Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 36 (6.9.1895)
- Date
- 1895-09-06
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 660 Dr. Blvch's Wochenschrift. Nr. 36 Zeitungen, allen voran selbstverständlich das „D. B.", verhöhnt. Hoffentlich werden sich die Herren Hermann Pollak's Söhne deshalb nicht abhalten lassen, nach wie vor Acte der Humanität zu vollbringen. E- B. Wien. (Neue Schätzungscommissäre.) Zu handelsgerichtlichen Schätzungscommiffären wurden neu bestellt die Herren: Wilhelm Stiaßny (H. Stiaßny's Söhne), Jonas Weil (Schapringer und Weil), Carl B erecz (Berecz und Löbl), Adolf W e l l i s ch (Wellisch, Frankl und Co.) Julius Reiß (H. Robitschek und Comp.), Carl Wittasek (Josef Lustig und Co.), Leopold Langer, Cornelius Spitzer, Wilhelm Pollak, Gustav Grün holz und Adolf Kraus. Wien. Die „Unverfälschten Deutschen Worte" vom 1. September bringen folgende Todesanzeige: „Ed uard Geipel. Freitag den 23. August d. Iverschied in Bad Beldes nach langem Leiden unser Gesinnungsgenosse Herr Eduard Geipel, Theilhaber der Firma Christian Geipel & Sohn in Asch. Der Verstorbene stand bis in die letzten Tage seines Lebens in Briefverkehr mit Schönerer und zeigte sich stets als ein opferwilliger Anhänger unserer Sache." Die Kundschaft des Hauses Geipel besteht fast ausschließlich aus Juden. Priesterjubiläum. Am 25. August feierte Professor Dr. S ch ö p f in Guggenthal fein 50jähriges Priesterthum. Die Feier war im vollsten Sinne des Wortes großartig. Der edle, menschenfreundliche Greis empfing zahlreiche Zeichen der innigsten Verehrung und Sympathie. Graz. (Ein antisemitischer Gemeinderath.) Aus Graz wird uns gemeldet: Der antisemitische Gemeinderath F e i ch t i n g e r provocirte Samstag Abends in der Restauration auf dem Schloßberge einen argen Scandal. Feichtinger hatte an einem Tische Platz genommen, in dessen Nähe eine jüdische Familie saß. Ohne irgend eine Veranlassung beleidigte Feichtinger die jüdischen Gäste, indem er eine Flasche Waffer durch einen Kellner auf deren Tisch stellen ließ und zu ihnen die Bemerkung machte, für Juden sei Waffer gut genug, sie brauchen kein Bier. In Folge dieser Bemerkung, die große Entrüstung hervorrief, kam es zu einem argen Scandal. Ein Theil der Anwesenden hetzte die streitenden Parteien gegen einander, während andere Gäste und die Bediensteten dem Ruhestörer sein Benehmen verwiesen. Man hörte die Rufe: „Nieder mit den Juden! Hoch Feichtinger!", während anderseits geschrieen wurde: „Pereat Feichtinger! Nieder mit den Antisemiten! " Endlich verließen die Juden das Local und begaben sich in das Cafe Tegetthoff, wohin ihnen Feichtinger folgte, um seine Insulte fortzusetzen, bis er vom Cafetier hinausgewiesen wurde. Die Affaire dürfte ein Nachspiel haben. Eine Auszeichnung für den Gemeinderath aus Graz. Eine Antisemitenversammlung im ML Bezirke beschloß, dem Gemeinderathe von Graz wegen seiner Kundgebung gegen „mißliebige Zuzüglinge" ein „Huldigungsielegramm" zukommen zu lassen. Diese Auszeichnung haben die Grazer Stadtväter wohl verdient. Feichtinger und Genossen sind des Lobes der Wiener Antisemiten vollkommen würdig. Sobeslau, 1. September. Man hatte bis jetzt geglaubt, die czechischeu Gegenden unseres Vaterlandes seien von der Seuche unseres Jahrzehntes — des Antisemitismus — verschont geblieben. Hier ein kleines Pröbchen. Ich wurde mittelst Erlasses der k. k. Bezirkshauptmannschast Tabor vom 4. December 1893, Zahl 14038, als Rabbiner der israelitischen Cultusgemeinde Sobeslau bestätigt, da ich die gesetzlich geforderte Qualistcation — absolvirte Mittelschule u. s. w. — nachgewiesen. Im September 1894 wurde die Neuwahl in die Gemeindevertretung der hiesigen Stadt ausgeschrieben — aber der Stante des Rabbiners fand sich nicht unter den Wählern, trotz dem § 1 sub 2 b) der Gemeindewahlordnung des Königreiches Böhmen. Unter die Wahlberechtigten gehören die Seelsorger aller christlichen Bekenntnisse und der Rabbiner der israelitischen Consession; § 15 derselben Gemeindewahlordnung vom 24. April 1864 lautet: Im I. Wahlkörper wählen: Definitiv angestellte Hof-, Staats-, Landes- und öffentliche r5ondZheamte der VIII. Rangsclasse, die Ortsseelsorger u. s. w. Mir Beziehung auf diese Paragraphe reclamirte ich mein Wahlrecht beider zu diesem Behuse eingesetzten Wahlcommission; diese aber entschied, der Rabbiner sei kein Geistlicher und Seelsorger, und im Gnadenwege wurde ihm das Wahlrecht im HI. Wahlkörper zugesprochen. Auf meine Berufung an die k. k. Bezirkshauptmannschast Tabor entschied selbe: Der Rabbiner einer gesetzlich anerkannten Eonfession ist als Geistlicher zu betrachten und gebührt ihm nach § 15 das Wahlrecht im I. Wahlkörper. Gegen diesen Bescheid der k. k. Berirkshailptmannschaft Tabor brachte der Beamte der städttschen Sparkasse Mathias Fischer und Consorten — lauter Philosemiten — den Recurs an die h. k. k. Statthalterei Prag und diese entschied — man höre und staune! Dem Rabbiner A. Stein in Sobeslau gehört gar kein Wahlrecht aus folgenden Gründen: . _ _ .fi 1. hat der Gemeindevorstand von Sobeslau mittelst Zuschrfft vom 24./3. 1895, Zahl 605, hieher berichtet, daß er den Rabbiner A. Stein nicht als Gemeindeangehörigen betrachte; 2. zahlt selber keine directe Steuer. Die Entscheidung über dessen Angehörigkeit zur Gemeinde Sobeslau ist nicht Sache der Wahlbehörde. Vordem wurde er am 6. Juli d. I. auf den 7. Juli 9 Uhr Vormittags zur k. k. Bezirkshauptmannschast vorgeladen — seine Zugehörigkeit zur Gemeinde Sobeslau nachzuweisen; dies vermochte er nur damit, daß er auf § 10 der Gemeindeordnung des Königreiches Böhmen hinwies, welcher lautet: Definitiv angestellte Hof-, Staats-, Landes- und öffentliche Fondsbeamte. Geistliche und öffentliche Lehrer erlangen in der Gemeinde in fl w ifirp« Amtes ibnen ruaewiesen ist — angehörigkeit. Auf diesen Paragraph reagirte die h. k. k. Statthalterei gar nicht — für sie gab es blos jenen Wortlaut, — der Rabbiner hat da kein Plätzchen gefunden. Das geschieht zu einer Zeit, wo man dem Arbeiter in der Fabrik u. s. w. das Wahlrecht zuerkennen will, aber dem Rabbiner nicht! Mit der Steuerzahlung ist es auch eigenthümlich. Im Monate März 1894erhielt erundderCultusratheinenBogen'zurEinbekenntniß des Gehaltes. Allein keine Antwort darauf. Erst am 20. August d. I. bekam er drei Bogen pro 1893, 1894, 1895 und mit Erlaß vom 23. August wurde ihm der abweisliche Bescheid der h. k. k. Statthalterei vom 27. Juli d. I. intimirt. Die Wahl soll jetzt vorgenommen werden — ohne den Rabbiner. Ich richte nun an die geehrten Leser dieses Blattes die freundliche Bitte, mir anzugeben, in welchen Stand der bürgerlichen Gesellschaft der Rabbiner gehört! Handwerker, Bürger, Bauer, Kaufmann, Industrieller ist er doch nicht — was dann? In ein czechisches Antisemitenblatt wurde eine Correspondenz gesandt! Der Rabbiner A. Stein, den die jüdische Gemeinde nach Belieben nach I4tägiger Kündigung wegschicken kann, hat von sich gesagt: er sei ein klein wenig mehr als der Dechant und ein klein wenig weniger als der Bischof. 10—20 Exemplare dieser famosen Zeitschrift «d^ase zäjmy» — „Unsere Interessen", heißt das famose Blatt, Redacteur ist der bekannte Herr I. H u s ch e k — wurden hier an Jedermann vertheilt. Angesehene Personen wollten den Rabbiner veranlassen, die Preßklage gegen den Redacteur einzubringen! Doch solche Wäsche überlassen wir anderen. Breslau. (Syrische Melodien.) Einen kurzen Aufenthalt des Administrators der jüdischen Ackerbaucolonien „Mischmarha-Jarden" in Syrien, des Herrn David Schub, benutzte e:» hiesiger Freund der Colonisationsbestrebungen dazu, sich bei dem genannten Herrn eingehend nach der Lebensweise und den Sitten der jüdischen Colonisten zu erkundigen. Bei dieser Gelegenheit theilte ihm Herr S ch u b 4 Melodien mit, die den Hörer so begeisterten, daß er sie einem Fachmanne dem Herrn Cantor F r i e d l a n d Vorsingen ließ, der sofort nach dem Gehör die Noten niederfchrieb. Zwei dieser Lieder wurden im letzten Winter unter Begleitung des Letzteren auf einer Wohlthätigkeits-Soiree vorgetragen und von dem zahlreichen Publicum mit lebhaftem Beifall ausgenommen. Nunmehr hat Herr Cantor F r i e d l a n d die 4 sämmtlichen Melodien für eine Singstimme mit Clavierbegleitung ausgearbeitet und unter dem Titel „Syrische Lieder" erscheinen lassen. — Der als ebenso streng wie durchaus sachverständig bekannte Musikkritiker Herr Prof. Dr. E. B o h n spricht sich in einem beigedruckten Gutachten höchst lobend über die Bearbeitung obiger Melodien aus. Die Titel der in hebräischem und deutschem Text erscheinenden Lieder: 1. Schemesch owiw — Sonniger Lenz. 2.0dloowdo — Sehnsucht. 3. Nudu lamjaleles — Klage. 4. Al tal weal motor — Trost in Thränen. Der Subscriptions-Preis des elegant ausgestatteten Heftes beträgt Mark 1.50. Den Reinertrag will Herr Cantor Friedland in hochherziger Weise den hilfsbedürftigen Colonisten in Palästina und Syrien zuwenden. Hoffentlich finden sich im Interesse der guten Sache recht viele Freunde, die zur Verbreitung dieser Lieder beitragen werden. Die Subscription, für welche die Herren: Dr. E. F i n k e l, Breslau, Holteistraße 35, Cantor Friedland daselbst, Neue Synagoge und Dr. med. I. Turo ff daselbst, Kupferschmiedestraße 44, Anmeldungen entgegennehmen, schließt am 15. October d. I. Der Ladenpreis beträgt alsdann 2 Mark. Sadagura. Wie bereits berichtet, ist am 1. September l. I. eine Baron Hirsch-Schule in Sadagura eröffnet worden. Der Leiter derselben ist der bisherige Lehrer in Böhmen, unser Landsmann Herr Abraham Mader, überdies ist auch der bisherige Lehrer an der Volksschule in Sadagura, Hert Efroim