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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-11-01 · 44 (1.11.1895) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
44 (1.11.1895)
Date
1895-11-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 810 Dr. Bloch's Wochenschrifi Nr. 44 Einrichtungen, konnte und wollte das ungarische Volk auch i den Zwang des Gewissens weder selbst erdulden, noch andern gegenüber ausüben. Seine nie erloschene Freiheitsliebe verlieh ihm auch, noch bevor es zu einer höheren Geistesbildung gelangt war, einen gewissen politischen Tact, eine staatsmännische Einsicht, welche es vor Engherzigkeit, Unduldsamkeit und Unterdrückung anderer Stämme bewahrt haben". Der zweite Grund der culturgeschichtlich so bemerkenswertem Erscheinung, daß der kirchenpolitische Kampf im Ungarn zu keinem Culturkampfe ausartete, ist der Patriotismus und die nationaleGesInnung der ü b e r w i e g e n d e n M e h r h e i t d e r ungarischkat.holischen Bischöfe. Sehr treffend sagte der große Sohn eines großen Vaters, Graf Theodor Andrassy, am 7. October dieses Jahres in Töketerebes zu der Deputation, welche ihn zur Verleihung der Geheimrathswürde zu gratuliren gekommen war: „Ich fühlte einen nationalen Stolz, als ich den Hirtenbrief der ungarischen Prälaten las. Aus jedem Worte dringt der aufrichtige Wunsch, den Anforderungen des Dogmas zu entsprechen, aber auch die Unverletzlichkeit der Gesetze des ungarischen Staates zu wahren und dafür zu sorgen, daß die bedrohte Ruhe der ungarischen Gesellschaft wiederhergeftellt werde. Bei anderen Nationen, wo ähnliche Kämpfe ausgefochten wurden, findet man schwerlich ein so glänzendes Beispiel des Patriotismus*). Aus diesem Hirtenbriefe konnte man den Flügelschlag des nationalen Genius rauschen hören und dies muß Diejenigen beruhigen, in deren Herzen einzelne Erscheinungen der letzten Zeit die Bedenken hervorriefen, daß de-? „Culturkampf" -'uf dem bisher unberührten Gebiete Ungarns sein Spiel treiben werde. Wenn nun diese Mäßigung der Prälaten parallel mit dem Tacte der Staatsgewalt die ungarische Nation aus diesem schweren Kampfe führen wird, dann können wir kühn behaupten, daß das zweite. Jahrtausend unserer Geschichte unter vortheilhaften, ja glänzenden Umständen geboren wurde. Aber auch nur dann!" Es sind goldene Worte, welche die Repräsentanten der sämmtlichen Confessionen Ungarns beherzigen müssen, namentlich diejenigen der ungarischen Judenheit, weil manche Erscheinungen der letzten Tage, namentlich die in gewissen Kreisen (welche wir aus Liebe zmn Vaterlande nicht nennen wollen) sportmäßig betriebene persönliche Hetze den Be? weis liefere, daß diese Kreise das Wort des Propheten (Maleachi 2, 10) zu vergessen scheinen: „Denn haben wir nicht alle Einen Vater? Hat uns nicht Ein Gott geschaffen? Warum verachten wir denn Einer den Andern?" Am sonderbarsten erscheint uns aber die Meldung eines hiesigen jüdischconfessionellen Wochenblattes, daß Se. Excellenz der gegenwärtige ungarische Cultusminister, ein gewiß sehr erleuchteter Geist, bei ausländischen rabbinischen Autoritäten Erkundigung eingeholt hätte, wie sich die ausländische Judenheit in Bezug auf das iwp^äimentum dispantatis cultus verhalte? Die occasio huius infiormationis hat mich nicht zu kümmern. Aber noch weniger braucht sich Se. Excellenz den Kopf der Judenheit zu zerbrechen, für seinen Bereich existirt geniäß G. A. XXXI: 1884 seit dem 1. October 1895 kein impedimeirum dispantatis cultus mehr. Wie sich jedoch die einzelnen Confessionen in Bezug auf dieses Ehehinderniß verhalten, das ist eine rein interne Frage der betreffenden Religionsgenossenschaften oder um mit den Worten des kanonischen Rechtes zu sprechen, das ist .jus in sacra und nicht jus circa sacra. So z. B. haben die ungarisch-protestantischen Kirchen den Beschluß gefaßt, daß mit Rücksicht auf das Staatsgesetz auch für sie kein impedimentum dispautatis cultus besteht. Wenn es anderen Religionsgenossenschaften anders beliebte, so kann dies vielleicht Se. Excellenz als Privatmann interessiren, aber auch nicht weiter. Ribera Chiesa in libeio stato! *) Mau denke nur cn das Veibalten des österreichischen Epivcopats 1868 und des deutschen 1874 (Maigesctze). Dr. Rutz für den Vefährgungsnachweis der Handelsgewerbe. Nach den Ereignissen der letzten Zeit, die zur ungeahnten Verschärfung der confessionellen Gegensätze in der Reichshaupt- und Residenzstadt geführt haben, war man zur Erwartung berechtigt, daß seitens der Regierung anläßlich ihrer Einführung im Parlamente eine auf die Verdammung und Verurtheilung dieser Gegensätze hinzielende Enunciatiou erfolgen werde. Diese Enunciatiou ist bekanntlich unterblieben. Die Partei des Raffen- und Elassenkampfes glaubt vielmehr — ob mit Recht oder Unrecht, bleibe dahingestellt — in einen: Passus des vom Ministerpräsidenten Grafen Badeni entwickelten. Regierungsprogrammes, „die Regierung sei bereit, gewissen Aspirationen der Zeit Rechnung zu trage n," eine Billigung, ein Placet empfangen zu haben. In den Kreisen der Bevölkerung, welche den brudermörderischen Kampf der Antisemiten noch immer als eine imminente Gefahr für die ruhige Entwicklung des Staates betrachtet, rechnete man daher mit aller Bestimmtheit darauf, daß die liberaleParteidesAbgeordnetenhauses in der Debatte über das Regierungsprogramm sich voll und ganz über die Art und Weise aussprechen werde, wie sie der modernen Seuche des Antisemitismus zu begegnen gedenke. Allein auch in dieser Richtung ist eine Enttäuschung nicht ausgeblieben. Der erste Sprecher der liberalen Partei in der erwähnten Debatte, Graf K u e n b u r g, brachte es nicht über's Herz, sich über eine allgemeine Phrase zu erheben, er sagte nämlich im Verlauf seiner Rede: „Wenn der- Minister-Präsident im Verlaufe seines Programmes ausdrücklich den Schutz des religiösen Gefühles in Aussicht stellt, erscheint uns das in einem von so vielen Confessionen und Religionsgenossenschaften bewohnten Reiche, wie es Oesterreich ist, berechtigt. Es kann aber nach unserer Auffassung darunter nichts Anderes verstanden werden, als daß das staatsgrundgesetzlich jedem Staatsbürger gewährleistete Recht auch unter der gegenwärtigen Regierung den entsprechenden Schutz finden soll." Zweifelsohne im Hinblick auf den ungünstigen Eindruck, welche diese schwächliche Erklärung des ersten Führers der liberalen Partei zur Folge hatte, fand sich eine andere Koryphäe der letzteren bemüßigt, der Mißstimmung durch etwas schärfere Accentuirung zu begegnen. Es ist Dr. Ruß, der sagte: „Namentlich werden wir (die liberale Partei) mit großer Gewissenhaftigkeit darüberwachen müsse n, d a ß d i e v e r f a s s u n g s m ä ß i g g e w ä h r l e i st e t e Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze gewahrt werde, welche von den früheren Regierungen, von der einen mit wohlbewußter Absicht, von der anderen mit u nv er z e i h l i ch e r Schwäche h i n t a n g e s etzt worden i st." Im Vergleiche zu der schüchternen Chamade des Grafen K u e n b u r g ist die einen Tadel der Jndulgenz der antisemitischen Strömung involvirende Fanfare Dr. Ruß vou erfrischender Wirkung. Leider wird die letztere beeinträchtigt dadurch, daß Dr. Ruß sich im weiteren Verlaufe seiner Rede zu der Erklärung bewogen fand, er gehe selbst soweit, kein Bedenken zu tragen, den kaufmännischen Befähigungsnachweis z u c o n c e d i r e n, derbem Handelsgewerbe kein e n Schaden bringen w ü r d e. Also für die Inden neben dem Zuckerbrödchen gleich auch die Peitsche. Dr. Ruß hat sich mit einem Schlage mit seiner für die Juden einen „Stoß in's H erz" bedeutenden Action mit den ärgsten, verbissensten Judenfeinden identificirt, denn das Programm der letzteren culminirt ja in dem Satze: Befähigungsnachweis für die Handelsgewerbe. Und weiß Dr. Ruß weshalb? Damit

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