Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 45 (8.11.1895)
- Date
- 1895-11-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 826 Dr. Bloch's Wochenschrist Nr. 45 Müssen die Juden Richter werden? Mit dieser Frage wendet sich das „Deutsche Volksblatt" an die Oeffentlichkeit, um eine Angelegenheit zur Entscheidung zu bringen, welche in diesen Tagen aktuellste Bedeutung erlangt hat. Die Ausschließung der jüdischen Rechtsprccktikanten vom Justizdienste entspricht einer im Wiener Oberlandesgerichts-Sprengel seit zehn Jahren geübten Praxis. Seit dieser langen Frist ist mit einer einzigen Ausnahme — sie betraf den Neffen eines hervorragenden Justizbeamten — kein jüdischer Auscultant ernannt worden und im Präsidium erliegen zahlreiche, seit Jahren unerledigte Gesuche jüdischer Bewerber, deren Qualification eine tadellose ist. Die „Wiener Allgemeine Zeitung" theilt einen typischen Fall für Viele mit. Im September vorigen Jahres trat Dr. Ernst Schlesinger in die Rechtspraxis. Er kam trotz der Abmahnung des Referenten, um eine Auscultantenstelle ein. Sein Gesuch war der Einreichungszeit nach das achte oder neunte. Im Februar oder März dieses Jahres erfolgte die Ernennung von etwa zwanzig Auscultanten. Dr. Schlesing er war nicht darunter. Etwa sechs Wochen vorher war ihm ein christlicher Rechtspractikant zur Ablichtung zugetheilt worden. Dieser war unter den Ernannten. Dr. Schlesinger ging zum Präsidenten; dieser wies ihn an den Referenten. Dr. Schlesinger drängteauf eine Erledigung seines Gesuches; seine Qualification-das wisse er - sei sehr gut; es könne nur eine persönliche Unwürdigkeit vorliegen und in diesem Falle müsse er als Reserve- Ofsicier die -Anzeige an das k.u.k. Corpscommando erstatten. Nach wiederholter Urgenz kam der Bescheid: „I st dem Bewerber mit den; Eröffnen zurückzu st ellen, daß die vorhandenen Stellen anderen Bewerbern zugewiesen w u r d e n". — Die Qualification des Dr. Schlesinger lautet: „Ausgezeichnete Verwendung; ausgezeichnete Fähigkeiten; tadelloses Verhalten." Der hier erzählte Fall beweist eine längst bekannte Thatsache: Das Staatsgrundgesetz, welches die Zugänglichkeit der öffentlichen Aemter von der Confession unabhängig macht, ist im Wiener Oberlandesgerichts-Sprengel thatsächlich außer Geltung. Unter dem Präsidium des Grafen Chorin sky ist die Vorlage eines Taufscheines für jeden Bewerber die unerläßliche Vorbedingung — nicht etwa blos für die Anstellung, sondern schon für die formelle Erledigung des Gesuches. Wer keinen Taufschein hat, bekommt keine Antwort. Die Praxis des Grafen Chorin s k y, der in seinen Mußestunden auch Präsident des Katholikentages ist, erfreut sich selbstverständlich des vollen Beifalles des „Deutschen Bolksblatt", welches die Frage: „Müssen die Juden Richter werden?" mit einem triumphirenden „Nein!" beantwortet. Es genüge, daß im Gesetz ihr Recht auf die Zugänglichkeit des Nichteramtes theoretisch festgestellt sei, in der Praxis dürfe und solle man sie ausschließen. Nun denn: auch wir beantworten die Frage. Ja wohl, die Juden müssen Richter werden. Sie opfern dem Vaterlande Gut und Blut, sie dienen im Heere, sie zahlen chre Steuern, sie erfüllen alle staatsbürgerlichen Pflichten, sie müssen daher auch alle staatsbürgerlichen Rechte genießen. Die Frage steht nicht so, ob jeder Jude, der sich um ein Richteramt bewirbt, ein solches auch bekommen muß; sie steht so, ob die Confession oder die Qualification entscheidet! Man hat bis heute diesen Dingen ruhig zugesehen. Die jüdischen Bewerber haben geduldig jahrelang auf die Erledigung gewartet, die niemals kommen wollte. Von jetzt ab wird man nicht warten! Man wird, wie Dr. Schlesinger, auf eine Antwort drängen und das Oberlandesgerichts-Präsidium wird Farbe bekennen müssen. Es wird ihm natürlich sreistehen, alle jüdischen Gesuche abweislich zu bescheiden. Aber dann wird die R e ch t s e n tziehun g — wir vermeiden ein härteres Wort— offenbar sein. Und daraus muß hingearbeitet werden! Es soll Klarheit darüber werden, ob der Patriotismus der Juden auch an den leitenden richterlichen Stellen gewürdigt - wird oder nicht. Unsere Glaubensgenossen haben das höchste Interesse daran, zu erfahren, ob die Staatsgrundgesetze für diese Stellen nur Potemkin'sche Dörfer sind. Sie können und werden sich nicht länger mit dem Scheine des Rechtes begnügen, hinter dem sich das Unrecht verbirgt. Wenn im — Wiener Oberlandesgerichtssprengel die thatsächliche Rechtlosigkeit der Juden zur Maxime erhoben ist, dann soll sich Graf Chorinsky auch »ehrlich zu dieser Maxime bekennen. Das „Deutsche Volksblatt" bemerkt höhnisch, man möge die Zahl der Juden in den Mittelschulen, Universitäten, im Advocaten- und Aerztestande nach dem Verhältnisse ihrer Anzahl zur Gesammtbevölkerung regeln. Mit anderen Worten: Man solle den Juden auch den freien Zutritt zu den öffentlichen Bildungsanstalten verlegen. Das ist russisches System! Will man russische Zustände, dann schaffe man sie ohne Drapirung mit westeuropäischen Culturfetzen! Dann sage man offen und ehrlich, daß die Juden nur Pflichten und keine Rechte haben. Man sei wenigstens in der Unmenschlichkeit menschlich und lasse nicht Tausende wissensdurstiger Jünglinge zur Mittel¬ und Hochschulbildung zu, um sie am Ende ihrer mühseligen Studien dem Elende preiszugeben! Die russische Barbarei, die sich offen als solche gibt, ist human gegen unsere gepriesene Civilisation, denn sie täuscht unseren Glaubensgenossen kein lockendes Ziel vor, dessen Erreichung ihnen zuletzt die Göttin der Gerechtigkeit mit dem Schwerte verwehrt! Gerechtigkeit! Der neue Ministerpräsident hat sie in seiner Programmrede angerüfen, er hat gelobt, in ihrem Namen zu regieren, und wir hegen die begründete Erwartung, daß er Gerechtigkeit auch für die Juden üben wird und daß er in jenem „patriotisch gesinnten und solidarisch vorgehenden Oesterreich", das er schaffen will, auch auf den Patriotismus und das Staatsbewußtsein der Juden zählt. _ Lueger-Nhlwardt-Schneidey. Herr Ah lwardt weilte dieser Tage in Wien. Es ist kein Zufall, daß diese jämmerlichste und verächtlichste Figur des reichsdeutschen Antisemitismus jetzt in der kritischen Zeit zwischen der Wahl Dr. Lu e g er's zum Bürgermeister und der kaiserlichen Entscheidung über diese Wahl hierher citirt wurde. Kein Anderer hätte sich zu der Rolle mißbrauchen lassen, die man Herrn Ah lwardt zugedacht hatte. Man brauchte ihn hier offenbar zu einer negativen Demonstration. Herr Lueger war vor und nach der Wahl genöthigt gewesen, etwas mehr deutschnationalen Wein in sein christlich-sociales Wasser zu schütten, als ihm selbst gut dünkte. Nun mußte Herr A h l w a r d t als Demonstrationskaninchen her. Ein Arbeiterverein bestellt sich den Mann, der in Berlin seine Beredtsamkeit für 20 Pfennige Entree ausschrotet, zu einer L u e g er - Fe i er, und zwischen Kunstpfeifern und Preisjodlern hielt Herr Ahlwardt eine blutrünstige Hetzrede, für welche er das Honorar offenbar schon vorher in der Tasche hatte. Und die Demonstration? Sie lag darin, daß Lueger und die sonstigen „Spitzen" der antisemitischen Partei, ausgenommen der Ritter Stampiglius, jeder Berührung mit dem Berliner Agitator aus dem Wege gingen. Der nicht bestätigte Bürgermeister von Wien mied diesmal den „Rector aller Deutschen", den er vor einigen Jahren im Triumphe zu allen Versammlungen geschleppt hatte, wie die Pest. Das ist doch eine vollgiltige Probe des L u e g e r'schen Musterpatriotismus und eine gründliche Widerlegung des Verdachtes, daß der Protegä