Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 5 (31.1.1896)
- Date
- 1896-01-31
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3020846-3021115-3021121--05301-3029530- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 94 Dr. Vloch's Wochrnfchrist. Nr. 5 und Leib dem Principe des Guten zum Siege zu verhelfen. Die Ewigkeit ist als Ausgangspunkt alles Seins symbolisirt, und die vielgestaltige Schöpfungsgeschichte, die sich auf immer neue Anfänge der Menschheit vertheilt, reicht trotz des götterreichen Pantheons fast an einen höchsten Schöpfer heran. Die avestische Religion ist ein Naturcultus ohne Tempel; es werden die Elemente verehrt und besonders dem Feuer geopfert; ihre Mythologie erzählt von Paradies und Hölle, kennt einen dreifachen Messias, läßt durch Versündigung des ersten Menschen den Tod auf die Erde kommen und lehrt die Auferstehung der Tobten. Unverkennbar haben hier semitische Elemente eine stark beeinfluffende Rolle gespielt, wie denn die historischen Beziehungen zwischen den Juden und den Persern eine religiöse Wechselwirkung begreiflich machen. Die später vom Islam aus Persien hinausgedrängte und in ihren Resten nach Indien versprengte Religion Zoroasters nimmt mit ihrer ethischen Tendenz, nach guten Gedanken, Worten und Thaten zu streben, eine relativ hohe Stelle ein in der Geschichte der Religionen. Das sind die hauptsächlichsten Religionen, die heute noch eine größere Gefolgschaft an Gläubigen aufzuweisen haben und die auch auf dem Congresse die Führung hatten. Es gibt daneben eine Anzahl weiterer aber weniger wichtiger Glaubensbckenntniffe und die tobten Religionen der Egypter, Römer, Griechen rc. haben für uns hier kein augenblickliches Interesse. (Schluß folgt.) Vom Jahrmarkt des Lebens. Ein Aufruf an die Söhne vom Stamme Wurz. Für die Mechitaristen-Congregation versendet Herr Arsenius Mdyn, Erzbischof und Generalabt, einen „Ausruf an edle Menschenfreunde", die verfolgten Rumänier zu unterstützen, nachdem das Ministerium des Innern zur Einleitung einer solchen Sammlung die Bewilligung ertheilt hat. Auch die Mitglieder der israelitischen Cultusgemeinde in Wien erhieltenvon dem Herrn Erzbischof einen solchen Aufruf mit einem Erlagsscheine des k. k. Postsparcassenamtes zugestellt. Ein hervorragendes Gemeindemitglied hat dem hochwürdigsten Herrn Erzbischof mit nachstehendem Schreiben geantwortet: „Hochehrwürdige Mechitaristen-Congregation! Fürst Alois Liechtenstein, Dr. Lueger, Mechaniker Schneider, Gregorig und alle anderen Judenfresser dürften für Ihren Zweck genügende Mittel auftreib n. Die Juden haben dermalen die Aufgabe, für ihre bedrängten und verfolgten Glaubensgenossen Beiträge zu leisten. Der jetzige Zeitpunkt, sich an Juden zu wenden, war schlecht gewählt. Raeen-Trabuceos. Ein empörender Vorfall wird aus Hietzing gemeldet. Dort wirkt an einer Volksschule ein Katechet, der die Religionsstunde;u negativen Geschaftsreclamen mißbraucht. „Kauft nichts in der Trafik am Hauptplatz, denn die gehört den Juden!" Und da tönt von den hinteren Bankleihen ein dünnes, schwaches Stimmchen. Ein kleines Mädchen ist aufgestanden und stößt unter heftigem Schluchten die Worte hervor: „Aber ich b i 11' Herr Katechet, mir s a n ja Christen!" Die kleine Marie Auer ist ein verständiges Kind. Sie hat das instinctive Gefühl, daß jener furchtbare Verdacht, den der Katechet gegen sie und ihre Eltern ausgesprochen hatte, sie ihr Leben lang unglücklich machen müsse. Sie hat sich auch sofort gewehrt. Energisch und tapfer. Ihr Schluchten klang aufrichtig, ihre Thronen waren nicht erzwungen. Die Kleine empfand jenen ohnmächtigen Ingrimm, mit inrn man unverdienten Schimpf einsteckt. Leruper aliquid haeret! Der Katechet scheint bei dem Credo der kleinen Auer ein ungläubiges Gesicht gemacht zu haben. Denn das Kind wurde seither von seinen Mitschülerinnen als .,Judenmädel" geschimpft und gehöhnt, gepufft und gestoßen. Das wird der Hietzinger Gottesdiener nicht beabsichtigt haben. Die Püffe und Nasenstüber, welche die Kleine einstecken mußte, waren an eine andere Adresse gelangt, als es diejenige ist, welche der Herr Katechet im Auge hatte. Und die Britannica's, die Trabuccos, die in der Trasik am Hietzinger Hauptplatz liegen bleiben, haben dieses traurige Schicksal nicht verdient. Es sind durchaus unbeschnittene Cigarren, unverfälschte Racen-Trabuccos, Britannicas,die niemals mit Gänseschmalz in Berührung gekommen sind. Wir haben es herrlich weit gebracht. Man kann es diesem Religionsunterricht nicht leugnen, daß er den entsittlichenden Einftuß der Neuschule wirksam entgegentritt. Wieder Einer. Der Drucker und Verleger des in Mannheim erscheinenden Antisemitenblattes „Kurpfälzischer Herold", Lauere hat sich unter Hinterlassung ansehnlicher Schulden aus dem Staube gemacht. Dresden, 28. Jänner. (Verurteilung eines antisemitischen Wucherers.) Der antisemitische Restaurateur V i r t h e r wurde wegen Wuchers zu fünf Monaten Gefängniß und 300 Mark Geldstrafe und zueinem Jahre Ehrverlustverurtheilt. Der Mann hat namentlich Handwerker ausgebeutet und sich Zinsen von 40 bis 136 Percent zahlen lassen. Mannheim, 18. Jänner. Der antisemitische Pfarrer und Decan a. D. Ein Wächter, welcher in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Hüffenhardter „Heiligen- und Kirchen- Almosenfonds" Unterschlagungen in der Höhe von circa 38.000 Mark begangen hat, ist zu sieben Jahren Gefängniß verurtheilt worden. Ein Duell aus antisemitischen Motiven fand, wie uns bereits telegraphisch gemeldet wurde, dieser Tage zwischen dem Gerichtsaffessor W o l l st e i n aus Rakel und dem Rittergutsbesitzer Ritter aus Gre gau im Potulitzer Walde statt. Der Assessor erlitt eine schwere Verletzung und mußte in die Professor v. Bergmann'sche Klinik eingeliefert werden. Ueber die Veranlassung des ZweikampfeA werden folgende Einzelheiten bekannt: Anläßlich der Reichsjubiläumsfeier fand im Hotel du Rord zuRakel ein Festessen statt, an welchem auch die beiden Duellanten theilnahmen. Im Laufe des Gespräches ließ sich nun Herr Ritter zu der Aeußerung hinreißen, daß sein vom Amtsgericht Rakel wegen einer Uebertretung zu drei Tagen Arrests verurtheilter Knecht diese Strafe nicht erhalten hätte, wenn den Vorsitz in jener Gerichtsverhandlung nicht ein Jude, nämlich Herr Wol l st ein, geführt hätte. Als bald darauf sich beide Herren zufälligerweise in einem Nebenzimmer trafen, versetzte W. seinem Gegner eine Ohrfeige, welche von Letzterem erwidert wurde, worauf der Assessor vom Rittergutsbesitzer eine Forderung auf Pistolen erhielt. Trotzdem das Befinden des Verletzten ein sehr kritisches ist, hoffen die Aerzte dennoch, ihn am Leben erhalten zu können, doch ist eineimmerhin schwere Operation erforderlich. Brünn, 28. Jänner. (Ein D u e l l.) In der Cavallerie- Kaserne in der Reugaffe fand gestern Nachmittags zwischen dem 24jährigen Dragoner-Oberlieutenant Josef Freiherrn Suini della Pieve d'Albignola und dem Maschinen-Jngenieur Reserve- Lieutenant Eduard Lustig, Obmann-Stellvertreter des d eutschen Turnvereins \ Brünn, ein Säbel-Duell statt. Der Dragoner- Oberlieutenanr wurde an beiden Händen schwer verletzt. Der Ingenieur erhielt eine Wunde an der Stirne und eine Schnittwunde an der linken Hand, doch sind diese Verletzungen nur leichter Art. Als Ursache des Duells wird angegeben, daß Baron Suini im Cafe des Deutschen Hauses ein antisemitisches Lied sang, während Lustig mit mehreren Technikern Billard spielte. Lustig stellte den Baron zur Rede und sagte, er sei Reserve-Officier. Darruf entgegnete der Baron: „Jüdischer Schwindel!" Als nun Lustig dem Baron seine Karte überreichen wollte, erhielt er von diesem eine Ohrfeige. Lustig, stadtbekannt als ein kräftiger Mann, erfaßte den Baron, hob ihn in die Höhe und schleuderte ihn mit aller Wucht gegen ein Fenster, so daß die Scheiben klirrend zerbrachen. Heute Nachmittags wurden die beiden Duellanten zur Polizei geladen und überdies dürfte die Affaire ein militär-gerichtliches Nachspiel haben. Der Vorfall erregte in Brünn Sensation. Wo vleiben die Staatsgrundgesetze? Unter dem 13. Jänner 1896 veröffentlicht der steiermärkische Landesau.s schuß eine Kundmachung bezüglich der Badedirectorsstelle für Neuhaus bei Cilli, welche auch in der „N. Fr. Presse" vom Sonntag den 19. Jänner abgedruckt war. Laut dieser Kundmachung müssen Bewerber um diese Stelle den Taufschein beilegen! Warum ein Badedirector einen Taufschein haben muß — diesen Causalnexus wird kaum Jemand herausfinden. Wohl aber wird Jeder, der eine Ahnung von dem Inhalte der Staatsgrundgesetze hat, in dieser Forderung des steierischen Landesausschusses eine flagrante Verletzung derselben erblicken müssen. Unter dem Coalitionsministerium waren ähnliche amtliche „Kundmachungen" wiederholt Gegenstand parlamentarische Interpellationen gewesen und die betreffenden Minister konnten sich in der Beantwortung nicht der Bemerkung erwehren, daß sie die Wiederholung solcher amtlicher Scherze, die den klaren Wortlaut des Staatsgrundgesetzes verhöhnen, hintanhalten