Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 51 (20.12.1895)
- Date
- 1895-12-20
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 51 Dr. Blortz's Wochenschrift Seite 947 mitgemachten Nordlandsfahrt aus einem gedruckten Reisewerke abgeschrieben und als Original-Feuilletons mit seinem Namen unterzeichnet hat. dasselbe Blatt, welches die sogenannten Judenblätter beschimpft, aber ihre Nachrichten und Notizen im Wege der bewährten Scheere stibitzt. B e r g a n i beschuldigt Heine des Plagiats; das ist unausgelacht nur in einer Zeit möglich, in welcher eine geistige Epidemie verheerend um sich gegriffen hat. Wie Deutschland die Cultur nach Afrika trägt» schildert Miß B a l s o u r, die Schwester des Führers der Conservatioen im englischen Unterhause, in ihrem eben erschienenen Buche „Zwölshundert Meilen in einem Leiterwagen". Ueber ihre Beobachtungen in Dar-es-Salaam, Deutsch-Ostafrika, schreibt sie wörtlich: „Wir Engländer waren sehr erstaunt, eine so große Anzahl von weiblichen Eingeborenen auf den Landstraßen arbeiten zu sehen und Zeuge zu sein, wie sie zu ihrer Arbeit von Weißen angetrieben wurden, welche eine große Peitsche aus rohem Leder handhabten. Bon Tag zu Tag wuchs mein Erstaunen über die große Anzahl von Strafgefangenen. Aus Schritt und Tritt begegneten wir Gruppen von vier bis oft acht Frauen, welche mittelst Halseisen aneinandergekettet waren und von einem schwarzen Polizisten oder einem Soldaten einhergetrieben wurden. Ich möchte fast sagen, daß es in dem ganzen Territorium der Obarrereä Company weniger Gefangene gibt wie in dieser einen kleinen Stadt". Die Germanen im Osten oder ein zweiter Kanzler, Leist. Bor der kaiserlichen Disciplinarkammer in Potsdam findet gegenwärtig die Verhandlung gegen einen deutschen Colonialbeamten statt, der sich ähnlich wie Kanzler L e i st gegen Leben und Gesundheit der Eingebornen des deutschen Schutzgebietes grausam vergangen haben soll. Die Anklageschrift erzählt, daß Affessor Alwin Karl W e h l a n — dies der Name des aus der Niederlausitz gebürtigen Beamten — der vom Auswärtigen Amt als Attache des Gouverneurs von Zimmerer nach Kamerun gesandt wurde und als solcher den Kanzler L e i st zu vertreten hatte, bei den von ihm geleiteten Gerichtssitzungen nur in brüllendem Tone gesprochen und sich grober Schimpfwörter bedient habe. In einem Falle soll eine Negerin ihren Mann wegen schlechter Behandlung geklagt haben. W e h l a n soll den Mann ohne irgend welche Beweisaufnahme zu 50 Hieben verurtheilt und diese Strafe haben sofort vollstrecken lassen. In ähnlicher Weise soll er mit einer großen Anzahl anderer Schwarzer, die ihm wegen irgend welcher Vergehen vorgeführt wurden, verfahren sein. Seinen Diener, von dem er vermuthete, daß er ihm Cigarren gestohlen habe, soll er auf Grund dieser Bermuthung zu 20 Hieben verurtheilt haben. Außerdem soll W e h l a n, der bei Bekämpfung des Bakoko - Aufstandes die Expedition führte, beim Niederbrennen der Dörfer befohlen haben, einigen alten Weibern die Hälse abzuschneiden. Gefangene, die Wehlan in diesem Feldzuge gemacht, zumeist alte Frauen, Greise und Kinder, sollen matt, verwundet, halb verschmachtet, zerschlagen und geschunden an's Land geschafft und unter Schlägen und Stößen in Ketten zum Gefängniß geführt worden sein. Drei dieser Gefangenen sollen am Fuße des Flaggenmastes unter der wehenden deutschen Reichsflagge vor Hunger gestorben, andere in diesem Bakoko-Feldzuge Gefangene sollen Tage lang in der glühendsten Hitze auf dem Schiffe an die Reeling derartig festgeschnürt worden sein, daß in die blutrünstigen und aufgeschwollenen Glieder sich Würmer eingenistet hatten. Als die Gefangenen, die Tage lang keinerlei Labung erhielten, dem Verschmachten nahe waren, sollen sie wie wilde Thiere niedergeschossen worden sein. Als Wehlan von einem anderen Zuge heimkehrte, brachte er Gefangene nicht mit. Wehlan soll auf Befragen hierüber beim Essen geäußert haben: „Da die Gefangenen im deutschen Schutzgebiet doch Alle sterben, habe er sie auf dem Schiffe todtschlagen lassen." Ferner soll Wehlan bei dieser Gelegenheit erzählt haben: „Die Soldaten hätten es famos 'raus, den Feinden die Haut über den Schädel zu ziehen. Es würde am Unterkiefer mit dem Meffer ein Schnitt gemacht, dann mit den Zähnen angepackt und der ganze Skalp über Gesicht und Kopf herübergezogen." In Viktoria soll Wehlan die Schwarzen, darunter auch seinen schwarzen Dolmetscher mit Fußtritten mißhandelt, in einem anderen Feldzuge drei Gefangene seinen Soldaten preisgegeben haben. Diese sollen die drei Gefangenen regelrecht abgeschlachtet haben. Maschinist Gebhardt von dem Schiff „Nachtigall" schilderte diesen Vorgang folgendermaßen: „Die Schwarzen wurden mit Messern zerschnitten, zerhackt und verstümmelt, da Wehlan den Befehl gegeben hatte, die Gewehre beim Tobten nicht zu gebrauchen." Dem Vernehmen nach wird Wehlan in etwa 70 Fällen beschuldigt, in dieser Weise seine Befugnisse überschritten, beziehungsweise seine Dienstpflicht verletzt zu haben. Wehlan soll diese Beschuldigungen theils als arg übertrieben, theils als falsch, beziehungsweise entstellt bezeichnen und einwenden: er sei befugt und nach Lage der Dinge auch genöthigt gewesen, die Prügelstrafe gegen die Schwarzen in Anwendung zu bringen. Die Zahl der Hiebe sei seinem Ermessen anheimgegeben gewesen, da es eine Dienstvorschrift hierüber nicht gab. David und Lazar Münzer aus Drohobyez als Antisemiten honoris causa. | Man wird sich an den F ill erinnern, der vor etwa einem Jahre in 'weiten Kreisen Verwunderung und Unwillen erregt hat: David und LazarMünzer aus Drohobyez in Galizien suchen ihr Geschäft in Sensen mit Hilfe des Antisemitismus zu machen! S i e, die beiden galizischen Juden, versendeten Tausende von Circularien, in denen sie sich, respective ihrer Firma Münzer & C o. einen arischen Anstrich zu geben bemühten; sie schimpften über „jüdische Sensenhändler" und über „Talmudjuden", die ihnen Concurrenz machen wollen, s i e suchten wider andere Sensenhändler die Jnstincte des Antisemitismus zu entfesseln! Man wird sich daran erinnern, daß vor mehreren Monaten zufolge Einschreitens des Dr. Sigmund Schornstein als Vertreter des Rheinischen Sensenversandthauses in Cöln a. Rhein das Merkwürdige sich ereignete, daß DavidMünzer in eine mehr als vierwöchentliche Untersuchungshaft wegen derartiger, durch die Circularien seiner Firma begangener Ehrenbeleidigungen gezogen worden war, während sein Bruder Lazarzu dieser kritischen Zeit sich weit vom Schuß in Paris aufzuhalten vorzog. Diese Sache wurde damals Dank der Versöhnlichkeit des Rheinischen Sensenversandthauses in der Art beigelegt, daß die Brüder gerichtlich und in den öffentlichen Blättern eine de- und wehmüthige Abbitte leisteten, das Versprechen abgaben, sich künftig aller Angriffe zu enthalte», und an Gerichtskosten und für wohlthätige Zwecke mehrere tausend Gulden bezahlen mußten. Allerdings haben diese Leute, wie gleichfalls erinnerlich sein wird, die Versöhnlichkeit des Rheinischen Sensenversandthauses schlecht vergolten und ihre feierlich gegebene Zusage, sich in Zukunft aller weiteren Angriffe zu enthalten, gebrochen, indem sie kurz nach dieser feierlichen Zusage eine neue Denunciation bei den Cölner Behörden einbrachten, welche allerdings ganz erfolglos blieb und nur den Effect hatte, daß jetzt aus diesem Grunde wider die Brüder Münzer die strafgerichtlichen Erhebungen wegen Verleumdung bei dem Landesgerichte in Wien schweben. Schließlich werden unseren geehrten Lesern noch jene kernigen Artikel desHerrnAlexanderSch orr, Gemeinde- und Cultusrathes aus Drohbycz, in Erinnerung sein, welcher, erfülltvonEntrüstung, das Treiben dieser jüdischen Geschäftsantisemiten in der „Oesterreichischen Wochenschrift" geißelte. Die Brüder Münzer wa:en unverdrossen genug, Herrn Alexander Schorr deshalb gerichtlich zu belangen. Am 11. d. M. fand über die Anklage des David und Lazar Münzer die Verhandlung statt. Sogleich nach Verlesung der Anklage erhob sich der Vertreter des Herrn Alexander Schorr, Herr Dr. Sigmund Schornstein. um die Anklage zu kennzeichnen als ein Pasquill voll Unwahrheiten und Entstellungen, als ein calmuniatorisches Machwerk,welches sich ganz in der gewohntenMünzer'schenMethode bewegt. Dr. Schornstein erklärte namens seines Clienten, daß dieser den Wahrh eitsb ewei s angetceten habe und mit größter Ruhe dem Verbiete der Geschwornen entgegensetzen könne, welches nicht blos die glänzend st e Rechtfertigung des H err n A l ex a n d er Schorr sondern auch die moralische Verdammung der Münzer & Co. bedeuten müßte; allein er wolle es dem Gerichtshöfe und den Geschwornen ersparen, sich eingehender mit einem so wenig angenehmen Geschäfte zu befassen, wie es die Reparatur der nothleidenden Münzer'schen Ehre sei. Er beschränke sich deshalb darauf, die Verjährung geltend zu machen.