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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-09-13 · 37 (13.9.1895) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
37 (13.9.1895)
Date
1895-09-13
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 670 Dr. Vloch's Wochrnfchrifi. Mx. 37 streng? zusammenhielt und eifrig zu vermehren suchte. Ein Mittel dazu scheint bei ihm nun auch die Herstellung einer sonderbaren Sorte von Wein gewesen zu sein, wenigstens so weit er als Gesindetrunk verwandt werden sollte. In seiner Schrift äere rustica gibt er dafür folgende Anweisung: Man thue in ein Faß 10 Amphorä (zu ungefähr 25 Liter) süßen Wein, gieße dazu zwei Amphorä scharfen Essig, ebensoviel gegohrenen Wein und fünfzig Amphorä Wasser, rühre 5 Tage lang die Mischung täglich dreimal mit einem Stock tüchtig um und setze darauf noch 64 Schoppen Meerwaffer hinzu! Bismarck und Stöcker. Der „Vorwärts" veröffentlicht folgenden classischen Brief Stöcker's an ein ungenanntes, hervorragendes Mitglied der conservativen Partei: •E. (Name eines conservativen Abgeordneten) sagte mir, daß Sie einige Artikel, welche das schnöde Spiel von Bismarck und Genossen mit dem Kaiser aufdecken, für zeitgemäß hielten. Darf ich Ihnen dagegen meine Anschauungen über das, w.rs ich für richtig halte, darlegen? Ich glaube, daß im Augenblick Fürst B. den Kaiser vollkommen eingenommen hat, ganz besonders in Bezug auf das Cartell, das nun einmal Bismarck für die Grundlage seiner Politik und für ein ungemein großes Ereigniß ansieht. Will man dagegen die Bismarck'schen Jntriguen seit der Waldersee-Bersammlung ausspielen, und zwar m it mehr od er weniger Gegenüberstellungvon Bismarck und d em Kaiser, soverliert man das Spiel und reizt den Letzteren. Ich hörte noch gestern, daß er g anz für die C a r tel l-P o lit i k gewonnen ist. Was man nun meines Erachtens thun kann und muß, ist Folgendes: Principiell wichtige Fragen, wie die In d e n fra ge, Mutineum, Harnack, Reichstagswahl im sechsten Wahlkreise, die gewiß mit einem Fiasco der anti-social-demokratischen Elemente schließt, muß man, ohne Bismarck zu nennen, in der allerschärfsten Weise benützen, um d em Kaiser d en Eindruck zu machen, daß er in dieser Angelegenheit nicht gut berathen. und ihm den Schluß auf Bismarck überlassen. Man muß also rings um das politisch e Cen tru m, refpective das Cartell Scheiterhaufen a „zünden und sie bell auflod ern lassen, den herrschenden Opportunismus in die Flammen werfen und dadurch die Lage beleuchten. Merkt der Kaiser, daß man zwischen ihn und Bismarck Zwietracht säen will, so st ö ß t man i hn zu rück. Nährt in Dingen, wo er instinctiv aus unserer Seite steht, seine Unzufriedenheit, so stärkt man ihn principiell, ohne ihn persönlich zu reizen. Er hat kürzlich gesagt: Sechs Monate will ich den alten Bismarck verschnaufen lassen, dann regiere ich selbst. Bismarck selbst hat gemeint, daß er den Kaiser nicht in der Hand behält. Wir müssen also, ohne uns etwas zu vergeben, doch behutsam sein. Herzlichste Grüße Ihr getreuer S t ö ck er. Der Brief ist ohne Datum, stammt aber aus der ersten Anfangszeit der Regierung des fetzigen Kaisers. Stöcker's Brief, ob derselbe an Hammerstein, oder wie Andere glauben, an Manteuffel gerichtet war — erfteres erscheint wahrscheinlicher — erregt großes Aufsehen. Bismarck war der geistige Urheber, der eigentliche Schöpfer des Antisemitismus, und es ist nur recht, daß er hiefür von Stöcker, seiner eigenen Creatur, den gebührenden Lohn empfangen hat. Anarchismus und Antisemitismus. Paris. 10.September. Nach einer Meldung des „Journal des Debats" ist Leon B o l a y, der beim Palais Rothschild eine Bombe zu legen versuchte, ein Antisemit. So lange sein Vater, ein - ehemaliger Commune-Major, lebte, befand sich die Familie in guten Verhältnissen; später wurde er von einem seither verstorbenen Geistlichen unterstützt. Der Attentäter gestand, daß die Bombe nicht von ihm, sondern von einem Andern angefertigt wurde, und nannte den Erzeugungsort, welcher aber einstweilen noch geheim gehalten wird. Paris, 10. September. Der richtige Name des Attentäters ist nicht Bolay, sondern Leon Bouteilhe; er wohnte zuletzt bei seiner Mutter. 47 Rue Montparnasse. Der Tod Alexanders III. Berlin 3. September. In der Anklagesache gegen den Redacteur Hans v. Mosch wegen Gotteslästerung, bezw. Beschimpfung der jüdischen Religion hat die dritte Strafkammer des Landgerichtes I. am 30. v. Mts. das Urtheil verkündet. Es lautete auf Freisprechung des Angeklagten nach beiden Richtungen der Anklage hin. Es bandelt sich, wie wir in dem Bericht über die vor acht Tagen stattgehabte Verhandlung mittbeilten, um einen Artikel unter der Ueberschrift: „Ist derTod Alexanders III. e: n talmudisches Verbrechen?" Bezüglich der Gotteslästerung hat sich der Gerichtshof Wiel er auf den Staudpuult des eisten, in dieser Beziehung auch vom Reichsgericht gebilligten, freisprechende» Erkenntnisses gestellt, indem er auch diesmal eine Gotteslästerung nicht für vorliegend erachtete, da es an jeder direct beschimpfenden Ausdrucksweise in dem Artikel fehle. Soweit dem Angeklagten eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft zur Last falle, sei der Artikel allerdings geeignet, die Empfindungen der jüdischen Religionsgesellschaft zu verletzen, aber in dieser Beziehung gehe der Gerichtshof davon aus, daß zu einer Beschimpfung eine gewisse Rohheit des Ausdrucks gehöre. Nicht eine jede, wenn auch herabwürdigende herbe Kritik solle nach dem Gesetze strafbar sein, sondern nur diejenige, die durch die Rohheit der Form die Absicht der Beschimpfung bekunde. An derartigen rohen Ausdrücken der Beschimpfung fehle es aber in hem Artikel. Wenn der Verfasser das überhaupt sagen wollte, was er gesagt hat, so hätte er sich in einer anderen Form kaum ansdn'icken können. Der einzige beschimpfende Ausdruck könnte in dem Worte „P ö b e l v o l k" gefunden werden, der Gerichtshof sei aber der Meinung, daß sich dieser Ausdruck nicht auf die heutigen Juden, sondern nur aus einen entarteten Theil der Juden früherer Zeit beziehen solle. Hiernach entfalle der Thatbestand des § 166. Wollte man aber selbst von dieser durch zahlreiche Reichsgerichts-Erkenntnisse gebilligten Ansicht abgeben und annehmen, daß auch durch inhaltlich beschimpfende Behauptungen d'ie Beschimpfung einer Religions-Gesellschaft erfolgen kann, so sei die Frage, ob der Angeklagte den Artikel in diesem Sinne verstanden hat. Der Angeklagte behauptete, daß er nur die j n d i s ch e R a c e babe treffen wollen, und diese Auffassung erscheine nicht unglaubhaft. Dafür spreche auch ein gewisser logischer Fehler in dem Artikel; dieser stelle zuerst die Frage auf, ob der Tod Alexanders III. ein talmudisches Verbrechen sei und schließe mit der Bemerkung, daß die beiden behandelnden Aerzte allerdings Racenjuden gewesen seien, aber der jüdischen Religionsgesellschast nicht mehr angehörten, sondern schon in der Kindheit getauft seien. Die semitische Race sei aber strafgesetzlich nicht geschützt und könne darauf ebensowenig Anspruch erheben, wie die Gesammlheit der Christen, soweit sie nicht als Religionsgesellschast in Betracht komme. Das Strafgesetzbuch wolle nur die religiösen Gefühle schützen, und da dem Angeklagten zu glauben sei, das; er diese nicht verletzen wollte, so sei auf Freisprechung erkannt worden. Zur Schächthetze. Man schreibt aus Berlin. Wieder ist eine antisemitische Seifenblase zersprungen. Man erinnert sich, daß die Antisemiten „im Interesse der Humanität" die jüdische Methode desTbierschlachtens, das rituelle Schächten, bekämpften und als eine Grausamkeit und Barbarei gegen die Thiere verfolgten; natürlich secundirten die Conservativen, und da die Dresdener Regierung immer bereit ist. mit conservativantisemitischem Wind zu segeln, so wurde im Königreich Sachsen das Schächten verboten. Man quälte die orthodoxen Juden durch Behinderung in der Ausübung ihrer religiösen Gebräuche, und man that das, obgleich Dutzende der hervorragendsten Gelehrten aller Länder gerade die rituell jüdische Schächtmethode als eine besonders humane und zweckmäßige bezeichn-t hatten. Seitdem ist die Wissenschaft noch einen Schritt weiter gegangen; sie wies auch nach, daß die uralte Methode der Juden nicht nur vom Standpunkte des Thierschutzes aus besonders rationell sei, sondern daß sie auch nach zwei anderen Richtungen hin besonders zweckdienlich erscheinen müsse. Die starke Ausblutung des Thieres, die durch das jüdische Verfahren herbeigeführt wird, ist vom hygienischen Standpunkt aus für die Menschen empfehlenswerth; ein Fleisch, das stark ausblutete, bietet weniger Gefahren für die menschliche Gesundheit und es bietet zugleich den national-ökonomischen Vortheil. daß es länger, ohne zu verderben, sich erhalten läßt. Also in Rücksicht auf den Thierschutz, auf die menschliche Hygiene und die wirtb. schaftliche Sparsamkeit erschien es geboten, gegen „das Schächten", das auf jahrtausendalter praktischer Weisheit zu beruhen scheint, nichts einzuwenden. Grund genug, daß die Antisemiten, und die Conservativen mit der sächsischen Regierung den entgegengesetzten Standpunkt erwählten. Nun war eS schon seit längerer Zeit bekannt, daß eine Militärconservenfabrik auf Grund der obigen, von der modernen Wissenschaft festgestellten Thatsachen dazu übergegangen war, den „jüdischen Halsschnitt" auch ihrerseits bei der Thiertödtung anzuwenden. Die praktischen Ergebnisse sind so vortreffliche gewesen. daß ein conservativcs Blatt jetzt mittheilt, alle anderen militärischen Flsischconservensabriken wurden gleichfalls zu dieser Methode übergehen. Gibt es auch im Königreich Sachsen eine solche Con-- servenfabrik? Dann würde dort der erbauliche, echt sächsischt Zustand herrschen, daß die Militärbehörden den Halsschnite als das humanste, praktischste und nützlichste Mittel der Thier-

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