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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-01-24 · 4 (24.1.1896) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
4 (24.1.1896)
Date
1896-01-24
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 72 Dr. Vloch's Wortzrnsttzrifl. Vir. 4 Wien. Eine schlichte Frau, die in ihrer Lebensführung und Ge- , sinnung an den kürzlich verstorbenen stillen Millionär Georg Kellermann erinnert, ist dieser Tage in Wien aus dem Leben geschieden und ihr Testament brachte nicht weniger große Ueberraschungen, als jenes des vorgenannten Wiener Bürgers. Die Frau hat den größten Theil ihres sehr beträchtlichen Vermögens einem milden Zwecke zugewendet, und wir geben im Nachfolgenden die uns über die Persönlichkeit und deren letzten Willen zugehenden Daten wieder. Die Dame, von der hier die Sprache ist, war die Witwe Charlotte Merores, die hier in ihrem eigenen Hause, Währingerstraße Nr. 24, wohnte. Sie war die Witwe eines Prager Eisenhändlers. Vor 27 Jahren kam sie nach Wien und kaufte damals das bezeichnete Haus. Das Vermögen, das sie von ihrem Galten ererbte, mehrte Frau Merores durch außerordentliche Sparsamkeit um ein - Beträchtliches, so daß der Nachlaß an eine Million Gulden beträgt. Trotz ihres Reichthums versagte sich die Frau jed n kostspieligen Genuß und sie war auch nur wenigen Personen zugänglich, doch übte sie Wohlthaten im Stillen. Frau Merores hatte nur entfernte Verwandle, mit welchen sie auch nur wenig Beziehungen unterhielt. Diesen Sonntag Vormittags wurde die 64jährige Frau auf dem Centralfriedhofe zu Grabe getragen und hierauf ihr letzter Wille erösinet und gerichtlich publicirt. Die Eröffnung brachte den Verwandten sowie allen jenen Personen, die ihr im Leben nahe standen, eine ziemlich unangenehme Ueberraschung. Frau Merores bedachte die Blindeninstitute in Wien mit je 1000 fl, das Prager Blindeninstitut erhält 2000 fl. Zu einer Stiftung für Studirende an der Wiener Univeisität sind 10.000 fl. bestimmt, die letztere Stiftung enthält die Bedingung, daß der Stiftungsgenuß immer nur zwei Studireudeu auf die Dauer von je drei Jahren zu Theil werden soll. Ein in Wien lebender Privatier, welcher jahrelang der finanzielle Berather der Frau gewesen, erhält aus ihrem Nachlasse 5000 fl., mit der gleichen Summe ist ein in Prag lebender Sänger Namens Z e l s i bedacht. Eine große Zahl von Verwandten ist mit Legaten in der Höhe bis zu 1000 fl. bedacht. Alle Legale sind steuerfrei auszubezahlen. Der nach diesen Abzügen noch verbleibende cesammte Nachlaß, der noch immer 800.000 fl. beträgt, ist armen Waisen gewidmet. Die Verwaltung dieses Betrages hat Frau Merores einem Curatorium, bestehend aus dem Oberrabbiner Dr. G üdemann, den Wiener Hof- und Gericht .-advocaten Dr. L i b i tzk y und Dr. M. L ö w y übertragen. Diese Stiftung hat für immkiwährende Zeiten die Bezeichnung „Charlotte Merores-Stiftung für verwaiste Mädchen" zu tragen. Das Curatorium wird erst darüber schlüssig werden, ob es den Stiftungsbetrag in Reuten anlegen oder e>n eigenes Waisenhaus erbauen soll. Wien. Die Verhaftung eines Studenten Arnstein als Rockdieb gibt den antisemitischen Hetzblättern Anlaß zu allerlei hämischen Bemerkungen. Dagegen verschweigen diese antisemitischen Hetzblätter die Verhaftung des Mediciners Julius Hager, welcher der antisemitischen Partei nahe stand. Die beiden Fälle haben das Gemeinsame, daß es sich nicht um ganz arme, junge Leute handelt, die, unter den ungünstigsten Verhältnissen studirend, sich von der Gymnasialzeit bis zum letzten Rigorosum durchhungern und in der äußersten Lebensnoth vom Wege des Rechtes abweichen, sond.rn um junge Leute aus gutem Hause, die als „verbummelte Studenten" sich mit den Ihren zerwarfen, nicht auf eigenen Füßen zu stehen vermochten und aus Leichtsinn dem Verbrechen in die Arme fielen. Für Hager haben sich arische Freunde bei liberalen Journalen verwendet, damit sein Name verschwiegen bleibe Er war bereits einmal zu 2 Monaten schweren Kerkers verurtheilt und es wurde ein Gesuch beim Kaiser um „Nachsicht der Ehrfolgen" für den Abgestraften eingereicht. Das Gnadengesuch hatte Erfolg; dem jungen Manne wurden die entehrenden Folgen der Abstrafung durch den hochherzigen Entschluß des Monarchen nachgesehen — seine Ehre war für seine weitere bürgerliche Laufbahn makellos. Aber Hager erwies sich der Gnade unwürdig, er studirte nicht, sondern lebte nach Möglichkeit flott, und die Möglichkeit vazu boten ihm Diebstähle. Einmal schon, viel früher, war Hager auf Intervention seines Bertheidigers Dr. Fochler aus dem Polizeigefangenhause befreit worden. Die antisemitischen Blätter aber erzählen von all' dem nichts, sondern nur vom Studenten Arnstein. Wien, 18. Jänner. (Antisemitischer Exceß.) Ein Wiener Cafetier, der keineswegs in dem Rufe eines eifrigen Philosemiten steht, hatte jüngst das Unglück, für einen Juden gehalten und als solcher nicht nur von einem anderen Kaffeesieder beschimpft, sondern auch von einer Menschenmenge bedroht zu werden. Josef Smerda, ein in Mariahilf wohnhafter Kaffeesieder Hatte seinen Aerger darüber, daß der ihm benachbarte Cafetier Michael Schöner ihn wegen Ueberschreitung der Sperrstunde angezeigt hatte, dadurch Ausdruck gegeben, daß er Schöner, als dieser ahnungslos vor der Thür seines Geschäftslocales in der Laimgrubengasse saß, überfiel, ihn an der Kehle packte und mit den ausgewähltesten antisem itischen Kosenamen überhäufte. Ungeachtet nun S ch ö n e r auf solche Liebenswürdig, leiten gar kein Anrecht hatte, weil er sich der unverfälschtesten arischen Abstammung erfreut, genügten diese stets wirksamen Schlagworte, um die ganze Umgegend zu alarmiren und bald hatten sich, wie der Polizeibericht constatirt, mehr als z w e i h u u d ert Menschen, zum großen Theile halbwüchsige Bursche, angesammelt, welche eine drohende Haltung annahmen und Miene machten, unter den Rufen: „Nieder die Juden!", „Haut's ihn nieder den Juden!", „Schlagt ihn nieder!", „Die Judenbagage!" u. s. w., das Local zu stürmen. Schöner vermochte sich kaum der stets anwachsenden Menge zu erwehren und konntl es als Glück betrachten, daß es der von seinen Bediensteten herbeigerufenen Sicherheitswache gelang, die Excedenten zu zerstreuen, wobei Josef Smerda auf Veranlassung des S ch ö n e r als Rädelsführer verhaftet wurde. Noch während der Escortirung zum Commissariate erging sich die Menge in Beschimpfungen und Drohungen gegen die Juden überhaupt, in Fol^e deren ein Bursche, namens Huber, verhaftet und später wegen Aufreizung gegen eine Religionsgenossenschaft verurtheilt wurde. Die Untersuchung gegen Joses Smerda wurde, nachdem er drei Tage in Haft gewesen, vom Landesgerichte eingestellt, da Schöner und dessen Angehörige in sehr zurückhaltender Weise ausgesagt und insbesondere erklärt hatten, daß sie nur Beschimpfungen, nicht aber bestimmte Drohungen aus dem Munde S m e r d a's vernommen und auch keine Furcht I empfunden hätten. Dagegen wurde der Act wider Smerda wegen Ehrenbeleidigung an das Bezirksgericht M a r i a h i l f abgetreten. Aber auch Smerda hatte wider Schöner e'ne Ehrenbeleidigungsklage überreicht, und die Folge der gleichzeitig durchgeführten Verhandlungen war, daß Josef Smerda, weil er de" Schöner wörtlich und thätlich angegriffen, zu drei Tagen Arrests, Schöner aber, welcher der Angegriffene war, zu a ch t T a g e n Arrests verurtheilt wurde, weil er in der Gegenwehr Smerda im Gesichte verletzte, und weil er ihn fälschlich einer strafbaren Handlung, nämlich der Beleidigung einer Religionsgesellschaft, beschuldigt und dadurch dessen dreitägige Haft veranlaßt habe. In der Apyellverhandlung nun bestritt der Vertrete'' des Josef Smerda, Dr. P a t t a i, die thatsächliche Beleidigung, gab nur die Beschimpfungen als erwiesen zu und berief sich darauf, daß sein Client schon durch die dreitägige Untersuchungshaft genugsam bestraft worden sei, sowie daß das Urtheil wider denselben, mit Rücksicht darauf, daß es sich nur um eine gewöhnliche Schimpferei handle, zu hart erscheine. Der Vertreter des Josef Schöner, Dr. Albert Seligmann, dagegen führte aus, daß Smerda die Einstellung der Untersuchung wider ihn nur den entlastenden Aussagen des Schöner verdanke, daß er dagegen seine Verhaftung in Folge seines provocirenden. im höchsten Grade ungehörigen Benehmens vollauf verdient habe, und daß es widersinnig sei, Schöner deswegen zu verurtheilen, weil er, durch den Angriff S m e r d a's geradezu in eine kritische Situation gebracht, dessen Arretirung veranlaßt habe. Wenn sich die Verteidigung des Smerda darauf berufe, daß nur eine gewöhnliche Schimpferei vorliege, so sei es eben höchst bedauer» lich, daß solche Schimpfereien nachgerade zur Gewohnheit werden; die alarmirenden Consequenzen, welche diese Beschimpfungen zu Tage förderten, böten ein trauriges Bild von der gegenwärtigen Bolksverrohung. Uebrigens sei es bezeichnend, daß einige antisemitische Ausrufe — auch einen guten Christen gegenüber angewendet — gerügten, für diesen die äußersten Insulten der Menge herbeizuführen. Nach sehr ftbhafter Gegen- und Widerrede der beiden Anwälte wurde die Berufung des Smerda vom Gerichte zurückgewiesen, dagegen derjenigen des Schöner stattgegeben, und dieser wird wegen der in der Abwehr zngesügten Verletzung Smerda'szu achtundvierzig Stunden Arrests verurtheilt. E. L.Wien. (A n ti s e m i tis i r u n g d e s „D e u t s ch en Schulvereine s".) Seitens der Hauptleitung des Deutschen Schulvereines ist ein Communique erschienen des Inhalts : „Der

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