Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 39 (27.9.1895)
- Date
- 1895-09-27
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Nr. 39 Dr. Vlvch's Wochenschrift. Seite 715 strebe darnach, durch Ablösung jüdischer Grundbesitzer im Orte Jsep, wo Seine Kais. Hoheit jetzt residirt, die Juden zu vertreiben. Selbstverständlich wird den Saybuschern kein Mensch das Gerächt glauben, daß durch behördliche Erhebungen der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der dortigen Juden wahrscheinlich veranlaßt wurde. Steyr, 20. September. In der belebtesten Straße der Stadt — in der Enge — befindet sich der Zuckerbäckerladen Kollmann. Gestern Nachmittags saßen in demselben mehrere Officiere der hiesigen Garnison und der Beamte der Pottenbrunner Brauerei Schimmerling, ein Jude. Beim Borübergehen bemerkte der Graveur Strohmeyer, ein fanatischer Antisemit, Schimmerling beim Fenster sitzen. Er stürzte in den Laden, sprang unter antisemitischen Redensarten auf den ahnungslos dasitzendcn Beamten los, hieb mit einem Stock aus ihn ein und würgte ihn am Halse, während er ihm mit dem Umbringen drohte. Wären nicht die anwesenden Officiere dem Bedrohten sofort zu Hilfe geeilt, er hätte wohl ein tragisches Ende genommen. Nur durch deren Hilfe ist es gelungen, den Fanatiker aus dem Locale hinauszubringen. Der Mißhandelte begab sich sodann zum Staatsanwalt Dr. Kaser er, welcher sofort ein Protokoll über den Thatbestand mit ihm aufnahm und die Strafamtshandlung einleitete. Die Stadt ist selbstverständlich ob dieser Rohheit m begreiflicher Aufregung. Budweis, 24. September 1895. Am 14. d. M. fand im hiesigen Restaurant K a s k a, eine vom Mediciner Sigmund Krau sz aus Wien, Ferialleiter der akad. Verbindung „Kadimab", einberufene Versammlung von jüdischen Burgern statt, in welcher der Einberufer die Nothwendigkeit darlegte, einen Centralpunkt zur Abwehr der antisemitischen Strömung in Böhmen speciell in Budweis, zu schaffen. Im Namen der Budweiser Studenten 'sprach Herr Mediciner Emil Harm ebenso warm, wie sachlich begründete Worte und schloß sich dem Standpunkte des Vorredners vollinhaltlich an. Der Vorsitzende der Versammlung der allseitig verehrte Cultusvorsteher Herr B u l a t i führte unter Beifall der Versammlung aus, daß zwar die Budweiser Judenschaft im besten Einvernehmen mit ihren christlichen Mitbürgern speciell mit den Vertretern der deutsch - liberalen Partei lebe, daß auch der Vorstand in einigen Fällen von antisemitischen Uebe, griffen erfolgreich eingeschritten sei, daß sich aber leider solche Vorfälle in jüngster Zeit mehren und daß er deshalb die Bildung eines derartigen jüdischen Comites, das dem Vorstand zur Seite stehen und in seiner Arbeit entlasten sollte, mit Freude begrüße. In der darauffolgenden Debatte sprach noch Herr Doctor S ch a l i t aus Wien im Sinne des Herrn Bulati und widerlegte unter fienetischem Beifall, die Ausführung einiger contra Redner, insbesonders des Herrn Doctor Steiner. Die Versammlung beschloß auch einstimmig die Bildung eines Comites zur Abwehr des Antisemitismus und zur Wahrung jüdischer Interessen in ökonemischer und politischer Hinsicht. x. Prag. (Ein Antisemit.) In einem Gasthause zu Srbsko hat sich am 1. Juni l. I. eine widerliche Scene abßielt. Der Geschäftsmann Joseph Fischt wurde von dem smann Wenzel Hertel, welcher sich schon früher geäußert hatte, er wcrde diesen Juden durchprügeln, gröblich insultirt und so heftig gestoßen, daß er zu Boden fiel. Als sich Herr Fi s ch l erhob, wollte ihnH e r t el abermals anfaffen, wurde jedoch von anderen Personen daran verhindert. Vom Bezirksgerichte in Beraun wurde Hertel wegen Ehrenbeleidigung zu einer Geldstrafe von 5 fl. verurtheilt, wobei der Richter die heftige Gemüthsbewegung des Angeklagten als mildernd annahm. Bei der Berufungsverhandlung, welche gestern vor einem Appellsenate des Landesals Strafgerichtes unter dem Vorsitze des Herrn LGR. Cech stattfand, beantragte der Vertreter Fisch l's, Herr Dr. B e n d i e n e r, die Verhängung einer Arreststrafe, weil eine Geldstrafe im vorliegenden Falle keine genügende Genugthuung sei. Der mildernde Umstand der heftigen Gemüthsbewegung sei unbegründet; man könne doch nicht aunehmen, daß die jüdische Confession ein genügender Grund sei, damit Jemand in heftige Gemüthsbewegung versetzt werde. In der jetzigen Zeit, wo an manchen Orten die Wogen der antisemitischen Strömung so hoch gehen, wo Bildung und Aufklärung nicht genügen, der Verrohung und Verwilderung geltend entgegen zu wirken, sei es Aufgabe der Gerichte und Staatsbehörden, die Schärfe des Gesetzes in Anwendung zu bringen und mit aller Strenge vorzugahen, da alle Staatsbürger vor dem Gesetze gleich seien und dessen Schutz genießen müssen. Der Gerichtshof gab der Berufung statt und verhängte über Hertel anstatt der in erster Instanz bestimmten Gedstrafe eine 48-stündige Arreststrafe. Mitzlitz. (K u n st.) Wir haben schon vor einiger Zeit die Mittheilung gebracht, daß im Aufträge des Herrn Professors Gottlieb Winkler von Salzburger Kunststickerinnen ein Vorhang angefertigt wird, der eine Stiftung zum Andenken an die verstorbenenen Eltern des genannten Herrn Professors ist und für das israelitische Bethaus in Mißlitz in Mähren bestimmt ist. Die Compofition dieses Prunkstückes rührt von Herrn Professor Joses Salb her. der sein ganzes künstlerisches Können eingesetzt hat, um ein Werk zu schaffen, welches unserer heimischen Kunstindustrie wahrhaft zur Ehre gereicht. Der Vorhang, in plastischer Goldstickerei und Seide ausgeführt, hat eine Höhe von 3 25 Meter zu einer Breite von 2 Metern 10 und ist in modern arabischem Gefchmacke componirt. Was die Schönheit der Durchführung anbelangt, hält dieser Vorhang jeden Vergleich aus, an künstlerischem Werth und Feinfühligkeit der Compofition übertrifft derselbe weitaus die berühmten Portieren im Schlosse zu Herren-Chiemsee. Auf Bitten hiesiger Kunstfreunde hat sich Herr Professor Gottlieb W in k ler in dankenswerther Weise entschlossen, das Kunstwerk in seiner Wohnung, Hubert Sattlergaffe Nr. 5. U. Stock, am Freitag, Samstag und Sonntag zur allgemeinen Besichtigung auszustellen. Es ist eine Ehrenpflicht, die Namen jener Damen zu nennen, die an dem Vorhang mitgewirkt haben. Die künstlerische Oberleitung führte Herr Professor Josef Salb im Vereine mit dem Auftraggeber, die Leitung der technischen Durchführung lag in den bewährten Händen der k. k. Fachlehrerin Fräulein Emma F e l g e l, die Ausführung geschah durch Frau H. Winkler, der Gemahlin des Herrn Professor Gottlieb Winkler, ferneis durch die Fräuleins H. Frantzky, M. Frantzky, M. Grundei. M. Henoch. M. Pomezny und M. Z in ober Die kostbaren Posamenteriearbeiten stammen aus dem Atelier des Herrn R. Weber, Wolfdietrichstraße in Salzburg. Agram. Der hiesige Arzt Dr. Lazansky hat seine im Alter von 6, 8 und 15 Jahren stehenden Kinder heuer in Steiermark taufen lassen. Seine jüdischen Patienten haben sich um einen anderen Arzt umgesehen, nicht etwa um gegen den Katholicismus zu demonstriren. sondern nur um Protest einzulegen gegen die Undankbarkeit dieses Renegaten, der seine ganze Carriere Juden verdankt und dem unvergessenen, verstorbenen, edelgesinnten, christlichen Oberstabsarzt Vesselskj, welcher ihn seinen jüdischen Freunden wärmstens empfahl. Brabee (Croatien). Der Israelit P r i st e r wurde Heuer zum Gemeinderichter ad honores ernannt. Als vor circa 18 Jahren die Stadt Agram mit einem auswärtigen Consortium wegen Verlegung der Wasserleitung unterhandelte, forderte dieses 40.000 fl Gemeinderath P r i st e r war dagegen. ließ auf seine Kosten Pläne machen, die 5000 fl. -kosteten und schenkte dieselben der Stadt. In eigener Regie ausgeführt, stellte sich die Wasserleitung auf blos 20 000 fl. Was so ein jüdischer Gemeinderath Alles im Stande ist! Das Consortium hat ihn gewiß für einen Ausbeuter und Schädling erklärt! Budapest, Samstag, 21. September. Die kirchenpolitischen Gesetze nahm sich der Prediger Dr. Sam. K o h n zum Thema seiner heute im Tempel in der Tabakgasse anläßlich des jüdischen Neujahrsfestes gehaltenen Predigt. Er sagte in derselben u. A.: „Das Neujahr eröffne für die israelitischen Bürger Ungarns eine neue Aera. Während bisher den Israeliten Recht und Gerechtigkeit nicht selten recht engherzig zugemessen wurden, wird jetzt das Wort Mosis von Einem Reckte für Alle zur Wahrheit. Wir Israeliten unterwerfen uns den neuen Gesetzen, denn laut unseren Satzungen ist das Staatsgesetz auch ein religiöses Gesetz. Wir begrüßen sie sogar mit Freuden, denn sie bedeuten den Fortschritt und den Liberalismus, die Freiheit der religiösen Ueberzeugung und des Gewissens. Bisher mußten die Juden ihre Kinder bei der Gemeinde immatriculiren lassen, ihr Ehebund war nur dann giltig, wenn er nach dem Ritus der jüdischen Gemeinde gesegnet wurde. All' das hört nun auf; laut den neuen Gesetzen gibt es keinen Zwang zur confessionellen Matriculirung und Copulirung mehr. An Stelle des Zwanges tritt der f r e i e W i l 1 e. und dieser ist von höherem Gewichte als der Zwang. Wenn es nun aber auch dem freien Willen der jüdischen Bürger anheimgestellt wird, sick den Segen ihrer Religion für ihren Ehebund zu erbitten und ihre Kinder in die Matrikeln ihrer Rcligionsgemeinde eintragen zu lassen, so müssen die Glaubensgenossen doppelt erwägen