jhro königlichen Majestät sich niederlaffen solle. Wonach sich dann sowohl die sämmtlichen Juden, als auch diejenigen, so mit ihnen einige Verkehrung haben, durchgehends pflichtschuldigst und auf das Genaueste zu richten wissen werden. Gegeben ob dem k. Prager Schloß den 22. December im Jahre Christi 1744. Keinem der Geschichtsschreiber ist es bis nun gelungen, zu erfahren, welches die „merley bewegenden höchst triftigen Ursachen" waren, die die Kaiserin bestimmt haben, dieses harte Edict zu erlassen. In den Wiener Archiven, die Wolf durchforscht hatte, findet sich kein einziges Actenstück, das hierüber Aufschluß geben könnte. Es mag vielleicht vorgekommen sein, daß der eine oder andere Jude sich habe verleiten lassen, mit dem Feinde Geschäfte zu machen, und so wurden sämmtliche Juden von ihren Feinden als Berräther und Spione denuncirt und gebrandmarkt. Durch vieles Bitten ist es den Prager Juden endlich doch gelungen, die Verlängerung des Termins, und zwar um einen Monat, durchzusetzen. Nach Ablauf des Termins blieb den Bedauernswerthen, da alle Versuche, die von Seiten der Behörden gemacht wurden, um die Kaiserin umzustimmen, erfolglos blieben, nichts Anderes übrig, als zu gehorchen und resignirt mit ihren Familien abzuziehen. Den Bemühungen der Behörden gelang es jedoch, soviel durchzusetzen, daß die Kaiserin den Verbannten gestattet hatte, vorläufig ihre Wohnstätte auf dem Lande, unweit der Hauptstadt aufzuschlagen; iedoch in den königlichen Städten: Nimburg, Melnik, Königgrätz, Chrudim, Pardubitz. Czaslau, Kuttenberg, Deutschbrod, Kaurim, Elbe- Kostelez. Bndweis, Pilgram. Tabor, Krumau. Wittingau. Neuhaus, Sobieslau, Pisek, Schüttenhofen. Wodnian, Pilsen, Mies, Klattau, Rokizan, Taus, Eger, Elbogen, Saaz, Brüx, Kaaden, Komotau, Leitmeritz, Aussig und Beraun durften sie es durchaus nicht wagen, sich niederznlaffen. Nachdem nun die Prager Juden die Hauptstadt verlassen hatten, schrieb die Statt- Halterei an die Kaiserin: „Nachdem die Juden die repartirten 160.000 fl. gezahlt, welche sodann nicht ohne dem größten Herzensleid und Betrübniß uns die Schlüssel von deren Synagogen und Judenschulen, dann ihrem Rathhause und Deputirtenambte dem Grafen v. Kollowarth behändigt und solchen nach Ew. könig. Majestät allerhöchsten Befehl sich mit Vergießung häufiger Thränen und Wehklagen unterziehende Emigration aus der Stadt bis auf diejenigen so Krankheit halber nicht hätten fortgehen können, und diejenigen, die zu derselben Pflegung auch allhier verbleiben müssen, den 21. Martis in den gantzen Haussen wirklich vorgenommen und bewürkt hätten. Wobei nicht ohne Bewunderung wahrgenommen werden, daß verschiedene Kranke so bis zu ihrer völligen Genesung allhier zu verbleiben, die Erlaubniß gehabt, Ihre Lizenzzetteln zurückgestellt und den übrigen Emigranten nachgefahren wären." Daß die Kaiserin, deren Devise „gerecht und milde" lautete, sich den Juden gegenüber so unerbittlich und unversöhnlich gezeigt, ist nur dem Umstand zuzuschreiben, daß ihr Beichtvater, der großen Einfluß auf sie hatte, ihr zu verstehen gab, daß sie in ihren Kriegen weit glücklicher sein werde, so si> dem Beispiele ihres Großvaters Leopold 1. der 1670 die Juden aus Wien vertrieben, folgen und die Juden ausweisen werde. Bald nach dem Auszuge der Juden aus Prag gelangte die Bevölkerung zur Ueberzeugung, daß sie durch Abgang der Juden nicht nur nichts gewonnen, sondern vielmehr verloren, daher vom 15. Mai 1745 der fernere Aufenthalt im Lande den Juden vorerst auf unbestimmte Zeit bewilligt wurde. Da jedoch später sowohl der Stadtrath von Prag als auch die Statthalterei und Hofkinzlei sich zu wiederholten

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