Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 8 (21.2.1896)
- Date
- 1896-02-21
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 150 Dr. Vloch's Wochenschrift Nr. 8 Herr Guido List behauptet, die einzelnen Ausnahmen zu Gunsten der „Fremdlinge" in der Bibel bezögen sich auf die „Fremdlinge der Gerechtigkeit," die ins Judenthum aufgenommenen Fremden, und fügt hinzu: „dem Range nach im Volke waren die Judengenossen oder „Fremdlinge der Gerechtigkeit" sehr tief stehend, denn nur die freigelassenen Sclaven standen noch tiefer." _ Nun heißt es 3. M. 19, 33 und 34: „Wenn sich bei dir aufhält ein Fremdling (Oör) in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht drücken. Wie ein Eingeborener von euch, sei auch der Fremdling (Oer), der sich bei euch aufhält, und liebe ihn, wie dich selbst; denn Fremdlinge (Ovriw) wäret ihr im Lande Aegypten (ihr wißt also, wie einem Fremdling (Oer) zu Muthe ist, cfr. 2. M. 23, 9). Ich bin der Ewige, Euer Gott." Noch glaubt alle Welt, daß die Israeliten in Egypten nichts weniger als Proselyten, als zum egyptischen Heidenthume Bekehrte gewesen sind. Handelt es sich hier einerseits um einen wirklichen Standes- und Glaubensfremdling, so wird ihm andererseits yolle Rechtsgleichheit gesetzlich zudictirt. Ein deutscknational.r Gelehrter hat es Gott sei Dank nicht nöthig, die Quellen aufrecht ehrlich nachzuschlagen, wenn er Geschichte schreibt. Die Gesinnungstüchtigkeit allein genügt. Wenn der deutschnationale Bibelforscher sich mehr umgesehen hätte, so wäre ihm vielleicht das Malheur passirt, das Einbürgerungsgesetz der Juden zu erblicken. Jecheskiel Cap. 47, B. 21, welches lautet: „Also sollt ihr das Land austheilen unter die Stämme Israels. Und wenn ihr das Los werfet, das Land unter euch zu theilen, so sollt ihr die Fremdlinge, die bei euch wohnen und Kinder unter euch zeugen, halten gleich wie die Einheimischen unter den Kindern Israels und sollen sie auch ihren Theil am Lande haben" ein Jeglicher unter dem Stamme dabei er wohnt, spricht der Herr (Lutherische Uebersetzung). Es ist aber die Bestimmung getroffen, wie aus diesem Gesetz conform mit von Luther selbst belegten zahlreichen Parallelstellen (z. B. Mos. 20. 23, 9—3. B. Mos. 19, 33.-5. B. M. 10, 18. 19. — Zach. 7, 10. — Psal. 146, 9 u. a.) hervorgeht, daß Heiden, die in das heilige Land eingewandert und dort Familienväter geworden sind, bei Theilung desselben gleich den Eingeborenen behandelt werden sollen. Was das jüdische Volk mit seinem Blut erobert, soll der Fremde, sofern er in der von ihm gewählten Heimat eine Familie begründet, mühelos erhalten. Das ist das Gesetz des intoleranten, fremdenhaffenden Judenthums, welches der Herr Guido List beschimpft, ohne eS zu kennen. Palästina, das kleine, nur etwa 33 Meilen lange und etwa 20 Meilen breite Ländchen mit einer dichten Bevölkerung, welche ausschließlich auf den Ackerbau und die Erträgnisse des Bodens angewiesen war, beherbergte in seiner Blüthe unter der Regierung Salomo's 153.600 Fremde (ll. Chron. 2, 16). ohne daß ungastliche Scheelsucht und spießbürgerlicher Neid bei den Einheimischen sich geregt hätten. Der Fremde war nicht blos im Genuß der ihm gesetzlich garantirten, vollen Gleichberechtigung, es standen ihm auch alle Aemter und Würden des Staates offen. Am Hofe der Könige waren heidnische Fremde in Aemtern und in Würden (I. Sam. 21, 7; 22, 9; ll. Sam. 15, 19; 11, 3); selbst den Thron mußte erst ein specielles Gesetz davor schützen, daß die Krone nicht auf das Haupt eines Fremdlings gerathe. (Deut. 17, 15.) Die Bedrückung der Fremden verpönt und ahndet der jüdische Gesetzgeber als Gotteslästerung. (Mal. 3, 5.) Wo er nur auf das Recht des Fremdlings zu reden kommt, schlägt er einen warmen Ton an. der in das Herz greift: „Gleichwie der Ewige, dein Gott, der Herr aller Herren, der kein Ansehen der Person achtet, keine Unterscheidung unter den Menschen kennt, der da schützt das Recht der Waise und Witwe, er liebt den Fremdling, ihm zu spenden Brot und Kleid, also sollt ihr den Fremdling lieben, auch ihr wäret ja einst Fremdlinge in Egypten." (det. 10, 12.) Pastor Eduard Schall, der bekannte tapfere christliche Berfaffer des Werkes „Die Socialdemokratie in ihren Rohheiten und Jrrthümern" hat soeben ein Werk veröffentlicht „Die Staatsverfaffung der Juden auf Grund des alten Testaments" (Erster Band, Leipzig, bei Georg Böhme. 382 S. 5 M.). Und dieser gründliche Kenner der Bibel entwirft eine ganz andere Schilderung von dem Fremdengesetze der Juden, er schreibt: «Wie duldsam Moses selbst und mit ihm sein Volk gegen Andersgläubige war, sofern sie nur den thatsächlichen Götzendienst mieden, erkennen wir aus der Stellung, die Jethro sowohl zu seinem Schwiegersohn, Moses, als zu der ganzen Gesetzgebung und Regierung des Volkes einnimmt. Moses Schwiegervater ist kein Israelit, sondern heidnischer Priester, und dennoch holt Moses bei ihm Rath, und sein Rath wird hoch geachtet. In Israel wohnten Fremdlinge (ger), die dort heimisch waren, und es verkehrten dort Fremdlinge (nolrri) als Durchreisende; aber überall an den zahlreichen Stellen des Pentateuchs, die sich darauf beziehen, sehen wir die schönsten Beweise der Milde und Gerechtigkeit gegen diese und sonderlich gegen die einheimischen Fremdlinge, gegen die das bürgerliche und sociale Gesetz in ganz gleicher Weise wie gegen Israeliten zur Anwendung kommen soll. Wohl hat Moses den Verkehr mit bestimmten, genau genannten heidnischen Völkern verboten, aber nirgends der Ehe eines Juden mit einer Heidin aus anderen als den genannten Völkern Hindernisse in den Weg gelegt, wenn er sie naturgemäß auch nicht empfohlen hat. Die Stelle 5, Mos. 21, 10—14 ist gerade ein herrlicher Beleg ebenso für die Duldsamkeit wie das Zartgefühl der mosaischen Verfassung: Wenn ein Jude eine Kriegsgefangene, die schön von Gestalt ist, zur Frau nehmen will, so soll er ihr vier Wochen Zeit lassen, ihren Schmerz zu beweinen, dann solle er sie zum Weibe nehmen, darf sie aber später niemals als Sclavin verkaufen. Neben dem freisinnigen Zartgefühl finden wir da nirgendwo eine Spur von der Nothwendigkeit eines Religionswechsels. So gut ein Jude eine Heidin heiraten konnte, so haben wir umgekehrt klare Beweise, daß auch ein einheimischer heidnischer Fremdling in eine jüdische Familie sich hineinheiraten und es zu wichtigen Stellungen bringen konnte (Urias, Mann der Bathseba, war Kanaaniter). Ja selbst im jüdischen Heiligthum durften die heidnischen Fremdlinge erscheinen und beten und Opfer bringen. Moses verbietet es nirgendwo und Salomo betet bei Einweihung des neuen Tempels: Wenn auch ein Fremder (banokri asebsr Io meamecha), der nicht deines Volkes Israel ist, kommt aus fernem Lande, um deines Namens willen und kommt, daß er bete vor diesem Hause, so wollest du hören im Himmel, im Sitz deiner Wohnung und thun Alles, darum der Fremde dich anruft, auf daß alle Völker deinen Namen erkennen, daß sie auch dich fürchten. Moses schloß durch kein gewaltsames Mittel sein Volk ab von dem Verkehr mit anderen Völkern, im Gegentheil schärfte er seinem Volke allenthalben Gerechtigkeit, Liebe und Milde gegen die Fremdlinge ein, mochten sie nun als gerim (etwa Anbauer) oder thoschabim (etwa Häuslinge) oder als nobrim (Durchreisende) die Gastfreundschaft in Anspruch nehmen. .Der heilige Grundsatz (3. Mos. 19, 18): „Du sollst deinen Nächsten (reaeba) lieben wie dich selbst, denn ich bin der Herr", beherrscht nicht blos das Verhalten gegen die Brüder des Volkes, sondern auch das gegen die Glieder anderer Völker, «denn gedenke, daß du ein Knecht gewesen bist in Egyptenland". Aus einem Werke des zu. den bekanntesten Botanikern gehörenden Akademikers de Candolle, welcher gerade so wie Herr Guido List die Hypothese eines jüdischen Staates ventilirte, möge nachstehende Stelle hier einen Platz finden: „Das Bild, welches Europa etwa zeigen würde, wenn es einzig von Israeliten bevölkert wäre, dürfte seltsam scheinen. Es gäbe dan" keine Kriege mehr; das sittliche Gefühl würde demnach nicht so häufig beleidigt, Millionen von Menschen würden nicht den nützlichen Arbeiten aller Art entrissen und die Staatsschulden und die Steuern würden geringer werden. Den bekannten Tendenzen der Israeliten zufolge würde der Cultus der Wissenschaften, der Lireratur, der Künste, besonders der Musik sehr weit getrieben werden. Industrie und Handel würden blühen. Man würde nur wenige Angriffe auf Personen sehen und die Vergehen gegen das Eigenthum würden selten gewaltsam ausgeführt. Der Reichthum würde durch die Wirkung einer mit Sparsamkeit verbundenen intelligenten und regelmäßigen Arbeit ungemein zunehmen. Dieser Reichthum würde großartige Mildthätigkeit üben. Die Geistlichkeit würde mit dem Staate gar nicht oder nur über Nebendinge in Conflict kommen. Unglücklicher Weise gäbe es manche Bestechungen und wenig Festigkeit bei den Beamten. Die Heiraten wären frühzeitig, häufig und ziemlich allgemein in Achtung gehalten; demnach wären auch die Uebel, welche aus Sittenlosigkeiten hervorgehen, selten. Dieser Umstand, sowie einige gute hygienische Vorschriften würden dazu beitragen, die Bevölkerung gesund und schön zu machen. Die Geburten wären häufig, die mittlere Lebensdauer länger. Aus allen diesen Ursachen würde die Bevölkerung ungemein zunehmen. Es wäre etwa der Zustand China's, mit mehr Moralität, mehr Intelligenz, mehr Geschmack und ohne die scheußlichen Aufstände und Schlächtereien, die das himmlische Reich entehren". Zur Entwerfung dieser Skizze bedarf es keines Aufwandes von Phantasie, denn sie beruht auf wohlbekannten Thalsachen. Aber ich beeile mich, hinzuzufügen, daß eine in solcher Weise zusammengesetzte Gesellschaft nicht lebensfähig wäre. Wenn in Europa oder den benachbarten Ländern nur einige Nachkommen der alten Griechen oder Römer, der Cantabrer oder Selten, der Germanen, Slaven oder Hünen zurückgeblieben sein sollten, so würde die ungeheure israelitische Bevölkerung, die wir annahm,n, bald unterjocht, zerstampft und beraubt sein. Je größer ihr Reichthum, desto schneller ihre Plün-