Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 8 (21.2.1896)
- Date
- 1896-02-21
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 8 Seite 157 Dr Blorh's Worlzenfchrift. Bei dieser Antwort hört sich doch die Gemüthlichkeit auf! Was heißt denn „schwärzen''? Den Staat betrügen! Auf eine solche Anfrage gehörte daher seitens eines „Seelenhirten" zumindest die unzweideutige Antwort: „Nein!" — In der Antwort: „Ist nicht zu rathen," zeigt sich echt jesuitische Spitzfindigkeit! —" In dem viel geschmähten Schulchan Aruch Jore Deah 151 wird die Frage„Ob es einem Juden gestattet ist, ein christliches Gewand aitzulegen, um beim Eingang in die Stadt den (Juden)- Zoll zu umgehen, mit einem entschiedenen „Nein" beantwortet. Die bis in die neue Zeit bestandene Separatbelastnng des Juden mit einer Abgabe, obgleich er alle anderen Steuern gleich den Christen zu zahlen hatte, war qeiviß eine ebenso drückende, als herabwnrdigende Maßregel, gleichwohl darf sich der Jude dieser Abgabe nicht dadurch entziehen, daß er die ihm anbefohlene jüdische Tracht (eine Schmach, für welche auch Thomas v. Aguino in seinem Briefe an die Herzogin von Brabant unter Berufung auf den Beschluß eines allgemeinen Concils eintritt) ablegt. Schönerer und Vergani. Die„U. D. W.^ Nr. 4 vom 15. Februar 1896 enthalten nachstehende Zeichnungen des edeln Vergani: Eine Phrase. Dr. Lueger sagte am 30. Jänner 1896 im n.-ö. Landtage: „Wenn ich mich mit einem Manne in Gesellschaft befinde, der nicht besonders auf Ehrlichkeit Anspruch;u machen berechtigt ist, so knöpfe ich mir sämmtliche Taschen zu." Die „Ostdeutsche Rundschau" vom 31. Jänner d. I. machte in ihrem Landtagsberichte bei dieser Stelle der Rede des Dr. Lueger die Bemerkung : „I nimer? A u ch in de r Linken Bahngasse?" Wenn Herr Dr. Lueger solche Angst vor unehrlichen Leuten hat, warum nennt er dann den „verjährten" Defraudanten von Mühldorf seinen Freund und bringt gelegentlich auf denselben Trinksprüche aus? U. A. w. g. —r—. Bon Stufe zu Stufe! Der Mühldorfer Defraudant hat „schon wieder" ein neues „Stückchen" aufgeführt! Der Bursche muß sich in seiner verbrecherischen Verwegenheit schon einbilden, ihm sei nachgerade bereits Alles erlaubt, seit es ihm auf unbegreifliche Weise geglückt ist. in der Mühldorfer Defraudationsangelegenheit das wohlverdiente Zuchthaus nur mit dem Aermel zu streifen. — Es handelt sich hier selbstverständlich wieder um einen D i e b sta h 1, wie überhaupt immer, wenn dieses Subject der Oeffentlichkeit Anlaß gibt, sich mit ihm zu beschäftigen. — Diesmal ist der Fall besonders beachtenswerth dadurch, daß es Juden sind, die von diesem angeblichen „Antisemiten" um ihr literarisches Eigenthum gebracht wurden. — Beim Wiener Landesgericht wurde kürzlich gegen den Herausgeber der „Polakenhacke" die Anzeige wegen Vergehens gegen das Gesetz zum Schutze des literarischen Eigenthumes erstattet. Veranlassung dazu war Folgendes: Am 19. December v. I. erschien in dem Jud enblatt „Oesterreichische Bolkszeitung" ein Feuilleton mit dem Titel „Der Erpresser", das den Redacteur dieses Blattes, Rudolf Kraßnigg zum Verfasser hatte. Am 16. Jänner d. I., also schon vier Wochen darnach, erschien genau dasselbe Feuilleton ohne jede Quellenangabe in dem Blatte Polonsky's Wort für Wort nachgedruckt. Der Verfaffer ließ nun durch den Advocaten Dr. Schneeberger die oberwähnte Anzeige erstatten. — Mit einer Keckheit sondergleichen spielt sich Polonsky bekanntlich in seinem Blatte immer au' den ..Antisemiten" hinaus, vereinbart es aber, wie aus Obigem ersichtlich, damit trefflich, jüdische Feuilletons zu stehlen und diese dann seinen bedauernswürdigen Lesern als „christliche" Kost zu verabreichen- Wir sind nur neugierig, wie lange noch dieser Krug zum Brunnen gehen wird, ehe er bricht! Gregorig und Consorten wettern doch sonst gehörig gegen alle Gaunerei — es ist sonderbar, daß sie nicht den Muth besitzen, das warme Nest des Polonsky auszuheben. Achtung! Der Polonsky urtheilt. Das sattsam berüchtigte „Deutsche Bolksblatt" Ehrenvergani's hat wieder einmal die Frechmüthigkeit gehabt, seine Pauschalienweisheit leuchten zu lasten. Anlaß dazu gab ihm unser Aufsatz „Zum Deutschen Kaisertage", der ihm gar nicht gefallen wollte. Man thnt übrigens dem Blatte, das die Züchtung des Schriftstehlerthums mit wachsender Fertigkeit betreibt, viel zu viel der Ehre an, wenn man cs in den Mund nimmt. Aber dieser schamlose, dickhäutige Sudelwisch ist ein rechtes Zeichen der Zeit und als solches muß es leider — sonst geht man aus Reinlichkeitsgründen derlei gern aus dem Wege — erwähnt werden. Also dieses gründungsfaule Blatt bevorrechteter Gesinnungslosigkeit beorderte ein kurzsinniges, slachköpfiges, aber unterthäniges Tintenculi — das Zwittergeschiecht paßt da am besten — die Feder für ein Lücken - füllsel kratzen zu lassen. Das gehorsame Ding ist nicht faul, geht her und schmiert 22 Spaltzeilen ans unserem Aufsatze ab und versucht dann das in 12 weitere Zeilen einzuwitzeln. Sodann hüllt sich dieses Neutrum in den schleißigen Schleier der Kritik, um aus seiner Dienstmädchenweisheit heraus das Urtheil zu schöpfen: „Urtentonischer Blödsinn." Wer bist du denn, vlaltbrnstiger Geschmacksrichter und wer gab dir dieses Wächteramt? Herab vom Stuhle, Sndelfink! Seit wann hat ein namenloser Niemand das Recht, solche Noten auf anderer Leute Meinung anszufertigen und sie als von der öffentlichen Meinung gefällt hinzusetzen. Polonsky. du bist wahrlich stark in der Dreistigkeit! Oder ist etwa im Wiener Wahlkampf alles geistige Pulver verknallt worden, so daß nur mehr Postbüchelwitze übrig blieben? Das eine ist klar: Daß Pfaff und Lump zu spucken anfangen, wenn sie irgendwo frische, frohe Deutschheit wittern. Der Wurstler Polonsky kann daher auch nichts anderes; denn er hat einen Geburtsfehler und der gestattet ihm nicht, Dinge zu begreifen, die kein Geld tragen. Und wenn einer so dumm ist, von Höherem begeistert zu sein, so kann das nach seiner Geldüberallesmeinung nur ein Narr sein. Recht hast Du, edler Veroneser! Wir werden auch unsere Begeisterung einpöckeln. Vergani als Wegweiser. Das „Deutsche Bolksblatt" tischte dieser Tage seinen Lesern eine lange und langweilige Geschichte aus. in welcher von einer angeblich fein ausgeklügelten „Ganneroi" eines Inden erzählt wird, die dieser mit Hilfe „eines armen Teufels von Christen ausfübrt." Darauf erwidert ein anderes Antisemitenblatt, die „Oesterreichische Tageszeitung" : „Die Juden sind gar nicht so schlau, aber man zeigt ihnen durch solche Geschichten den Weg, wie sie es machen sollen. Das „Bolksblatt" stifte mit seinen Geschichten, an denen kein wahres Wort ist, nur Unheil". Das ist doch köstlich! Herr Vergani wird da von einem gesinnungsverwandten Organe bezichtigt, er ersinne und erdichte mit seinem geriebenen Verstände Gaunereien, wodurch er den Juden den Weg zeige, wie man es machen müsse. Vergani als Wegweiser in Gaunereien! Wahrhaftig, die Antisemiten haben manchmal herrliche Momente der Selbsterkenntniß! Proeeß Lina Morgenstern. Berlin. Wer nicht den Muth hat, den Kampf für sein Recht zu führen, darf nicht klagen, wenn ihm Unrecht widerfährt. Ein befolgenswerthes Beispiel für den Kampf um's Recht gibt Frau Lina Morgenstern, die gegen den von antisemitischen Tendenzen geleiteten Rector der höheren Töchterschule, Herrn Albert Göerth in Insterburg und den Redacteur der Jngendschriftenwarte. Herrn Ziegler einen Proceß anstre"gte, der vor Kurzem seinen vorläufigen Abschluß mit der Berurtheilung der beiden Geklagten gefunden hat. Herr Ziegler batte ein verdammendes Urtheil in Bausch und Bogen über 49 Jugendschriftstellerinnen gefällt, deren Werke der weiblichen Jugend verderblich und gefährlich werden müssen und Herr Goerth hatte dieses Urtheil in einem Buche abgedruckt. Während Herr Ziegler in dieser allgemeinen Berurtheilung keinen Namen nennt, fährt er nach einem Gedankenstrich fort: ,,Auck Luise Büchner und Lina Morgenstern gehören zu den Weibern, welche für ihre verächtlichen und verderblichen Anschauungen, wie die obigen Genossinnen. verdienen, wie jener verräterische römische Schulmeister, von der verführten Jugend mit Ruthenhieben aus dem Lande gepeitscht zu werden". Da der Angeklagte selbst zugeben mußte, daß er jenes Buch der Frau Morgenstern, welches diese Kritik hervorrief, gar nicht gekannt habe, konnte wohl kein Zweifel sein, daß der Artikel, wie der Richter bemerkte. eine beleidigende Absicht verfolgte. Im Urtheil heißt es ferner: „Zu einer solchen Kritik biete nach Ansicht des Gerichts das Buch nicht den geringsten Anlaß. Die Kritik müsse vor der persönlichen Ehre anderer Personen Halt machen". Correspondenzen. Wien, am 18. Februar. Ich finde mich veranlaßt, Ihnen Nachstehendes bekannt zu geben. Ich beabsichtigte in einem Hause der Firma A. Herzmausky VE. Mariahilserstraße 26 eine Wohnung zu miethen. Ich setzte mich mit dem Hausbesorger dieses Hauses in Verbindung und derselbe gab mir wörtlich zur Antwort: „Ich habe strengen Auftrag von Herrn Herzmansky, keine Wohnung an Juden zu vermiethen."