Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 4 (24.1.1896)
- Date
- 1896-01-24
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 4 Seite 71 Dr. Bloch's Wochenschrift Friedrich der Rüthbart ertheilte dem Herzog Heinrich Jasomi'gott die Bewilligung, in seinem Lande Juden zn halten; sie hießen herzogliche Kammerknechle, der Herzog selbst war ihr oberster Schutzherr, und in seine»; Rainen übte der „Judenrichier", zn den herzoglichen Amtsleuten gehörig, die Gerechtigkeit nach den bestehenden Gesetzen. Ihm standen Vorsteher und Meister der „Judenzeche'' zur Besorgung der Gemeinde-Angelegenheiten zur Seile. Nach einer bisher unwiderlegten Ansicht sollen sich die Juden in Wien zuerst am Stapelplatze der Donau „am oberen Werd" (in der heutigen Roßau) angesiedelt haben, wo man bei Brunnengrabungen verwitterte Denkmäler und Thongeschirre aus jener Zeit gesunden har, und wo noch heute der aus den XV. Jahrhundert stammende Friedhof hievon beredtes Zeugniß ablegt. Dieser Friedhof war zwar nicht die älteste Ruhestätte der im Leben vielgeplagten Juden, denn ein noch älterer „Freythof" lag laut Grundbuch vom Jahre 1385 (Buch der Käufe 6, Seite 159) am Wieonerthor vor der Stadtmauer zwischen dem Kärntner- und Bnrgthore, an der Stelle, wo sich das Palais Scheh befindet. Er verdankte sein Entstehen der für die Juoen Wiens hochbedeutsamen Regierung Friedrichs II, genannt der Streitbare, welcher den Juden für ihre während der Kriegszeit geleisteten guten Dienste, im August 1238 im Lager vor Brescia wichtige Privilegien ertheilte, die mit Rücksicht auf den damaligen Zeitgeist auf die heurigen Verhältnisse der Juden in Wien ein eigenthümliches Schlaglicht werfen. „Kein Judeilknabe soll mit Gewalt getauft oder den Eltern genommen, und Erwachsene drei Tage lang geprüft werden über die Lauterkeit ihres Entschlusses, Christen zu werden; wer der Väter Glauben entsagt, der entsagt aber auch ihrem Erbe. Sie können freien Handel und Wandel treiben, uirgehindert durch die österreichischen Länder ziehen und an den Zollstätten nur jenen ZoW zu zahlen, welchen ein Stadtbürger entrichtet. Sie dürfen überall Häuser, Grund und Boden erwerben (Gewohnheitsrecht von Saybusch 1395), in Rechcsstreirigkeiten ist das Zeugnitz eines Christen allein gegen einen Juden ungiltig, Verbrechen wie Hauseinbruch und Todfchlag werden schwerer bestraft, wenn sie an Juden begangen sind; kein Christ soll über Juden Rechter sein, und stets bleibt ihnen die Appellation an den Herzog offen." Am 1. Juli 1244 gestattete er den Juden die Eröffnung des bereits erwähnten Friedhofes vor dem Kärntnerthore. Und nahezu zwei Jahrhunderte erhielt sich dieser, bis er' während der grausamen Judenverfolgung am St. Gregortage, am 12. März 1421, zerstört wurde, die Grabdenkmäler heräusgerissen und das Steiuwerk zu Grundfesten der eben im Entstehen begriffenen Vorstadt Gumpendorf verwendet wurde. Bei Umbauten in diesem Bezirke fand man einige solcher Grabsteine mit den Jahreszahlen 2560. 3899, 4016 und 4320. Herzog Albreckt V. verschenkte den Platz, wo der Friedhof bestanden, an das Dorotheerkloster. Die ältesten Urkunden, welche von dem „Freythof am obern Werd" ausführlich berichten, sind vom 5. April 1629 und 11. October 1641 datirt. Letztere räumt der Wiener Judenschaft Nutz und Gewähr zweier zusammengerainter Gründe ein, deren erster vor vielen Jahren, der andere, worauf zwei Häuschen standen, ungefähr 1629 zu ihrer Begräbnis; überlassen wurde, wofür das Bürgerspital nach Grundbuchsrecht 6 Schilling 20 Pfenninge Jahresdienst bezog. Als am 13. Juli 1669 Leovold I. durch Trommelschlag und Trompetenstöße in allen Straßen Wiens bekannt machen ließ, daß die nicht mit Kauf¬ und Haussatz angesessenen Juden binnen 14 Tagen die Stadt zu verlassen hätte», eine weitere Verordnung von 14. Februar 1670 stch auch aus alle übrigen Juden erstreckte, „so, daß wer immer sich bis zum künftigen Frohnleichnamsfeste in Wien blicken lasse, an Leib und Leben gestraft werden solle", erlegten die Brüder Frankl, die Ahnen jenes ' reich begabten Sängers, in dessen Brust die milde Gluth seiner Vorfahren sich fortgeerbt, womit er so viele Herzen erwärmte, so viele Seelen begeisterte, des unvergeßlichen L. A. Frankl, viertausend Gulden vor dem Magistrate, damit die Ruhestätte ihrer Glaubensgenossen unangetastet verbliebe und man ihren Eltern und Freunden im Grabe die Ruhe nicht stören möge. Am 12. Juli 1671 erfolgte durch Bürgermeister und Rath diese Zusicherung und thatsächlich geschah auch auf diesen Revers hin die Zurückweisung des benachbarten Herrn Simon v. Wangenheimb, kais. Schlüsselamtmannes zn Krems, welcher 1684 einen Theil des „Freychvfes" nächst dem Gatterburg'schen Garten ankaufe" wollte. Im Jahre 1696 veräußerte Israel Frankel. Rabbiner zu Brody, dieses Erbbegräbniß an Samuel Oppenheimer kais.Kriegssactor und Hofbanquier Leopolds I, der es wieder eröffnen und statt der hölzernen Einfriedung, die während der türkischen Belagerung verbrannt war, eine Steinmauer aufführen und an den Leichenacker angrezend ein Spital für kranke Juden erbauen ließ, aus dem das gegenwärtige „Altersversorgungshaus" der israelitischenCultnsgemeinde geschaffen wurde. Durch die verheerende Ileberschwemmung am 24. Februar 1784. durch welche die Borstädte Roßau und Lichtenthal besonders hart mitgenommen wurden, gingen viele Denkmäler, wahrscheinlich die ältesten, zugrunde. Als Kaiser Josef II. die Schließung aller jener Leichenhöfe verfügte, welche sich innerhalb der Vorstädte befanden, wurde den Juden, die cui: eigene Kosten einen Acker vor der Währinger Linie zur Anlage einer neuen Grabstätte erkauften, der Fortbestand ihres alten „Freythofes" in der Roßau, doch ohne fernere Benützung, gestattet. Im Jahre 1793 nahm die Wiener jüdische Gemeinde den Grundbesitz dieses Begräbnisses von den Oppenheimer'schen Erben käuflich zurück, es fand der Umbau des schadhaften Krankenhauses statt und der alte Leichenhof blieb fast ein halbes Jahrhundert ganz unbeachtet, seine Denkmäler unter dem Dickicht wilder Hollunderbüsche verborgen, bis 1844, da im Spital einige zeitgemäße Reformen! vorgenommen wurden und Sigmund Edler v. Wertheimstefn daK Siechenhaus stiftete, zu welchem am 13. Mai 1844 der Grundstein gelegt w>lrde, die Vertreter der Cultnsgemeinde auch den Friedhof vom Gestrüppe befreien, die gesunkenen Steine aufrichten und die Grabhügel mit Bäumen bepflanzen ließen. Die Inschriften seiner 700 Denkmäler, deren ältestes von Jsak Halfen aus dem Jahre 1517 stammt, wurden von einem Sprachkundigen getreu verzeichnet und das Register im Gemeindearchiv hinterlegt. Hier schlummert, inmitten zahlreicher Ahnen der jetzigen Finanzwelt, auch der im Jahre 1703 verstorbene, im Leben tiefgckränkre und als Vertreter seiner Glaubensgenossen hochverdiente Samuel Oppenheimer, von dem ein Geschichtsforscher sagt: „Ohne die unbegreifliche Uueigennützickeit, mit der Oppenheimer den Helden Eugen sein Hab und Gut zur Verfügung stellte, wären wir, wäre Deutschland heute türkisch." So bietet dieser Friedhof ein historisches Denkmal aus jeneu Zeiten, wo die Juden mitunter auch in Ehren gehalten wurden. Der Wind treibt die Wellen des hohen, ungemähten Grases, das die Grabsteine umwallt, und schüttelt di; Aeste des Buschwerkes und der Bäume, die in malerischen Gruppen den kleinen Gottesacker überschatten. Viele der Grabsteine sind Jahrhunderte alt, verwittert, bald nach Morgen, bald nach Abend geneigt und über die Hälfte in's Erdreich versunken; Schnee und Regen haben die hebräischen Inschriften darauf verwischt, von manchen ragen gar nur die moosigen, schnörkelhaft ausgehauenen Häupter aus dem Rasen, und hie und da besagen ein Paar in's Gestein gegrabene Hände, daß einer aus dem Stamme Aron's unten modert. Innerhalb der Friedshofsmauern besteht vielleicht jeder Fußbreit Erde aus Todtenstaub und verwestem Gebein, aber nie ist hier ein Todter in seiner Ruhe gestört worden, um einen Neugestorbenen Platz zu machen. Ungeschmälert bleibt Jedem sein enges Haus und die nachbarlichen, vielfensterigen und vollgepfropften modernen Zinsburgen, sie fühlen selbst keine Sehnsucht, ihren Raum auf Kosten der Ahnen zu erweitern, deren Namen doch meist verschollen, deren Geschlechter oft längst ausgestorben sind, und unwillkürlich fühlt man die Wahrheit desDcchterwortes; „Die Taube har ihr Nest, Der Fuchs die Kluft, Juda uur die Gruft." Correspondenzen. Wien. (Sigmund Mayer und die Gewerbenovelle.) Vor der Vertagung des Reichsrathes hat die Regierung einen Gesetzentwurf im Abgeordnetenhause eingebracht, betreffend einige Aenderungen in den Bestimmungen des Gewerbegesetzes. Dieser Gesetzentwurf hat in fortschrittlichen Kreisen nicht unsympathische Ausnahme gefunden, weil die Regierung den von der Rückschrittspartei gestellten Forderungen nicht, oder nur zum Theile gerecht geworden ist. Wir halten es für verfrüht, meritorisch schon derzeit zu dieser Gesetzesvorlage Stellung zu nehmen. Daß wir nichtsdestoweniger schon heute auf die Gewerbenovelle zn sprechen kommen, veranlaßt uns die Thatsache, daß in einer eben erschienenen Publication — Alexander D orn „Bolkswirthschaftliche Wochenschrift" vom 9. Jänner — von autoritativer Seite anerkannt wird, die Regierung folge bei der Ausarbeitung des dem Gesetzentwürfe beigegebenen Motivenberichtes durchaus, zuweilen wörtlich dem Gedankengange des,^ wie Dorn sagt, „geradezu classischen" Werkes über den Befähigungsnachweis des verehrten Freundes und zeitweiligen Hospitanten unseres Blattes, des H rrn Sigmund Mayer, und es sei ganz klar, daß der Minister sich durch die in diesem Buche ins Feld geführten Argumente bestimmt gefunden, die von rückschrittlicher Seite gestellten, eine weitere Verschärfung des Befähigungsnachweises involvirenden Anträge abzulehnen. M a y e r's Werk ist aber auch sactisch die einzige Publication, welche die gewerbliche Frage in zugleich unübertroffener erschöpfender Weise behandelt. Allein nicht nur in Oesterreich, auch in Deutschland, wo die Regelung der Gewerbefrage derzeit ebenfalls auf der Tagesordnung steht, wird Mayer auf diesem Gebiete als eine Autorität ersten Ranges anerka^rt. Beweis dessen die gewiß interessante Thatsache, daß die Commissäre, welche die deutsche Regierung nach Wien behufs Studiums der auf die Gewerbefrage bezughabenden Gesetzgebung sandte, bei Mayer vorgesprochen haben, um von demselben Informationen einzuholen. Für uns gewinnt dies aber ein besonderes Interesse deshalb, weil Mayer ein Jude und dazu noch einJudevonderElleund Scheere ist. welcher den Regierungen in Oesterreich und Deutschland die Gewerbefrage als Autorität gilt, dessen Fußtapfen sie betreten und dessen Rathschälge sie befolgen.