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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-11-29 · 48 (29.11.1895) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
48 (29.11.1895)
Date
1895-11-29
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 882 Dr. Bloches Wochenschrift Nr. 46 wahren, in ähnlicher Weise ihre Kundgebungen für die Wahl des Dr. Josef Bloch dem Kolomea er Wahl- Comit4 zu Händen des H. Taubes zu übersenden. Rzeszow am 24. November 1895. M. D. Geschwind mp. Abel Apf elb aum mp. Chaim Weinig mp. Moses Reich mp. Dr. Josef Schaufel mp. Tosef Thaler mp. Josef Schönblum mp. K. Kurzmann mp. S. B. Blumevkranz rnp.David Horn mp. Daniel Kr aus rnp. stuä.zur. JechielIezo w er rnp. * * * Ein Wiener Journal veröffentlicht folgende Zuschrift: Löbliche Redaction! Wie ich aus den öffentlichen Blättern ersehe, unternimmt cs in Kolomea der dortige Advocat Herr Dr. Maximilian Trachtenberg, von dessen Fähigkeit, das Judenthum im Reichsrathe vertreten zu können, kein Mensch bisher eine Ahnung hatte, als Gegencaudidat gegen den von der gesammten Judenheit nicht nur Oesterreichs, sondern in der ganzen Diaspora, in der wir leben, allverehrteu und als Gelehrter und Schriftsteller rühmlichst bekannten Abgeordneten Dr. Bloch aufzutreten und demselben das Mandat zu entreißen. Aber folgendes Jllustrationssactum zur Charakterisirung dieses Gegencandidaten Herrn Dr.Maximllian Trachtenberg und seiner Eignung zum Reichsrathsabgeordneten kann ich im Hinblick auf die Gefahr, die uns Juden damit droht, nicht verschweigen. Der Sachverhalt ist in Kürze folgender: Ich habe am 9./11. 1894 dem Herrn Dr. Maximllian Trachtenberg, nachdem er mir vorher in seinen: Schreiben vom 8./9.1894 seine Bereitwilligkeit, mich bei einer für einer Wiener Firma gegen einen Kaufmann in Kolomea vorzuuehmenden Exemtion zu substituiren, erklärt hatte, die betreffendm Acten zur sofortigen Pfändungsvornahme übermittelt. Mit einem Schreiben vom 24./11. 1894 mußte ich Herrn Dr. Maximilian Trachtenb erg urgiren, daß er mir doch über das Resultat dieser Exemtion berichte, worüber ich von chm mit seinem Schreiben vom 27./11. 1894 davon in Kenntniß gesetzt wurde, daß er diese Exemtion vollzogen habe, indem er zugleich „um umgehende Einsendung" der von ihm liquidirten Substitutionskosten ersucht. Neb nbei bemerkt, hat er diese Exemtion tatsächlich erst über meineBetreibung am 27./11.1894 vollzogen. Selbstredend habe ich dem Herrn Dr. Trachtenberg seine Kosten sofort nach Erhalt seines Schreibens, und zwar am 29./11. 1894 mit dem dringenden Ersuchen übermittelt, daß er mir eine Abschrift des Pfändungs- und Schätzungsprotokolles „ehestens" und zugleich meine übrigen, ihm semerzeit übermittelten Acten einsenden möge, well die durch mich vertretene Firma nunmehr mit der Feilbietung gegen den betreffendm Exemten in Kolomea vorzugehen beabsichtige. Dieses mein recommandirtes,Schreiben vom 29/11 1894, ein weiteres ebenfalls recommandirtes Nrgenzschreiben vom 27./12. 1894 ließ Herr Dr. Trachtenberg vollkommen unberücksichtigt, trotzdem ich ihn in meinen zweiten Schreiben daran erinnerte, daß er doch mit gleichem Pflichtgefühle, wie ich ihm seine Kosten prompt und noch am selben Tage, als er mir dieselben bekannt gab, bezahlte, ebenfalls seinerseits mir die Acten zurückzusenden verpflichtet sei. Als viele Wochen vergangen waren, ohne daß Herr Dr. Trachtenberg, trotz einer inzwischen an chn gerichteten Correspondenz-Karte, mir meine Acten zurückgesendet hätte und mein Client immer darauf drang, daß ich das Feilbietungsgesuch endlich überreiche in der Hoffnung, daß er dadurch dm Executen zur Bezahlung seiner Forderung eher veranlassen werde, da endlich habe ich <m Herrn Dr. Maximilian Trachtenberg am 16./3.1895 ein recommandirtes Schreiben folgenden Inhaltes gerichtet: „Wien, 16. März 1895. Herrn Dr. Maximilian Trachtenberg, Advocat, Kolomea. Ich finde es höchst unanständig von Ihnen und geradezu standeswidrig, daß Sie sich wohl von mir Ihre Kosten bezahlen ließen, die ich nach gewohnter Art prompt und pünktlich an Sie eingesendet habe, daß Sie es aber nicht für Ihre Pflicht erachten, mir trotz zweimaliger an Sie ergangener schriftlicher, und zwar recommandirter Aufforderung meine Acten in Sachen Schott ca. Sonn-enreich zurückzuschicken. Ich werde nunmehr, wenn Sie mir die Acten nicht sofort nach Erhalt dieses Schreibens einsenden, die Strafanzeige, sowie auch die Dis ciplin aranzeige bei Ihrer Advocatm-Kammer erstatten. Dr. H o f fma nn." Jetzt — post tot Discrimina rerum — nach vier Monaten endlich, sah sich Herr Dr. Trachtenberg denn doch veranlaßt, mir meine Acten und zwar, wie ebenfalls ganz besonders vermerkt zu werden verdient, unfrankirt und ohne ein Wort der Entschuldigung zurückzusenden und mich das Porto von 36 kr. bezahlen zu lassen. Noblesse oblige! Ein Commentar zu diesem actenmäßig erwiesenen Verhalten des Herrn Dr. Trachtenberg in seiner Eigenschaft als Advocat und College erscheint mir ganz überflüssig. Eines aber muß denn doch den jüdischen Wählern, deren Stimmen Herr Dr. Trachtenberg zu gewinnen sucht, zu denken geben. Darf ein Mann zum Reichsrathsabgeordneten gewählt werden, der so wenig strenge mit der Erfüllung einer von ihm übernommenen Pflicht es nimmt, der weiters den Vorwurf der Unanständigkeit und des st an des widrigen Benehmens, der die Androhung einer wider ihn zu erstattenden Strafanzeige und einer D i s c ip li n a r- Anzeige bei der Advocatenkammer ruhig auf sich sitzen läßt, ohne auch nur mit der Wimp er zu zucken? Kann ein solcher Mann, dem ein solcher Mangel an Pflichtgefühl mit Recht zum Vorwurf gemacht wird und der sich durch solche von mir gemachte Anschuldigungen und Vorwürfe so wenig in seiner Ehre verletzt erachtet, die Eignung besitzen, die Ehre und die Würde seiner Wähler im Reichsrath e zu vertr eten? Darf ein solcher Mann, der so wenig strenge es mit dem Ehrbegriffe nimmt, mit der höchsten bürgerlichen Ehre, mit e inem M andat ein den Reich srath, betraut, werden? Die Antwort hierauf möge Herr Dr. Maximilian Trachtenberg in seiner nächsten Candidatenrede seinen Wählern ertheilen. Dr. Marcell Hoff mann Hof- und Gerichts-Advocat in Wien. Arischer Menschenhandel. In seiner jüngsten Hetzrede hat der Abgeordnete Schneider von den Juden gesagt, daß sie den ärgsten Menschenhandel betreiben. Angsichts dessen erscheint es uns angezeigt, aus ein Bild aus „judenreiner" Zeit zu verweisen, welches ein wiffenschaflliches Organ vor 33 Jahren brachte. Im „Globus" von 1862, Band 2, Seiten 284—286, ist zu lesen: . . . Neulich theilten wir mit, daß ein Blatt zu Philadelphia, „Der wöchentliche philadelphische Staatsbote" von 1761, eine Ankündigung enthielt, in welcher ein Philipp Moser demjenigen vierzig Schillinge Belohnung bot, welcher einen verbundenen Knecht, der jenem entlaufen war, anhalte und seinem „Meister" wieder einliefere. Wir können die Sache selbst, welche allerdings nur noch ein geschichtliches Interesse in Anspruch nimmt, in sehr anschaulicher Weise erläutern, und zwar aus einem Buche, das jetzt selten geworden ist und das auch Franz Löhner (Geschichte und Zustände der Deutschen in Amerika, Cincinnati und Leipzig 1847) nicht gekannt zu haben

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