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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-11-01 · 44 (1.11.1895) · page 16

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
44 (1.11.1895)
Date
1895-11-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Seite 820 Nr. 44 Dr. BLoch's Worlrrnschrist. ständigen Fraktion und durch Anschluß a» eine größere Volksparter. Forderungen stellen konnten, welche früher oder später erfüllt werden l»üßten. Nach Besprechung des Verhält» sses zwischen Zionismus und Socialismus. wobei er nachwies, daß der wahre Socialismus den Rationalismus nicht ausschließe, daß er vielmehr die Freiheit der Nationen ebenso fördere, wie die des Individuums, schloß er mit einem wannen Appell an die jüdische Jugend, sich dem schwierigen, aber dankbaren Werke anznschließen. Die Rede hatte einen solchen Erfolg, daß der Beifall und das Händedrücken schier kein Ende nehmen wollten. Hierauf nahm das Präsidium die feierliche Rec»ption der in de» Status der Burschen erhobenen Verbindungsmitglieder, sowie bieder neuaufgenommenen Füchse vor. Im Namen der Burschen dankte stud. ehern. Walter i» warmen, von Begeisterung für die jürifchnationale Sache und für die „Kcrdimah" erfülltet: Worten; im Namen der Füchse schwor stud. med. Upschemy dem Nationaljudenthum und der „Kadimah" Treue. Es folgten dann die von Drd. Krauß auf die gcsinnungsgenössischen Vereine und von Drd. Meyer auf die alten Herren ausgebrachten Toaste und noch mehrere andere Reden, worunter die des Dr. Birnbaum, Dr. Grün und sDr. Kohn hervorgehoben werden sollen. Damit schloß der officielle Theil. Die lebenslustigen Gemüthcr und durstigen Kehlen roncentrirten sich nunmehr zu einer gemüthlil en Kneipe. Wien. (Jüdische akademische Lesehalle.) Mittwoch den 23. d. M. fand in den Localiiaten der jüdischen akademischen Lesehalle die statutenmäßige Plenarversammlung für das Wintersemester statt. Der bisherige Präses weck. Heinrich Loebl erstattete nach Begrüßung der Anwesenden de» Rechenschaftsbericht namens des ablretenden Ausschusses. Er hob hnvor, daß der Verein sich im verflossenen Semester nicht nur finanziell consolidirt habe — dank der Opferwillig!-it der Förderer und Gönner, sondern daß auch bereits die einleitenden Schritte bezüglich der Bildung einer Turn-, Fechtuild Gesangs-Lcction. geschehen seien. Auch die Bibliothek und das Zcitungsrepertoire haben eine wesentliche Vermehrung erfahren. Der Rechenschaftsbericht wurde mit Beifall ausgenommen und dem Präses sowie dem ganzen Aussch iß einstimmig das Absolutorium erthe.-lt. Hierauf wurde unter der Leitung des bisherigen I.V cePräses Herrn med. cand. Carl Po! lak die Wahl des neuen Ausschusses vorgeuommcn. Aus derselben gingen die Herren: meä. Adolf Schaechter, als Präses, med. Leonhard Gerbe! als erster, med. Salomon Gr ün fe l d, als 2. Vicepräses, zur- Haus H a l p e r u als erster, zur. Bernhard Ehrensreuud als zweiter Schriftführer, ehern. Felix Rapvaport als Cassier, jur. Friedrich Berg als erster, zur Wolf David als zweiter Bibliothekar und med. Emil Haim als Zeituugsvenveser hervor. Zn Ersatzmännern wurden die Herren med. Max I e ru s a l e m, med. Louis Po borsky, jar. Julius -H r r s ch und zur. Alfred Lanzer gewählt. Nachdem der neue Peches Schaechter der Versammlung noch für das ihm entgegen-! gebrachte Vertrauen gedankt hatte, wurde dieselbe geschlossen. Wie«. (Wohlthätigkeits-Berein „Frauenhort" IX Müllnergasse 21, II Spendenliste). Zur Kinderbekleidung haben beigestevert: K. u. k. Commercial rath Herr Sigmund Neustadtl 25 fl, Frau Tr. Pliilippine Bauer 20 fl., Frau Cilli Bunzl 10 fl. Herr Dr. Heinrich Bloch 10 fl, Herr Heinrich Fischer 10 fl, Frau Leontine Schweinburg 5 fl. Tarnow, de» 28. October. Am 20. October d. I. wurde Frau Ernestine Holländer, geb. B a u m i n g e r. Ehegattin des hiesigen 'angesehenen Kaufmannes. Herrn Mayer Holländer, zu Grabe getragen. Diese Frau war ein Muster weiblich r Tugenden, wohlthätig im wahren Sinne des Wortes. Ein Unterstützungsbedürftiger ging nie leer aus; dabei war sie bescheiden, gut und wahrhaft fromm. Das Leickenbrgängnist, au welchen sich P rsonen aus allen Ständen der Bevölkerung zahlreich betheiligten, wrr der beste Beweis, in welchem Ansehen die seltene Frau bei Lebzeiten stand. Budapeft, 18 October. Am 14. d. M. versammelten sich hier einundsiebzig ungarische Rabbinen, von denen 59 der sogenannten Neologen- oder Congrrß-, 12 der Status guo avte- Partei anqehvren. Der Zweck der Berathungen, welche mit Takt und kluger Bedachtsamkeil g führt wurden, war in erster Reihe, der Ansicht des Dr. Rosenberg. Oberrabbiners in Arad, welcher sich bereit erklärt hatte, gemischte Ehen (zwischen Juden und Christen) wohl nicht nach den „Satzungen Moses und Israels" zu weihen, aber doch in der Synagoge „einzusegnen", mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Es entspann sich hierüber zwischen dem Direktor der Landesrabbinerschule, Herrn Prof. Moses Bl och, und seinem ehemaligen Schüler, dem Oberrabbiner von Grotzwardein, Dr. Kecskemdti (dem Schwiegersohn Dr. Rosenberg's). eine sehr lebhafte Debatte, in deren Verlauf der 8Iiähriqe Prof. Bloch, mit jugendlichem Feuer aufspringend, dem Dr. K. die Worte znrief: „Ich bedauere, dtß derjenige,' der diese Frage aufgeworfen, mein Schüler war." In der Borversammlung am 14. d. M. wurde mit' einhelliger Begeisterung Herr Prof. Bloch zum Ehren-Präsilenten ernannt, welche Würde derselbe mit einer Begrüßungsrede in classischem Hebräisch annahm. Bei der Constituirung der Bureaus wurden gewählt: zum Präsidenten Dr. Samuel Kohn (Budapest), zu Vicepräsidenten Dr. Jmanel L ö w (Szegedin) und Dr. Moritz Klein (Gr.-Becskerek), zu Schriftführern Dr. Eduard N eu m a n n (Gr. Kanizsa), Dr. Armin P e r l s (Fünfkirchen) und Dr. Jacob S t e i n h e r z (Stuhlweißenburg). Auf Grund der seitens einer hiermit betrauten Commission erstatteten Vorschläge wurden folgende Beschlüsse gefaßt: „I. Der copalirende Rabbiner muß sich vor Augen halten, daß die Verfügung der vaterländischen Gesetze, wonach die kirchliche Trauung nur nach der standesamtlichen Copulation vollzogen werd n darf, vom Gesichtspunkte der Religion obligatorisch ist. II. Eine gemischte Ehe, obgleich dieselbe in ihren bürgerlichen Beziehungen vollständig erkannt wird, kann weder durch Trauung, noch durch eine andere religiöse Cerernonie eingesegnet werden. III. Die auf die Schließung und Auflösung der Ehe bezüglichen isruelitischeu Religionsgesetze bleiben in ihrem vollen Umfange aufrecht und obligatorisch. IV. Bezüglich der ans gemischten Ehen entstammenden Kinder ist dort, wo die Mutter Jüdin ist. eine besondere Verfügung nicht nothwendig, während das Kind einer Nichtjliditt nur dann Jude wird, wenn es den durch die jüdische Religion vorgeschriebenen Gesetzen gemäß in den Verband der jüdischen Religion ausgenommen wurde. V. Die Verkündigrmg der Ehe ist auch senerhin beizubehalten. Wenn die Verlobten an verschiedenen Orten wohnen, sind sie an beide» Orten zu verkündigen; sie müssen documentarisch Nachweisen, daß dies erfolgt ist. VI. Die Eeburts-, Ehe- und Sterbe- Matrikeln sind auch in Zukunft zu führen. In die gesamrnten Matrikeln ist außer dem bürgerlichen Namen auch der volle synagogische Name des Betreffenden einzutragen. VII. Aus den Geburtsmatrikelrr ist die auf den Charakter der Abstammung bezügliche Rubrik wegznlassen. In der Rubrik „Anmerkungen" muß jedoch deutlich ersichtlich gemacht werden, ob die kirchliche Trauung nach unseren Religiorrsgesetzen erfolgt, oder warum sie nicht erfolgt ist. Der Grund, warum die Trauung unterblieben, ist nach Thunlichkeit in hebräischer Sprache eiiizutragen. VIII. Bei Knaben ist der jüdische Name nur nach erfolgter ^.irciimcision einzutrogen. Das Unterbleiben der Circnmcision ist irr der Rubrik „Anmerkungen" ersichtlich zu machen. IX. Irr die Slerbematrikel ist neben dem bürgerlichen Datum anch das synagogische eiirzntragen. Auch urnß der bürgerliche und der synagogische Name des überlebenden Ehegattte,, eingeschrieben werden. X. In di- Ehematrikeln ist auch die Ehebrscheinigung des staatlichen Matrikelfiihrers einzrrschreibe». XI. Der Rabbiner beurkundet amtlich auf der Rückseite der ..Ketbnba" die erfolgte Trauung. XII. Von der amtlichen Auflösung der Ehe ist das am Orte der Trauung befindliche Rabbinat amtlich zu verständigen. XHI. Die Matrikeln werden ganz gebührenfrei geführt. Für Ehescheidungen und Chaliza ist nur insofern eine Gebühr zu entrichten, als die außer dem Rabbiner mitwirkenden Personen, z. B. der Schreiber des Scheidnngsbriefes, von den Parteien ein gerines Honorar erhalten. Die Rabbinerversammlnng ist überzeugt, daß die Religionsgemeinden ihre Rabbinen entsprechend schadlos halten werden. Religionsgemeinden, bei welchen dies auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen würde, sind aus irgend einem öffentlichen Fond zu diesem Zwecke zu unterstützen. Die Versammlung lenkt die Ausmerksamkeit des demnächst zu haltenden Congresses auf diesen Gegenstand. XIV. Der Rabbiner ist tu seiner Religionsgemeinbe, beziehungsweise in seinem Bezirk allein competent, im Sinne des Religionsgesetzes die Rabbinerfunctionen zu versehen. Deshalb kann an einem fremden Orte ohne Ermächtigung des competenten Rabbiners ein anderer Rabbiner kerne kirchliche Function vollziehen." Alle diese Beschlüsse wurden einstimmig gefaßt mit Ausnahme des zweiten Punktes, gegen welchen aber ebenfalls nur eine Stimme, die des Dr. Kecskemeti, abgegeben wurde. Den einzigen Berathungsgegenstand des zweiten Versammlungstages bildete die Begründung eines ungarischen L an d es-Ra bbinerverbandes. Ein vorbereitendes Comits wurde mit der Ausarbeitung der Statuten betraut, aber die Constituirung im Princip angenommen und als Zweck des „Landesverbandes der ungarischen Rabbiner", wie der Titel , lauten soll, die Begründung eines Pensions- und Waisenfonds und der korporativ? Zusammenschluß der Rabbiner zur Ber- I tretung allgemein jüdischer Interessen bezeichnet. Der Sitz des Verbandes ist Budapest. Nachdem der Präsident den Mitgliedern für rbr Erscheinen und ihre Thätigkeit Dank gesagt, wurde die Versammlung geschlossen. Kiew. Erzbischof Nicolai von Kiew war jüngst in seinem Geburtsort Nowomiraorod (eine Stadt im Gouvernement Kiew), deren Bewohner größtentheils Juden sind. Er besuchte die Synagoge, wo ihm ein Pentateuch in hebräischer Sprache überreicht wurde. Der Erzbischof hielt eine kurze, aber höchst lehrreiche Rede. Er sägte: „Ich danke Ihnen Allen, daß Sie

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