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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-10-02 · 40 (2.10.1895) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
40 (2.10.1895)
Date
1895-10-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 722 Dr. Bloch's Wochrnfchrist. Nr. 40 Habsucht ist, so ist es in den höheren Schichten der Neid, der sich nur schlecht hinter glatten, gesellschaftlichen Formen verbirgt. Die Hand aufs Herz! Hat eine jener stolzen jüdischen Frauen, die alljährlich ihre Schönheit, ihre kostbaren Roben und ihre blitzenden Diamanten zum Ausputze unserer Carnevalsseste herleihen, inmitten des Cirkels hocharistokratischer Patronessen nicht das Gefühl der Zurücksetzung, des bloßen Geduldetseins empfunden? Hat auch nur Eine von ihnen sich nicht im Stillen sagen müssen, daß sie vielleicht an Prunk und Pracht, an Anmuth und Geist ihre Genossinnen überragen, an persönlicher Schätzung aber dennoch weit hinter dieselben zurückgestellt werden? — Und ist es anders mit dem intimen Feten jüdischer Häuser? O ja, sie kommen, die näselnden oder naserümpfenden Sprossen edler Geschlechter, deren ererbter Besitz jedes persönliche Verdienst überflüssig macht, sie kommen und genießen die verschwenderische Gastfreundschaft dieser Häuser, um hinterher über das jüdische Protzenthum ihre scheelsüchtigen, ingrimmigen Bemerkungen zu machen. Weit demüthigender, weit kränkender ist dieser stille Antisemitismus der höheren Gesellschaftsclasse als der laute Ruf des Mobs auf der Straße: Schlagt die Juden todt. Zurück aus dieser Sphäre der Selbsterniedrigung, des unwürdigen Wettkriechens nach einer äußerlichen socialen Geltung, die man uns innerlich doch nicht zugesteht, zurück von diesem glatten Parquet der höflichen Phrasen, hinter denen doch die Ironie des Superioritäts-Dünkels unverkennbar ist, zurück auf die tausendjährigen, festen Fundamente unseres Glaubens, unseres innigen Familienlebens und der anspruchslosen Freude an den geistigen Genüssen dieses Daseins. Die Beziehung der „Neuen Freien Presse" auf die Gestalten einer Rahel, einer Fanny Eskeles und einer Sophie Todesco ist eine sehr glückliche. Wie unterscheiden sich doch die Früchte, welche diese hochsinnigen Frauen vom Baume des Lebens zu pflücken wußten, von den nichtigen und flüchtigen Amüsements unserer heutigen, zur sogenannten „Gesellschaft" gehörigen Frauen, deren höchster Triumph es ist, bei den philharmonischen Antisemiten, in den ersten Logenreihen der Theater die neuesten Pariser Modelle zur Schau zu stellen, bei Frühlings festen und Wohlthätigkeitsbazars ein herablassendes Lächeln der Fürstin £ und ein ironisches Compliment des Grafen I zu erhaschen oder in den Zeitungen ihren Namen unter den laäies patronesses dieses oder jenes Eliteballes prangen zu sehen, obgleich der Gatte diese Ehre mit einem tiefen Griff in seine eiserne Casse erkauft hat! Diese halb lächerlichen, halb verächtlichen Vordringlichkeilen müssen ein Ende nehmen. Der Jude, der Pferde rennen und seine Frau als lebendiger Juwelenladen oder als athmende Modepuppe in einer Equipage ä la Daumont in den Praterfahren läßt, bietet dem Antisemitismus weit mehr Nahrung, als tausend arme jüdische Hausirer, die der Hunger dazu treibt, den christlichen Gasthausbesuchern lästig zu werden. Nicht diese Mühseligen und Beladenen, sondern die Reichen und Vornehmthuenden haben den Judenhaß verschärft, an ihnen ist es vor Allem, durch kluge Enthaltsamkeit wieder gut zu machen, was sie verschuldet haben. T h u n s i e e s n i ch t freiwillig, dann werden sie eines Tages durch offene Beleidigungen jener Kreise, die sie heute nur noch widerwillig dulden, dazu gezwungenwerden! Die Mahnung der heutigen Situation ist eine sehr eindringliche! Wer sie nicht beherzigt, wird sehr bald in eine viel schlimmere Situation gerathen! Zu den §§ 302/3. Der bekannte Arbeiterführer Franz Schuhmaier hatte sich am 28. v. M. vor dem Schwurgerichte, welchem L.-G.-R. Dr. G r a n i ch st ä d t e n präsidirte, wegen Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung nach 8 303, begangen durch Verspottung des Clerus, zu verantworten. Die vom zweiten Staatsanwalt R. v. C i s ch i n i vertretene Anklage legt Schuhmaier zur Last, durch eine in der 9U\ 25 seines Blattes „D i e V o l k s t r i b ü n e" veröffentlichte Abonnemeutseinladung den Clerus verspottet zu haben. Der Angeklagte erklärte sich für nichtschuldig. Er habe als verantwortlicher Redacteur der „Volkstribüne" zwar die Abonnementseinladung gelesen, aber nichts Strafbares in derselben zu entdecken vermocht. Aus dem Zusammenhänge der zur Verlesung gelangten Abonnementseinladung gehe doch klar hervor, daß mit der von der Staatsanwaltschaft incriminirten Stelle, welche von den „Männern in der Kutte" spricht, keineswegs der Clerus, sondern die Redacteure der clericalen Blätter gemeint seien. Von dieser Anklage könne man nur sagen: „Im Auslegen seid ihr hübsch munter! Legt ihr nichts aus, so legt ihr's unter." Das Recht, gegen die clericale Presse zu polemisiren, sei doch in Oesterreich gottlob nicht verboten. Soweit seien wir wenigstens vorläufig immer noch nicht. Den Geschwornen wurde eine Schuldfrage vorgelegt. Der Staatsanwalt betonte einleitend in seinem Plaidoyer, daß aus dem § 303 des Strafgesetzes gewiss« - maßen ein josephinischer Geist wehe, denn durch denselben werde die freie Meinungsäußerung einer jeden staatlich anerkannten Religionsgenossenschaft geschützt. Man dürfe nicht vergessen, daß die clericalen Blätter der Mund seien, durch welchen der Clerus spreche, und ein Angriff gegen diese Zeitungen sei bisweilen einem Angriff auf den Clerus entsprechend. Unter den „Männern in der Kutte", die sich wie toll geberden, liege entschieden die Herabwürdigung dieser Institution. Es ist ja eben die Aufgabe der „Volkstribüne", alle diese Institutionen: Staat, Kirche, Behörde, herabznsetzen. Vertheidiger Dr. Carl Ornstein erklärt, daß sich mit Worten wohl eine Anklage construiren lasse, allein juristisch sei die heutige fast unbegreiflich. Es liege zweifellos Tendenz in derselben. Wenn sich die Geschwornen thatsüchlich auf den Boden der Anklage stellen und die Ansicht theilen, daß die clericalen Blätter der Mund des Clerus seien, so gelange man logischerweise dahin, daß zum Beispiel Dr. Ebenhoch oder Fürst Liechtenstein gleichfalls als Einrichtungen der katholischen Kirche zu betrachten wären. Der Angeklagte wurde freigesprochen. * * * Die Befugniß zur Anklage ist auf dem Continent Europas ein Vorrecht der Staatsanwälte — zum Unterschied von England und Amerika. Die contineutalen Staatsanwälte sind Untergebene der betreffenden Jnstizminister. Der Conflict zwischen Recht und Politik ist selbst bei gemeinen Verbrechen nicht bedeutungslos. Große Spitzbuben kann man nur dann laufen lassen, wenn man ein Monopol der Anklage hat. Ein Fall dieser Art dürfte der Fall Hammerstein in Berlin sein, gegen den ohne das Monopol der Anklagebehörde wohl längst ein Haftbefehl erlassen worden wäre. — Von ausschlagender Bedeutung wird das Anklagemonopol aber bei Vergehen, die schon an sich — wie der Z 302 politischen Inhalts sind. Am 19. September fand gegen den Redacteur Wildner eine Verhandlung auf Grund § 302 des Strafgesetzbuchs statt. In der Anklagerede sagte der Staatsanwalt Hawlath: „Wenn erkannt würde, daß durch solche Ausfälle nicht zu Feindseligkeiten aufgereizt werde, dann gereiche der § 302 nicht nur den Juden nicht zum Schutze, sondern auch allen übrigen Confessionen und Volksstämmen nicht; dann wäre es am besten, diesen Paragraph, der sich bisher nicht blos den Juden dienlich gezeigt hat, ganz aus dem Strafgesetze zu streichen". Die Streichung wäre in der That das Beste — wenigstens vom jüdischen Standpunkt. Es ist eben nicht richtig, daß er den Juden dienlich gewesen. Im Gegentheil, der Abgeordnete Noske hat jüngst mit Recht die Zustände in Oesterreich mit denen in Frankreich, England, Amerika verglichen. Wo wie dort Jedermann das Recht hat, zu schimpfen, darf man nichts dagegen haben, wenn Juden,

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