Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 5 (31.1.1896)
- Date
- 1896-01-31
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 5 Dr. Vloch's Wochrnfchrift. Seite 91 Bilderschmuckr in der Synagoge. An einem der Vortragsabende der „Israelitisch-Ungarischen Literarischen Gesellschaft" befand sich unter den Fragen, welche schriftlich in das Fragekästchen geworfen wurden, unter Anderen auch diejenige, wieso es komme, dah man in den jüdischen Bethäusern Löwengestalten sehen kann, wo doch zH erwarten wäre, daß das biblische Bilderverbot das Anbringen von Bildern in der Synagoge unmöglich mache. Die Frage ist nicht unbeantwortet geblieben; man verwies darauf, daß der Löwe in der Synagoge etwa symbolischen Charakter habe, insoferne der Stamm Juda, also das heutige Judenthum, in der heiligen Schrift als Lobeserhebung mit dem Löwen verglichen wird. Andere wieder fanden in dem Anbringen von Löwenschmuck eine Anspielung auf den bekannten Spruch des jüdischen Weisen, wonach der fromme Jude in der Befolgung des Glaubens so stark sein müsse wie der Löwe. In dem jüngst erschienenen Jahrbuch der Gesellschaft habe ich der Frage gegenüber Stellung genommen, und da die. Frage von actueller Bedeutung ist, so dürfte die Antwort auch für das deutschlesende Publikum einiges Interesse haben. Wenn die Frage von der Annahme ansgeht, daß im Judenthum jedweder Bilderschmuck verpönt ist, so wird man zugeben müssen, daß die oben skizzirten Antworten nichts besagen, denn wenn auch die Bilder in der That gewisse Wahrheiten sinnbildlich darstellen, so sind sie darum nicht minder Bilder und dem Bilderverbot nach wie vor unterworfen. Jndeß hat eine Frage, die von einer solchen Annahme ausgeht, gar ke>'ne Berechtigung, denn sie ist einfach falsch. In der heiligen Schrift wird nur die Anbetung von Bildern verboten, nicht aber das Halten derselben in den Häusern. Allerdings steht es um ein Bild, welches sich im Gotteshause befindet, viel schlimmer, als um Bilder in einem gewöhnlichen Hause; das Bild im Gotteshause ist ein Zug des ehemaligen sowohl wie des heutigen Heidenthums und es kann somit Anlaß geben zur irrigen Auffassung. Diesbezüglich müssen wir uns jedoch mit dem Gedanken zufrieden geben, daß die heilige Schrift keinerlei besondere Maßregel für nöthig befunden hat, welche selbst den Schein der Bilderanbetuug unterdrücken würde. Uebrigens war in den späteren Zeiten, wo das Judenthum sich von ven Irrwegen des Götzenthums gänzlich fern hielt, das Auskommen eines solchen Scheins nicht mehr möglich. Ein Beweis hiesür ist der Umstand, daß die Frage des Bilderschmuckes der Belhäuser in der späteren jüdischen Literatur nur von dem Gesichtspunkte erörtert wird, ob eine solche Ausschmückung die Andacht der Betenden störe oder nicht (Schulchan-Aruch Jore Dea, § 141; Orach Chajim, §90); daß aber die Ausschmückung zu unterbleiben habe, weil sie mit dem Bilderverbot unvereinbar ist, davon ist überhaupt nicht die Rede. Immerhin folgt daraus, daß die Ausschmückung der Synagogen im Judenthum seit jeher üblich war. Im Rahmen dieses Aussatzes ist es uns versagt, untrügliche Beweise dafür zu bringen, daß es im Judenthume zu jeder Zeit Synagogen gegeben hat, welche mit Thier- und Pflanzenbildern versehen waren, und so wollen wir nur die Behauptung aufstellen, daß das Bilderverbot, insofern das Bild nämlich nur ornamentalen Charakter hat, sich nicht einmal auf die Gotteshäuser erstreckt, der Privathäuser und des Privatgebrauches nicht zu gedenken. Bezeichnend ist hiesür eine Ansicht, welche im Talmud und Midrasch, diesen verläßlichen Spiegeln des jüdischen Lebens, zum Ausdruck gelangt. Die Tradition behauptet nämlich, die Wegweiser, welche den Weg zu den Zufluchtsstätten (NiKIkck) zeigten, wären mit einem entsprechenden Bilde (Zelem) versehen gewesen (Midrasch zu Psalm XXV, 10 und Parallelstellen); man scheute aber auch bei religiösen Institutionen das Anbringen von Bildern nicht. Von öffentlichen Brunnen mit menschlichen Figuren, von Stelen und Säulen mach griechischem Muster, von Gemälden und verzierten Porfalen ist im Talmud und Midrasch oft die Rede, und zwar in einer Weise, woraus ersichtlich ist, daß all' diese Dinge sich in jüdischen Händen befanden und von keiner Seite Anstoß erregten. Das Bilderverbot der heiligen Schrift hatte überhaupt'nur die Folge, daß Bildwerke von den Juden nicht begünstigt wurden; die Bildwerke fanden im Cultus keinerlei Verwendung und darum konnte sich im Judenthum weder Malerei noch Sculptur entwickeln. Jndeß setzten sich die Juden gerne in den Besitz von Meisterwerken der Plastik, wenn sie es nur thun konnten, und hiesür ist die Beschreibung des salomonischen Tempels besonders lehrreich, aus welcher wir jetzt noch die Lust und das Vergnügen herauslesen, womit die Israeliten der damaligen Zeit dessen herrlichen Schmuck betrachteten. Es unterliegt demnach keinem Zweifel, daß eine Auslegung des Bilderverbotes, welches besagt, daß den Juden das Anbringen von Bildern auch dann untersagt ist, wenn damit blos ästhetische Zwecke verfolgt werden, rein irrthümlich ist. Wenn eine jüdische Gemeinde es mit ihrem Geschmacke für vereinbar hielte, die Wände ihres Tempels z. B. mit Greifen oder Sphynxen zu schmücken, so könnte von religionsgesetzlichem Standpunkte nichts dagegen eingeweudet werden, vorausgesetzt nämlich, jene Figuren wären so angebracht, daß die Betenden dadurch nicht gestört werden. Es dürfte sich aber kaum je ereignet haben, daß eine Synagoge mit Greifen oder Sphynxen geschmückt worden wäre. Man sagt jedoch, daß nlan hie und da Adler- und Hirschgestalten sehen kann. Ich für meine Person habe diese Erfahrung noch nicht gemacht und so kann ich mich auch in deren Erörterung nicht einlassen, obzwar ich die Angabe selbst nicht bezweifeln will. Was man aber in der That häusig sehen kann, das sind Figuren von Löwen, die man in unseren Synagogen an allen Stellen sehen kann, welche geschmückt werden können. Man sieht Löwenfiguren auf beiden Seiten der Bundeslade und zwar sowohl im Relief als in Malerei, ferner in Gold und Silber ausgeschlagen an den Thorageräthen und in Nadelwerk an den Thoramänteln und an dem Vorhänge; man sieht zuweilen auch sogenannte Erab-Thabschilin- Täfelchen, auf denen der die Segensformel enthaltende Tisch von zwei sich emporbäumenden Löwen gestützt wird. Die Emporbühne des prächtigen Chvrtempels der Pester jüdischen Gemeinde wird von beiden Seiten von je einem aus Holz geschnitzten Löwen gehalten; allerdings sind diese Figuren nur roh und primitiv gearbeitet und von der Ferne kaum bemerkbar, sie sind aber dennoch da. Mit einem Worte, so viel ich weiß, sind bei uns Juden die Löwen im Schwange. Das kann nicht Sache des Zufalls sein. Wir können noch außerdem die Wahrnehmung machen, daß die Löwenfiguren immer paarweise auftreten, was ebenfalls der Erklärung bedarf, denn zum Zeichen, zum Symbol wäre eine Figur genügend. Es ist also unmöglich, in den Löwen der Synagoge Sinnbilder zu erblicken. Aber auch bloße dekorative Bedeutung ihnen beizulegen geht nicht an, denn mit der Natur des Decorirens ist es unverträglich, das Motiv immer nur aus einem Kreise zu nehmen; der natürliche Hang zum Decoriren pflegt vielmehr die Mannigfaltigkeit der Natur gehörig ausznbeuten. Die Löwenfiguren befinden sich in der Synagoge in Folge einer gewissen Empfindung von Furcht und Aberglauben. Dies ist jedoch nicht so zu verstehen, daß auch die heutige Generation mit Furcht und abergläubischen Augen die Löwenfiguren betrachtet, sondern so, daß es die Furcht und der Aberglaube gewesen, welche diese Figuren zuerst in Anwendung brachten und ihnen den Platz in der Ornamentik sicherten. Man hat schon längst die Entdeckung gemacht, daß in der primitiven Kunst das Element der Furcht zum Ausdruck kommt (Sittl, klassische Knnstarchäologie S. 230». Es mußte dafür gesorgt werden, daß das Heiligthum, der heilige Gegenstand, der theuere Schatz nicht von Mißgunst, von neidischem Blick, von ruchlosen Händen, von schädlichen Geschöpfen getroffen werden; manließsie bewachen. Bei Bauwerken war hiezu die passendste Art, daß man den Eingang bewachen ließ; diesen Vorgang bemerkt man bei den alten egyptischen Tempeln, bei denen die Portale von einer ganzen Reihe von Sphynxen und mächtigen Widdern bewacht werden. Bei den Eingängen der assyrischen Paläste bildeten geflügelte Stiere mit Menschenköpfen die Thorwache, oft auch lagern sich vor den Portalen mächtige Löwen ohne jede phantastische Hinzuthat. (Lübke, Geschichte der Plastik, zweite Auflage, S. 29 und 37) In der allgriechischen Kunst gehört das Löwenthor von Mykenae in diesen Kreis; hier eben sieht man das Motiv am deutlichsten: der Eingang wird rechts und links vom Thore von je einem Löwen bewacht; das paarweise Anbringen diente zugleich zur Decoration. Der Gedanke, der Bewachung wird natürlich am besten ausgedriickt, wenn das Amt von übernatürlichen Wesen verrichtet wird, z. B. von Sphynxen und anfangs wird es wirklich so gewesen sein, daß man die Eingänge von Wesen mit außerordentlicher Kraft bewachen ließ, was auch daraus geschlossen werden kann, daß man die wachthuenden Figuren mit allerlei phantastischen Zuthaten versah und daß sie in kolossalen Dimensionen gehalten waren. Der bessere Geschmack jedoch — und dies hauptsächlich seit der griechischen Periode — gab sich mit natürlichen Wesen zufrieden und die Folge davon war, daß die ursprüngliche Bestimmung jener wachthuenden Wesen in Vergessenheit gerathen ist und bloße Ornamentik aus ihnen wurde. Die Juden, die sich keiner selbstständigen Kunst rühmen können, waren auch in dieser Hinsicht nur Nachahmer fremden Beispiels. Jach in und Boaz, zwei Pfeiler, welche im salomonischen Tempel vor dem zweiten Portale standen, waren wahrscheinlich zum Wachdienst bestimmt, was schon daraus folgt, daß sie personificirt und mit Eigennamen bedacht wurden. Doch ist die Sache zu ungewiß, als daß wir Schlüsse daraus ziehen könnten. Dagegen ist hier aus eine anders Eigentümlichkeit des salomonischen Tempels zu verweisen. Im salomonischen Tempel — und nach gewöhnlicher Annahme bereits in der Stiftshütte der Wüste — wurde die Bundeslade von den ausgebreiteten Flügeln zweier mächtiger Cherube beschattet, so zwar, daß sie mit dem einen Flügel einander, mit dem anderen die Decke des Gemaches berührten (Lübke, Geschichte der Architektur, vierte Ausl.). Zweifellos waren diese Cherubim zur Beschirmung der Bundeslade bestimmt, dies folgt aus den assyrischen Mustern, von denen die Cherubim der Juden bloS die Nachahmung waren, aber auch daraus, daß sie ansgebreitete Flügel hatten und in der hebräischen Sprache werden unter ausgebreiteten Flügeln Schutz und Schirm verstanden. Cherubim — wahrscheinlich zwei — mit gezückten Schwertern bewachen auch den Eingang des Paradiesgartens, ebenso wie die assyrischen Paläste von mächtigen Stiergestalten bewacht waren; in der That haben wir uns auch den Cherub als Stiergestalt vorzustellen. Ob die in der Tempelbeschreibung des Propheten Ezechiel erwähnten A j i l i m etwas Aehnliches sind oder nicht, läßt sich nicht ergründen,