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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-10-02 · 40 (2.10.1895) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
40 (2.10.1895)
Date
1895-10-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 40 Vr Vloch's Wochenschrift Seite 723 Liberale, Freimaurer rc. ihr Theil abbekommen. Hier bietet das Schimpfen auch keine Gefahr; wo allgemeine Angriffsfreiheit herrscht, heilt sie wie die Lanze Achilles die Wunden, die sie schlägt. Anders, wenn bestimmte Theile des Volkes das Vorrecht genießen, beschimpft werden zu dürfen. Sie sind dann geduldete Menschen, die sich mehr gefallen lassen müssen, als andere. Sie sinken in der allgemeinen Achtung, es verbreitet sich der Gedanke, daß sie weniger Schutz verdienen als andere Theile der Bevölkerung. Zugleich entladet sich gegen sie ' fast die ganze Kraft von Verfolgungssucht, die in der Be- ‘ völkerung vorhanden ist. Es ist zum Beispiel sicher, daß in ' Deutschland das Junkerthum weit verhaßter ist als die Juden. ' Es wird aber weniger zum Gegenstand von Angriffen gej macht, weil es mächtiger ist. Es ist weit ungefährlicher, die ' Juden anzugreifen als die'Junker. . j Es ist nun leicht nachzuweisen, daß die Juden dieses Vorrecht, beschimpft zu werden, genossen haben, daß die j Staatsanwaltschaft unsere Gegner meist nicht behindert, uns selbst in der Vertheidigung aber beschränkt hat. Wir brauchen solche Beweise nicht weit zu suchen. Die Angriffe gegen unser Schristthum hat man ungehindert durchgehen lassen, wo wir indessen in katholischen Schriften die Anschauungen nachznweisen suchten, die man unseren Schriften nachsagte, wurde die „Oesterreichi'che Wochenschrift" eonfiseirt. — Die Staatsanwaltschaft hat also die Angriffe gegen uns nicht gehindert, wohl aber unsere Vertheidigung. Es war übrigens von vorn herein bei § 302 und tutti iiuanti politischen Vergehen die Absicht, die Opposition damit todtzumachen, mindestens wird sich bei dem Bestehen eines Auklagemonopols dieses Bestreben nachträglich, wenn auch nur instinctiv, einstellen. Bei ihren Anhängern hat eine Regierung eben weit einfachere und durchschlagendere Wirkungsmittel als den Staatsanwalt. Es scheint, daß die Regierung, wie Goethe's Zauberlehrling, die antisemitische Bewegung gerne los wäre, die sie ein Jahrzehnt begünstigt oder mindestens wohlwollend beurtheilt hat. Aber die öffentliche Meinung ändert sich nicht so schnell wie eine Regierung. Einige noch so richtige Ausführungen des Herrn Staatsanwalts Hawlath können die Gesinnung nicht ändern, die zehnjähriges Gescheheulaffeu von ein paar Dutzend anderen Staatsanwälten geschaffen oder mindestens begünstigt hat. Hierzu kommt, daß auch jetzt die Haltung der Regierung nichts weniger als durchsichtig ist. An dem Hernalser Siegesfeste der Antisemiten nahmen einige Beamten in Uniform theil. Daran wäre nichts zu tadeln, wenn die Beamten an den Versannnlnugeu anderer Parteien — z. B. der Soeialdemokraten — ebenfalls in Uniform theilnehmen könnten. Dabei sind die Socialisten unzweifelhaft bessere Oesterreicher als die deutschnationale Studentenschaft Innsbrucks, vor welcher die Regierung seinerzeit capitulirt hat. Die Regierung schützt uns also genau soweit, daß sie unseren Feinden nicht unbequem wird. Im klebrigen wird aber der Schein erweckt, als ob sie uns schütze. Wir haben es daher nicht nur mit unseren Feinden, sondern auch mit den Feinden der Regierung zu thun, wofür wir in der Haltung der Regierung kein Aequivalent haben. Für diese Auffassung haben wir eine Unterstützung in den Ausführungen des Prager erzbischöflichen Organes, des „Czas". Es findet in dem Sieg der Wiener Antisemiten einen Sieg des demokratischen Gedankens. Als Juden haben wir nichts dagegen — im Gegentheil. So leiden wir Juden unter Anderem auch durch den Sieg einer Idee, die durchaus die unsrige ist, weil wir eine eigene politische Existenz nicht haben und mit den Gegnern dieser Bewegung in einen Topf geworfen werden, mit einer Regierung, die ihre Pflichten gegen uns gar nicht erfüllt hat, und einer Partei, die es lässig gethan hat. Jedermann ist der beste Wahrer seiner Rechte, daher fort mit dem Auklagemonopol der Staatsanwaltschaft. Solange es aber besteht, ist es in der That besser, Paragraphe wie den $ 302 fortznräumen, welche der Regierung die Möglichkeit geben, die Rechtspflege durch das Eindringen der Politik zu verfälschen. Beitrag zur Geschichte der russischen Juden. XXV. Die erste Frauenuniversität in Rustland und die Jüdinnen. In Petersburg erscheint ein medicinisches Fachblatt „Wrarsch" (der Arzt), welches von dem ehemaligen Professor der militär-medicinischen Akademie Manassejin redigirt wird. Es ist das angesehenste und am weitesten verbreitete Blatt Rußlands und genießt eine große Autorität Dank der außerordentlichen Erudition seines Redacteurs, der mit Recht die lebende Eucyklopädie genannt wird. Dabei ist Professor Manassejin außerordentlich liberal und human und von der weitgehendsten reliösen und politischen Toleranz, in welcher Beziehung er — so wie in vielen anderen — ein Antipode seines Bruders, des ehemaligen Justizministers, ist, der sich besonders auf dem Gebiete des Antisemitismus hervorgethan und hier sehr Erklekliches geleistet. Wenn die jüdischen Advocaten in ihren Rechten beschränkt werden; wenn dm jungen Rechtsanwälten eine jede Möglichkeit genommen ist, ihre auf den Hochschulen erworbenen theoretischen Kenntnisse im praktischen Leben zu verwerthen, so fällt die Schuld ausschließlich auf den ehemaligen Justizminister,^ diesen obersten Hüter des Rechtes und der Gerechtigkeit. Diese grundverschiedenen Lebensanschauungen der beiden Brüder haben auch zwischen dem Exminister und dem Exprofessor eine Gruft gegraben, die sich im Laufe der Zeit immer mehr vertiefte und jetzt ganz unüberbrückbar geworden ist. Im Laufe dieses Jahres wurden die Statuten der in Petersburg neu zu gründenden Frauenuniversität (einstweilen ausschließlich für medicinische Studien) veröffentlicht und ein ominöser Paragraph machte allen Hoffnungen, welche unsere jüdische weibliche Jugend seit Jahren auf Realisirung dieser Idee gesetzt, ein jähes Ende. In diesem Paragraphen ist nämlichbesagt, daßals Zubörerinnen nurFranen christlicher Confeffion angenommen werden. Dieser durch nichts motivirte und höchlichst beleidigende und kränkende Ostracismus hat nur in wenigen Preßorganen Mißbilligung gesunden; die übrigen Zeitungen jubelten dieser neuen Ausnahmsmaßregel freudig zu, da sie darin eine Bestätigung ihrer Hoffnungen sahen, daß eine für die jüdische Bevölkerung Rußlands günstige Lösung der ewigen Judenfrage nicht zu befürchten sei. Das Verhalten der Presse war, wie es immer in solchen Fällen ist, ein schmachvolles. Umso anerkennenswertster ist es. daß das Manaffejin'sche Organ „Wratsch" resolut auf Seite der Unterdrückten trat und folgende Zuschrift brachte, deren Aufnahme die übrigen Zeitungen als inopportun verweigert hatten. Diese von Dr. G. A. Selenskij Unterzeichnete, an den Professor Manassejin gerichtete Epistel ist folgenden Inhalts und bringe ich sie in wortgetreuer Uebersetzung aus dem Russischen: „Nach langem peinlichen Harren befinden wir uns endlich am Borabendeder Eröffnung derweiblichen medicinischen Curse. Dieses Factum ist außerordentlich erfreulich. Jedoch wird leider nnfereFreude durch einen traurigen Umstand verdüstert, auf den man nicht die Aufmerksamkeit gerichtet, welche derselbe verdient. Bekanntlich sind die Curse für Nichtchristinnen, d. h. für Mohammedanerinnen, Jüdinnen und Karaitinnen unzugänglich. Es frägt sich nun: Welches ist der Grund dieser Ausschließung? Setzt man denn wirklich voraus, daß die nichtchristlichen weiblichen Aerzte weniger selbstaufopfernd im Kriege und im Frieden, in der Semstwo und in der Bauernhütte sein werden, als ihre christlichen Colleginnen? Nein, das kann man nicht behaupten! Das kann Niemand mit reinem Gewissen sagen! Vielleicht erklärt sich das Motiv der Ausschließung dadurch, daß man eins Ueberproduction von weiblichen Aerzten befürchtet? Doch davon kann ja gar nicht die Rede fein, so daß auch dieses Motiv als lächerliches fortfällt. Meiner Ansicht nach liegt der G r'und in dem U m st a n d e, daß das Pr o j ec t des weiblichenmedicinischenJnstituts zu einer für

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