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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-03-06 · 10 (6.3.1896) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
10 (6.3.1896)
Date
1896-03-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 10 Dr. Bloch's Wochenschrift Seite 193 Lande eingeschifft hätten und arme Bauern, die sich wieder in ihre Dörfer verlaufen hätten. Der Kanzler begnügte sich mit dieser Antwort, legte eine kleine Geldstrafe auf und kehrte mit seinen Soldaten nach London zurück.*) Nur in Norwich kam einmal (1234) die Besatzung eines benachbarten Schlosses zu rechter Zeit, um das Leben der Juden, deren Häuser man bereits angezündet hatte, zu retten. Besonders häufig waren die Judenverfolgungen zur Zeit der Kreuzzüge, während außerdem die Päpste die Kreuzfahrer vom Zinsenzahlen, selbst wenn sie sich eidlich dazu verpflichtet hatten, befreiten. Jnnocenz HL verfügte sogar, daß die Juden den Kreuzfahrern die bereits empfangenen Zinsen zurückzahlen sollten. Ueb-rhaupt war es die Geistlichkeit, welche am meisten zur Verschlechterung der Lage der Juden in England beitrug. Abgesehen von dem schweren Steuerdruck und den gelegentlichen Ueberfällen und Plünderungen, war die Lage der englischen Juden im elften und zwölften Jahrhundert eine verhältnismäßig erträgliche. König Richard ll. gestattete ihnen sogar den Erwerb von Grundbesitz, gewährte ihnen Freizügigkeit und überließ die Geldforderungen Verstorbener ihren rechtmäßigen Erben. Dageger! führte er eine genaue und strenge Ueberwachung ihrer Geldgeschäfte ein. Aber schon unter seiner Regierung setzte der Abt von Bury St. Edmunds ihre Vertreibung aus seinem Gebiete durch und in der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts wurden sie nach und nach aus Newcastle. Whcombe, Southampton, Newbury und Derby vertrieben. Endlich verfügte Heinrich III. im Jahre 1245, daß Juden, mit Ausnahme der von ihm speciell privilegirten. nur in jenen Städten wohnen sollten, in denen sie schon bisher gewohnt batten. Im Jahre 1269 wurde ihnen verboten, Güter auf Grund von Geldforderungen zu erwerben, doch blieb ihnen der Erwerb von Grundstücken gegen bare Bezahlung gestattet. Später wurde ihnen auch dies verboten und den Christen gestattet, bei Juden verpfändete Güter gegen Bezahlung des geliehenen Capitals ohne Zinsen einzulösen. Im Jabre 1275 wurden ihnen alle Geldgeschäfte verboten, dagegen Waarenhandel und jede Arbeit, sowie die Pacht von Land aus nicht mehr als zehn Jahre gestattet. Aber alle diese Concessionen waren nur scheinbar und werthlos. denn wie konnte ein Jude ein Handwerk oder ein Waarengeschäft betreiben, wenn er von allen Zünften und Corporationen ausgeschlossen blieb, wenn er nicht mit Christen zusammen wohnen durfte, wenn kein Jude Bürger einer Stadt werden durfte, wenn jeder Christ, der einen jüdischen Lehrling bei sich aufnahm, von der Kirche mit Excommunication bedroht wurde, wenn selbst der Besuch der Messen und Jahrmärkte für Juden mit Gefahren und Beschränkungen verbunden war? Und wie konnte sich ein Jude der Landwirthschaft widmen, wenn er weder bei einem Christen als Arbeiter dienen, noch christliche Arbeiter miethen konnte, abgesehen davon, daß ein Kaufmann, Wechsler oder Geld- Verleiher sich nicht über Nacht in einen Landmann verwandeln kann. Der einzige Nahrungszweig, der den Juden blieb, war der Exporthandel im Großen, besonders in Wolle, aber den konnten nur Besitzer von größeren Capitalien betreiben, die noch dabei mit der Concurrenz der fremden Großkaufleute zu kämpfen hatten. Und dabei hörten die Könige nicht auf. Geld von den Juden zu erpressen. Es ist daher begreiflich, daß diese von der englischen „Gastfreundschaft" genug hatten. Aber die gnädigen Könige wollten ihre lieben Juden nicht fortziehen lassen. Schon 1219 hatte Heinrich HL allen Hafencommandanten befohlen, sorgfältig darüber zu wachen, daß kein Jude England verlassen sollte und noch zweimal haben die Juden unter seiner Regierung vergebens um die Erlaubniß zur Auswanderung angesucht! Um 1280 waren die Juden finanziell fast ganz erschöpft und die Erlaubniß, die ihnen jetzt wieder ertheilt wurde, unter gewissen Beschränkungen Geld zu verleihen, konnte ihnen nicht viel helfen, da sie keines mehr hatten. Freilich fehlte es nicht an Christen und sogar nicht an hochadeligen Christen, welche ihre Gelder den Juden zur „höchsten Fructificirung" anver- Nach Wilken's Geschichte der Kreuzzüge (Buch 5, Cap. 4) war die Bestrafung der Schuldigen eine strengere und wurden die Geistlichen, welche sich an der Judenverfolgung betheiligten, von dem Kanzler, Bischof Wilhelm von Ely, mit dem Banne belegt. trauten und mancher mächtige Baron benutzte seine Macht, um durch solche Geldgeschäfte den kleinen Grundbesitzer aus seinem Besitz zu verdrängen. Trotz des strengen Verbots des Wuchers durch die Kirche fehlte es nicht an christlichen Wucherern. Engländern. Franzosen, Italienern. Von den letzteren waren viele nach England gekommen, um Gelder für den Papst einzucassiren und trieben dabei unverschämten Wucher. Selbst der Bruder des päpstlichen Legaten machte Wuchergeschäfte und mancher vornehme Baron protegirte die italienischen Wucherer und betheiligte sich an ihren Geschäften. Währenddem hörten aber die Aufhetzungen der Geistlichkeit gegen die Juden nicht auf, ja sie nahmen im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts immer mehr zu, nicht blos in England. Die Zunahme der Ketzer, von denen viele sich nur an die Lehren der Bibel halten und von der späteren Entwicklung des Christenthums nichts wissen wollten, beunruhigte die Geistlichkeit. welche darin, obwohl die Ketzer das Neue Testament viel höher stellten, als das Alte. Hinneigung zum Judenthum oder Folgen jüdischen Einflusses sahen. Ein Papst beklagte sich, daß Christen die Synagogen besuchten, an jüdischen Ceremonien theilnahmen und den Thorarollen Ehrfurcht bezeigten. In einem an die englischen Erzbischöfe gerichteten Erlaß tadelte es Papst Honorius IV.. daß die Christen freundschaftlich mit den Juden verkehrten und an ihren Gastmählern theilnabmen; er beschuldigte die Juden, daß sie ihre christlicken Dienstboten zu Arbeiten am Sonntag zwingen, daß sie geborene Christen zum Uebertritt und getaufte Juden zur Rückkehr zu ihrem früheren Glauben verlocken, wobei freilich der Papst nicht das Wort „Glauben" gebrauchte, sondern das Judenthum als falschen Glauben und „pestilentialische Secte" bezeichnet. Er ermahnte schließlich die englische Geistlichkeit, dieses schreckliche Uebel mit Verboten, geistlichen und weltlichen Strafen und in jeder ihnen thunlich erscheinenden Weise muthig und unermüdlich bis zu dessen Ausrottung zu bekämpfen und ihm von den getroffenen Maßregeln Bericht zu erstatten. Und all dieses geschah, nachdem schon lange vorder den Juden das Halten christlicher Dienstboten verboten und sie zum Tragen eines besonderen Abzeichens gezwungen waren. Auch hatten mehrere Bischöfe in ihren Sprengeln das Verbot des Baues neuer Synagogen und jedes Verkehrs zwischen Juden und Christen durchgesetzt. So lange aber die Könige von den Juden Vortheil zogen, nahmen sie sich ihrer einigermaßen an und die bischöflichen Verordnungen wurden nicht in ihrer ganzen Strenge durchgeführt. Am Ende der Regierung Heinrichs III. hatte man zwar den Juden die große Synagoge in London weggenommen, aber die Forderung des Erzbischofs von Canterbnry. auch alle kleinen Bethäuser zu zerstören, wurde dock nicht erfüllt. Die Königin machte noch manchmal Geldgeschäfte mit Juden und wir wissen nickt, welchen Erfolg die Drohung des Erzbischofs hatte, wenn sie nicht aufhöre, werde sie für ihre Sünden nicht absolvirt werden, „selbst wenn ein Engel das Gegentheil versickern sollte". Dem unaufhörlichen Ansturm der Geistlichkeit einerseits, der Gier der Höflinge und ihrer eigenen Familien nach den Resten des jüdischen Vermögens andererseits — man wollte die Henne schlachten, nachdem man von ihr keine goldenen Eier mehr zu erwarten hatte — konnte König Eduard auf die Länge nicht widerstehen. Er mußte auch einsehen, daß eine weitere Existenz der Juden unter solchem Druck ebensowenig möglich sei, als eine Erleichterung desselben angesichts der Agitation der so einflußreichen Geistlichkeit. Nur dem Umstande/daß es den Juden in den Nachbarländern kaum besser ging, ist es wohl zuzuschreiben, daß sie ihr Gesuch um Gestüttung der Auswanderung nicht erneuerten und warteten, bis man sie auswies. Die Ausweisung erfolgte denn endlich mittelst Erlasses des Königs vom 18. Juli 1290. welcher den Juden befahl, bis spätestens ersten November desselben Jabrs das Land zu verlassen. Wer länger blieb, sollte mit dem Tode bestraft werden. Gleichzeitig verordnete aber der König, daß die Juden bis zu ihrer Entfernung aus dem Lande weder beleidigt noch verletzt werden sollten und befahl seinen Beamten, für ihre Sicherheit auf der Reise und bei der Einschiffung zu sorgen, den Armen billige Reisegelegenheit zu verschaffen. Den Juden wurde auch gestattet, ihre bewegliche Habe und die nicht ein-

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