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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-11-08 · 45 (8.11.1895) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
45 (8.11.1895)
Date
1895-11-08
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 832 Dr. Bloch's Wochrrrfchrift. Nr. 45 An die Mbl. tfrselikisrhen Cultusvurstände in Böhmen. Di« gesetzgebenden Körperschaften im Vereine mit der hohen Regierung haben endlich dem Chaos, wie es leider in unseren Cultusgemeinden eingeriffen, durch Schaffung des Gesetzes vom 21. März 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57, und durch Erlassung des Musterstatutes vom Juni resp. 19. September 1895, Landesgesetzblatt Nr. 30, ein Ende zu machen das redliche Streben kundgethan; an den löbl. israelitischen Cultusvorständen liegt es nun, diesen Bau zu vollenden. Allseits wurde es als dringendes Gebot der Nothwendigkeit, der Humanität erachtet, die Stellung ter Beamten der Cultusgemeinden dem Zeitgeiste entsprechend zu gestalten, daß sie nicht immer von der Laune nicht gut gelaunter Gemeindemitglieder abhängen, daß sie nicht den Nomaden gleich jedes Semester mit ihrer geringen Habe über die Landstraßen zu ziehen gezwungen seien. Der israelitische Lehrerverein in Böhmen hat wiederholt Deputationen mit Denkschriften, Promemorias an das Abgeordnetenhaus, die hohe Regierung, ja selbst an Se. Majestät unseren gütigen Kaiser und König entsandt. Gefertigter war selbst Mitglied und Sprecher dieser Deputationen; aller Orten hatte man ein warmes Mitgefühl für die äußerst precäre Lage der israelitischen Cultusbeamten bekundet; aber ebenso oft wurden wir ans das zu erlassende Gesetz über die Regelung der äußeren Rechtsverhältniffe der israelitischen Cultusgemeinden vertröstet. Dasselbe ist erschienen, trat in Rechtskraft und auch das Musterstatut ist bereits herabgelangt. Das Gesetz vom 21. Marz 1890 und die dazu gehörige Durchführungsverordnung haben jeder der 197 israelitischen Cultusqemeinden eine unverrückbare gesetzliche Basis geschaffen, nicht mehr steht es im Belieben der einzelnen Mitglieder, ihre Beiträge der Cultusgemeinde zu verweigern. Dadurch schwindet aber auch die ehedem begründete Ausrede, wenn es sich um die Verbesserung der materiellen und socialen Stellung der Cultusbeamten handelte — die Gemeinden bestehen blos von heute auf morgen. Die löbl. Culjusgemeinden gehen nun daran, durch Accommodation des Musterstatutes an die jeweiligen Cultusgemeinden und vollenden den Bau. Doch bevor Sie den Schlußstein einfügen. sei es mir gestattet, an Sie mit einer Bitte heranzulreten, deren Erfüllung heute nicht nur möglich, sondern eine gebieterische Rücksicht der Zeit ist. Wir brauchen nur unsere Augen offen zu halten, um den Kampf zu verfolgen, wie er vom letzten Fabriksarbeiter bis zum höchsten Beamten um deren materielle und sociale Stellung geführt wird. Unfallversicherung, Krankencaffe, Altersversorgung, Pensionen der invaliden Beamten aller Kategorien und deren Witwen und Waisen. Inmitten dieses die Welt bewegenden Kampfes ums Dasein standen und stehen die israelitischen Cultusbeamten in Böhmen: Rabbiner. Cantor, Lehrer unentwegt wie der Steuermann auf dem brennenden Schiffe, gehen täglich an die Erfüllung ihrer Pflichten mit der strengsten Gewissenhaftigkeit, ob auch manchmal der Boden unter den Füßen brennt und hofften und erwarteten die versprochenen besseren Tage. Nun ist die Möglichkeit da. nun ist es den Cultusgemeinden möglich, ihr Versprechen einzulösen. Heute regelt das Gesetz und das Statut jede Angelegenheit der Cultusgemeinden, regeln Sie, verehrte Herren Vorstände unserer Cultusgemeinden, auch unsere Verhältnisse der Rabbinen, Cantoren und Lehrer, indem Sie die Zeit der Anstellungsdauer auf 8 bis 10 Jahre sixiren. Es gibt dagegen heute keine Ausrede, wir sind Ihnen ja nicht unbekannt, wir sind doch Eingeborne und wirken schon Jahrzehnte in Ihrer Mitte. Wenn wir nicht lauter gediegene Kräfte auf jedem Gebiete sind, so bestrebt sich jeder Einzelner sein Möglichstes zu bieten. Diese Bitte ergeht insbesondere an jene unserer Cultusgemeinden, die zumeist für alle Aemter, Rabbinen, Cantor und Lehrer, nur einen Beamten anzustellen in der Lage sind. An diese Cultusgemeinden geht unser innigster Appell: Lassen Sie nicht Ihre Beamten jedes Jahr oder nach zwei Jahren ziehen! Es ist ja auch für Sie von moralischem und materiellem Nachtheile und trägt gewiß nicht zur Verherrlichung des Judenthumes bei, wenn man den Andersgläubige» hört sprechen: „Bei Euch wechselt Ihr ja Eure Functionäre wie das Gewand!" Es ließe sich über dieses Capitel noch so Vieles sagen, selbst mit dem reinsten Pinsel würde das Bild Grau in Grau ausfallen, wenn wir z. B. das Kind eines solchen Cultusbeamen fragen, wo ist Deine Heimat? Hat der Cultusbeamte gar mehrere Kinder, so ist das erste in A, das zweite in B-, das dritte in C. geboren. Zuständig sind sie alle dorthin, wohin der Vater zuständig ist, trotzdem heimatslos! Die großen und größeren Cultusgemeinden haben schon gegenwärtig ihre Beamten desinitiv angestellt. Die kleinen, und deren gibt es unter 197 Gemeinden leider 7/s» vermochten das nicht? Unsere zweite, wichtigere Bitte an Sie, löbl. Cultusvorstände, ist die, in Ihre Statuten den Passus aufzunehmen, daß jeder Ihrer Beamten Mitglied des Pensionsfondes „Kaiser Franz Josef-Jubiläumsstiftung" sein müsse! Dadurch entfällt den Cultusgemeinden die Sorge um die Zukunft ihrer Beamten und deren eventuelle Witwen und Waisen; dann, wenn die Cultusgemeinden mit einem gleichen Betrage zum Pensionsfonde beitragen, kann jede derselben ohne jedes Bedenken ihre Beamten definitiv anstellcn, da sie sich nicht um seine \ Pension zu sorgen braucht.; Im Vertrauen auf die Gerechtigkeit unserer Forderung und , auf die gute Einsicht, Rechtlichkeit und Humanität unserer Herren Cultusvorstände, cuipsehlen ivir uns und unsere gerechte Sache ihrer besonderen Huld und. Wohlwollen. An den geehrten Herren College» liegt es auch, diese Bitte bei der Berathung der Statuten zu unterstützen. A. Stein, Rabbiner, in Sobicslan im Namen einer großen Zahl der Cultusbeamten. Beitrag zur Geschichte der russischen Inden. XXXI. (Eine min ist eriell e P r o g r a m m r e d e.) Unser Justizminister N. W. Murawjew machte unlängst eine Rundreise durch die russischen Ostseeproviuzen, um sich durch persönlichen Augenschein zu überzeugen, wie in diesen Grenzmarken des Reiches das vor etlichen Jahren eingeführte öffentliche Gerichtsverfahren (welches die frühere bureaukratische Justizprocedur ersetzt hat) sich in der Praxis bewährt. Während seines Aufenthalts in Reval nahm der Minister ein ihm von der Stadt angebotenes Diner an und im Laufe desselben hielt er eine längere Rede, welche geradezu ein Programm enthält, das, Dank den in dieser denkwürdigen Allocution ausgesprochenen liberalen, fortschrittlichen Gesinnungen, eine ganz besondere Bedeutung enthält. Die ministerielle Rede hat allgemein großes Aufsehen erregt, da man dieselbe als batlon ä'e88oi einer neuen freisinnigen Aera sehen will. Obgleich ich einen derartigen Optimismus nicht theile, da uns die Erfahrung gewitzigt, sich keinen rosigen Chimären und thörichten Illusionen hinzugeben, so kann man dennoch die Ministerrede von Herrn Murawjew nicht mit Stillschweigen übergehen. Sie ist unzweifelhaft eine bedeutsame Kundgebung, selbst wenn das Wort nicht bald zur That werden sollte. Daß ein russischer Minister überhaupt öffentlich solche progressive und humane Gesinnungen bekundet, ist ein Symptom, das man zwar nicht überschätzen soll, aber auch nicht unterschätzen darf. Ich gestatte mir, der ministeriellen Programmrede, die von den Zuhörern mit großem Beifall ausgenommen und von der gesammten Presse mit warmer Sympathie begrüßt wurde, folgende markante Stellen zu entnehmen, in denen der berühmte Redner kategorisch erklärte, daß er die Parteilosigkeit der Justiz und Jh r-S i ch-H in wegsetzen über jegliche religiöse und nationale Vorurtheile älsBasis der staatlichenMachtstellung Rußlands betrachtet. Nachdem der Minister seine Ueberzeugung ausgesprochen, daß sämmtliche Glieder des großen russischen Volkes, welche Sprache sie auch reden, welcher Confession sie auch angehören, von wo sie auch stammen mögen, von einem Wunsche — der Größe und der Glückseligkeit des gemeinschaftlichen Vaterlandes — beseelt sein und diesem hohen Ziele mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zustreben müssen, fuhr er wörtlich fort: „In dieser Wahrheit ist unsere Kraft; in ihrer Erschütterung — unsere Schwäche, in ihrer Consolidirung — unsere ruhmvolle Vergangenheit und unsere lichte Zukunft! Bedarf es noch der Erwähnung, daß diese Wahrheit -(d. h. die Nothwendigkeit der Gleichstellung aller Glieder eines Volkes) durchaus nicht Unterdrückung, noch Unduldsamkeit bedeutet? Im Gegeutheil gibt dieses Princip in dem weiten Rahmen des Gemeinwohls einen freien Raum für die individuelle Gewissensfreiheit und die Raceneigenthümlichkeiten. Niemand noch hat dem russischen Volke den begründeten Vorwurf gemacht, daß es ihm an Großmuth und Toleranz mangle. In dem weiten russischen Reiche ist für Alle Licht und Luft genug vorhanden unb alle getreuen Unterthanen finden Schutz unter den mächtigen Flügeln des r u s s i s ch e n Ä a r s. . . . Nicht umsonst befindet sich in dem russischen Reichswappen der den Drachen besiegende heilige Ritter und auf den ausgebreiteten Fittichen des Reichsadlers sind die Wappen der Völker und Länder angebracht, die sich in dem großen russischen Meere geeinigt haben. Wir erwarten und hoffen, daß Rußland die getrennten oder sich bekämpfenden Interessen versöhnen wird. Möge die Gewalt des Starken über den Schwachen aufhören; - möge überall bte Herrschaft der Gerechtigkeit und des Rechtes sich befestigen und an die Stelle der Willkür und des

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