Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 44 (1.11.1895)
- Date
- 1895-11-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021061-3021106--05023-3029239- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Oradea 1× ep/1002404
OCR text
Seite 808 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 44 XIV. 780 — — XV. 536 — — XVI. 1.776 2 1 xvn. 1.147 — — XVIII. 747 1 — XIX. 282 — — Im Ärmendepartement des Magistrates wurden betheilt 814 Personen, darunter 1 männlicher und 1 weiblicher jüdischer Bittsteller, vom Bürgerladfond 13 iPersonen (lJude), vom Bürgerspitalfond mit 1606 und Landwehrfond mit 3 Personen keiner. Im städtischen Asylhause wurden 1893 ausgenommen 1390 Personen, darunter 6 Juden; diese Ziffer war bedeutend gxößer in den vorhergehenden Jahren 1889 9, 189015,1891 14, 1892 24. Im städtischen Werkhause befanden sich 1893, unter 359 Arbeitern 14 Juden, ebensoviel im Vorjahre. Im Anschluffe hieran seien auch die Daten über die unentgeltliche Verpflegung im Spitale der Wiener israelitischen Cultusgemeinde im 18. Bezirk angeführt: es wurden 445 männliche und 359 weibliche Patienten verpflegt und überdies 1692 Personen ambulatorisch behandelt; die Zahl der Verpflegstage betrug 26.571 und die Summe der Auslagen im Jahre 1893 49.444 fl., es war dies nach dem Spitale der Barmherzigen Brüder der größte Aufwand, welcher von einer Prrvatanstalt gemacht wurde; während aber bei dieser ein Berpflegstag auf 95 kr. zu stehen kam, kostete in ersterer jeder Tag über 1 fl. 70 kr. Bon den aus den Mitteln der öffentlichen Armenpflege1 bestrittenen Auslagen für Armenkinderpflege außerhalb der Anstalten wurden im Jahre 1893 an Unterstützungsbeiträgen 99.925 fl. 89 kr. ausbezahlt, an Waisenpfründen 95.171 fl. 09 kr., an Kostgelder für Kinder 148.548 fl. 73 kr. Bezüglich der ersteren 2 Gruppen ist aus dem Jahrbuche ersichtlich, daß unter den 3133 unterstützten Personen garkeine jüdischen Kinder sich befinden, ob unter den Kostkindern Juden sind, ist nicht zu ersehen und deshalb nicht bekannt, ob an der Hauptsumme von 195.096 fl. 98 kr. auch Juden participiren. In der Liste der Privatwaisenhäuser finden wir auch das israelitische Waisenhaus für Mädchen im 19. Bezirke, welches 49 Zöglinge mit einem Aufwande von 17.226 fl. 36 kr. erhält. Unter den sonstigen Anstalten für Armenkinderpflege sind das israelitische Taubstummeninstitut in Wien angeführt, welches 27 männliche und 21 weibliche Zöglinge mit einem Aufwande von 18.396 fl. 83 kr. verpflegt, und das israelitische Blinden- Institut, welches 4 männliche und 2 weibliche Zöglinge unentgeltlich verpflegt und im Jahre 1893 3369 fl. 90 kr. verausgabte. In den städtischen Bersorgungshäusern befanden sich im Jahre 1893 4219 Personen, darunter 5 männliche und 1 weibliche Personen mosaischer Confession; im AltersversorgUngshaus der israelitischen Cultusgemeinde im IX. Bezirke befanden sich 47 Männer. 50 Frauen; die Auslagen ihrer Verpflegung betrugen 22.439 fl. 29 kr. Das Ende der ungarischen Rirckenpolitik. (Dr. I. Sch.) In meinen im November des Jahres 1893 im „Pester Lloyd" erschienenen Artikeln, in welchen ich die Argumentationen des Memorandums, welches von Seiner Eminenz dem Cardinalbischof von Großwardein, Doctor Lorenz Schlauch, dem gelehrtesten ungarischen Kirchenfürsten, Sr. k. u. k. apostolischen Majestät gegen den Entwurf des Civilehegesetzes der königl. ungarischen Regierung unterbreitet wurde, aä absuräum geführt habe, ferner in meinen in den Wiener „Juristischen Blattern,, (Nr. 42—44. Jahrg. 1894) und in der mit Unterstützung der ungarischen Akademie der Wissenschaften herausgegebenen „Ungarischen Revue" (Heft III.—IV. Jahrg. 1894, Heft I.—IT. Jahrg. 1895) erschienenen Skizzen über die geschichtliche Entwicklung des ungarischen Eherechtes, habe ich den Beweis erbracht, daß der ungarische Staat den scandalösen, durch die Herrschaft von neun confessionellen Eherechten auf eherechtlichcm Gebiete erzeugten Rechtszustand nicht anders als durch die Statuirung eines in seiner Totalität einheitlichen staatlichen Eherechtes zu beseitigen im Stande war und daß es hiebei als oberstes Postulat der Justitia distiibutiva betrad^tet werden mußte, daß auf gar keine confessionellen Anschauungen Rücksicht genommen, sondern nur das staatliche Interesse als maßgebend betrachtet werden könne, gleichgiltig, ob die Reform einzelne confessionelle Anschauungen verletze oder nicht. Weil es nun bei solchen gr lind wälzenden Reformen nicht denkbar ist, daß man es Allen recht thue, so durfte mau sich eben vom staatlichen Standpunkte aus nicht scheuen, es eventuell Niemandem recht gethan zu haben, wenn nur den Postulaten der suprema lex, dem Status rei publicae entsprochen wurde. In meinen erwähnten Artikeln habe ich es aber auch prognosticirt, daß die Zeit kommen werde und kommen müsse, in welcher auch der mächtigste Opponent, die katholische Kirche, welche sich anfänglich auf den Standpunkte des Non possumus gestellt hat und stellen mußte, sich vor der Macht der Thatsache beugen und ihr tolerari posse aussprechen müssen werde. Nun ist das große Reformwerk unter Dach und Fach gebracht, wenn auch der rasenden See ihr Opfer, der Sturz des Ministeriums der Talente, gebracht werden mußte. Hiebei wird es jedoch dem ausländischen Forscher, welcher die Ereignisse mit Aufmerksamkeit verfolgt hat, nicht entgangen sein, daß die große Reform im^Reiche der Stefanskrone unter beiweitem nicht so heftigen und erschütternden Kämpfen inaugurirt wurde, als es z. B. im Deutschen Reiche der Fall gewesen ist, dessen Culturkampf noch in frischer Erinnerung der Zeitgenossen lebt und daß die Pacification der aufgeregten Gemüther in erfreulichster Weise fortschreitet. Wie sind diese culturgeschichtlich so bemerkenswerten Erscheinungen zu erklären? Vergeblich würde der ausländische Forscher diese Frage beantworten wollen, wenn er nicht die ungarische Geschichte zu Rathe ziehen würde. Der erste Grund dieser culturgeschichtlich so auffallenden Erscheinung ist die seltene Toleranz der rein u n g a r i s ch e n R a c e. Der Antisemitismus wurde nach Ungarn von Deutschland importirt, seine begeisterten Anhänger waren im Reiche der Stefanskrone zum größten Theile eingewanderte Deutsche, in deutschen Gegenden (man denke an Preßburg) hat er zuerst Anklang gefunden. Niemals ist jedock eine königlich ungarische Regierung herabgesunken, daß sie die Ausbreitung der Epidemie, genannt Antisemitismus, offen begünstigt hätte. Man denke nur an Koloman Tisza, der die Seuche mit Stumpf und Stiel ausrottete. Niemals sprachen ungarische Staatsmänner so oft und so energisch von der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, wie dies anderswo der Fall ist, wenn es sich aber darum handelte, dieses heilige Princip zur Geltung zu bringen, da gab es kein Wenn und Aber. Die ungarischen Staatsmänner waren Gottlob jederzeit von dem Doctrinarismns deutscher Professoren frei, sie hatten stets einen freien Blick, und kein doctrinäres System an und für sich konnte ihnen imponiren. Wir wollen aber auch dem Deutschthum Gerechtigkeit widerfahren lassen. Viele unter ihnen dürfen für ihren Antisemitismus gar nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn die Schweinerei steckt (um antisemitisch zu reden) in der germanischen Race. Mau denke nur an den berühmten Preußenkönig Friedrich den Großen, der den Ausspruch that, daß in seinem Staate jeder Bürger nach seiner Fagon selig werden könne und die Wahl Moses Mendelsohn's zum Mitgliede der Berliner Akademie nicht bestätigte, weil diese Zierde deutscher Wissenschaft, der intimste Freund des großen Lessing, der gegen den großen Königsberger Philosophen Sieger im geistigen Wettkampfe blieb, Jude gewesen ist. Und wenn man bedenkt, daß dieser große König von Preußen, ein Freund von Voltaire gewesen und für den großen Genfer Jean Jacques Rousseau geschwärmt hat, muß man da nicht unwillkürlich zur Conclusion gelangen, daß der antisemitische Bacillus im germanischen Blute sitzen müsse, wenn selbst dieser Philosoph am preußischen Königsthron sich von solchen