Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 44 (1.11.1895)
- Date
- 1895-11-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 44 Seite 809 Dr. Vlortz's Wochenzchrifi. Vorurtheilen nicht emancipiren konnte. Bedauern muß man nur, daß die große geistige Arbeit, welche die Heroen des Deutschthums (Schiller, Lessing u. s. w.) geleistet haben, wie es scheint ganz vergeblich gewesen ist. Aber bei einem klassischen Zeugen, dem großen Geschichtsschreiber Friedrich Christoph Schlosser, dessen sittlichen Ernst wohl Niemand bezweifeln wird, las ich unlängs die Bemerkung, daß dem Deutschthum jede Dummheit munde, wenn sie nur in ein System gebracht sei. Aber auch Systeme überleben sich, und so wollen wir hoffen, daß bald die Zeit kommen werde, in welcher sich das Deutschthum dieser seiner jüngsten Verirrung schämen wird. Bis dahin trösten wir uns mit den Worten eines ungarischen, wahrhaft liberalen Gelehrten: „Nun, wenn auch das Deutschthum seither in seiner fortschreitenden Entwicklung noch nicht a l l das erreicht hat, was ini Staatsleben seiner geistigen Größe und seines sittlichen Ernstes würdig wäre — verzeihe mir Binding diese loyal gemeinte Bemerkung! — so ist doch der Fortschritt nach der Richtung einer gleichheitlichen Nation im neuen deutschen Reiche dennoch unbestreitbar, — und wenn auch die romanis ch en Völker,, z. B. die Italiener, schon seit Menschenaltern als entschieden moderner bestellt erscheinen in alldem, was auf die staatsbürgerliche Rechtsgleichheit Bezug hat, so steht doch dem Deutschthum eine Zukunft vor,- mit welcher jene kaum wetteifern werden können. Ja, sogar die inbrünstigsten Anhänger der „Organischen Staatslehre'' werden zugeben müssen, daß je edler ein Organismus ist, desto länger ist der Zeitraum, den derselbe zur Erreichung seiner eigenen höchsten Reife von Nöthen hat. Die romanischen Völker haben allem Anschein nach ihre Vlüthe bereits passirt. Das Deutschthum erfreut sich wohl noch seines jungen Mannesatters". (Julius Schwarz, Elemente der Politik, Versuch einer Staatslehre auf Grundlage der vergleichenden Staatsrechtswissenschaflund Culturgeschichte Berlin, Rosenbaum und Hart, 1895, p. 57.) Um aber den historischen Beweis für unsere obige Behauptung, für die seltene Toleranz der rein ungarischen Race zu erbringen, wollen wir folgende Thatsachen anführen. Die Gesetze vom Jahre 1523 und 1525 decretirten zwar, ut Lutherani comburatur, aber es wurden in Ungarn auf Grund dieser Gesetze doch nur zwei Lutheraner verbrannt. Ungarn hatte keine Bartholomäusnacht und keine spanische Inquisition. Während im sonstigen Europa ein blutiger dreißigjähriger Krieg geführt werden mußte, um das Princip der Gleichstellung der Katholiken und Protestanten zur Geltung zu bringen, wurde in Ungarn diese Gleichstellung (exeoitinm liberum religionie) schon im ersten Gesetzartikel (vor der Krönung) des Jahres 1608 (durch welchen der Wiener Friede vom Jahre 1606 gesetzlich inarticulirt wurde) ausgesprochen, ganz abgesehen von Siebenbürgen, der Heimat der religiösen Toleranz, wo schon im Jahre 1557 der Landtag von Torda den Beschluß faßte, daß Jedermann die Religion wähle, welche ihm seine Ueberzeugung gebiete, weil man über das Gewissen nicht herrschen dürfe und könne. Während in England die Emancipation der Katholiken erst zu Ende der Dreißiger- Jahre unseres Jahrhunderts nach Besiegung des heftigsten Widerstandes der anglikanischen Hochkirche durchgeführt wurde, hat in Ungarn schon G.-A. 27:1790/91 die griechischorientalische Religion für recipirt erklärt. Die Emancipation der Juden im Jahre 1867 *) erfolgte ohne jeden Widerspruch sowohl im Hause der Magnaten, als der Abgeordneten, (Vgl. meine Artikel in der „Oesterr. Wochenschr." Nr.42—48, Jahrg. 1894) und auch die Reception wurde von katholischer Seite nur aus dogmatischen Gründen ohne jeden judenfeindlichen Beigeschmack bekämpft. Wollte man hingegen den rohen Ausfall des famosen Grafen und Ehrenmannes, Grafen Sigmund Csaky-Pallavicini, ins Treffen führen, so *) lieber die Ereignisse des Jahres 1848 vgl. meinen Artikel „Ludwig Kossnth" u. s. w. in der „Oesterr. Wochenschrift" Nr. 44, Jahrgang 1894. würde man nur ein Argument für unsere Behauptung beibringen, denn der famose Graf ist, wie bekannt, kein Sprößling der ungarischen Erde. Und selbst die Zeloten Graf Ferdinand Zichy, Ritter des goldenen Vließes und sonst nichts Anderes, sowie Graf Nicolaus Moritz Eszterhazy sind, im Vergleiche mit dem österreichischen clerical-conservativfeudalen Hochadel zahme Widerspenstige. Mit Recht sagt daher der verstorbene berühmte ungarische Geschichtsschreiber ein nationaler katholischer Bischof, wie solche nur die ungarische katholische Kirche besitzt, in seiner Vorrede zur zweiten, von Ernst Klein besorgten Ausgabe der „Geschichte der Ungarn" von Ignatz Aurelius Feßler (im Bande I.» Leipzig 1867, Brockhaus p. VII. sq.) Folgendes: „Und wie im nationalen, so war die Freiheit auch im religiösen und staatlich-politischen Leben fortwährend das höchste Ziel des Ungars. In seiner geistigen Thätigkeit besonders prattisch, ließ er sich nach keiner Richtung hin so eng in die Fesseln des Systems einzwüngen, und verirrte er sich nie so weit im unwegsamen Labyrinth der Schwärmereien, daß er darüber die Interessen der Freiheit vernachlässigt hätte." „Im Allgemeinen religiös, hielt er sich gleich weit von den Gegensätzen der Unkirchlichkeit und Ueberkirchlichkeit fern, verlor er sich weder in das Leere eines gemüthlosen Jndifferentismus noch in das Wirrsal dogmatischer Grübeleien. Religiöse Zerwürfnisse finden sich in seiner Geschichte nicht häufig, wenigstens nicht anhaltend vor und hierarchischer Unduldsamkeit war seine freiheitliebende Natur stets abhold. Konnte er sich selbstständig, frei von fremden Einflüssen bestimmen, so verfiel er nie auf Verfolgung Andersglaubender. In Siebenbürgen z. B. haben unter den einheimischen Fürsten bald nach der Reformation alle christlichen Confessionen Aufnahme gefunden, und die Gleichheit und Freiheit derselben wurde schon 1557 und 1563 durch Landesgesetze gesichert. Und wenn im Laufe des 17. Jahrhunderts die beiden protestantischen Confessionen im eigentlichen Ungarn schwere Verfolgungen zu erleiden hatten, so waren diese immer von außenher aus politischen Gründm aufgedrungen, nie aber dem Volksgeiste entsprossen. Sobald Franz Raköczy II. das Land von diesen aus der Fremde stammenden Einflüssen befreit hatte, vereinigten sich die verschiedenen Confessionen, gleich wie er, brüderlich im Gefühl des Patriotismus und der nationalen Freiheit. Eine Denkmünze, die auf einem gemeinschaftlichen Altar opfernden Diener der drei Confessionen darstellend, mit der Inschrift: „Concurrunt ut alant* und „Concordia religioniiin animata libertate“, bewahrt das Andenken dieser schönen Gesinnung". „Wenn man dem Grunde dieser Thatsache nachforschte so möchten die Meinungen wohl verschieden lauten. Die Einen würden sagen: die religiöse Duldsamkeit, welche die Ungarn schon in solchen Zeiten betätigten, als viele andere Völker noch um religiöser Meinungen willen in lange Zerwürfnisse und heiße Kämpfe verwickelt waren, beruhe bei ihnen auf dem Mangel an Sinn für das Uebersinnliche und Absolute, und sie würden zum Belege dessen anführen, daß der Geist des Ungars auch für die abstrakten Wissenschaften, für tiefere Forschungen der Philosophie nie glänzende Anlagen bekundet habe. Andere würden den Grund vielleicht in der Gleichgiltigkeit des ungarischen Geistes gegen alles Ideale erblicken. Ich meinerseits, ohne für oder gegen die angeführten Meinungen auftreten zu wollen, behaupte mit der Zuversicht, zu welcher mich eine genaue und pateilose Beobachtung d«s ungarischen Bolksgeistes und meine vieljährigen Studien der ungarischen Geschichte berechtigen dürften, daß die naUonale sowohl als die kirchliche Duldsamkeit des Ungars vorzüglich seiner glühenden Liebe zur Freiheit zuzuschreiben ist. Diese Leidenschaft, die den Grundzug des ungarischen Charakters bildet, konnte sich mit keinem Zwange, weder im staatlichen noch im gesellschaftlichen Leben, vertragen. Begeistert für die Freiheit in seinen politischen