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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-02-14 · 7 (14.2.1896) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
7 (14.2.1896)
Date
1896-02-14
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 132 Dr. Vlvch's Wyrlrenschrifi Nr. 7 wie früher, höhere Mauth- und Zollgebühren als die Christen zu entrichten, verhalten werden. Ebenso ward es ihnen gestattet, sich aller Orten und selbst da, wo das königliche Hoflager war, aufzuhalten und Handwerke zu treiben. Die Juden Böhmens haben aber auch die Begünstigungen, Privilegien und Freiheiten, deren sie sich unter der Regierung des Kaiser Ferdinand I. zu erfreuen hatten, zu würdigen gewußt. obgleich dieser Fürst es nicht ganz aufrichtig mit ihnen gemeint*) Sie haben bei jeder Gelegenheit, besonders in den damals politisch bewegten und aufgeregten Zeiten gleichsam mit einander gewetteifert, um den Monarchen entsprechende Proben und Belege ihres Patriotismus, ihrer echten Vaterlandsliebe, Opferwilliqkeit und Loyalität liefern zu können, daher kam es auch, daß sie nach der Schlacht am weißen Berge (1620) in Folge kaiserlichen Befehls von der allgemeinen Plünderung verschont wurden. Unter der Regierung dieses Fürsten ist sogar ein Jude, namens Bat Scheba, der sich schon vom Kaiser Rudolf II. (1590) seiner ausgezeichnetsten Redlichkeit, Diensttreue rc. wegen Privilegien erworben hatte, in den österreichischen Adelstand mit dem Prädicate von Treuenburg erhoben worden. Während der Regierungszeit Ferdinand ll. hatte sich, und zwar im Jahre 1622 folgender, nicht unintereffante Fall ereignet, den H. Kohn nach einem in der achtbaren Familie M. in Prag befindlichen hebräischen Manuscripte veröffentlicht hatte und der auch schon von den Chronisten Herrman und W. Cerwenka erwähnt wird. Die Familie M. heißt es dort, feiert alljährlich zur Erinnerung an jene Begebenheit ein sogenanntes Purim est. Der Inhalt dieses Manuscriptes sei folgender: Aus dem Schlosse des Fürsten Liechtenstein wurden Damastvorhänge gestohlen, während dieser gerade in Wien war. Dies Ereigniß ließ sein Hausverwalter in allen Synagogen ausrufen und so geschah es auch bei uns. Am Donnerstage, am 17. Tebeth des Jahres 5383 rief ich den Diebstahl aus und entfernte mich eben aus der Synagoge. Da kam zu mir Joseph, Sohn des R. Jekuthiel Thein, Eidam des Fleischers Schmerl, brachte mir die Vorhänge und sagte, daß er sie von zwei Soldaten gekauft hätte. Ich meldete dies den Vorstehern und diese beriethen sogleich, was nun zu thun sei. Man kam überein, daß der Gemeindevorsteher R. Jakob Thoomim sie nehme und dem fürstlichen Hausverwalter übergebe. Dies geschah auch am Sonntag, dem 20. Tebeth. R. Jakob stellte sie zurück, man nahm sie gnädig ab und entließ ihn freundlich mit gütigen Worten. Gleich nach seinem Weggehen begab sich jener Mann (der Hausverwalter) zum Grafen Waldstein, der damals an der Stelle des Fürsten Liechtenstein Stadtcommandant war. Dieser war sehr schnell bei Proceffen und verurtheilte im Nu zum Tode; viele Soldaten ließ er während seines Regiments aufhängen. Dieser ertheilte nun sogleich den Befehl, daß die Vorsteher ohne Verzug zu ihm kommen sollen. Als R. Jakob zu ihm kam, befahl er ihm zornig, den Mann, der die gestohlenen Sachen gekauft habe, zu ihm zu bringen. Die Vorsteher beriethen wieder, was zu thun sei und beschloffen, R. Jakob solle dem Grafen sagen, daß sie selbst den Mann nicht kennen, indem dieser das gestohlene Gut beim Gemeindediener hinterlegt habe, welcher vereidigt sei, Niemandem das ihm anvertraute Geheimniß zu verrathen. Es solle nämlich Jeder, der etwas Gestohlenes kauft, dasselbe wiedergeben können, ohne fürchten zu müssen, daß es verrathen werde. Denn hätte Jemand dieses zu befürchten, so würde Keiner mehr etwas zurückgeben. Mit diesem Bescheide ging nun R. Jakob zum Grafen. Dieser erzürnte darob und schwur, daß er (R. Jakob) selbst aufgehängt werde, wenn sich nicht bis morgen Dienstag Vormittag der Mann gestellt haben werde. Zugleich befahl er dem Untersuchungsrichter, daß er schnell durch Iimmerleute einen Galgen neben dem Hause des Henkers *) Ferdinand II. hatte die geheime Absicht, die Juden;um Ileberteilt zu bewegen und erließ auch am 18. August 1630 die Verordnung, daß die Juden in Prag an jedem Sonnabend in der Kirche zu unserer lieben Frau, an der Lauke genannt, eine christliche Predigt iu deutscher Sprache anhören, dabei immer wenigstens 200 jüdische Glaubensgenossen, und unter denselben nicht mehr als 40 Köpfe von 15—20 Jahren, theils männlichen, theils weiblichen Geschlechtes, unter der Strafe eines Neichsthalers, oder Verdopplung dieses Strafbetrages bei öfteren Ausbleibens erscheinen sollen. Dieser Strafbetrag wurde für diejenigen bestimmt, die zum Cbristenthume übergeben würden, und ganz vorzüglich war es den Juden untersagt bei diesen angeordneten geistlichen Reden zu schwatzen oder gar zu schlafen. (Herrn. Gesch. der Israel. Böhm. S. 56.) auf dem sogenannten Schinderberg errichten lasse, und zwar solle er bis morgen Mittag fertig sein. Denn die Juden seien nicht werth, auf den für Soldaten bestimmten Galgen zu hängen. Traurig und bestürzt eilte R. Jakob nach Hause und berief die Vornehmsten und Vorsteher der Gemeinde zu einer Berathung. Man überlegte lange und kam endlich zu dem Entschlüsse, den Mann selbst nicht auszuliefern, jedoch sollte ich zu ihm (dem Grafen) gebracht werden; vielleicht gelingt es, ihn zu beschwichtigen. Am Morgen des Dienstag ließen die Vorsteher den schon genannten Josef, den Käufer der gestohlenen Vorhänge ins Gemeindegefängniß Katzel (Cacer) genannt, setzen, um ihn bei der Hand zu haben, falls ich nichts ausrichten würde und man auf seiner Auslieferung bestände. — R. Jakob nahm mich nun mit sich und wir gingen zusammen zum Grafen. So wie dieser mich sah, sprach er zu ihm (R. Jakob): Geh' du bist frei; jedoch der Strick, der von deinem Halse genommen wurde, werde auf diesen Mann gelegt. Also das ist der Mensch, der das gestohlene Gut gekauft hat? Ich erwiderte: „Nicht doch, ich kann ja nicht wissen, wer der Mann sei, ich bin nur der vereidete Gemeindediener. Da fuhr er mich zornig an und sprach: So wisse, daß du morgen Vormittag auf den Galgen gehängt wirst, der bereits für dich aufgerichtet wird. Ich sprach: Ich bitte mein Herr! warum, aus welchem Grunde entbrennt der Zorn meines Herrn? Kam doch ein gleicher Fall sckion zu Kaiser Rudolfs Zeiten vor; dem wurde auch ein silberner Becher gestohlen, welchen man bei mir hinterlegte. Ich brachte ihn dem kaiserlichen Richterund dieser zwang mich durchaus nicht, ihm den Namen zu nennen, der den Becher gekauft hatte! Da wurde der Graf noch zorniger und sowie ich dies bemerkte, sagte ich: Möge es da den Herrn nicht verdrießen, ich will schon den Namen dem R. Jakob nennen, zugleich nannte ich denselben in seiner Gegenwart. Da befahl diesem (R. Jakob) den Mann binnen einer Stunde zur Stelle zu schaffen, sonst werde er (R. Jakob) gehängt. So wie R. Jakob dieses hörte, lief er schnell davon, um diesem Befehle nachzukommen, um den Mann herbeizubringen. — Auch ich wollte mich nun davon machen, da schrie er mich fürchterlich an: „Hab' ich nicht Befehl gegeben, dich zu hängen?" Und er ließ den Gefangenwärter, Profoß genannt, rufen und fragte ihn, ob der Galgen schon fertig sei. Dieser bejahte es und nun befahl er ihm, mich ins Gefängiß, Stockhaus genannt, zu führen, mir Hände und Füße mit eisernen Ketten zu schließen und mich am Morgen zu hängen. Sowie ich dies hörte, fiel ich auf die Knie und bat weinend, mich frei zu lassen, da ich doch nichts verschuldet hätte. „Habe ich den Käufer der Vorhänge nicht genannt? Sie werden ihn schon hieherbringen, warum entbrennt der Zorn des Herrn, warum soll unschuldig Blut vergossen werden?" Da fuhr er mich an und schwur bei seinem Gotte: Du sollst nicht vom Tode befreit sein, sondern du und jener Mann werdet morgen Mittag gehängt! Und je mehr ich flehte, umsomehr fluchte er, bis mich der Profoß nahm, und in Begleitung vieler Soldaten ins Gefängniß abführte, wo er auch an Händen und Füßen Fesseln anlegte. Da saß ich nun allein, kein Glaubensgenosse kam zu mir, obgleich noch sehr viele in demselben eingesperrt waren. Als ich so bis gegen Abend dagesesstn war, kam auch der Käufer der Vorhänge mit dem Profoßen, welcher nun mir die Eisen abnahm und sie jenem Manne anlegte. Dann ging er wieder weg. Jetzt betete ich das Mincha und Abendgebet, legte mein Sündenbekenntniß ab und gab mich ganz auf, mich tröstend, daß ich vielleicht, wenn ich gehängt werde, unter die Zahl der heiligen Märtyrer komme. Solchen Gedanken gab ich mich hin bis gegen eine Stunde vor Nacht, da ward ich zum Regimentsschulzen gerufen. Als ich hinkam, brachte er mir die frohe Botschaft, daß ich frei sei und in Frieden nach Hause gehen könne und er ließ mich durch Soldaten nach Hause führen. Trotzdem ruhete und rastete ich keineswegs, denn jetzt galt es die Rettung des R. Josef. Die ganze Gemeinde war schmerzlich getroffen und man jammerte und weinte überall, denn man zweifelte an der Rettung dieses guten und braven Mannes, des R. Josef, der eingesperrt war. — Sein Urtheil, wie es der Graf gefällt hatte, lautete: ihn morgen Mittags bei seinen Füßen aufzuhängen und zwei Hunde neben ihn zu stellen, und doch war er unschuldig und Alle, Groß und Klein, bezeugten, daß er ein redlicher und braver Mann sei. — Am andern Morgen zeitlich früh gingen die Vorsteher zu den Geistlichen, die Jesuiten genannt werden, und baten sie, einen von ihnen zum Grafen als Fürsprecher zu

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