Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 12 (1895)
- Issue
- 35 (30.8.1895)
- Date
- 1895-08-30
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 636 Dr. V loch's Wochrnfchrist. Nr. 35 Reformbestrebungen warnen. Talmudhochschulen im alter: Sinne mit modernem Zuschnitt, wie ich sie in Rußland haben möchte, können uns würdige Rabbiner liefern, die auch auf dem Gebiete unserer Literatur und Wissenschaft Hervorragendes leisten werden, wie seinerzeit die unvergeßlichen Geislesheroen Krochmal, Rappoport, Chajes und Andere. Dagegen aber können wir von den Zöglingen der deutschen Rabbinerschulen auch in dieser Bezichung nicht viel hoffen. Es wird ihnen zwar schon frühzeitig die Sonde der Kritik in die Hände gegeben, aber nicht vermögen sie mit ihr zu hantiren. Denn der ganze talmudische Organismus und der unserer Literatur, an dem sie diese Sonde anlegen sollten, ist für sie — Dank ihrer geringen Kenntnisse — eine terra ineognita. Und versuchte es der Eine oder der Andere, so ergcht es ihm, wie dem Meisterlehrling, der den Meister nur schablonenmäßig nachahmen kann. Es gibt zwar rühmliche Ausnahmen, aber das Gros ist auf jüdisch-wissenschaftlichem Gebiete eine Null werth. Alles, was ich von Rußland sagte, gilt auch von Galizien. Ich hebe das absichtlich hervor, weil sich dort in letzter Zeit einigemal Stimmen hören ließen, die mit allem Eifer die Nothwendigkeit moderner Seminarien nachzuweisen suchen. Wahrscheinlich rühren jene Stimmen von solchen Männern her, die nach dem Amte eines Curators oder Rectors einer solchen Hochschule lechzen. Uns und unserer Wissenschaft können moderne Rabbinerschulen in jenen Ländern, wo das Judenthum noch zu Hause ist, nicht nützen. Moderne Rabbiner, die den Conservativen nicht genehm sind, könnten den Grund von Zwietracht und Haß zwischen den Parteien bilden, die Kluft zwischen den Strenggläubigen und den Aufgeklärten könnte größer, ja unüberbrückbar werden. Die österreichische Regierung hat mit richtigem Takt und Verständniß den galizischen Juden gestattet, vorläufig für 10 Jahre die altmodischen Rabbinen zu behalten. Es werden aber noch 50 Jahre ins Land gehen, ohne daß man sich nach einem modernen Rabbiner trotz der Baron Hirsch- Schulen, die chre Entwicklung und chr Gedeihen größtentheils der Armuth und dem Elende der dortigen Juden verdanken, sehnen wird. Es würde aber auch der Regierung gegenüber das Bedürfniß nach solchen Rabbinen nicht entstehen, wenn die galizischen Juden rechtzeitig eingriffen und Jeschiboth unter der Leitung von Rabbiner Schmelkes-Lemberg, Chajes-Brody und Walberg-Jaroslau errichteten, in denen auch die deutsche Sprache, die Landessprache (polnisch oder ruthenisch) wie auch die nothwendigsten Disciplinen getrieben werden. Nur aus diese Weise könnte nach meinem Dafürhalten den Juden in Rußland und Galizien in cultureller Hinsicht geholfen werden. Ich habe dem trockenen Berichte über den Besuch des Herrn Dr. Henckel in Breslau diese Ausführungen mit Absicht beigefügt, damit andere ältere und erfahrenere Männer ihre Meinung äußerten und ihre Stiunne zum Wohle und Heile unseres Volkes erheben möchten. Breslau, den 19. August 1895. _ Dr. F. Vertrag zur Geschickte der russischen Juden. XXI. Der Senat und die Inden. Neulich hatte der russische Senat seine autoritäre Ansicht über eine höchst curiose Frage auszusprechen, wie sie nur in unserer in Bezug auf die Lage der Juden an Abnormitäten so überreichen Zeit entstehen konnte. Es handelte sich nämlich für die hohe Körperschaft darum, die von der weisen Administration aufgeworfene, tiefsinnige und schwerwiegende Frage zu entscheiden, ob ein Jude berechtigt ist, außerhalb des Ghettos zu sterben und ob denn dieser im Banubruch flagrant delit ergriffene müde Erdenpilger berechtigt ist, außerhalb des magischen Kreises des den Juden zum beständigen Aufenthalt angewiesenen Gouvernements zur letzten Ruhe in den Schooß der Mutter Erde (die für ihn während des Lebens stets eine böse Stiefmutter gewesen) gebettet zu werden. Daß der Jude (mit einigen Ausnahmen) nicht außerhalb des Ghetto leben darf — ist ein bereits seit Langem überwundener Standpunkt. Die Frage jedoch, ob der Unglückselige auch außerhalb dieses Zauberkreises, in den er für's Leben gebannt, sterben darf, ist zum ersten Male aufgeworfen worden und erwarteten die weisen Fragesteller vom hohen Senat eine kategorische Antwort. Doch bevor ich mich in eine eingehende Erörterung dieser ebenso seltsamen, als verzwickten Angelegenheit einlaffe, gestatten Sie mir, einige nothwendige erläuternde Worte über die Rolle vorauszuschicken, welche der Senat überhaupt im russischen Volks- und Staatenleben sp'elt. und seine Beziehungen zu den Juden insbesondere. Diese Seite ist, so viel ich weiß, noch nicht klargelegt worden; indem darüber mannigfache irrige Ansichten herrschen, so ist meines Erachtens nach eine Richtigstellung nicht nur geboten, sondern höchst nothwendig, besonders da sich dazu eine entsprechende Gelegenheit bietet. Der dirigirende (Prawitelstwennij) Senat ist die höchste Justizbehörde Rußlands, die endgiltig entscheidende juridische Instanz, doch ohne jegliche legislative Macht. Wenn der russische Senat die gesetzgebende Befugniß hätte, so wäre er zweifelsohne eine der denkbar wirksamsten und segensreichsten Institutionen des Reiches. Doch auch in dieser seiner eingeschränkten Machtsphäre erscheint der Senat in den meisten Fällen als ein mächtiger Damm gegen jegliche Gesetzesverletzung, als ein Factor, bei dem man, mit Aussicht aus Erfolg, Schutz suchen kann gegen ministeriellen Despotismus, polizeiliche Willkür und jegliche Art von administrativem Druck, der leider und oft geradezu mit frecher Verkennung der Regierungsintentionen seitens der niederen Executivorgane (und ihr Name ist Legion) ausgeübt wird, und zwar in Bezug auf die Gesammtbevölkerung des Reiches überhaupt, insbesondere jedoch auf die Parias der Gesellschaft, die so ziemlich für vogelfrei erklärten Juden. Beim Senat kann auch der Jude Remedur und Redressur finden gegen ihm zugefügte schreiende Unbill, gegen die willkürliche und grausame Auslegung an und für sich rigoroser Gesetze, welche nur gar zu oft seitens gewisser Beamten eine erbarmungslose Deutung und Anwendung finden, die nicht nur den Sinn der Verordnung der Regierung entstellt, sondern sich häufig mit demselben sogar in diametralem Widerspruch befindet. vuraiex-8eälex und würden wir uns den bestehenden Gesetzen gerne unterwerfen, wie hart wir auch von ihnen in unseren vitalsten, materiellen und moralischen Jntereflen getroffen werden, wenn nicht das hämische und boshafte Deuteln und Klügeln der Herren Tschinowniki wäre, die berufen sind, die Gesetze anzuwenden. Letztere, bei all ihrer Härte, würden für uns nicht zu so unerträglich schwerer Bürde werden, unter deren Druck wir erliegen, wenn sie nur angewandt würden in dem Sinne, wie sie die Gesetzgeber entworfen. Aber nein, da kommt der Tschinownik und thut seinen Pfeffer und Salz hinzu, um die Regierungsverordnung zu verschärfen; da kommt die Polizei und fügt ihren Antheil hinzu in diesen Hexenkessel zahlreicher Gebote und Verbote, Beschränkungen und Bedrückungen, so daß er brodelt und siedet und schäumet und kocht und endlich ein Gebräu entsteht, welches der ursprüngliche Urheber nie und nimmermehr als sein Werk anerkennen würde. Und so verfährt man leider mit der Majorität der die Juden betreffenden legislativen Anordnungen und daun beschwert man sich bitterlich darüber, daß die Juden die Gesetze umgehen. Ohne eine Umgehung der in Folge oben auseinandergesetzten Procedur verletzter GesetzewäredieWstenzunmöglich.undwohersolltsndiezahlreichen sehr kärglich besoldeten Subalternbeamten dieMittelnehmen, um sich ein erträgliches, ja behagliches Dasein zu schaffen? Durch die Emancipation der Juden würde vor Allem der zahlreiche Beamten, und Polizeistand diverser Kategorien leiden, für den die Antijudengesetze eine reichlich und unerschöpflich fließende Einnahmsquelle bilden. Der Senat bildet also einen mächtigen Schutz gegen jegliche Willkür; an ihn wendet sich Jeder vertrauensvoll, und muß man eingestehen, daß man nur selten in seinen Hoffnungen und Erwartungen getäuscht wird. Da der Senat die höchste juridische Instanz ist. gegen deren Verdict es keinen Appell gibt (der Monarch allein kann die Senatsentscheidungen umstoßen, was aber meines Wissens nach nur in vereinzelten, höchst seltenen Ausnahmsfällen geschieht), so cassirt er frank