Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 45 (8.11.1895)
- Date
- 1895-11-08
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 48 Seite 831 Dr. Bloch's Wochenschrift Grund angeben? Ueber die Nothwendigkeit des Instituts der Börse soll hier nicht gesprochen werden, das haben Viele vor mir dargethan und bewiesen. Wai aber nicht oft genug betont werden kann, ist die Anständigkeit, welche an der vielverlästerten Börse herrscht, eine Anständigkeit, die unter öffentlicher Controle steht und eben deshalb in keiner anderen Branche existirt. Die Börsekammer müßte viel mehr, als dies tatsächlich geschieht, auf die Standesehre der Börsebesucher sehen und nicht wie bisher in farblosen Kundgebungen schüchtern und zaghaft auftreten. Der Börsebesucher ist gewiß nicht der kleinste Steuerzahler und seine Thütigkeit darf nicht das Object für die verhetzende Thütigkeit mancher Streber sein. Gerade der „kleine Mann der Börse" ist der, welcher bei der Preisbildung am meisten mitwirkt, dessen Thütigkeit man kaum entbehren könnte, wenn nicht eine völlige Stagnation eintreten sollte. Hut ab vor diesen Leuten! Sie bilden ein erhaltendes Moment im Verkehr, verdienen daher am wenigsten angefeindet oder gar gehaßt zu werden. Salomon W. I., Hohenstaufengaffe 17. Ein Seminar für jüdische Rrligionslehrer in Galizien. II. Das dem Landesausschusse vom Herrn Rabbiner Dr. Caro erstattete Gutachten lautet in seinen wesentlichsten Theilen wie folgt:. Auf die mich ehrende Anfrage des hohen Landesausschuffes vom 4. Februar d. I., Z. 58.125, erlaubt sich der Gefertigte nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Vorstande der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde Folgendes zu erwidern : Vorerst erklärt er sich mit den in der Zuschrift des hohen Landesausschusses und des hohen k. k. Landesschulrathes ausgedrückten Anschauungen im Wesentlichen einverstanden. In der That bietet nur die Landeshauptstadt die nöthigen Vorbedingungen für eine solche zu gründende Anstalt, deren dringende Nothwendigkeit erst nicht nachgewiesen zu werden braucht. Nur jener Vorschlag der genannten hohen Behörden, das Reifezeugniß eines k. k. Lehrerseminars zur Aufnahmebedingung zu machen, würde im hohen Grade das Bestehen und die Entwicklung der Anstalt erschweren. Die Stellung eines Religionslehrers an Volksschulen, und wäre sie auch noch so gut dotirt, wird nie so günstig sein, daß ein bereits absolvirter Seminarist, der doch so schnell als möglich eine Brotstelle zu erlangen sucht, noch zwei oder gar drei Jahre über die Zeit des Seminarstudiums hinaus wird verwenden wollen. Da nun aber der Religionslehrer volle pädagogische Befähigung besitzen muß und an einen Verzicht auf die im Lehrerseminar gebotene Ausbildung nicht gedacht werden darf, so erlaubt sich der Gefertigte folgenden, leicht ausführbaren Vorschlag zu machen: A. Die projectirte Anstalt tritt mit dem k. k. Lehrerseminar in eine organische Verbindung derart, daß diejenigen jüdischen Lehrerseminaristen, welche sich zu Religionslehrern ausbilden wollen, während der letzten zwei Jahre ihres Studiums am k. k. Seminar auch zugleich das Religionslehrer- Seminar besuchen und dann nach erlangter allgemeiner Lehrbefähigung, noch ein ganzes Jahr ausschließlich sich dem Religionsstudium zu widmen hätten. Es würde dann allerdings die Ausbildung als Religivnslehrer drei Jahre dauern, von denen aber die ersten zwei mit dem Besuche des allgemeinen Seminars zusammenfallen würden und so die Verlängerung des ganzen Studiums nur ein Jahr betragen möchte. Eine Ueberbürdung der Seminaristen würde hierdurch nicht eintreten, da der Unterricht im Religionsseminar für die Besucher des allgemeinen Seminars auf nur 12 Stunden wöchentlich, also nur 2 Stunden täglich, zu normiren wäre. Im dritten Jahrgange erst, nach Absolvirnng des allgemeinen Seminars, wären 21 Stunden wöchentlich zu ertheilen. Für den Fall der Geneigtheit der hohen Behörden, auf diesen Vorschlag einzugehen, würde folgender Lehrplan einzuhalten sein. Erstes Jahr (vorletzter Jahrgang des allgemeinen Lehrerseminars) wöchentlich 12 Stunden: 6 Stunden 2 2 2 Hebräische Sprache und Bibel wöchentlich 6 Stunden Biblische und jüdische Geschichte „ 2 „ Systematische Religionslehre „ 2 „ Exegese und Homilien „ 2 „ Zweites Jahr (letzter Jahrgang des allgemeinen Seminars) wöchentlich 12 Stunden: Hebräische Sprache und Bibel wöchentlich Jüdische Geschichte und Literatur „ Systematische Religionslehre „ Exegese und Homiletik „ Drittes Jahr (Maturanden des allgemeinen Seminars) wöchentlich 21 Stunden: Hebräische Sprache und Bibel wöchentlich Polnische Sprache und Literatur „ Polnische Geschichte „ Jüdische Geschichte und Literatur „ Einleitung in die Religionsphilosophie „ Exegese, Midraschim und Homiletik „ Liturgie und Ritualien „ Methodik des jüd.Religionsunterrichtes > Stunden Der von den hohen Behörden urgirte Unterricht in polnischer Sprache, Geschichte und Literatur ist nur für den dritten Jahrescursus ausgenommen, weil diese Disciplinen doch in den ersten zwei Jahrgängen im allgemeinen Seminar genügend behandelt werden. B. Sollte jedoch aus technischen oder didactischen Gründen die Vereinigung des Religionsstudiums mit den letzten beiden Jahrgängen des allgemeinen Lehrerseminars nicht gebilligt, und an der Absolvirnng derselben als Aufnahmebedingung jestgehalten werden, so dürfte das Studium als Religionslehrer zwei Jahre nicht übersteigen. Es würde sich dann aber sehr empfehlen, zu diesem zweijährigen Studium nicht nur absolvirte Lehrerseminaristen, sondern auch diejenigen Abiturienten von Mittelschulen zuzulaffen, welche sich während ihres Studiums an der k. k. Universität zu Religionslehrern an Mittelschulen und höheren Lehranstalten ausbilden wollen. Für diesen zwei Jahre umfaffenden Cursus würde als Alternativum folgender Lehrplan anzuwenden sein. Erstes Jahr (nach Absolvirnng des allgemeinen Seminars oder einer Mittelschule) wöchentlich 20 Stunden: Hebräische Sprache und Bibel Biblische und jüdische Geschichte „ Polnische Sprache und Literatur „ Polnische Geschichte „ Systematische Religionslehre „ Exegese und Homilien „ Liturgie und Ritualien „ Zweites Jahr wöchentlich 21 Stunden: Hebräische Sprache und Bibel wöchentlich Jüdische Geschichte und Literatur Polnische Sprache und Literatur „ Polnische Geschichte „ Einleitung in die Religionsphilosophie „ Exegese, Midraschim und Homiletik „ Methodikdes jüd. Religionsunterrichtes „ Liturgie und Ritualien „ wöchentlich 6 Stunden 3 „ 3 .. 2 „ 2 „ 2 „ 2 Stunden Das Lehrziel einer solchen Anstalt wäre: Religionslehrer heranzubilden, die in wissenschaftlicher und pädagogischer Beziehung den Lehrern der anderen Fächer an öffentlichen Schulen nicht nachstehen, vor Allem aber geeignet find, mit gründlichem Wissen, in den elementaren jüdisch-theologischen Fächern ausgestattet, ihren Schülern einen Herz und Gemüth erhebenden, den Charakter bildenden und zur Betätigung ethischer Anschauung aneifernden Religionsunterricht zu ertheilen. Zur Ausführung der vorgelegten Pläne würde ein aus vier Mitgliedern bestehender Lehrkörper hinreichen, und zwar a) ein Leiter, der neben der gesetzlichen Qualifikation auch hervorragendes, rabbinisches und jüdisch-theologisches Wissen besitzen muß, d) ein ordentlicher Lehrer mit akademischer und jüdisch-theologischer Bildung und e) und ä) zwei Hilfslehrer für Geschichte, Literatur und polnische Sprache.