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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1895-08-23 · 34 (23.8.1895) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
12 (1895)
Issue
34 (23.8.1895)
Date
1895-08-23
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 34 Dr. Vloch's Wochenschrift Seite 615 tragsbestnmnungen von Seiten Rußlands dem österreichischen Staate doch nicht gleichgiltig sein kann, so mußte man erwarten, daß unser Ministerium des Aeußern die geeigneten Schritte unternehmen werde, um diesem unwürdigen Zustande ein Ende zu bereiten. Um nun die Aufmerksamkeit des Ministeriums auf die Vertragsverletzung Rußlands zu lenken, hat eine Anzahl hervorragender jüdischer Handelsfirmen durch einen hiesigen Advocaten eine Eingabe überreichen lassen, in welcher unter Hinweis auf die Bestimmungen des Vertrages die jetzigen Verhältnisse geschildert werden und um Abhilfe ersucht wird. Die Antwort, welche das Ministerium des Aeußern ertheilte, war eine höchst überraschende. Rußland hat eine neue, die Vertragsbestimmung auf den Kopf stellende Interpretation des citirten Artikels gefunden und ist von dieser Interpretation nicht nur bisher nicht abzubringen gewesen, sondern das Ministerium erklärt auch, keine Abhilfe in Aussicht stellen zu können. Der betreffende Passus aus dem officiellen Schriftstücke lautet: „Die kaiserlich russische Regierung hat auf die hierämtlichen Reklamationen dem Wortlaute dieser Vertragsbestimmung stets die Interpretation gegeben, daß durch dieselbe nicht die Gleichstellung mit den russischen Israeliten gesichert sei, sondern daß für die österreichischen und ungarischen Israeliten, jene Verordnungen An Wendung zu finden haben, welche in Rußland für die Israeliten überhaupt, also ipeciell auch für ausländischeJsraeliten erlassen worden sind. Von dieser Interpretation ist die kaiserlich russische Regierung bisher nicht abgegangen. Nach der Fassung, welche die fragliche Bestimmung des Art. XIII des Vertrages vom 2./14. September 1860 gefunden hat und worin in der That kein Unterschied gemacht ist zwischen den Verfügungen, welche für inländische und solchen, welche für ausländischeJsraeliten gelten, vermag der von der kaiserlich russischen Regierung aufgestellten Interpretation dieser Vertragsstelle und der Anwendung der rnssischerseits für ausländische Israeliten erlassenen Verordnungen auf die österreichischen und ungarischen Israeliten, unter Hinweisung auf eine Vertragspflicht, nicht entgegentreten zu werden. Das k. u. k. Ministerium des Aeußern ist daher ebenso wie in analogen bereits vorgekommeuen Fällen auch nicht in der Lage, über Ihre Beschwerde eine Verfügung zu treffen." Mag mm diese Interpretation vom diplomatischen Standpunkte aus unanfechtbar erscheinen, ihre Widersinnigkeit vom juristischen Standpunkte aus springt in die Augen. Denn die -Auslegung erklärt den Vertrag gegen sich selbst und macht seine Bestimmungen illusorisch. Welchen Vortheil würde der -Vertrag den Oesterreichern dann gewähren, wenn sie durch ihn in Rußland mit den ausländischen Juden überhaupt auf eine Stufe gestellt werden sollen? Ist es anzunehmen, daß Oesterreich bei Abschluß des Vertrages vom Jahre 1894 die Absicht gehabt habe, für seine jüdischen Unterthanen in Rußland die schlechteste Stelümg, das ist die beliebiger ausländischer Juden vertragsmäßig sestzusetzen? Und warum hat Rußland den gleichlautenden Vertrag vom Jahre 1860 durch etwa zwanzig Jahre anders interpretirt? Oesterreich konnte ja beim Neuabschluß des Vertrages nicht ahnen, daß Rußland plötzlich eine neue Interpretation für eine alte Vertragsbestimmung gefunden habe. Sollte Oesterreich gegen diese sonderbare Interpretation einer unzweideutigen Vertragsbestimmung wirklich wehrlos sein? („W. Tgbl.") Aus Autzland. Nach einer mehrwöchentlichen Unterbrechung meiner Berichterstattung trete ich wieder an die undankbare Arbeit heran, Neuigkeiten aus dem jüdischen Leben in .Rußland zu melden. Und nach mehrwöchentlichem Stillschweigen kann ich ganz getrost an die Spitze des gegenwärtigen Artikels die ermunternde Ueberschrift „Nichts Neues" setzen. Es ist traurig aber wahr: wir befinden uns gegenwärtig in einem Zustande der Stagnation, wir versinken in einen Sumpf, und über diesem Sumpfe tanzen ' von Zeit zu Zeit Irrlichter, die dem Fernstehenden als „erfreuliche Wendungen" erscheinen .... Da bringt manchmal eines unserer Hetzblätter eine Notiz über das gräßliche Elend der im „Ansiedlungsrayon" zusammengepferchten Juden, und flugs wird diese momentane Schwäche des judenfresserisä en Redacteurs als „hochbedeutsame Erscheinung" angeführt und kundige Wetterpropheten erschnüffeln darin eine vollständige Wandlung in der Haltung der Preffe der „Judenfrage" gegenüber, eine Wandlung, die natürlich „von Oben" vorgeschrieben wurde. — Da fällt einmal unserem Senate (die höchste legislatorische Instanz) ein, den in ihrem Verfolgungseifer alle bestehenden „Judengesetze" ignorirenden oder willkürlich verdrehenden Administrativbehörden den Text der Gesetze zu lesen, und die ungesetzlichen und unmenschlichen Decrete der provinziellen Machthaber rückgängig zu machen. Flugs werden diese Senatsentscheidungen (die übrigens immer streng legal waren, und immer nur für den individuellen Fall Giltigkeit haben) als Zeichen einer „liberalen Aera" angeführt, und weise Männer verbinden mit wichtiger Miene, daß dies nichts weniger bedeute als den Anfang vom Ende aller bestehenden, beschränkenden Judengesetze. Thatsächlich aber bleibt Alles beim Alten. An eine Erweiterung des Domicilrechtes der Juden ist nicht zu denken, und ebensowenig kann die Rede sein von einer auch noch so schwachen Milderung der unter der verflossenen Regierung erlassenen harten Ausnahmsgesetze. Das Gesetz über die Eröffnung eines medicinischen Lehrinstitutes für weibliche Studierende ist schon im „Regierungs- Anzeiger" veröffentlicht worden, und § 18 des Statuts besagt ausdrücklich, daß nur Studentinnen christlicher Confessionen in das Institut ausgenommen werden dürfen. — Und da träumen und hoffen noch manche Schwärmer von einer Aufhebung des famosen Gesetzes über die percentuelle Aufnahme der Juden in die öffentlichen Lehranstalten. Lächerlich und betrübend zugleich ist die Manie mancher hiesiger Correspondenten der ausländischen Presse, aus den sogenannten „Senats-Entscheidungen", die doch nur den Sinn der bestehenden Gesetze erläutern, Schlüsse zu ziehen auf die „nahe bevorstehende Abschaffung" des interpretirten Gesetzes. So hat z. B. dieser Tage der Senat entschieden, daß das famose Jgnatjew'sche Gesetz vom 2. Mai 1882, welches den Juden verbietet, sich außerhalb der Städte und Flecken anzusiedeln, keineswegs in dem Sinne ausgelegt werden darf, daß den Juden der vorübergehende Aufenthalt in Dörfern zu verbieten ist, wie manche superkluge Gouvernements-Verwaltungen jenes so klar abgefaßte Gesetz in der Praxis interpretirten. Natürlich ist durch diese Senats-Entscheidungen eine nicht unwesentliche Erleichterung für viele handeltreibende Juden geschaffen, deren Geschäftsverhältnisse einen t mporären Aufenthalt in den Dörfern erheischen. Aber über eine solche Entscheidung in Jubel auszubrechen, ist wahrlich nicht vonnöthen. Schon unter der vorigen Regierung hat der Senat dasselbe Gesetz in demselben Sinne unzählige Male erläutert und natürlich verstehen auch die Provinziellen Machthaber, wie jeder nur des Lesens Kundige, daß ein „temporärer Aufenthalt" keine „Ansiedlung" ist; nichtsdestoweniger stellen sie sich, als ergründeten sie nicht den „tieferen" Sinn dieses Gesetzes und verdrehen es so wie viele andere zum Schaden der Juden. Wo find da also die hochbedeutsamen Zeichen einer „radicalen Abänderung" der bestehenden Judengesetze? Die Senatsentscheidungen liefern gerade den traurigen Beweis, daß die „temporären" Jgnatjew'schen Gesetze in den Augen des Senats und der höchsten Regierungssphären von unerschütterlicher Rechtskraft sind und an ihrer Beständigkeit nicht gezweifelt werden darf. Bon „Neuigkeiten" kann also keine Rede sein. Es wird auf der alten Bahn weiter geschritten, und die Versumpfung nimmt immer größere Dimensionen an. Die wichtigste „Neuigkeit" in der letzten Zeit ist die „temporäre" Sistirung der Ausweisungen der innerhalb 50 Werst von der Grenze angefiedelten Juden. Man erwartet sogar ein Ministerial-Circular an die Gouverneure betreffs der Sistirung. Auch gut! Der Rector der Tomsker (Sibirischen) Universität hat in diesem Jahre, wie alljährlich, die Studenten der Medicin gefragt, ob sie nicht gewillt wären, zur Bekämpfung verschiedener Epidemien nach den verseuchten Orten Sibiriens sich wahrend der Sommerferien zu begeben; natürlich gegen gutes Honorar

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