Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 13 (1896)
- Issue
- 2 (10.1.1896)
- Date
- 1896-01-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 2 Seite 23 Dr. Vloch's Wochenschrift. der mosaischen Gesetzgebung . . . Nach jeder der beiden Seiten (der politischen und der socialen) stattet Moses^ das öffentliche Leben mit den herrlichsten freiheitlichen Institutionen aus, so daß dem unparteiischen Beobachter noch heute darüber das Herz wei' wird und ausbricht in den Jubel des 119. Psal ns: Dein Gesetz ist süßer wie Honig und Honigseim und macht die Albernen weise. *).... Wenn wir also im politischen Leben der Freiheit möglichst große Zugeständnisse gemacht sehen, so finden wir als vornehmsten Grundsatz sür das sociale Leben die möglichst. Gleichheit aller einzelnen Glieder des Volkes... Esexistirte überhaupt inJsrael keinStandesunterschied .... Du bist ein heiliges Volk, Jehovah ist Dein Vater und Ihr seid untereinander Brüder, das ist der Grundton, der sich durch alle socialen Bolksverhältnisse hindurchzieht". Schall hebt aber auch hervor, daß diese Brüderlichkeit und Humanität nicht auf das Volk Israel allein beschränkt war, und beweist dies in überzeugender Weise durch ausführliche Erläuterung der mosaischen Gesetzgebung in Bezug auf Sclaven und Fremde. „Nach dieser ist wohl der Nächste der Stammesgenosse; aber auch der Fremdling, der in ihren Thoren ist, hat nach Gottes Willen Anspruch, nach denselben Rechten und Geboten behandelt zu werden, denn Israel wird stets daran erinnert, daß es selbst Fremdling gewesen ist in Egyptenland . . . Die Liebe ist des Gesetzes Erfüllung, das ist keine specifisch neutestamentliche Lehre, sondern das A. und O. der ganzen heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments. Die Liebe zu Gott wird sichtbar in der Liebe und in der Gerechtigkeit gegen die Brüder, die nach Gottes Bilde geschaffen sind". Mit Wärme und Berständniß widerlegt Schall die der mosaischen Gesetzgebung gemachten Vorwürfe religiöser Intoleranz und Versolgungssucht und weist auch nach, wie human ihre Verfügungen über das Zinsnehmen waren. Die Stelle Deut. XX11I 20 „an dem Fremden magst du wuchern", findet bei ihm eine sehr befriedigende Erklärung und im Anschluß daran sagt er: „Gerade dieses Gesetz ist vülfach, namentlich im letzten Jahrhundert zu einem Anstoß und Aergern'ß gemacht worden und zu einem Anlaß, aus dem man die heftigsten Angriffe gegen die Juden überhaupt und gegen ihre Gesetze geschmiedet hat. Diese Angriffe verwandeln sich aber bei nüchterner Ueberlegung in ebensoviele Waffen, die ihre Schärfe gegen die leichtfertigen und fa atischen Angreifer wenden. Das vielfach angeführte Wort von der Schmach des Jahrhunderts ist allerdings leider nur zu sehr berechtigt, wenn man an diese wüste, unverständige und gefährliche Agitation gegen das Alte Testament denkt. Mar. mag von den Juden der Gegenwart denken wie man will, jeder mag seine Gedanken begründen so gut er kann, nur daß die Wahrheit oben bleibt. Aus Abneigung und Haß gegen die Juden aber, das herrliche Gesetz Mosis zu verunglimpfen, dem die Juden leider nicht gehorsam waren, das Alte Testament entgelten zu lassen, was jene verbrochen, die altehrwürdigen Gesetze, weil man sie nicht versteht, verdrehen, entstellen und mit Koth bewerfen, um dann sich endlich noch stolz als Ba Irlands retter, in die Brust zu werfen — das ist allerdings eine Schmach des Jahrhunderts, und eine der vielen Pestbeulen, die die schwere Krankheit des Volkskörpers beweisen". Im Anschluß hieran weist Pastor Schall auch nach, wie die ganze mosaische Gesetzgebung darauf gerichtet war, den Handel möglichst einzuschränken und den Landbau zu befördern. „Israel worein durchaus ackerbautreibendes Volk und das ganze mosaische Gesetz war dazu angethan, den Bau von Landfrüchten und von Oel und Wein zu heben und zu pflegen, damit sich Kaufleute inJsrael nicht heimisch fühlen sollten." Einem ackerbautreibenden Volke droht aber eine andere Gefahr: Die Vereinigung großen Grundbesitzes in einzelnen Händen, wodurch der Bauer zum Taglöhner und Knecht des Großgrundbesitzers herabgedrückt, ein herrschsüchtiger Adel geschaffen wird. Als Rom in Verfall gerieth, klagte ein römischer Schriftsteller: „Die Latifundien haben Italien zu Grunde gerichtet." Aber viele Jahrhunderte vor der Erbauung Roms hatte die mosaische Gesetzgebung dieser Gefahr vorzubeugen gewußt: „Die beiden Probleme Privateigenthum und Gemein- *) So citirt Schall; es könnte aber nur 19, 11 gemeint sein, >vv aber die „Albernen" fehlen. eigenthum an Grund und Boden, die heute, nach fast viertausend Jahren, die Welt beunruhigen, waren dem weisen Gesetzgeber nach ihren Licht- und Schattenseiten wohl bekannt. Er hat beide Probleme auf das Innigste miteinander verbunden, das Privateigenthum an Grund und Boden zur Grundlage des ganzen Volkslebens gemacht, doch so, daß ebendieses Privateigenthum die mannigfaltigsten Einschränkungen erlitt und dadurch immer den Charakter von Gemeineigenthum behielt." Schall ist kein Antisemit, aber er läßt doch hie und da durchschimmern, daß er das talmudische und moderne Judenthum sür eine gewisse Ausartung des mosaischen hält. Ich will mir daher an dieser Stelle eine kleine Abschweifung in Bezug auf das Berhältniß der modernen Juden zum Grundbesitz erlauben. Daß die Juden nicht freiwillig, sondern nur in Folge einer Jahrhunderte lang darauf gerichteten Gesetzgebung der christlichen Staaten aus einem Ackerbau treibenden ein Handel treibendes Volk wurden, ist bekannt. Nun har man wieder in neuerer Zeit die Juden der Güterschlächterei und Auswucherung der Bauern anzuklagen begonnen, und der Grundbesitz, der sich jetzt wie ein verzogenes Kind benimmt uno vom Staate überall Unterstützung, ja Bevorzugung verlangt, hat auch in dieser Frage den Antisemiten Verleumdungsstoff geliefert. Aber eine von der k. baierischen Regierung im vorigen Winter veranstaltete Enquete über die wirthschaftliche Lage dir Landgemeinden hat ein gar merkwürdiges Resultat ergeben: Die Gläubiger der Bauern sind in erster Linie die Münchener (nichtjüdischen) Hypothekenbanken, in zweiter die geistlichen Stiftungen und in dritter Angehörige der bäuerlichen Bevölkerung! Doch kehren wir zu unserem Autor zurück. Wie in Bezug auf Grund und Boden, auf Freiheit und Gleichheit, so bewundert er in der ganzen mosaischen Gesetzgebung die Weisheit und Gerechtigkeit, die heitere, religiöse Grundstimmung: „Die Lebensordnungen Israels athmen durchgehends den heiteren Geist gottgeheiligter Lebensfreude und edelster Menschlichkeit, sie suchen auch dem Geringsten ein menschenwürdiges Dasein zu schaffen, damit er seines Lebens froh werde." Dem entspricht auch Schall's bewundernde, liebevolle Schilderung des jüdischen Sadbaths, der jüdischen Feste und Feiertage. Wir können hier aus Raummangel darauf nicht eingehen, wollen aber die Frage nicht unterlaßen: Was ist nun Wahres an dem von Griechenverehrern so oft hervorgehobenen Gegensatz zwischen dem heiteren, schönen Hellenismus und dem düsteren Ernst des asketischen Judenthums? In den Speisegesetzen, in der Beschne'.dung sieht Schall vorzügliche hygienische Vorschriften: „Der theokratische Staat übte durch diese Gesetze den allernachdrücklichsten Einfluß aus die Erhaltung eines gesunden Volkslebens und damit auch des Bolksgeistes aus." Im schönsten Lichte erscheinen aber die jüdischen Gesetze und Institutionen, wo sie Schall mit denen anderer Völker, besonders mit denen der Römer vergleicht. Das mosaische Recht schützt das Privateigenthum durch „herrliche Gesetze", die biblischen Gebote: „Du sollst nicht stehlen!", „Du sollst nicht begehren!" bilden noch heute die Grundlage aller das Eigenthum schützenden Gesetze; aber Moses verhinderte auch den Mißbrauch des Privateigenthums. „Hier zeigt sich so recht zum Bortheil des mosaischen Rechtes der schroffe Unterschied zwischen diesem und dem römischen Rechte, unter dem bis heute noch unser armes Vaterland geknebelt seufzen muß." Freilich, die nationalen Antisemiten, die auf das „Judas- Christenthum" schimpfen, beklagen auch die Herrschaft des römischen Rechtes in Deutschland,, aber sie möchten es durch irgend ein haldbarbarisches altgermanisches Recht ersetzen. Dagegen sagt Pastor Schall: „Wir wollen nicht für die einzelnen mosaischen Eigenthumsbeschränkungen eintreten; sie sind zeitlich und veränderlich. Aber wie die Sonne den Mond weit übertrifft an Klarheit, so übertrifft der Geist des mosaischen Rechtes den kalten und harten Geist des römischen Rechtes an Herrlichkeit und Wahrheit, an Gerechtigkeit und Humanität. Dort lebt und wirkt übera'ü. der Geist der Liebe und der wahren Freiheit, hier aber herrscht mit eiserner Gewalt der Geist der Selbstsucht und verrohen Gewalt, die nur Herren und Sclaven kennt und auskommen läßt." . . .