Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 51 (20.12.1895)
- Date
- 1895-12-20
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 942 Dr. Vloch's Wochenschrift. Nr. 51 „In meiner Jugend auf Reifen, hernach bei meinen 33jährigen Diensten, besonders richterlichem Amte ist mir mancher Betrug vor Augen und zu Ohren gekommen, und da ich mitleidig darüber klagen hörte, bin ich auf die Gedanken gefallen, es werde meinen Neben-Christen nicht undienlich sein, hiervon einige Entdeckung zu thun. Ob nun gleich mein sich hinter Menschenfurcht steckendes und also betrügliches Fleisch zur Hintertreibung meines Vorhabens mir vorgestellt: Was ich eben nöthig hätte und gleichsam der erste sein wollte, den Deckel von dem Betrugshafen, an welchem sich bisher meines Wissens noch Niemand verbrennen wollen, abzunehwen und den vorn leckenden hinten aber kratzenden Katzen die Schellen anzuhängen? Warum ich über die bei meinem Richter- Amte mir täglich zuziehenden Feinde noch mehren, mithin auch neue Unruhe und Mühe über den Hals laden wolle? Wenigstens wäre nicht rathsam, vor dieses höchst-odiöse Werk meinen Namen zu setzen und dadurch nicht bloß zu geben." Aber Höne weist alle diese Einwände seiner ängstlichen Seele mit dem tapferen Worte ab: „Den Nebenchristen davor zu warnen, ihm also sein Gut helfen zu bewahren, erfordert die Christenpflicht und Liebe." Ul.d nun folgen in alphabetischer Ordnung etwa 300 Berufe und Stände auf 458 Seiten; in Summa werden 3000—4000 Schliche und Kniffe aufgedeckt und Rathschläge zur Abhilfe ertheilt: gewissermaßen ein Gesetzentwurf wider den unredlichen Wettbewerb im Anfang des vorigen Jahrhunderts. U. A. sind folgende Berufe und Stände charakterisirt: Apotheker, Aerzte, Ausleiher, Baumeister, Bauern, Beamte, Branntweinschänker, Buchhändler, Kammerräthe, Edelleute, Geistliche, Generäle, Kaufleute. Handwerker, Regierungsräthe, Lehrherren, Mönche. Münzmeister, Professoren, Steuereinnehmer. Verwalter, Viehhändler, Wucherer u. a. m. Das unlautere Geschäftsgebahren der Kaufleute seiner Zeit schildert Höne wie folgt: „Kaufleute betrügen 1) wenn sie ihre Waare auf's Höchste loben und mit vielen Eidschwüren über die Gebühr herausstreichen. 2) Wenn sie den Zoll umfahren, den anzusagenden Werth der Waaren verschweigen und also bei Abstattung der Jmposten und Accisen das Gehörige nicht entrichten. 3) Wenn sie ihre Waare überbieten und den Kaufmann wohl über das alterum tantum schwänzen. 4) Wenn sie dem Käufer ihre Waaren zwar ohne Zinsen eine Zeit lang borgen, solche aber ihnen so hoch anschreiben, daß über den Gewinn noch ein großer Zinsenwucher herauskommt. 5) Wenn sie wissen, daß ein Theil Waare, so sie besitzen, nicht im Lande, oder in kurzem keine mehr davon zu haben sein wird, sie unterdessen vorgeben, es sei noch ein klein Rcstchen davon übrig haben, ob sie schon noch eine große Quantität haben, nur damit man solche desto teurer bezahlen möge. 6) Wenn sie eine gewisse Waare in einem Land oder Stadt ganz und gar aufkaufen, damit sie das Monopolium haben und danach derselben Preis setzen und steigern mögen, wie sie nur immer wollen. 7) Wenn sie mit eigenem Schaden, andern zu schaden, ihre Waare hi nschleudern, daß kein anderer neben ihnen Handelnder dergleichen, ohne seinen Verderb, nachthun kann, solcher Gestalt aber einer den andern um die Kunden bringt. 8) Wenn sie den Leuten Waare verkaufen, die sie doch selbst nicht oder nicht völlig haben, alsdann aber, da der Kauf richtig, allererst zu einem andern gehen, und die verlangte Waare, worauf sie den Käufer nach ein paar Stunden wieder zu kommen vertrösten, erhandeln, dabei aber sich auch ihre Pfeife zu schneiden wissen. 9) Wenn sie ihres ohne dem schon guten Vermögens halber nicht mehr über Land und Wasser handeln, gleichwohl aber, da sie wissen, daß einer und der andere Kaufmann von seinen Creditoren gedrängt wird, daß, ob er schon noch mit guten Waaren versehen, dennoch nicht bezahlen kann, gewisse Leute suborniren, welche diesem seine Waare abkaufen, und so und so viel darauf bieten müssen und da derselbe sie um das geschehene Gebot nicht lassen will, etliche Tage hernach andere an ihn schicken, welche ihm auf's Stück noch weniger letzen, daß der bedrängte Mann einen Abschlag der Waare besorgen und endlich froh sein muß, die Waare an die ersten subornirten Käufer los zuschlagen. 10) Wenn sie verdorbene wollene Waare, Seiden, Marder. Zobel u. d^rgl. in finsteren Gewölben feil haben, damit die Käufer nicht so eigentlich sehen mögen, wie solche beschaffen. 11) Wenn sie sich falsche Ellen und Gewicht beilegen und damit ihren Nächsten übervortheilen. 12) Wenn sie die schönste und f e i n st e Waare unten und oben, in die Mitte aber die schlimmste legen, damit der Käufer der letzteren so bald nicht gewahr werde und im Wählen so leicht die schlimme als gute ergreifen möge. 13) Wenn sie sich anstellen, als ob sie einem aus besonderer Freundschaft die Waare zu dem und jenem Preis ließen, da sie wohl solche andern noch wohlfeiler zukommen lassen. 14) Wenn sie neben ein Tuch, welches sie gerne los sein möchten, ein anderes von gleicher Güte und Werth legen, dieses aber im Preis so hoch halten, daß der Käufer oft unbemerkt genöthigt wird, jenes das Schlimme um der Wohlfeile willen zu wählen. 15) Wenn sie den schlechten, inländischen und geringen Waaren fremdeNamen beilegen und für au* fremden, entfernten Landen hergekommene Sorten ausgeben, unter welchem Deckmantel gar oft Görlitzer Tücher für Holländische, und diese wieder für Englische, wie auch die in Deutschland fabrizirten Gold- und Silber-Galons vor Genever- und Pariser-Arbeit passiren müssen. 16) Wenn sie wider obrigkeirl. Befehl den Feinden Proviant, Munition, Gewehre und andere Kriegsmaterialien unter fremden Flaggen oder Namen heimlich und unbemerkt zuführen. 17) Wenn sie bei Ausmessung eine solches allzu sehr dehnen und an die Elle anziehen, daß oft bei weiterer Nachmessung an wenig Ellen ein ganzes Viertel fehlt. 18) Wenn sie halben Kattun für ganzen ausgeben und Unverständigen verkaufen. 19) Wenn sie die durchlöcherten Strümpfe vernähen, sonderlich an den Zwickeln, daß der Käufer, der solche für gut ansieht, den Schaden nicht eher gewahr wird, als bei Anziehung derselben. 20) Wenn sie gewebte Strümpfe für gestrickte und zweidrätige für dreidrätige verkaufen." Wir könnten noch andere Gewerbe vorführen, die den unredlichen Wettbewerb der damaligen Zeit illustriren, aber schon der Abschnitt über die Kaufleute beweist, daß Lug und Trug im Handel und Wandel der Gegenwart weder, wie die Racenhetzer behaupten, ein Product „jüdischen" Geistes ist noch den früherer Jahrhunderte übertrifft. Gewiß wird die Junkerpresse aus solchen Bildern der deutschen Culturgeschichte nichts lernen. Wir empfehlen ihr aber den interessanten Artikel des sächsischen Amtmanns über die „Edelleute." Er gibt ein hübsches Spielgebild der Junker vor 175 Jahren. Dialoge. Brün n. Sr. Lueger: „Ich möchte mich aber doch noch an Dr. Bloch rächen für Alles, was er uns im Parlamente angethan..." D r. G e ß m a n n: „Du hast Recht. Das Beste ist, D u n i m m st D i ch seiner wegen derWahlmißb rauche in Kolomea an." -i- * * (I n den Couloirs des Parlaments.) Antisemitischer Abgeordneter: „Wer spricht jetzt?" Zweiter Abgeordneter: „Ihr wackerer Gesinnungsgenosse Schlesinger." Antisemitischer Abgeordneter: „Hören's auf, der vertreibt uns, wenn er redt, und nicht die Juden ..." * * * Prinz Liechten st ein: „Sie, lieber Schneider, Sie hätten doch nicht den Frauen öffentlich rathen sollen, sie mögen sich „Körbelgeld" machen, um den antisemitischen Wahlfond zu unterstützen .. M e ch a niker Schneider: „Hätt' ich ihnen vielleicht empfehlen sollen, sie mögen bei den Juden einbrechen?" * * * (In der Redaction des „Vaterland".) Er st er R e d a cteur : „Unglaublich! Uns wagt der P. Weber zu verdächtigen, wir seien Conpertiten!"