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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-08-23 · 34 (23.8.1895) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
34 (23.8.1895)
Date
1895-08-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 34 Dr. Blvch's Wochrnfchrifk. Seite 617 kinder gegenwärtig als Mediciner, Advocaten, Apotheker, Lehrer, Rabbiner, Kaufleute, Bieyele-Fabrikanten, Ciseleure, Maschinisten, Elektriker, Conducteure, Briefträger, Marinesoldaten u. s. w. Unter den Wohlthätigkeitsanstalten New-Iorks ist diese das Lieblingskind. Reiche Erblasser haben das Waisenhaus von 1863 bis heute mit 322 000 Dollars bedacht, darunter eine reiche Christin, Sarah Burr, mit einem Legate von 56.000 Dollars. Infolge der russischen Einwanderung ist unsere jüdische Bevölkerung so rasch angewachsen und haben die Gesuche um Aufnahme dermaßen zugenommen, daß die Gesellschaft in der letzten Jahresversammlung den Beschluß faßte, einen Annex zum Waisenhause zu bauen, so daß in Zukunft noch 500, im Ganzen 1200 Kinder untergebracht werden können. Die Baukosten sind auf 250.000 Dollars veranschlagt und wurde der Bau desselben bereits in Angriff genommen. Schillert herrliche Verse: „Rastlos vorwärts mußt Du streben, Nie eimüdet stille stehen, Willst Du die Vollendung sehen." werden englisch durch zwei recht prosaisch klingende Wörtlein: „Go aliead!“ wiedergegeben. Go ahead wird schon dem jungen amerikanischen Schulkinde von seinem Lehrer ztlgertlfen, wenn er im Buchstabiren nicht von der Stelle kann. Dieser Go ahead hat unsere Nation groß und mächtig genracht. Die uns den Namen Go ahead-Nation beilegen, wollen bannt den riesigen Unternehmungsgeist des Amerikaners zur Ehrung bringen. Go ahead hat in einem Zeitraum von 100 Jahren aus 4,900.000 Menschen eine Nation vvir 60,000.000 geschaffen, hat große Städte und große Institutionen gewissermaßen aus den: Boden hervorgezaubert. Als geeignete Illustration zu dein Gesagten werde ich Ihnen in meinen! nächsten Briefe die Geschichte dieser Redrew Benovolent and Orphan Asylum Society of the City of New-York in kurzen Umrissen erzählen. 1. August 1895. Mi Jodea. Füllt Jahrmarkt des Lebens. Ein Symptom? Der oberösterreichische Landesausschuß hat am 24. Juli d. I. einen mit den Staatsgrundgesetzen in erassem Widerspruche stehenden Beschluß gefaßt. Es handelt sich um das Gesuch eines der israelitischen Confession ungehörigen Arztes in Wien um eine Gemeindearztensstelle in Oberösterreich. Der Referent beantragte, dem Gesuchsteller mitzutheilen, daß mehrere Stellen bereits besetzt wurden, bezüglich anderer die Besetzung im Zuge ist und von Seite jener Gemeinden, in welchen die Besetzung der Gemeindearztensstelle noch nicht erfolgen konnte, erklärt wurde, daß sie mit Rücksicht aus die in Oberösterreich bestehenden Verhältnisse einen A r z t, w e l ch e r s i ch z u e i n e r n i ch t ch r i st l i ch e n R e l igion bekennt, nicht zur Ernennung zun: G em eind earzt in Vorschlag bringen könnten. An diesen Antrag knüpfte sich eine Debatte, in deren Verlauf der Referent unter Anderem betonte, daß er mit seinem Anträge in vollster Uebereinstimmung mit der Bevölkerung Oberösterreichs ohne Unterschied der politischen Anschauung handle und daß auch der A erztest and dagegen sei, daß den Aerzten durch jüdische Aerzte Conen r r e n z geschaffen werde. — Der Referentenantrag wurde schließlich mit allen gegen eine Stimme angenommen. In dem hier erzählten Vorgänge liegt nichts Ueberraschendes. Der oberösterreichische Landesausschuß ist in seiner überwiegenden Mehrheit clerical, und warum sollte eine solche Körperschaft die staatsgrundgesetzlich gewährleistete Gleichberechtigung der Inden höher achten als dies in verschiedenen Concursausschreibungen staatlicher Behörden, ja sogar der Centralstellen der Fall war? Wir erinnern uns an die Ausschreibung der Salinenarztensstelle in Hallstatt durch das Finanzministerium unter der glorreichen Amtsführung des Herrn v. Plener. — Also wie gesagt, die Thatsache, daß der oberösterreichische Landesausschuß in christlichbarmherziger Würdigung der Angst der dortigen christlichen Aerzte vor der Concurrenz ihrer jüdischen Collegen den obmeitirten Beschluß faßte, setzt uns nicht in Erstaunen. Das Verhültniß der Gemeinde und des Landes zu ihren Beamten oder Angestellten unterliegt nach konstanter Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Prüfung durch das ordentliche Gericht, fällt aber administrativ in das Gebiet des freien Ermessens. Das Reichsgericht wäre competent, hat auch in der Entscheidung vom 18. Juli 1878 das Recht des Art. 3 für ein politisches und sich zur Beurtheilung für competent erklärt. Aber es hat diese Competenz so eingeengt, daß nichts mehr von ihr übrig bleibt. Bei Ausschreibungen von Aemtern dürfen nämlich einzelne Classen von Staatsbürgern nicht ausgeschlossen oder allein als befähigt erklärt werden. Wenn aber dieses rein formale Moment einmal berücksichtigt ist, dann kann volle Gewißheit bestehen, daß Jemand nur wegen feiner Nationalität oder Confession nicht angestellt worden sei. Er hat nach der Entscheidung des Reichsgerichtes doch nicht das Recht, wegen Verletzung des Art. 3 des Staatsgrundgesetzes zu klagen, weil die Behörde nicht verpflichtet ist, gerade ihn anzustellen, und weil sie nicht verpflichtet ist, die Gründe ihrer Ablehnung zu nennen. Dieser letztere Grund besteht allerdings bei dem Beschlüsse des Landesausschusfes von Oberösterreich vom 24. Juli nicht und deshalb könnte Dr. S ch n e y es versuchen, sich an das Reichsgericht zu wenden. Ein anderes Mittel ist zweifellos anwendbar: der § 42 der Landesordnung für Oesterreich ob der Enns. „Der Landeshauptmann ist, wenn er einen Beschluß des Landesausschusfes als dem öffentlichen Wohle oder den bestehenden Gesetzen zuwiderlaufend ansieht, berechtigt und verpflichtet, die Ausführung zu fistiren und die Angelegenheit unverzüglich der Allerhöchsten Schlußfassung im Wege des Statthalters zu unterziehen." Befremdlich aber ist ein anderer Umstand, der dabei mitspielt. Vor uns liegt die Nummer 157 des „Prager Abendblatt", des officiellen — nicht etwa blos officiösen — Organes der Prager Statthalterei, denn dieses Blatt trügt unter seinem Titel ausdrücklich die Bezeichnung: „Beilage zur Prager Zeitung" und ist stempelfrei. Tie erwähnte 9lummer des „Prager Abendblatt" veröffentlicht nun an leitender Stelle einen Bericht über die erwähnte Sitzung des oberösterreichischen Landesausschusses jedoch nur unter Berücksichtigung der antisemitischen Reden und Beschlüsse. Was geht das „Prager Abenblatt" der — o b e r ö st e r r e i ch i s ch e Landesausschuß an? Das Organ der böhmischen Statthalterei veröffentlicht ja sonst nie die Beschlüsse nichtböhmischer Landesausschüsse, und wenn es diesmal in so auffälliger Form eine Ausnahme machte, so muß eine Tendenz dahinter liegen. Erscheint dem Organ der Prager Statthalterei der Beschluß des oberösterreichischen Landesausschusfes so vortrefflich und so nachahmenswerth, daß es denselben den böhmischen Gemeinden zur Darnachachtung empfehlen will? Fast könnte man glauben! Auf alle Fälle scheint uns das Interesse, welches sehr maßgebende Verwaltungskreise an solchen antisemitischen Vorgängen nehmen, ein höchst beachteuswerthes Symptom für die Gestaltung unserer innerpolitischen Verhältnisse in nächster Zukunft zu sein. Das Ausspielen des sogenannten „Volkswillens" gegen die Staatsgrundgesetze gibt zu denken! Antisemitische Exeesse in einem Cueorte. Aus R o z n a u in Mähren erhalten wir folgende Depesche: „Die bis zur Unerträglichkeit gediehenen antisemitischen Exceffe veranlaßten das Gros der hiesigen Curgäste folgendes Telegramm an die mährische Statthalterei abzusenden: „Hohe k. k. StaithaltereiBrünn. Die an Leben und Ehre täglich bedrohten und attakirte i israelitischen Curgäste ersuchen eine hohe Statt- Halterei um Schutz und R.'cht. Falls nicht rasche Abhilfe e- -

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