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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-10-25 · 43 (25.10.1895) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
43 (25.10.1895)
Date
1895-10-25
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 792 Dr. Bloch's Wochenschrift Nr. 43 rühmt, ihn zu den ihrigen gezählt zu haben, der Freund Gotthold Salomon's und Gabriel Richte r's, der große Sohn des Begründers des Hamburger Tempels, Dr. jnr. Jsaac Wolffson, schied von dannen. Wer die Rede, die Senator Herz an der Bahre Wolffson's gehalten, liest, wird ermessen, welch ein Rechtsgelehrter und Staatsmann, welch ein Jude zu Grabe getragen worden. Eine Lungenentzündung, die am Montage den bis daher noch sehr rüstigen Mann befiel, erwies sich bei seinem hohen Alter (er war am 19. Januar 1817 geboren) als verhängnisvoll. Unsere Stadt hat durch diesen Todesfall einen außerordentlich schweren Verlust erlitten. Nicht nur einen ihrer besten Bürger, sondern auch eine ihrer begabtesten Kräfte, einen ausgezeichneten Charakter und hochgeachteten Menschen, endlich einen um das Gemeinwesen ganz außerordentlich verdienten Berather hat sie verloren, der seit etwa einem halben Jahrhundert im öffentlichen Leben stand und bei den verschiedensten Anlässen berufen war und auserwählt wurde, in erster Reihe für das Wohl Hamburgs einzutreten. Wenn hier kein Geistlicher das Wort nahm, wenn Herr Prediger Dr. Leimdörfer als trauernder Hörer stille schwieg, so liegt dies daran, daß der Vertreter der Regierung diesem ausgezeichneten Mann aus Israel, auf den alle Kirchen stolz sein könnten, den beredtesten Nachruf gewidmet hat. Seine unbedingte Zugehörigkeit zum Judenthum ist außer Zweifel und wäre er weniger treu feinem Glauben gewesen, hätte er, wie mancher Gesinnungslose den Väterglauben abgestreift, er wäre ohne Zweifel schon lange zum Senator erwählt worden. Allein sein Charakter bewahrte W. vor der Charakterlosigkeit der Abtrünnigen. Er zog es vor, als Jude zu kämpfen, zu dulden, zu leben und zu sterben, und das ist in dieser Zeit doppelt nothwendiq hervorzuheben, einmal als Beispiel für die Hochstehenden in Israel, die für Weltruhm den Geistesadel ihres Glaubens so leicht hingeben und dann als Beweis für die Mit- und Nach welt, daß man als treuer, pietätsvoller Jude ein redlicher patriotischer Staatsbürger und großherziger Mensch sein kann, dem von höchster Seite schließlich die Palme hoher Anerkennung zu theil wird. Als Sohn eines geachteten, aber wenig begüterten Kaufmannes in Hamburg geboren, hatte der junge Wolffson, nachdem er die Dr.K le y'sch e isra e litis che Freischule (die Vorgängerin der Ree'schen Stiftungsschule) und die oberen Claffen des Johanneums besucht, sowie in Göttingen studirt hatte, wo er im juristischen Staatsexamen ein Zeugniß ersten Grades erhielt, nicht geringe Schwierigkeiten zu überwinden, um in Hamburg seine Kenntnisse praktisch zu verwerthen; nur als Ber ath er in allen Fragen des Rechts durfte er zunächst thätig sein, erst nach zehnjähriger Thätigkeit konnte er infolge des Raths- und Bürgerbeschluffes vom 23. Februar 1849 in die Matrikel der staatlich anerkannten Rechtsanwälte ausgenommen werden. Der Staatskalender von 1850 enthielt erst seinen Namen. An der Bewegung des Jahres 1848 nahm der für eine freisinnige Ausgestaltung der hamburgischen Staatsverfaffui'g eintretende junge Rechtsanwalt in hervorragender Weise theil; in der „Constituante" gehörte er bald zu den Führern. (Er nebst Bürgermeister Dr. Versmann und dem Schriftsteller Wilhelm Marr waren die letzten der 1895 noch lebenden Constituanten-Mitglieder.) Später gehörte er der 1859 an die Stelle der „Ecbgeseffenen" tretenden neuen Bürgerschaft bis vor wenigen Jahren als Mitglied an und war auch längere Zeit hindurch ihr Präsident. In den ersten Deutschen Reichstag sandte ihn Hamburg als Abgeordneter, und zwei Mal wurde sein Mandat erneuert. An den Arbeiten der Reichsjustizgesetzgeoung hat er hervorragenden Antheil genommen. Er fungirte lange Zeit als Vorsitzender der hanseatischen Anwaltskammer. Seine umfangreiche literarische Thätigkeit darf nicht vergessen werden; u. A. behandelte er die schwierige Materie des Hamburgischen Staats-und Berwaltungsrechtes in einem grundlegenden Leitfaden. Dabei war er einer der gesuchtesten und beschäftigtsten Advocaten unserer Stadt. Auch als Vorstandsmitglied der deutsch-israelitischen Gemeinde und :n manchem anderen Ehrenamt war er thätig. Wahrtaft staunenswerth war seine Arbeitskraft, wie seine Arbeitsfreudigkeit, lauter wie Gold sein Charakter, von gewinnender Liebenswürdigkeit seine Person. Hamburg bat in ihm einen Mann verloren, der zu den besten nicht nur seiner Zeit, sondern wohl aller Perioden unseres Staatswesens gehörte, das sein unvergeßliches, in den reichen Früchten seines Wirkens fortlebendes Andenken zu ehren allen Anlaß hat! Um 9 Uhr heute Morgens hatten sich so zahlreiche Leidtragende bei der Wohnung, Heimhuderstraße Nr. 27, eingefunden, daß d'e Räume sie nicht fassen konnten und Viele im Freien das Aufnehmen der Leiche abwarten mußten. Der im Parterresaale unter Palmen aufgebahrte, von Girandolen mit brennenden Kerzen umgebene Sarg war mit Palmwedcln und Kränzen bedeckt. Da war ein Kranz mit dem Hamburgischen Wappen geschmückt von der Justizverwaltung, ein zweiter trug auf breiter Schleife die Aufschrift „Commission für das Bürgerliche Gesetzbuch". Die Nationalliberale Partei hatte „ihrem langjährigen treuen Mitgliede" einen vollen Lorbeerkranz gewidmet, vom ersten Präsidenten des Reichstags. dem greisen Dr. Simson, war ein Kranz eingetroffen, die Mitglieder des „Clubs von 1880", der Fraktion der Rechten unserer Bürgerschaft angehörend, das Hanseatische Oberlaudesgericht, das Landgericht Hamburg, die Gesellschaft Hamburger Juristen, die Hanseatische Anwaltskammer, der Lübecker Anwalts verein und der Verein Bremer Anwälte, der Reichstagswahlverein, der Verein für Kunst und Wissenschaft, die Banken und Actien- Gesellschaften, deren Consulent der Verstorbene gewesen, Freunde und Verehrer aus allen Gesellschaftsclassen hatten es sich nicht nehmen lassen, ihrer Hochschätzung durch Kranz- und Blumenspenden Ausdruck zu geben. Es war nicht Platz im Hause für die Fülle derartiger Theilnahmezeichen, sie füllten auch noch die ganze Veranda. Außer solchen Zeichen waren aber auch briefliche Beileidsbezeugungen in großer Zahl eingetroffen. Der Senat richtete folgendes Schreiben an den Sohn des Verstorbenen, Herrn Dr. Albert Wolffson: „Aus Anlaß des Hinscheidens Ihres Herrn Vaters beehrt sich der Senat, Ihnen als dem Vertreter der trauernden Familie den Ausdruck seiner ausrichtigen Theilnahme zu übermitteln. Der Senat erinnert sich in diesem Augenblicke gern und mit lebhaftem Interesse der hervorragenden Verdienste, welche der Verstorbene in seinem, neben den eigentlichen Berufsgeschästcn vorzugsweise auch den öfsentlichen Angelegenheiten zugewendeten Leben sich erworben hat. Ihm war es, wie in gleichem Maße nur Wenigen unserer Mitbürger, vergönnt, seine reichen Kräfte ebensowohl in den Dienst seiner engeren Heimat zu stellen, als auch dieselben auf dem weiteren Gebiete der Gesetzgebung des Deutschen Reiches mit hohem Nutzen zu verwerthe». Von der bedeutendsten Aufgabe dieser Art, der Mitarbeit an dem neuen Deutschen Civilgesetzbuche, ist er nunmehr kurz vor dem Abschluß der Arbeit abberufen worden. Allseitig wird das Bedauern empfunden, daß seine Jntelligen-, sein Wissen und seine Arbeitskraft hier und auf anderen Gebieten dem öffentlichen Wohle nicht mehr werden dienen können. Der Senat der freien und Hansestadt Hamburg. Der Präsident des Senats, sgez.) Dr. Lehmann." Die Trauerversammlung setzte sich aus Mitgliedern der höchsten Körperschaften und Behörden und Männern aller Stände zusammen. Der Senat war vertreten durch die Herren Bürgermeister Dr. Lehmann, Dr. Versmann und Dr. Mönckeberg und fast alle in Hamburg anwesenden übrigen Senatsmitglieder, das Präsidium der Bürgerschaft und sehr viele Bürgerschaftsmitglieder von allen Fractionen waren anwesend, die Präsidenten Schindel er und Ar n in g vom Oberlandes- und Landgericht, der Oberstaatsanwalt Dr. Keßler, der Präsident der Handelskammer, Ferd. Laeisz, von auswärts als Delegirte der Commission für das Bürgerliche Gesetzbuch Herr Professor M a n d r y und Herr Ministerialrath Dittmar. Se. Ehrwürden Herr Prediger Dr. Leimdörfer, die Vorsitzenden und viele Mitglieder der Anwaltskammer aus Hamburg, Lübeck und Bremen, zahlreiche Mitglieder des Anwaltsstandes, Kaufleute, Rheder, Beamte, und Privatleute — Alle wollten dem Verstorbenen die letzte Ehre erweisen. Ein gemischter Chor unter Leitung des Herrn Professor von Bernuth sang „Wie sie so sanft ruh'n", und dann ergriff Herr Senator Dr. Hertz, der Chef des Justizwesens, das Wort zu einer Ansprache an die B rfammelten. Sie lautete: „Mit tiefer Bewegung treten wir heute in dies Haus und an diese Bahre, um den weisen und guten Mann, der hier seine irdische Laufbahn vollendet hat, auf dem Wege zu seiner bleibenden Ruhestätte zu geleiten. Die außergewöhnlich zahlreiche Versammlung der Leidtragenden, die außerordentliche Menge der Blumen und Kränze legen Zeugniß dafür ab, wie viele mit den Angehörigen und nächsten Freunden seinen Verlust betrauern. Und wir wissen, daß weit über den Kreis der Anwesenden hinaus sich die Theilnahme erstreckt, d

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