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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1896-01-10 · 2 (10.1.1896) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
13 (1896)
Issue
2 (10.1.1896)
Date
1896-01-10
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Nr. 2 Seite 34 Dr. Blvch's Wochenschrift. tft ab er auch eine gemeine, weil es von niedriger G es in nung zeugt, wenn man einen kleinen Fabrikanten durch unwahre Behauptungen in seiner wirthschaftlichen Stellung »«Möglich zu machen sucht. Das Gericht hat den Ausdruck Lüge, selbst wenn der Ausdruck gemeine Lüge gebraucht wäre, hier für berechtigt gehalten, die Aeußerung des Beklagten ist in einer Wählerversammlung geschehen, um den Gegner vor seinen Wählern ins richtige Licht zu stellen. So mußte auf Fceispr chung erkannt werden. — Hoffentlich werden die Antisemiten Herrn Jskraut, wie dies ja vi« lleicht naheliegen könnte, nicht etwa zur Mandatsniederlegung veranlassen. Es wäre schade darum, wenn diese Fraction nicht auch weiter durch ein so würdiges Mitglied gekennzeichnet würde. Die Criminalität der Juden in Deutschland. Der unermüdliche Vorkämpfer in der Judenfrage, Herr Paul Nathan, hat neuerdings im Aufträge des Comites zur Abwehr antisemitischer Angriffe eine umfaffende, auf amtlichen Angaben beruhende Schrift herausgegeben, welche den Zweck verfolgt, den Antheil der deutschen Juden an den in Deutschland begangenen Verbrechen möglichst genau festzustellen. Die durchaus leidenschaftslose Kampfesweise des Verfassers der vorliegenden Schrift ist in den weitesten Kreisen bekannt und gewürdigt, und deshalb gerade ist dieser streng methodisch vor- .gehende Schriftsteller den erwerösmäßigen Hetzern ein so ungemein unbequemer Gegner. Andererseits sind aber dafür seine Ergebnisse umso zuverlässiger. Die vergleichsstatistischen Forschungen über die Criminalität der deutschen Juden erstrecken sich aus die Jahre von 1882—1892. In dieser Zeit sind 38.288 Juden auf 3,973.667 Nichtjuden wegen verschiedenartigster Vergehen und Verbrechen abgeurtheilt worden; auf das Berhältniß der Bevölkerung bezogen, hätten die Juden 47.306 Aburtheilungen beansprucht haben können. Sie sind somit in dieser Beziehung um 9018 Personen hinter der Norm zurückgeblieben. Wie aber in der Gesammtsumme, so blieben die Juden auch in fast allen Verbrecherclaffen und zum Theil sehr erheblich hinter der durchschnittlichen Criminalität zurück. So wurden Verbrechen und Vergehen gegen das Vermögen bestraft an 1,474.645 Nichtjuden und an 14,344 Juden; das heißt, sie lieferten 3211 Personen weniger, als nach dem Bevölkerungsverhältniß zu erwarten war. Dagegen wurden wegen Vergehen und Verbrechen gegen Staat, öffentliche Ordnung und Religion 8556 Juden und 655.319 Nichtjuden bestraft; das heißt 754 Juden mehr, als dem Verhältnisse entsprechend gewesen wäre. Ungünstig stehen die Juden im Berhältniß zurGesammtbevölkerung bei folgenden Vergehen- und Verbrechenclassen: bei Verletzung der Wehrpflicht, bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern, über Conceffionspflicht, bei Meineid und fahrlässigem Falscheid, bei Verleitung zum Meineid und Kalscheid, bei falschen Anschuldigungen, bei Vergehen gegen die Religion, bei Kuppelei, Aergerniß durch unzüchtige Handlungen bei Beleidigungen, bei Zweikampf. Erpreffung, Hehlerei, Betrug, Untreue, Nahrungsmittelverfälschung, Unterdrückung und Fälschung von Urkunden, betrügerischem und einfachen Bankerott, Vergehen in Bezug auf Lotteriespiel, bei Wucher, Vergehen in Bezug auf geistiges Eigenthum, Bestechung. Günstig steht das Berhältniß der Juden bei Beleidigung des Landesherrn, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Befreiung von Gefangenen. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedens- und Arrestbruch. Verbrechen gegen den Personenstand, Blutschande, widernatürliche Unzucht, Unzucht mit Gewalt an bewußtlosen Kindern, Nothzucht, bei anderen Vergehen gegen die Sittlichkeit, bei Mord, Todtschlag, fahrlässige Tödtung, Kindesmord. Körperverletzung aller Grade. Schlägerei, Nöthigung, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, einfacher Hehlerei, Beseitigung von Bermögensstücken, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Amtsverbrechen und -Vergehen. Nun hat sich 'aber bei einer Vergleichung solcher Bevölkern ngsclaffen, die unter gleichen oder ähnlichen Berufen leben wie die Juden, also zum Beispiel in dem industriellen Königreiche Sachsen, das eine verschwindende Anzahl jüdischer Bewohner zählt, die merkwürdige Thatsache herausgestellt, daß von den 35 den Juden ungünstigen Rubriken sich nicht weniger als 18 wiederfinden, die genau dieselben Erscheinungen für die christlichen, aber gleichfalls überwiegend kaufmännisch thätigen Sachsen erweisen. Hieraus ergibt sich mit zwingender Beweiskraft, daß der Beruf der wesentlichste Factor für die Häufigkeit bestimmter Verbrechen ist. Dabei verdient noch hervorgehoben zu werden, daß die Sachsen, obgleich sie im einfachen Bankerott günstig stehen, sie zu dem betrügerischen Bankerotte einen enorm hohen Antheil stellen, indem der sechste Theil aller derartigen Vorkommnisse auf Sachsen entfällt. In ähnlicher Weise wird in der Schrift dann Oesterreich besprochen, ohne daß auch hier für die Juden sich ungünstige Verhältnisse ergeben. Faßt man schließlich das Ergebniß dieser eingehenden Untersuchungen zusammen, so wird man erstaunt sein, wie antisemitischer Fanatismus eine besondere Veranlagung der Juden zum Verbrechen behaupten konnte. Eher könnte man versucht sein, aus der Statistik auf eine durchschnittlich niedrigere Criminalitätsziffer bei den Juden und aus mancherlei Vorkommnissen der letzten Jahre auf eine besondere verbrecherische Veranlagung bei den Antisemiten zu schließen. Aber das eine wie das andere wäre voreilig. Weder das Glaubensbekenntniß der Religionsgesellschaften, noch das politische Bekenntniß der Parteien hat als solches mit der Criminalität etwas zu thun, während umgekehrt Beruf, Alter, Oertlichkeit und unzählige äußere Verhältnisse den Anlaß zu Gesetzesübertretungen bilden können. Sehr richtig bemerkt übrigens die amtliche Reichsstatistik selber: „Die in der vorliegenden Statistik berücksichtigten Religionen und Confeffionen unterscheiden sich in den Grundlehren der Moral, soweit wenigstens europäische Culturstäaten und insbesondere das Deutsche Reich in Frage kommen, nicht soweit, daß man es unternehmen könnte, die Unterschiede in der Criminalstatistik auf solche des Bekenntnisses zurückzuführen." (Dr. Klein in der Criminalstatistik für 1891 S. II. 19.) Endlich sei bemerkt, daß auch die amtliche Statistik — soweit sie überhaupt auf die Strafthaten der Confeffionen eingeht — keinen Anhalt für die Annahme einer stärkeren Criminalität bei den Juden bietet. Im Jahre 1892 entfielen danach in der strafmündigen Bevölkerung auf 100.000 Christen 1187, auf die gleiche Zahl von Juden 939 Verbrechen und Vergehen, darunter gerichtet gegen den Staat, öffentliche Ordnung und Religion bei den Christen 174, bei den Juden 196, gerichtet gegen die Person bei den Christen 449, bei den Juden 343, gegen das Vermögen 559 bez. 397, im Amte 4°5 bez. 3 7. Sonach war nicht nur im allgemeinen Durchschnitt, sondern auch in der Mehrzahl der hauptsächlich unterschiedenen Unterabtheilungen die jüdische Criminalität eine unterdurchschnittliche. Ein antisemitischer Gastwirth über einen antisemitischen Abgeordneten. A h l w a r d t läßt zur Zeit in Amerika sich gegen Geld sehen und fördert gegen Geld immer neue Ahlwardt'sche Wahrheiten zu Tage. Und Böckel, der neben Stöcker in Deutschland am meisten für die Ausbreitung des Antisemitismus gethan hat, steht grollend abseits und will mit den Antisemiten nicht mehr mitthun. So verschwindet einer der edlen Jvdenhetzer nach dem andern von der Bühne. Pickenbach saß einmal im Reichstage, Leuß ebenfalls, Dr. König ebenfalls. Alle diese Säulen des Antisemitismus stehen nicht mehr; sie sind aus dem Parlament verschwunden. Vielleicht gehen auch Böckel und A h l w a r d t bald denselben Weg. Böckel hat in Hessen, wo er noch vor Jahren als „Bauernkönig" in jedem Dorf mit fürstlichen Ehren empfangen wurde, vollständig abgewirthschaftet. Seine Parteigenossen haben gegen ihn revoltirt, und bei den nächsten Wahlen wird er dort sicherlich nicht wiedergewählt werden. Für den Antisemitismus scheint er überhaupt verloren. Zur Charakteristik seiner „Entwicklung" vom Antisemiten zum „Demokraten" möge folgendes Bild dienen, das der „deutsche Gastwirth" Bo deck im „Dtsch. Volksrecht", das jetzt nur noch als Wochenblättchen und auch so nur „verspätet" erscheinen kann, von ihm entwirft. Emil B o d eck. ein Radouantisemit Berliner Schattirung, hielt öfter in Berliner antisemitischen Versammlungen Reden, die sich ebenso durch ihren confusen Inhalt, wie durch Unbekanntschast mit den Gesetzen, der deutschen Sprache und Grammatik auszeichneten. Man darf ihm, dem „Verleger" des „Dtsch. Volksrecht", also kaum zutrauen, daß er eine Erklärung gegen Böckel verfassen könnte; aber er hat sich wenigstens durch seine Namensunterschrift dazu bekannt. In der Bodeck'schen Erklärung heißt es unter Anderem:

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