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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-12-06 · 49 (6.12.1895) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
49 (6.12.1895)
Date
1895-12-06
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 49 Dr. Bloch's Wochrnschrifk Gelegentlich der Jnterpellationsbeantwortung, betreffend das Kreuzzeichen, erklärte Se. Excellenz der Herr Cultusminister Freiherr von Gautsch feierlichst, den religiösen Gefühlen der katholischen Bevölkerung Rechnung zu tragen. Es war dies ein eines Cultusmiuisters würdiges Wort. Auf Niemandem lastet die Pflicht der Rücksichtnahme auf die religiösen Gefühle aller Steuerträger schwerer als auf dem, der das Portefeuille des Cultus und Unterrichtes trägt. Niemand weniger als ein Cultusminister darf es geschehen lassen, daß eine staatsrechtlich anerkannte Glaubensgenossenschaft in ihren Gefühlen gekränkt werde. Allerdings wäre es besser, wenn Herr von Gautsch seine Worte so präcisirt hätte, daß kein Zweifel mehr obwalten könnte, ob er die Fittiche seiner Gefühlspolitik auch über alle anderen Confeffionen schützend auszubreiten gedenke. Jndeß sei in Berücksichtigung der thatsächlichen Umstände diese Unterlassungssünde nicht weiter berührt. Er wurde in einer rein katholischen Angelegenheit interpellirt, darum glaubte er die katholische Bevölkerung beruhigen zu müssen. Anders schon verhält es sich mit der Frage, ob Se. Excellenz die Katholiken mit schön klingenden Phrasen blos zum Schweigen bringen wollte oder fest entschlossen sei, auf das Wort die That folgen zu lassen. Ein verläßlicher Gradmesser für den Werth ministerieller Versprechungen ist die Praxis. Wohlan denn! Mag Herr von Gautsch zeigen, ob er wirklich gewillt, sein verpfändetes Wort einzulösen. Jeder Katholik muß es schmerzlich empfinden, einen Mann mit der katholischen Seelsorge betraut zu wissen, dem von den größten in- und ausländischen Koryphäen der Theologie eine Menge von strafwürdigen Handlungen nachgewiesen wird. Wie mag wohl einem rechtgläubigen Katholiken zu Muthe sein, wenn er, aus der Kirche kommend, erbaut von einer Predigt, welche die Heiligkeit des Eides, die Unverbrüchlichkeit des verpfändeten Wortes zum Gegenstände hatte, zu Hause eine Zeitung oder eine Broschüre in die Hand nimmt, in welcher mit fettgedruckten Lettern einem Canonicus Lüge, Fälschung und Meine i d zum Vorwurf gemacht werden? Der Herr Cultusminister hat feierlichst versprochen, die religiösen Gefühle seiner Glaubensgenossen zu schonen. Die Schonung Aller verdient wohl ein Sterbender. Nehmen wir den Fall an, vor einem solchen erscheint der angedeutete Canonicus, um ihn für den bevorstehenden Weg vorzubereiten. Welche Gefühle mögen wohl in der Brust dieses Katholiken rege werden, wenn er das Bild des Gekreuzigten, dessen letztes Wort nach Ueberlieferung der Kirche: Versöhnung, Liebe gewesen, in der Hand eines ihm wohlbekannten Priesters gewahrt, dessen ganzes Leben im Dienste der Haß erregenden Lüge steht? Ist der wohl prädestinirt, im Namen des Gottes der W a h r h e i t einem Katholiken auf dem Sterbebette B ers ö h nu n g zu verheißen, der „im Angesichte des Todes und seines ewigen Richters" die Blutlüge beschworen? Es gehört wohl nicht erst viel Scharfsinn dazu, in dem so gezeichneten Canonicus das Conterfei Rohling's wiederzuerkennen. August Rohling ist aber nicht Canonicus allein; er hat auch einen Lehrstuhl an der theologischen Facultät der deutschen Universität zu Prag inne und bezieht als?. k. Professor durch das Unterrichtsministerium einen Gehalt, der von allen Steuerträgern ohne Unterschied der Confesiion aufge bracht wird. Ich verlaffe darum den Cultusminister und wende mich an den, der dem Ressort des Unterrichtes vorsteht. Der Herr Unterrichtsminister war es auch, der in Bezug auf das Kreuzzeichen feierlichst gelobt, auf die religiösen Gefühle der katholischen Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Das Kreuzzeichen ist aber seiner wahren Bestimmung nach nichts anderes als das Symbol sich selbst verleugnender Liebe. Daß aber der Herr Unterrichtsminister die Heranbildung von Priestern in der Religion der Liebe Einem überläßt, dessen ganzes bisheriges Leben und Wirken das echte Prototyp des Haffes gegen die Religion ist, an welcher der Gekreuzigte zu Folge eigenen Bekenntnisses bis zu seinem letzten Athemzuge festgehalten, muß die Katholiken in ihrem Gewiffen beunruhigen. Sache des Unterrichtsministers ist es darum, Farbe zu bekennen. Jetzt gilt es, zu zeigen, ob er sich lediglich von der Absicht leiten ließ, seine Gedanken hinter schönen Worten zu verbergen, oder von dem Ernste beseelt ist, die katholische Religion vor der Gefahr zu schützen, die ihr von einem Priestern achwuchse droht, der in Principien erzogen wird, die der Lehre Jesu zuwiderlaufen. Oder ist vielleicht Herr von Gautsch der Meinung. Seite 899 die christliche Gesittung ist nicht gefährdet, wenn in der Pflanzstätte. in der junge Theologen die Reife für ihren geistlich<-u Beruf erlangen, Rohling als Lehrer wirkt, weil seine hervorragendsten Fachgenoffen ihm außer krasser Unwissenheit kein weiteres Brandmal aufzudrücken vermochten als das der Lüge. Fälschung und des Meineides? Nun, Rohling's Sündenregister ist noch nicht abgeschlossen. Fürsorglich hat er die Zahl seiner epitheta omantia um Eins vermehrt. Wie es den Anschein hat, haben die ihm nachgewiesenen sittlichen Verbrechen wegen zu häufigen Gebrauches in seinem Auge an Reiz verloren. Denn am 10. Juli d. I. hat er sich, wie weiter nachgewiesen werden soll, in einer Sünde versucht, die gerade in seiner Fachwissenschaft als sittlicher Diebstahl qualificirt wird. Vom „Verein zur Abwehr des Antisemitismus" ging mir nämlich vor Kurzem Prof. S t r a ck's neueste Schrift „Der Blutaberglaube" zu. Auf Seite 100 und 101 reproducirt sie Rohling's Schreiben an das Landesgericht zu Cleve vom 10. Juli' l. I. Bei sorgfältiger Lectüre desselben entdeckte ich darin nicht etwa Ei s e n m e n g er's Judenthum, wohl aber eine Verschlagenheit d.s Verfassers, die an Verächtlichkeit alles bisher von ihm Geleistete übertrifft. Unwillkürlich bemächtigte sich meines ganzen Denk ms und Sinnens der mundgeläufige Volksspruch: „Kleine Diebe hängt man, große läßt man laufen". Wenn Jemand fremdes Gut ohne Borwissen des Besitzers rechtswidrig sich zueignet, wird ihm auf Verwendung der Staatsanwaltschaft bald Gelegenheit geboten, hinter Schloß und Riegel über die Rechlsbegriffe von Mein und Dein nachzudenken. Nun kennt aber gerade die Wissen schüft, die Rohling an der Prager ahna mater cultivirt, einen höheren, moralischen Diebstahl, den unser Strafgesetz nicht ahndet, und Se.Eminenz der Cardinal und H Jchw.Fürsterzbisch of Herr Graf von Schönborn — wie Rohling's Ernennung zum Canonicus darthut — sogar mit Rangbeförderung lohnt. Was wir nämlich reservatio mentalis nennen, heißt in der Talmudsprache genibath daath, zu deutsch: Jemandem die klare Einsicht stehlen. Und ein solches Attentat auf den gesunden, schlichten Menschenverstand der im Processe Busch Hof Recht sprechenden Richter hat Canonicus Rohling mit dem gedachten Schreiben gewagt. was ihm zum Theil auch geglückt. Denn offen gestanden, war ich selber, als mir seinerzeit das qu. Schreiben durch die Tagespresse zuerst zu Gesicht kam. in meinem Urtheil über Rohling's sittlichen Werth irre geworden. Wohl vermochte ich nie bei allem Respccte vor des Prager Professors krasser Unwissenheit dem Gedanken Raum zu geben, Rohling begehe blos fahrlässige Meineide; er rufe den Gott der Wahrheit zum Zeugen der von ihm vertretenen Unwahrheit bona fide an. Der Gedanke, es könnte einen katholischen Priester geben, der in der Leidensgeschichte der Kirche, der er dient, nicht unterrichtet worden wäre, war mir allzeit unfaßbar. Als katholischer Geistlicher muß er wissen und weiß es auch, daß einerseits die gesprochene Formel beim Genuffe des heiligen Abendmahls, welche an die Verwandlung des Genossenen in das Blut und den Leib Christi erinnert, und andererseits die übliche Ceremonie zu Ostern, durch welche die Auferstehung symbolisirt wird, den arischen Harufpizes eine erwünschte Handhabe gewesen, die junge Kirche des rituellen Mordes zu denunciren. Geflissentlich lasse ich hier den Wortlaut t er Beschuldigung der ersten Christen nach Minutius Felix folgen: „Infans farre cootectns, ut decipiat infantos adponitnr ei, qni sacris imbnitur. Is infans a tiruncnlo, quasi ad innoxioa ictnr provocato eaeeis occnltisqne vnlneribus occiditnr: hnjns-proh nefas-sitienter sangnirem ]a,mbnnt: bae foederantur hoatia.“ Auch den Zweifel, ob Rohling im Priesterfeminare in dem Theil der Kirchenväter unterrichtet wurde, welche die Vertheidigungswaffev enthalten, mit denen die Christen jedwede Beschuldigung des rituellen Mordes zurückgewiesen, konnte ich nie auskommen lassen. Sicherlich hat er die Betheuerung der christlichen Apologeten gelesen, daß ihre Sittlichkeitslehre von der der Juden sich durch nichts unterscheidet und daß die Speisegesetze der Juden, welche ihnen jeglichen Genuß von Blut verbiete, auch für die Christen bindend sind. Bon solcher Voraussetzung geleitet, hielt und halte ich noch jetzt an der Ueberzeugung fest, daß jeder katholische Geistliche, der uns derselben rituellen Blutschuld beinzichtigt oder auch nur durch sein Verhalten dieser Verdächtigung der Juden Vorschub leistet, ein wissentlicher Lügner und vorsätzlicher Verleumder ist. Diese meine Ueberzeugung in Bezug auf Rohling litt eine nicht unerhebliche Erschütterung, als ich

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